
Weil sie ihren Sohn lange nicht zur Schule geschickt hat, ist eine 42-jährige Mecklenburgerin nun rechtskräftig verurteilt. Die fünfmonatige Freiheitsstrafe, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sei, sei rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Wismar mit. Demnach wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Vor rund einer Woche hatte das Gericht die Mutter des inzwischen 13-Jährigen schuldig gesprochen (News4teachers berichtete). Die Richterin hatte in der Urteilsbegründung von einer hohen Tatintensität und einem erheblichen Tatzeitraum gesprochen.
Wie es mit dem Jungen konkret weitergeht, ist unterdessen unklar. Laut einer durch den Anwalt der Frau abgegeben Erklärung soll der Sohn in Zukunft online unterrichtet werden. Für entsprechende Absprachen sei bereits ein Termin mit Schul- und Jugendamt geplant.
Ministerium: Unterricht muss in Präsenz erfolgen
Das Schweriner Bildungsministerium erteilte diesem Plan umgehend eine Absage. «Der Unterricht hat künftig in Präsenz zu erfolgen», teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit. «Denn nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch das Erlangen sozialer Kompetenzen stehen im Fokus.» Die Familie werde durch Schulamt und Jugendamt eng begleitet, damit Schulform und Klasse des Kindes umgehend ermittelt würden und der Besuch der Schule erfolgen könne. Nach früheren Angaben wäre der Junge eigentlich in der siebten Klasse einer Schule in Grevesmühlen.
Teil des Urteils war auch die Verpflichtung, die Teilnahme am Unterricht nachzuweisen. Zudem soll die Frau 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Die Frau schickt ihr Kind seit Jahren nicht zur Schule. Daran änderten auch zwei Strafbefehle mit Geldstrafen nichts. Das Urteil von vergangener Woche bezieht sich auf den Zeitraum ab November 2023. Nachdem die schon anderweitig strafrechtlich in Erscheinung getretene Mutter lange nicht mit den Behörden kooperiert hatte, zeigte sie sich laut Gericht zuletzt kooperativer.
Gericht: Mutter von Verfahren beeindruckt
Zum ersten Auftakt des Prozesses im November war die Frau nicht erschienen. Eine Vorführung scheiterte. Danach hatte das Gericht einen inzwischen aufgehobenen Haftbefehl erlassen, diesen aber gegen Auflagen ausgesetzt. Diese erfüllte die Frau laut Gericht. Auch eine Kindesanhörung sei erfolgreich durchgeführt worden, hieß es unter Verweis auf das Familiengericht. Die nun Verurteilte habe sich durch das Strafverfahren beeindruckt gezeigt – offenbar nicht genug, wie sich jetzt herauszustellen scheint.
Der Fall beschäftigt die Behörden seit Jahren. Die Schweriner Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hatte von einer «ganz schrecklichen Situation für das Kind» gesprochen. Die Mutter hatte über eine Erklärung, die von ihrem Anwalt abgegeben wurde, die ihr vorgeworfenen Verstöße gegen die Schulpflicht eingeräumt. Zur Motivation der Frau waren bei der Verhandlung keine Angaben gemacht worden. Laut «Ostsee-Zeitung» soll sie Verbindungen in die Reichsbürger-Szene haben. News4teachers / mit Material der dpa
Junge geht jahrelang nicht zur Schule – Mutter (Reichsbürgerin?) schwänzt Gerichtstermin
Dadurch, dass die Schulpflicht als Bringschuld von SuS bzw. Eltern festgelegt ist, kann sich der Staat aus seiner Verantwortung stehlen und den KuJ gerade kein geeignetes Bildungsangebot machen. Das aber strafbewehrt. – So gesehen ist die Schulpflicht ein Grund für den Niedergang der Bedingungen in Schulen für SuS und KuK.
In diesem Fall auch: Präsenz um jeden Preis. Die Schulpflicht letztlich als Selbstzweck.
Sicherstellung des Menschenrechtes Art. 26 und des internationalen Kinderrechtes Art. 28 durch die Schulpflicht.
Auch wenn es manchmal etwas nervig ist, sollen wir alle dankbar sein, dass es bei uns diese Pflicht gibt.
Diskussionswürdiger ist meiner Meinung nach eher die Lehrplansituation und die lustig-glorreichen Ideen von den noch glorreicheren 17 aus ihrem vergoldetem Elfenbeintrum.
Vielleicht können wir einen Kontakt mit “Realistin” herstellen. Das wäre doch ein Träumchen für sie.
Und vielleicht treibt es das Kind zurück in die Schule…
Nein, die Schulpflicht ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit:
Wer als Vater oder Mutter behauptet, er könnte die Bandbreite und Fülle des schulischen Fächerkanons selbst unterrichten, der hat ein ernster Selbstwahrnehmungsproblem. Von der Wichtigkeit der Sozialisation von Schule ganz zu schweigen…
Diese Aussagen ergeben nur einen Sinn, wenn man von einem Recht auf Schule ausgeht. Seit wann ist eine Pflicht ein Recht?
Klar, Rechte gehen mit Pflichten einher.
Aber Recht und Pflicht sind trotzdem. verschieden.
Bei uns gibt es anstatt eines gesetzlichen Rechts auf Schule oder Bildung eben nur eine Schulpflicht. Das erlaubt sehr sparsamen Betrieb – SuS dürfen ja nicht davonlaufen.
Jetzt verheddern Sie sich verbal mit dem Begriffspaar “Rechte – Pflichte”. Bitte beachten Sie die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr097121.html
Außerdem sind Sie leider nicht auf den Kern meiner Argumentation eingegangen:
Welche Mutter, welcher Vater kann seriös von sich behaupten, ein persönliches Curriculum zu entwefen und zu vermitteln?
