Bafög-Reform: 1.000 Euro Startkapital für Studienanfänger – wem nützt das?

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BERLIN. Studieren sollen nicht nur die, die es sich leisten können. Mit einem Startkapital zum Studienbeginn will die Ampel auch Kinder aus einkommensschwachen Familien ermuntern, ein Studium aufzunehmen.

Hilft eine Einmalzahlung vom Staat, um junge Menschen aus armen Familien das Studium zu ermöglichen? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Studienanfänger aus ärmeren Familien sollen ab Herbst vom Staat 1000 Euro Startgeld für die Anschaffung eines Laptops, für Lehrbücher oder zur Finanzierung des Umzugs zum Studienort bekommen. Die sogenannte Studienstarthilfe ist Teil einer Bafög-Reform, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. «Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nach dem Beschluss in Berlin. Über das Gesetz wird nun im Bundestag weiter beraten, es können sich also noch Details ändern.

Die eigentlichen Bafög-Sätze werden dem Entwurf zufolge nicht erhöht. Das stößt auf viel Kritik, weil das Leben in den vergangenen Jahren immer teurer geworden ist. Die Regelungen der geplanten Reform im Überblick:

Die 1000 Euro STUDIENSTARTHILFE sollen Studienanfänger bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und beispielsweise Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das Bundesbildungsministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf grob, dass jährlich etwa 15 000 Studienanfänger profitieren könnten. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480 000 Erstsemester gezählt.

Die ANTRAGSSTELLUNG soll zum nächsten Wintersemester möglich sein. Anlaufstelle wird voraussichtlich das Portal «Bafög Digital» sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann. Nach derzeitiger Planung soll das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Die 1000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.

Das BAFÖG SELBST STEIGT NICHT, wenn es nach dem Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Bildungsministerium geht. Gewerkschaften, Sozialverbände, Studierendenvertreter und Opposition kritisierten das am Mittwoch mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten erneut scharf. Auch Koalitionspolitiker von SPD und Grünen drängen darauf, hier nachzusteuern.

Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden. Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann damit 511 Euro pro Monat bekommen – darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen. Auswärts sind es 452 plus 360 Euro für die Unterkunft. Möglich sind zudem weitere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern versichert sind, so dass ein Höchstsatz von 934 Euro erreicht werden kann.

Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell. Hier setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine ANHEBUNG DER FREIBETRÄGE, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um fünf Prozent erhöht werden, um den Kreis der Bafög-Empfänger zu vergrößern. Hintergrund: In den vergangenen Jahren war deren Zahl deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630 000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979 000. Höhere Freibeträge bedeuten, Eltern und Bafög-Empfänger dürfen künftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung heraus.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde seit seiner Einführung 1971 immer wieder reformiert – umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt aber die Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Bei der RÜCKZAHLUNG, die etwa fünf Jahre nach dem Studium fällig wird und maximal 20 Jahre dauern darf, wird jetzt etwas mehr Druck gemacht. Die Reform sieht vor, dass künftig mindestens 150 statt wie bisher 130 Euro monatlich getilgt werden müssen. Die Raten würden an die «aktuelle Einkommens- und Preisentwicklung angepasst», heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Außerdem sieht die vorliegende Bafög-Reform die Einführung eines sogenannten FLEXIBILITÄTSSEMESTERS vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden.

KRITIK kam am Mittwoch von vielen Seiten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte den Bundestag auf, den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten und warf der Regierung vor, Studenten und Schüler mit einer Nullrunde abzuspeisen. Der Co-Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz der Bundesländer, Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU), sagte, der Kabinettsbeschluss gehe völlig an der Lebensrealität der Studierenden vorbei. Die aktuellen Leistungen lägen noch unter dem Bürgergeld und seien völlig unzureichend, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider.

Druck bekommt das FDP-geführte Bildungsministerium aber auch von Koalitionspolitikern. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sönke Rix sagte der Deutschen Presse-Agentur, man werde im Bundestag bei dem Gesetz hart nachverhandeln, es brauche «deutliche Anpassungen» bei den Bedarfssätzen und Wohnkosten». Bildungsministerin Stark-Watzinger verteidigte die Pläne und verwies auf die bereits erfolgte Erhöhung vor eineinhalb Jahren. Dort habe man die Sätze deutlich angepasst. Ihre Höhe werde auch weiterhin regelmäßig überprüft. Von Jörg Ratzsch, dpa

Stark-Watzingers Bafög-Reform – ohne höhere Fördersätze? GEW: „Armutszeugnis“

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Berufspädagoge
1 Monat zuvor

Endlich mal ein (kleiner) Schritt, damit auch sich ein paar Arbeiterkinder unter die vielen Akademikerkinder an einer Uni mischen. Weniger Hürden und mehr Vielfalt werden sich auch auf unseren Arbeitsmarkt in den nächsten Jahrzehnten positiv
auswirken, wenn dies nicht nur ein Feigenblatt bleiben wird.

pfk
1 Monat zuvor
Antwortet  Berufspädagoge

Hier zum Thema Arbeiterkinder einer der wichtigsten Punkte, der konsequent nicht mit angeführt wird, nämlich die Aufhebung der Deckelung des Kreditanteils des Bafögs:

https://www.deutschlandfunk.de/bafoeg-reform-fuehrt-nicht-zu-mehr-bildungsgerechtigkeit-interview-mit-w-dermann-dlf-522f09e9-100.html

Das ist eigentlich ein Skandal.

1000€ – haben oder nicht haben, na klar, kann man gut gebrauchen.

