AfD will sich in Landeszentrale für politische Bildung einklagen (um Einfluss auf Unterrichtsmaterialien zu bekommen) – abgeschmettert

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STUTTGART. Immer wieder lässt der Landtag von Baden-Württemberg Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen. Das ist auch rechtens, urteilte nun der Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung hat hohe Relevanz für Schulen: Die Bundeszentrale für politische Bildung sowie die Landeszentralen geben zahlreiche Materialien für den Unterricht heraus.

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden. Foto: Shutterstock

Im Streit um die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung ist die AfD-Fraktion mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Der Antrag der AfD werde zurückgewiesen, sagte Malte Graßhof, Präsident des Gerichts, am Montag in Stuttgart. Die wiederholte Nichtwahl der AfD-Kandidaten für das Kuratorium der Landeszentrale durch den Landtag verletze nicht das Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen, sagte Graßhof.

Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit langem versucht, einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheitert die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen lassen.

Die Klage der AfD sei teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, urteilte das Gericht. «Der Landtag durfte die parlamentarischen Mitglieder des Kuratoriums durch freie Wahl bestimmen und war daher weder gehalten, den Vorschlägen der AfD-Landtagsfraktion zu folgen, noch musste er das Wahlergebnis näher begründen», sagte Graßhof bei der Urteilsbegründung.

In der Verhandlung im November hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden.

Das Recht auf Gleichbehandlung komme überall dort zur Geltung, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt würden, sagte Graßhof. Maßgebliche Gesichtspunkte sei die Relevanz, die ein Gremium für die Tätigkeit des Landtags und die parlamentarische Willensbildung habe. «Je höher diese einzuschätzen ist, desto ausgeprägter ist auch das Beteiligungsrecht des einzelnen Abgeordneten und damit der Fraktionen», sagte Graßhof.

Beim Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung sei diese Relevanz nicht gegeben, es nehme keine originär parlamentarischen Aufgaben wahr. «Allein die Beteiligung von Landtagsabgeordneten an diesem Gremium führt nicht dazu, dass dort politische Willensbildung des Parlaments stattfindet.»

Zuletzt war die AfD-Fraktion am Donnerstag im Landtag damit gescheitert, einen Kandidaten ins Kuratorium der Landeszentrale wählen zu lassen. Beide vorgeschlagenen Kandidaten wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nach Angaben der Landtagsverwaltung war es bereits die neunte Wahl.

Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Im Kuratorium soll die Überparteilichkeit sichergestellt werden. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus 24 Mitgliedern – 17 davon aus dem Landtag. Diese werden vom Landtag gewählt, die Fraktionen waren bislang entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu.

AfD-Fraktionschef Anton Baron zeigte sich nach der Urteilsbegründung enttäuscht von dem Richterspruch. Seine Fraktion werde das Urteil nun genau analysieren. Die AfD bleibe bei ihrer Auffassung, dass ihre Rechte beeinträchtigt würden. «Durch das Ausgrenzen einer Fraktion wird die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale de facto nicht gewährleistet», sagte Baron einer Mitteilung zufolge.

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg gibt – wie auch die Bundeszentrale – zahlreiche Informationsschriften für Lehrkräfte und Unterrichtsmaterialien heraus, darunter die Zeitschrift „Politik & Unterricht“. News4teachers / mit Material der dpa

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Gysi
2 Monate zuvor

Andersdenkende ausgrenzen, das ist der zurückbleibende Eindruck. Kompromisskandidaten-Suche wäre ein typisch demokratischer Weg.

Maggie
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich wäre für die Antifa – das macht Trolls wie Gysi mehr Angst als Reichsbürger.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Ach, DIE Antifa, hm? Haben sie die Nummer deren Zentrale? XD

Maggie
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Gibt es die der Reichsbürger oder von Islamisten? Und nur weil der Rechtsstaat noch nicht nachweislich die extremistische Ausrichtung der AfD gerichtsfest beweisen kann, muss man den oft gesichert rechtsextrem geltenden Landesverbänden keine Plattform geben. Warum allerdings nicht gegen Personen, die gerichtlich festgestellt als Faschist bezeichnet werden können, nicht weiter vorgegangen wird, entzieht sich meinem Verständnis. Diesen Personen muss man im Rahmen der Gesetze das Leben möglichst ungemütlich machen.

Dejott
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Warum bezeichnen Sie AFD-Kandidaten als Andersdenkende und nicht als das, was sie tatsächlich sind: Rechtsextremisten und Leute, die keine Probleme mit Rechtsextremisten haben.
Und wie soll da eigentlich ein Kompromisskandidat aussehen?

