BERLIN. Sollte die AfD zukünftig in einem Bundesland ein Bildungsministerium erringen, könnte das großen Einfluss auf die Arbeit der Kultusministerkonferenz (KMK) haben – und damit auf die Bildungspolitik insgesamt. In einer Sondersitzung hat die KMK nun versucht, ein solches Szenario von vornherein zu verhindern: Sie rüttelt erstmals am Einstimmigkeitsprinzip.
Es ist eine denkwürdige Entscheidung der KMK. Bislang konnten wichtige Beschlüsse nur einstimmig beschlossen werden und daran zu rütteln schien unmöglich. Doch nun rückt die KMK von diesem Prinzip der Einstimmigkeit ab – zumindest teilweise. Es gehe darum, die „institutionelle Resilienz“ zu stärken, schreibt die KMK nach ihrer Sondersitzung am Montag in einer Mitteilung.
Grundsätzlich halte die Kultusministerkonferenz zwar daran fest, einstimmige Entscheidungen zu treffen, für Beschlüsse über den KMK-Haushalt und ihrer bestehenden Einrichtungen werde jedoch das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung aufgenommen. Sprich: In Zukunft kann unter bestimmten Bedingungen das bisherige Prinzip der Einstimmigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung ersetzt werden.
Dieser Schritt ist auch eine Reaktion auf das Erstarken extremer Parteien und etwaiger AfD-Regierungsbeteiligungen in den Bundesländern. „Stellt sich ein Minister quer, kann er den ganzen Laden lahmlegen, sagt Mark Rackles, ehemaliger SPD-Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, gegenüber dem Spiegel. „Die Strukturen laden Radikale geradezu ein, Krawall zu machen.“ Ohne die Neuregelung hätte ein einziges Bundesland die gesamte KMK, ihre Einrichtungen und ihre Finanzierung in Frage stellen und sogar für ihre Auflösung sorgen können.
„Zum großen Wurf haben sich die Kultusminister nicht durchringen können, nicht einmal zu einem mittleren“
Diese Veto-Möglichkeit für einzelne Bundesländer gibt es nun also nicht mehr. Im Beschlusstext der KMK heißt es konkret: Die Beschluss- und Abstimmungsverfahren in der Kultusministerkonferenz haben auch zukünftig zum Ziel, einstimmige Entscheidungen zu treffen. […] Kommen Entscheidungen nicht einstimmig zustande, leitet das Präsidium bzw. künftig der Vorstand der Gesamtkonferenz ein Klärungsverfahren ein. Führt dies nicht zu einer Verständigung, kann bei der nächsten Sitzung desselben Gremiums oder in einem Schriftverfahren mit der Mehrheit von mindestens 13 Stimmen ein Beschluss gefasst werden.“
Damit schließt die KMK an ihre Sitzung im Juni in Völklingen an, während der bereits über eine Neustrukturierung debattiert wurde (News4teachers berichtete). Der Bildungsjournalist Jan Martin Wiarda schreibt in seinem Blog, dass dies nun „die kleine Lösung“ sei: „Zum großen Wurf haben sich die Kultusminister nicht durchringen können, nicht einmal zu einem mittleren. Am Ende steht ein kleiner, der aber immerhin die Funktionsfähigkeit der Ministerkonferenz sichern sollte, falls politische Extremisten sie bedrohen.“
Und schon der kleine Wurf war wohl ein hartes Stück Arbeit. „Wir haben heute lange miteinander gerungen“, so zitiert Wiarda die Rheinland-Pfälzische Kultusministerin Stefanie Hubig, die die SPD-Kultusminister koordiniert. „Wir haben gemeinsam einen wichtigen Schritt zum jetzigen Zeitpunkt gemacht, um die KMK zukunftsfest aufzustellen.“ Gleichzeitig sei es kein Geheimnis, so die Ministerin, dass die SPD-geführten Kultusministerien sich auch weitergehende Veränderungen hätten vorstellen können, um die KMK agiler zu machen.
Doch noch gäbe es die Möglichkeit, auch weitere Schritte umzusetzen. Die Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verwies darauf, dass der Reformprozess der KMK noch bis Dezember laufe. „Dieser Prozess ist einmalig und er verlangt von allen teilnehmenden Ländern, die Rolle der KMK kritisch zu überdenken. Das ist vor allem eine Chance, die KMK neu aufzustellen.“ News4teachers