Leibniz ist schon lange nicht mehr am Leben.
Es ist schon absurd zu glauben, man könne sein Kind erst bewusst von der Schule fernhalten und dann extra für das Kind einen Digitalunterricht zu erwarten.
Welche Lehrkraft sollte das denn in welcher Zeit noch zusätzlich machen?
Natürlich: die “Realistin“: sie schlägt uns Lehrer*n ja immer 33% Homeoffice vor und so. Jatzt mal ran.
Realistin hat Recht, ein Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet bereits regelmäßig im Homeoffice, bei Akademikern eher jeder zweite.
Wer will noch jeden Tag dutzende Kilometer im selbstbezahlten PKW bei ständig steigenden Energie-, Reparaturkosten und Automobilpreisen (deutlich über der Inflationsrate!) über die Dörfer pendeln um auch die letzte Schule im Nirgendwo zu erreichen? Das sind pro Tag mindestens eine Stunde verschwendete Lebenszeit und hunderte Euro im Monat, aus dem Nettoeinkommen zu bezahlen, die weg sind. Das macht Gen Z nicht mehr mit.
Deshalb gibt’s auch nur noch massenhaft Quer-/Seiten-/Um-/Absteiger in den Lehrkräfteberuf, die gerade einmal enen Bachelor haben und demnächst Deutsch nur noch auf dem Niveau B1 beherrschen… nur noch die Verzweifelten werden sich das antun /und die Unbelehrbaren Idealisten, die werden aber immer weniger).
Es ist doch Ihre Entscheidung, wo und wie Sie wohnen möchten!
Bei mir ist die Entscheidung dann auch gegen lange Fahrtzeiten gefallen und für eine Kleinstadt mit vergleichsweise günstiger Miete. Dafür trifft man auch in der Freizeit oft Schüler und Ehemalige.
Die GenZ muss selbst entscheiden, wo sie leben wollen. In Zukunft gibt es dann vielleicht Dorfschulen, wo keiner mehr unterrichtet – dann müssen die Kinder eben weitere Schulwege in Kauf nehmen…
Tipp: setzten Sie ihre Fahrtkosten als Pendlerpauschale ab.
Oder ziehen Sie um.
Ich finde, nur Angestellte Lehrer sollten HO bekommen. Einfach nur, um einen Gegenpflock zur himmelschreienden Ungerechtigkeit zwischen Angestellten und verbeamteten Lehrern zu setzen.
Ach, das meinte siet mit Homeoffice – man ist 33% seiner Zeit bei den Schülern zu Hause und unterrichtet sie dort… 😉
So wird sie das wohl meinen 🙂
Was ich daran nicht verstehe: Warum dauert es Jahre, bis der Junge wieder in die Schule geht??? Strafbefehle oder Geldstrafen sind da sinnfrei. Wenn Eltern ein Kind von der Schule ausschließen, liegt meines Erachtens eine Kindeswohlgefährdung vor. Hier muss innerhalb von 2-3 Monaten eine Lösung her, z.B. indem man das Kind aus der Familie rausnimmt. Nach Jahren ist es extrem schwer für das Kind, sich normal zu entwickeln und schulisch zum Erfolg zu kommen. Hier muss schneller gehandelt werden!
Das ist in der Realität eben nicht so einfach. Verfahren dieser Art sind extrem aufwändig. Vom ersten Bußgeldbescheid über die Meldung ans Jugendamt weiter über zunächst niederschwellige Maßnahmen (Besuche des JA bei der Familie) über weitere Bußgeldbescheide und wiederholte Besuche des JA zur schließlichen Androhung von rechtlichen weiterführenden Maßnahmen können viele Monate bis Jahre vergehen.
Wir haben gerade so einen ähnlichen Fall an der Schule und sind im Jahr 1 und bei Schritt 3 (weitere Bußgeldbescheide, weitere Meldung an das JA). Ich gehe nicht davon aus, dass das Kind in diesem Schuljahr noch der Schule zugeführt wird….
Wer es wirklich ernst meint und sich jeder Maßnahme entzieht und verweigert, kommt damit sehr lange durch…..ist leider so….
Ich weiß, dass die Realität so ist,- aber da läuft etwas falsch. Man muss in dem Fall an den Gesetzen und an der Bürokratie Änderungen vornehmen. Alle schimpfen auf die Bürokratie, aber keiner ist bereit, Abläufe zu vereinfachen!
Wie unbekümmert immer “aus der Familie rausnehmen ” gefordert wird – das ist immer das größte Trauma für das Kind!
Vielleicht ging es hier um Reichsbürger. Vielleicht geht es aber anderswo auch mal darum, dass ein Kind die Schule als Qual empfindet, was teilweise bei den Zuständen dort (zB Brennpunkt) ja nicht abwegig ist. Ob wegen Lärm, Mobbing, was auch immer.
Man stelle sich zB die kindswohlgefährdende Situation in Kitas vor und der Staat würde Eltern von U3 Kindern zwingen, sie dorthin zu geben – Extrem Beispiel! Aber der ein oder andere hat ja nur eine Brennpunktschule als Wahl und wird dorthin gezwungen.
Wieviele Erwachsene fanden ihre Schulzeit traumatisch? Nie zur Schule gegangen zu sein, ist es ebenfalls. Denke da gerade an das Beispiel in “die fabelhafte Welt der Amelie”.
Im Grunde kann der Staat nur eine Schulpflicht fordern und die Missachtung als Kindswohlgefährdend bezeichnen, wenn die Schule nicht selber Kindswohlgefährdend ist…
“Ich möchte gerne passgenauen Einzelunterricht für mein Kind bitte danke. Ressourcen können wir von den anderen Kindern nehmen….
Ich will auch den Fünfer UND das Weggli!