Home Tagesthemen Verfassungsfeindliche Symbole im Klassenraum zu zeigen, soll (endlich) Straftat werden 

Verfassungsfeindliche Symbole im Klassenraum zu zeigen, soll (endlich) Straftat werden 

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BERLIN. Hitlergruß im Klassenraum oder ein Hakenkreuz auf der Schultoilette – bislang können solche Vorfälle strafrechtlich oft nicht verfolgt werden, weil Schulen juristisch nicht als öffentlicher Raum gelten. Eine Initiative der Thüringer Landesregierung will diese Lücke im Strafrecht schließen. Der Bundesrat hat den Vorstoß nun unterstützt. Auch der israelische Botschafter begrüßt das Signal.

Kein Bagatelldelikt. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Der Bundesrat hat einer Initiative aus Thüringen zugestimmt, die das Verwenden verfassungswidriger Symbole und Gesten an Schulen künftig strafrechtlich verfolgen will. Damit wächst der Druck auf die Bundesregierung, das Strafrecht entsprechend anzupassen. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) sagte nach der Entscheidung in Berlin: „Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt, dieser Initiative auch in der Bundesgesetzgebung zu folgen.“

Hintergrund ist eine juristische Besonderheit: Nach derzeitiger Rechtslage greift der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches in der Regel nur im öffentlichen Raum. Der Klassenverband einer Schule gilt jedoch rechtlich nicht als Öffentlichkeit. Dadurch bleiben Vorfälle wie das Zeigen des Hitlergrußes oder das Verwenden von Hakenkreuzen im schulischen Kontext häufig straflos.

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Mit der geplanten Gesetzesänderung soll diese Lücke geschlossen werden. Voigt erklärte, damit werde deutlich gemacht, „dass Antisemitismus an den Schulen keinen Platz hat“. Zugleich gehe es darum, Schülerinnen und Schüler zu schützen und Grenzen zu markieren. „Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen schützen, ihnen aber auch deutlich machen, dass es Konsequenzen hat, wenn man den Hitlergruß zeigt oder das Hakenkreuz ritzt“, betonte der CDU-Politiker.

„Es geht letztendlich darum, Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zu sagen, bis hierher und nicht weiter“

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) begründete den Vorstoß mit einer zunehmenden Zahl rechtsextremer Vorfälle an Schulen. Das betreffe nicht nur Thüringen, sondern auch andere Bundesländer. Nach Angaben ihres Ministeriums wurden im Freistaat im Jahr 2021 insgesamt 49 Fälle registriert, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an Schulen verwendet wurden. Im vergangenen Jahr waren es bereits 173.

Die geplante Änderung des Strafgesetzbuchs ziele nicht darauf ab, Kinder zu kriminalisieren oder möglichst harte Strafen zu verhängen, betonte Meißner. „Es geht letztendlich darum, ein Gesetz der Realität, der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen und Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zu sagen, bis hierher und nicht weiter.“

Auch außerhalb Thüringens beobachten Behörden eine ähnliche Entwicklung. In Nordrhein-Westfalen etwa ist die Zahl rechtsextremer Vorfälle an Schulen nach Angaben des dortigen Bildungsministeriums deutlich gestiegen. 2023 wurden 277 Fälle registriert, im Jahr darauf bereits 452.

„Wenn man jemanden bestraft, der nicht einsieht, dass er etwas falsch gemacht hat, bringt das niemanden weiter“

Die Debatte über strafrechtliche Konsequenzen wird in den Schulen selbst unterschiedlich bewertet. Der Schulleiter des Berufskollegs für Technik und Informatik in Neuss, Edelbert Jansen, sieht einem WDR-Bericht zufolge strafrechtliche Verschärfungen skeptisch. Nachdem an seiner Schule ein Hakenkreuz an eine Flurwand geschmiert worden war, entfernten Schulleitung und Schülervertretung die Schmiererei gemeinsam. Die beschädigte Stelle blieb sichtbar; darüber wurde eine Gedenktafel angebracht. „An dieser Stelle befand sich ein Zeichen des Hasses. Wir haben es entfernt“, heißt es dort. Ein QR-Code führt zu einer Petition gegen Hass und Extremismus.

Jansen setzt vor allem auf pädagogische Aufarbeitung. „Mir ist es in meiner Rolle als Schulleiter egal, ob so etwas im öffentlichen Raum stattfindet oder nicht. Ein Hakenkreuz auf der Schultoilette ist genauso schlimm wie eines an der Schulmauer“, sagte er dem WDR. Strafrechtliche Sanktionen hält er nicht unbedingt für den wirksamsten Ansatz. „Wenn man jemanden bestraft, der nicht einsieht, dass er etwas falsch gemacht hat, bringt das niemanden weiter.“

Andere Stimmen aus dem Bildungsbereich sehen in einer möglichen Gesetzesänderung jedoch ein wichtiges Signal. Die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen empfiehlt, den Vorstoß ernsthaft zu prüfen. Vorstandsmitglied Reto Stein erklärte gegenüber dem WDR: „Wenn entsprechende Handlungen außerhalb von Schule strafbar sind, ist es schwer vermittelbar, dass dies innerhalb einer Schulklasse nicht in gleicher Weise gilt.“ Strafrecht könne pädagogische Arbeit zwar nicht ersetzen, aber „eine klare gesellschaftliche Grenze markieren und Schulen in schwierigen Einzelfällen unterstützen“.

Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, begrüßte die Initiative aus Thüringen. „Wenn wir gegen Antisemitismus auftreten wollen, dann sind diese Schritte strategisch, nicht nur taktisch“, erklärte er. Es dürfe nicht geduldet werden, dass Jugendliche muslimischen, christlichen oder jüdischen Glaubens Angst haben müssten, in der Schule von Gleichaltrigen unter Druck gesetzt zu werden.

Die nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte und frühere Schulministerin Sylvia Löhrmann verwies zugleich darauf, dass Schulen bereits heute über rechtliche Möglichkeiten verfügen, auf extremistische Vorfälle zu reagieren. „Schulen sind keine rechtsfreien Räume“, sagte sie dem WDR. Lehrkräfte könnten bei strafrechtlich relevantem Verhalten Anzeige erstatten. Darüber hinaus ermögliche das Schulrecht erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen. Entscheidend sei, dass diese Instrumente konsequent genutzt würden. News4teachers / mit Material der dpa

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Opossum
17 Stunden zuvor

Der Sohn meiner belarussischen ex Kollegen hat einem Freund den Unterschied und die Ähnlichkeiten zwischen UdSSR und nazi Deutschland auf dem Hamburger Schulhof erklärt und hat Hammer und Sichel und Hakenkreuz auf dem Boden mit Kreide dazu gemalt. Als die Pause zum Ende war, hat er alles versucht mit dem Fuß zu löschen. Das Resultat: seine Eltern wurden in die Schule gerufen und trotz allen Erklärungen hat der junge einen Vermerk in seine Schulakte bekommen… Das haben nicht mal unsere deutsche Kollegen verstanden.
Jetzt wäre es sogar ein Straftat…

Opossum
16 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Differenzierung wäre trotzdem immer gut.
In meiner Heimat ist es erlaubt, Hakenkreuz zb zu malen, wenn es keine Propaganda ist und zwecks Erklärung dient. Das es in dieser Schule absolut keine Rolle spielt, auch wenn das Kind seit halbes Jahr in DE war, ist für mich befremdlich.

Muxi
16 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Was nichts daran ändert, dass möglicherweise eine Angstkulisse entsteht und das Thema gemieden wird, außer von denen, denen Sanktionen egal sind.

Könnte insgesamt nach hinten losgehen.

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