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Der meistgelesene Beitrag 2024: Schülerin mit Diabetes stirbt auf Klassenfahrt – Richter fragt angeklagte Lehrerinnen, warum sie die Lage nicht erkannten

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Der folgende Artikel erschien ursprünglich am 17. Januar – und war mit 92.824 Leserinnen und Lesern (Stand 30. Dezember) der meistgelesene Beitrag auf News4teachers im Jahr 2024.

MÖNCHENGLADBACH. Auf einer Studienfahrt nach London geht es einer Schülerin immer schlechter. Die 13-Jährige stirbt in einer Klinik. Fast fünf Jahre nach dem Tod der Jugendlichen hat vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen zwei Lehrerinnen begonnnen. Haben sie nicht richtig reagiert?

Aufsichtspflicht vernachlässigt? Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

er Richter fragt: «Jemand übergibt sich die ganze Nacht über, muss man sich da nicht mal kümmern?» Er stellt diese Frage zwei Lehrerinnen auf der Anklagebank im Landgericht Mönchengladbach. Doch die beiden Frauen, 34 und 60 Jahre alt, wollen sich erst später zur Sache äußern. Sie stehen vor Gericht, weil sie fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht haben sollen. Auf einer im Juni 2019 von ihnen begleiteten Studienfahrt nach London starb eine 13 Jahre alte zuckerkranke Schülerin.

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Die Pädagoginnen einer Schule in Mönchengladbach sollen sich vor der Reise nicht ausdrücklich über die Vorerkrankungen der 60 bis 70 Schülerinnen und Schüler erkundigt haben. Deshalb sollen nichts von der Diabetes-Erkrankung erfahren haben, an der Emily litt. Aber auch die Erziehungsberechtigten und die 13-Jährige selbst sollen nicht darauf hingewiesen haben.

Auf der Fahrt hatte die Schülerin die nötigen Blutzuckermessungen und die Gabe von Insulin vernachlässigt. Ihr Zustand verschlechterte sich zunehmend. Am Tag der geplanten Abreise war sie geschwächt und konnte sich nicht selbst anziehen. Freundinnen putzten ihr die Zähne. Die Schülerin starb einen Tag danach in einem Krankenhaus in London.

Der Vorsitzende Richter, Martin Albering, wies die Angeklagten am ersten Verhandlungstag darauf hin, dass sie mit einer Aussage «Pluspunkte sammeln» könnten. Er machte deutlich, dass sich für das Gericht viele Fragen ergeben. Etwa warum die Lehrerinnen nicht direkt aktiv geworden seien, als Schüler ihnen von Emilys schlechtem Zustand erzählt hätten. Es hätte ja eine Blinddarmentzündung oder eine andere Erkrankung sein können. «Wenn 13-jährige Schüler das erkennen, warum erkennen Sie das nicht?», fragte er.

Die im Gericht vorgespielte Sprachnachricht einer 14-jährigen Schülerin, die mit einem weiteren Mädchen und der 13-Jährigen das Zimmer teilte, verdeutlichte die Lage. «Die sackt uns permanent weg», berichtete das Mädchen an ihre Mutter, «wir passen die ganze Zeit auf». Wahrscheinlich müsste sie den ganzen Tag bei der 13-Jährigen bleiben.

Emilys Vater, der gemeinsam mit der Mutter als Nebenkläger auftritt, wischte sich die Tränen aus dem Gesicht. Der 48-Jährige hatte darauf hingewirkt, dass der Tod seiner Tochter am 30. Juni 2019 doch noch vor Gericht verhandelt wird. Er ging gegen die Einstellung der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft vor und erwirkte, dass der Fall zum Landgericht kommt. Das lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Pädagoginnen zwar ab. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ließ die Anklage danach aber zu. Die höhere Instanz erklärte, dass wohl «eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod» geführt haben dürften. Im Fall eines Schuldspruchs reicht das Strafmaß bei fahrlässiger Tötung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Die beiden Angeklagten gaben am Mittwoch kurze, vorbereitete Erklärungen ab. Die 60-Jährige, seit 28 Jahren Lehrerin, sprach von einem «Schicksalsschlag» auf der Reise. Die Jüngere sagte, es sei schwer zu ertragen, dass bei der Fahrt ein junger Mensch gestorben sei.

Die Schulleiterin, die als Zeugin auftrat, betonte laut einem «Spiegel»-Bericht, dass es sich um keine Klassenfahrt, sondern eine «jahrgangsübergreifende Studienfahrt» für die Klassen acht bis zwölf gehandelt habe, deren Teilnahme freiwillig gewesen sei. Während es bei Klassenfahrten üblich sei, dass im Vorfeld Fragebögen, unter anderem zu Erkrankungen der teilnehmenden Schüler, an die Eltern ausgegeben werden, sei das bei den jahrgangsübergreifenden Ausfahrten nicht der Fall.

Der Richter fragte: Warum das bei Klassenfahrten üblich sei, die in der Regel von den Klassenlehrern begleitet werden, die die Kinder seit Jahren kennen – nicht aber bei Fahrten, die Lehrkräfte begleiten, die die Schüler teils gar nicht kennen? Das liege an der Vorbereitung der begleitenden Lehrer, antwortete die Schulleiterin und verwies auf die Schulakten, die zur Verfügung stehen. In Emilys Schulakte war vermerkt, dass sie an Diabetes litt. Ob die angeklagten Lehrerinnen vor der Reise einen Blick hinein geworfen haben, wusste die Schulleiterin nach eigenem Bekunden nicht. Die Angeklagten seien «höchst zuverlässige Kolleginnen», die die Schülerinnen und Schüler mit «viel Herzblut, viel Liebe» betreuen, betonte sie. Der Richter sagte, er schließe daraus, dass sie anders reagiert hätten, hätten sie von Emilys Erkrankung gewusst. «Das weiß ich nicht», antwortee die Schulleiterin.

Bis zum Mai sollen im Prozess Sachverständige und viele weitere Zeugen gehört werden, darunter sind Lehrer, Emilys Eltern sowie Mitschüler. Von Ulrike Hofsähs, dpa

Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt: Nun doch Anklage gegen zwei Lehrerinnen

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