Hessens Bildungsminister Armin Schwarz (CDU) wünscht den Prüflingen an rund 280 Schulen im Land viel Erfolg: «Das Abitur markiert einen Meilenstein im Leben aller Absolventinnen und Absolventen.» Es gelte, die Prüfungen mit Entschlossenheit zu meistern. «Ob Ausbildung, Studium oder Weltreise – nach dem Abitur öffnen sich viele Türen.»
Allerdings sorgt es in diesem Jahr auch für einen besonderen politischen Streit. Die Grünen-Opposition im Landtag hat wegen des unlängst erlassenen Genderverbots für Dienstag, 16. April, eine dringliche Sondersitzung des kulturpolitischen Ausschusses beantragt und die schwarz-rote Landesregierung um Antworten auf 15 Fragen gebeten.
Die Grünen-Fraktion ruft Schwarz-Rot erneut auf, den «Kulturkampf» auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler zu beenden. Die kurzfristige Ankündigung, Genderzeichen als notenrelevante Fehler zu werten, verunsichere die Prüflinge und sei juristisch fraglich, «da das hessische Schulrecht bisher überhaupt kein Genderverbot vorsieht».
Hintergrund: In den vergangenen drei Jahren hat das CDU-geführte Kultusministerium wegen Corona-Schulausfällen vermutet, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler die Positionierung des Rates für deutsche Rechtschreibung von 2021 kennen konnten – daher die damalige Milde bei Korrekturen. Doch das ist laut Ministerium vorbei: Jetzt sei «das Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung bei der Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungen anzuwenden» – so wie auch schon früher vor der Corona-Pandemie. Verwiesen wird auf zulässige Gendermöglichkeiten wie «Schülerinnen und Schüler».
«Dieser Aussage nach zu urteilen, gibt es in Hessen bisher keine rechtsverbindliche Regelung für alle Schulen, wonach das Gendern mit Sonderzeichen im Unterricht und in Prüfungen als Fehler zu werten ist»
Dieser Position widersprechen die Grünen ausdrücklich. «Fraglich ist, inwiefern die ausdrückliche Anweisung des Kultusministeriums der vergangenen drei Jahre tatsächlich eine Ausnahme von einer bestehenden Rechtsgrundlage darstellte und die nun erfolgte Korrekturregeländerung damit tatsächlich eine Rückkehr zu einer bestehenden Rechtsgrundlage darstellt. Denn bislang kennt das hessische Schulrecht kein ausdrückliches Genderverbot – ein solches steht in keiner der einschlägigen Verordnungen (VOGSV, VOBGM, VOGO)», so heißt es in dem Antrag.
Ein im Mai 2022 vom Kultusministerium angekündigter Gender-Erlass, «der das Gendern bzw. den Umgang damit rechtsverbindlich für alle Schulen regeln und für Klarheit sorgen» sollte, sei nie verabschiedet worden. «Dieser Aussage nach zu urteilen, gibt es in Hessen bisher keine rechtsverbindliche Regelung für alle Schulen, wonach das Gendern mit Sonderzeichen im Unterricht und in Prüfungen als Fehler zu werten ist. Demnach ist die kurzfristige Regeländerung vor Beginn der diesjährigen Abschluss- und Abiturprüfungen nicht als Rückkehr zu einer bestehenden Praxis, sondern als eine neue Regelung zu werten» – und damit in der vorliegenden Form rechtlich nicht bindend.
Die Prüfungen nach hessenweit einheitlichen Standards beginnen laut Kultusministerium am nächsten Mittwoch in den Fächern Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften, Erdkunde, Religion, Informatik und Sport. Abschlusstag ist der 8. Mai mit Prüfungen in Chemie. Die ersten Vorbereitungen für die Erstellung der Aufgaben starteten bereits vor rund zwei Jahren. 48 Fachkommissionen kümmerten sich darum.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen sind in Hessen vom 13. bis 17. Mai terminiert. An den Hauptschulen werden dafür rund 13.000 Schülerinnen und Schüler erwartet – und an den Realschulen circa 19.000 Prüflinge. News4teachers / mit Material der dpa