Kater Karlo
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Die AFD in Baden-Württemberg wird seit 2022 als rechtsradikaler Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet. Völlig zurecht werden demokratiefeindliche Parteien vom demokratischen Diskurs ausgeschlossen. Nennt sich „wehrhafte Demokratie“. Alles andere würde bedeuten, dass sich das Schwein selbst dem Schlachter übergibt.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Die Institution nennt sich ‚Bundeszentrale für politische AUFKLÄRUNG‘ – wie soll da die AfD reinpassen? Mit einer Beatrix von Storch, einem Bernd Höcke und Konsorten? Die Sprach- und Geschichtsumdeutung betreiben?
Die Demokratie ist kein Schaf, welches dem Metzger das Messer reicht! Petry und Meuthen haben die AfD verlassen, weil sie den Rechtsdrall und die Durchsetzung der Flügelpolitik von Höcke als Parteipolitik nicht aufhalten konnten, Höcke darf gerichtlich festgestellt als Faschist bezeichnet werden, und Sie bezeichnen diese Politik verharmlosend als Politik Andersdenkender? Ja, Faschisten sind auszugrenzen, ebenso Feinde und Zerstörer der Demokratie. Da ist nix Ehrenrühriges dran, das ist Aufgabe aller Demokraten!

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Korrektur: Landeszentrale für politische BILDUNG

Einer
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Keine Toleranz gegenüber Intoleranz!!!

Brunie Löbel
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Einen Brüning?

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Gysi

Sie weisen die Ausgrenzung von Andersdenkenden zurück? Das finde ich doch recht ausgrenzend. Können wir hier einen Kompromiss finden? 😀

Seltsam, warum keiner mehr Bock hat, mit den hasszerfressenen Kaputten von Rechtsaußen zu reden…

Carsten
2 Monate zuvor

Es gibt keinen besseren Weg der Partei in die Hände zu spielen.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Sorry, da muss ich widersprechen:
Die sind mittlerweile so weit „gereift“, dass man ihnen keinen Iota mehr nachgeben darf.

Je früher und je konsequenter wir Ihnen klare Grenzen aufzeigen und diese unnachgiebig setzen, desto eindeutiger wird – gerade auch für sog. „PROTESTWÄHLER“ – erkennbar, dass unser Staat bereit ist, zwischen verfassungsfeindlich und grundrechtebasiert-demokratisch zu unterscheiden und diese Unterscheidung auch konsequent in politisches Handeln umzusetzen.

Carsten
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Dann darf man sich um ein Parteiverbot in Karlsruhe nicht herumwinden.

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Da wiederum haben Sie meine volle Zustimmung: Der AfD muss mit der ganzen Härte des wehrhaften demokratischen Rechtsstaats begegnet werden. Wie man bei SRP und KPD gesehen hat, ist ein Parteienverbot durchaus möglich und wirksam.

Maggie
2 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Nur weil eine Partei nicht verboten ist, ist sie noch lange nicht eine demokratische Partei. Die AfD ist von ihrem Grundsatzprogramm her gegen Teile des Grundgesetzes und somit demokratiefeindlich. Ob es reicht, dass sie jemals verboten wird, das müssen Rechtsexperten entscheiden. Aber man kann auch mit solchen Entscheidungen, wie oben getroffen, diesen Demokratiefeinden Einhalt gebieten, ohne ihnen wieder eine zu große Opferrolle zufallen zu lassen. Ein Parteiverbotsverfahren vor einem Superwahljahr wäre das dümmste, was man bei diesen Daueropfern machen könnte – nein, sie einfach mit den gängigen Gesetzen bekämpfen reicht völlig.

Hysterican
2 Monate zuvor

Endlich ein Gremium, das sich nicht durch die drohenden Versuche, verfassungsfeindliche politische Ziele auf eine öffentlich anerkannte Basis zu stellen einschüchtern lässt und endlich eine Entscheidung, die solchen Gremienentscheidungen zugunsten unseres grundrechtebasierten Staates juristisch verteidigt.

Goebbels hat es im Jahr 1928 klar formuliert:
„Wir werden die Lücke des demokratischen Staate nutzen, um dessen Institutionen zu unterwandern und diesen dann von inner heraus zerstören.“

Auf diese Stratgie von Rechtsextremen sollten wir kein zweites Mal reinfallen.

„HOLZAUGE, SEI WACHSAM!“

Rainer Zufall
2 Monate zuvor

Vernünftig und weiter so!
Ich glaube, viele haben manchmal den Eindruck, die Politik würde nicht genug tun, hier sehen wir den zähen Kommissionsalltag, immer wieder Initiativen und Klagen entgegen zu treten.

Wüsste gerne, wer da alles vorgeschlagen wurde. Bestimmt alles lupenreine Demokraten 😉