Aber schon mal die aktuellen Preise für ein studiengerechten Rechner angeschaut, der dann mind. 3 Jahre halten muss, wenn die Produkte überhaupt solange halten können? Dann noch Software (von wegen MINT-Fächer…)?

Für Kaninchenbuchten die als Wohnung deklariert werden, Größe zwischen 9 und 10 qm, werden teilweise 700€ verlangt. Man stelle sich dann die Kaution, einen Umzug, usw. vor.

Und zur Artikelüberschriftsfrage: wer hat was davon?
Na die FDP. Die kann dann gleich die Wie-es-euch-gefällt-angepassten Zinsen in der Rentenanlage auf dem Börsenparkett verjubeln. Generationenvertrag? – Läuft.

Dass die FDP Bildung irgendwie nicht so richtig leiden mag, hat man schon an den Streichungen für die Bundeszentrale für politische Bildung gesehen und nun kann man auch noch die Kreditbedingungen für einen Bafög-Kredit rückwirkend ändern.

Chris
1 Monat zuvor
Antwortet  Berufspädagoge

Den Arbeiterkindern wird das nicht helfen, da sie eh das Geld nicht bekommen werden. Ihre Eltern haben ja ein Einkommen. Helfen wird es nur den jungen Erwachsenen, deren Eltern im Bürgergeldbezug sind. Schon wieder ein Grund mehr nicht im Niedriglohnsektor zu arbeiten sondern zu kündigen und von der staatlichen Stütze zu leben.

Warum können sie nicht einfach pauschal jedem Studienanfänger 1.000€ zahlen? Die Mehrkosten dafür werden durch den geringeren Verwaltungsaufwand ausgeglichen.

DerDip
1 Monat zuvor
Antwortet  Chris

Richtig. Ein Studium bedeutete für die meisten schon immer eine Leben unter der Armutsgrenze in der Studienzeit.

Wie man es besser machen kann: Siehe Dänemark.

Chris
1 Monat zuvor

Und wieder gibt es die Zulagen nur für die, die eh schon vom Staat versorgt werden. Die, die sich so gerade eben aus eigener Kraft aus der Bedürftigkeit herausgearbeitet haben, sind die Dummen, weil sie am Ende des Monats (jetzt noch viel) weniger in der Tasche haben als die, die von der Stütze leben.

DerDip
1 Monat zuvor
Antwortet  Chris

Es ist halt die aktuelle Wählergruppe der SPD.

vhh
1 Monat zuvor

5,4 Mio=6,5% Bürgergeldbezieher in D (Statista 2024), 3,1% der Studienanfänger können mit den € 1000,- rechnen. Finde den Fehler im System…

DerDip
1 Monat zuvor
Antwortet  vhh

Das gute. Die 1000 wandern ganz schnell zurück in den Wirtschaftskreislauf.

DerDip
1 Monat zuvor
Antwortet  vhh

Ubrigens: Etwas Ähnliches hatte vor paar Jahren die rechtskonservative Regierung PIS in Polen beschlossen. Dort bekommen meines Wissens alle Schüler zu Schuljahresbeginn einen gewissen Betrag, um sich für das Schuljahr auszurüsten.

Soweit ich mich erinnern kann, würde dies damals von den Medien (auch deutschen) als Populismus zum Stimmenkauf gewertet.

Ich würde es in diesem Fall ähnlich sehen. Nur: Die Einschränkung auf eine bestimmte Gruppe wird zu Mitnahmeeffekten führen, zumindest Wenn diese Leistung an keine Bedingungen geknüpft wird.

Lisa
1 Monat zuvor

Die tausend Euro am Anfang sind „nice to have“, sind aber unter Umständen gleich für die erste Semestergebühr und Kaution für das Zimmer ausgegeben. Es gibt jedoch Gruppen, die gar nicht beachtet werden, und die davon profitieren könnten: Ehemalige Heimkinder etwa. Sie haben, wenn sie volljährig sind, einfach so überhaupt keinen Rückhalt von niemandem, wenn sie studieren wollen.
Mittlerweile liegt der Bürgergeldsatz doch etwa 150 Euro über dem BAföG für Studenten. Eine hübsche Versuchung für Studenten aus prekären Verhältnissen. Ich frage mich, ob das schon passiert: Studenten beziehen Bürgergeld und studieren „heimlich“ weiter.
Vielleicht wäre anstatt das BAföG zu erhöhen, Investition in den Wohnheimbau zielführender.
Ich habe jetzt mitbekommen, dass Studenten im Masterstudium kurzfristig die Uni wechseln mussten ( was nicht so einfach ist, wie es sich anhört) , da sie gekündigt bekamen und in ihrer Universitätsstadt keine bezahlbare Wohnmöglichkeit zu bekommen war.

DerDip
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Das mit den Wohnkosten ist eine valides Argument. Und Sie haben vollkommen recht: Die einzige Lösung ist mehr Wohnraum.

Erhöhungen von Einkommen, welcher Art auch immer werden nicht helfen, da diese bei einem Markt mit Nachfrageüberschuss die Preise weiter heben werden.

mama51
1 Monat zuvor

Ja, es ist wie immer: Unzureichend und ungerecht.

Zusätzlich erhebt sich sich Frage, wann, nach Antrag, das Geld wohl ausgezahlt wird? Bei den üblichen bürokratischen Aufwänden, die Deutschland – (von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare…) „so überschaubar 🙁 macht“, ist das Studium vermutlich abgeschlossen oder aus Geldmangel abgebrochen.
Ich drücke allen Antragstellern (w d m und anderen) fest die Daumen.