Kultusministerin will weniger Bürokratie für Lehrkräfte – unter anderem bei Klassenfahrten

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HANNOVER. Das Ziel ist, Lehrkräfte in Niedersachsen bei der Planung von Klassenfahrten zu entlasten. Vergabeverfahren sollen künftig nicht mehr ab einer Wertgrenze von 1.000 Euro, sondern erst ab 10.000 Euro nötig sein. Das sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Durch weniger Vergabeverfahren sollen Lehrkräfte motiviert werden, mit Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrt zu gehen. Foto: shutterstock

„Wir erleben, dass Schulen sehr unter den Vergabeverfahren ächzen – auf die wir übrigens nur einen geringen Einfluss haben, weil sie EU-Recht sind. Sie binden viel Arbeitszeit, was dazu führen kann, dass man bestimmte Dinge schlicht nicht mehr schafft“, so die Ministerin. Bislang mussten für Reisen in Höhe von 1000 Euro oder mehr Angebote eingeholt werden. Hamburg hofft, dass mit diesem Schritt die Motivation bei Lehrern steigt, mit Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrt zu gehen.

Zudem kündigte die Ministerin an, Lehrkräfte von weiteren bürokratischen Aufgaben befreien zu wollen. „Auch bei der Bestellung von Schulbüchern und anderen Investitionen soll ein Vergabeverfahren künftig erst ab 10 000 Euro nötig werden“, sagte Hamburg. „Auch ersetzen wir das bisher aufwändige Antragsverfahren für Sprachförderstunden durch eine einfache Zuteilung, weil die Stunden den Schulen schlicht zustehen. Es ist einfach absurd, was wir da teilweise verlangen.“

Stefan Störmer, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen, forderte zusätzliches Verwaltungspersonal, das die Lehrer entlasten könnte. News4teachers / mit Material der dpa

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Dil Uhlenspiegel
1 Monat zuvor

Man will es also ganz einfach vereinfachen.

Mei Nung
1 Monat zuvor

Als sei das Vergabeverfahren- das im Grunde genommen ob der Transparenz nicht in Bausch und Bogen zu verdammen ist- das Problem wäre! Die Elterninfos, die Einsammelei, die 1000 Nachfragen von und zu allem und jedem, die Mails. Telefonate, das Vorlegen von privatem Geld, damit man Tickets überhaupt buchen kann (Negativbeispiel: Phantasialand!!!)- das macht doch den Stress. Die 3 Abfragen sind dagegen ein Klacks.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Mei Nung

Reiseversicherung: Mehrere Stunden (unbezahlte) Arbeit, ein von der Versicherung erstatteter Fall. Eigentlich habe ich das bezahlt …

Heinz
1 Monat zuvor

10.000€ sind doch bei einer Klasse jeweils nur 333€. Da vermutlich selten Klassen als eine Klasse alleine fahren und viele Klassenfahrten eh mittlerweile über 333€ pro Kopf kosten ist das hier wohl Unsinn.

Zum Glück bin ich aber aus einem anderen Bundesland (bisher dachte ich auch innerhalb der EU): Wir müssen definitiv kein Vergabeverfahren für Klassenfahren und Schulbücher durchführen (bis jetzt).
Soll mir aber bitte auch mal jemand erklären, was ein Vergabeverfahren bei Schulbüchern bringen soll? 1. Gibt es Buchpreisbindung, daher spielt der Verkäufer keine Rolle. 2. Entscheidet sich doch eine Schule konkret für ein spezielles Schulbuch und nicht für das billigste Schulbuch.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Heinz

Tja, die 1000€-Grenze für Klassenfahrten-Angebote aufzuheben ist schon ein ganz großer Wurf… da man jetzt schon mit 10.000€ kaum auskommt wird auch diese Grenze bald fallen… ich schätze 2050 oder so…

Tom
1 Monat zuvor

Viele machen gar keine Klassenfahrten und keine kann gewzungen werden dafür, weil sie tagelang 24 Stunden Betreuung machen.

Ich sag nur 32 Std. Woche 😀 😀

mathea kühnel
1 Monat zuvor
Antwortet  Tom

In NRW sind Klassenfahrten für Lehrer:innen verpflichtend. “ Eine Klassenfahrt ist eine Dienstreise und gehört zu den dienstlichen Pflichten „. Es wird jedoch dafür keine einzige Überstunde angerechnet. Lehrer haben ja immerhin 3 Monate im Jahr unterrichtsfreie Zeit.

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  mathea kühnel

Unterrichtsfrei heißt nicht arbeitsfrei, aber das wissen Sie sicherlich.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  mathea kühnel

Ich finde diese Verpflichtung in NRW, von der hier immer wieder zu lesen ist, äußerst spannend. Wie sieht es mit der Kostenerstattung für die Fahrten aus? In anderen Bundesländern gibt es da ja gar nichts oder nur einen Teil zurück. Und wer betreut in der Zeit die Kinder alleinerziehender Lehrkräfte? Muss die Lehrkraft diese auch noch auf eigene Kosten organisieren?

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

In Schleswig-Holstein bekomme ich (nahezu) alles zurück. Auch ein Tagesgeld von 11,20€ für erhöhte Verpflegungsaufwendungen, wenn in dem von mir zu zahlenden Betrag kein Essen enthalten ist.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ja, so ist das in NDS auch. Allerdings gibt es eine Deckelung der Kosten.

AndreaB
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

in Hessen sind wir auch zu Klassenfahrten verpflichtet. ich habe noch nie dafür Kosten erstattet bekommen! D.h. ich habe 5 Tage die komplette Verantwortung, ohne offizielle Pausen oder Ruhezeiten. (die Nächte auf Klassenfahrten sind in der Regel ja nicht ruhig, so dass man mehrfach wieder aufstehen und nach dem Rechten sehen muss). Theoretisch kann man einen Teil des Geldes über das Schulamt zurückfordern (aber nur einen Teil, denn so eine Klassenfahrt ist ja im Grunde auch für Lehrer wie Urlaub). Dafür gibt es aber wohl nur ein begrenztes Budget, so dass noch nicht mal der Teil komplett erstattet wird. Die Bürokratie dafür ist extrem aufwändig. Meine Kollegen haben da stundenlang dran gesessen, um dann vielleicht 50 Euro zurückzubekommen. Die Zeit spare ich mir dann doch lieber.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  AndreaB

Zufällig kenne ich aus meiner Zeit in Hessen noch sehr viele Lehrkräfte und die widersprechen Ihrer Behauptung. Eine davon weigert sich erfolgreich seit 15 Jahren ohne Konsequenzen, Klassenfahrten durchzuführen, eben weil es in Hessen keine Erstattung gibt. Also lassen Sie sich keinen Bären aufbinden, Sie müssen keine Klassenfahrten machen.

AndreaB
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Leider ist das anders. Dienstordnung für Hessen §8 Absatz 2: “ Zu den Aufgaben der Lehrkräfte gehört auch die Mitwirkung bei Veranstaltungen der Klasse oder Lerngruppe, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Wandertagen, Wander- und Studienfahrten…“ Da gibt es wenig zu diskutierent. Von Erstattung der Kosten steht halt leider nichts in der Dienstordnung und deshalb gilt das bei uns nicht als Argument nicht zu fahren.