Einer Frau, die ihren Sohn seit Jahren von der Schule fernhalten soll, droht nach ihrem Nichterscheinen vor Gericht Haft. Eigentlich sollte am Amtsgericht Wismar eine Verhandlung gegen sie stattfinden. Ihr 13-jähriger Sohn geht seit vier Jahren nicht zur Schule. Eigentlich wäre er in der siebten Klasse in Grevesmühlen. Die Mutter reagiert laut Behörden nicht auf Kontakt etwa seitens der Schule.
«Die Angeklagte ist nicht erschienen», stellte die Richterin nun fest, trotz zugestellter Ladung. Eine Entschuldigung habe nicht vorgelegen, «sodass wir dann die sofortige polizeiliche Vorführung anordnen zum heutigen Termin», fuhr die Richterin fort. Die Vorführung scheiterte allerdings, wie die Richterin nach einer rund zweistündigen Pause mitteilte. Sie ließ daraufhin einen Antrag der Staatsanwaltschaft zu, nach dem die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen ist, um eine Verhandlung zu ermöglichen. Ein Termin für einen neuen Versuch der Hauptverhandlung wurde nicht genannt.
Frühere Strafbefehle
Gegen die Frau liegen laut Gericht bereits zwei Strafbefehle vor wegen des Fernbleibens ihres Kindes von der Schule. Schon in der Vergangenheit hatte sie sich dem Zugriff von Behörden entzogen. Laut «Ostsee-Zeitung» ist sie mit der Reichsbürger-Szene verbandelt.
Der Vorgang beschäftigt schon länger das entsprechende Jugendamt. Laut Landkreis haben auch schon Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung hätten betreten dürfen. Die Schweriner Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) nannte den medienbekannten Fall eine «ganz schreckliche Situation für das Kind». Die Mutter habe wiederholt nicht auf Kontakt seitens der Schule reagiert und das Staatliche Schulamt Schwerin mehrfach Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung gestellt. News4teachers / mit Material der dpa
Dauer-Schulschwänzer: Mutter (mit Kontakt in Reichsbürger-Szene?) muss vor Gericht
Ein trauriges Beispiel für die Zahnlosigkeit des (allgemein gesprochen) “Schulsystems”.
“Der Vorgang beschäftigt schon länger das entsprechende Jugendamt.”
Das will ich doch hoffen! Wie lange braucht es denn da noch, eine Kindeswohlgefährung festzustellen? 🙁
In Brandenburg zählt das Abhalten des Kindes vom Schulbesuch nicht als Kindeswohlgefährdung. Satt, sauber, warm – und das Jugendamt ist zufrieden. Wir haben hier im Einzugsbereich völkischer Siedler etliche Kinder, die seit Jahren nicht zur Schule gehen – da passiert nix.
In NRW offenbar auch nicht. Wir haben gerade so einen Fall und es passiert …… nichts. Von schulischer Seite ist alles ausgeschöpft, also rechtlich (Briefe, Bußgeldanträge, Information des Schulamtes, Information des Schulträgers, Mitteilung an das JA wegen Kindswohlgefährdung, Kontakt zum Integrationszentrum, Kontakt zum Sozialamt). Letztes Telefonat mit dem Jugendamt war schon Realsatire. JA war dreimal bei der Mutter, die einfach nicht Tür öffnete. Beim vierten Mal zufälliges Treffen im Haus (Glück gehabt). Mutter behauptete einfach, dass ihr Kind schon seit Wochen regelmäßig die Schule besucht und das JA geht zufrieden wieder. Tja, war eben gelogen. Nicht einen Tag war dieses Kind bei uns in der Schule….
Die Frage meinerseits, was könne man (also irgendwer) denn noch machen, brachte eine Schweigeminute in den Hörer…..tja, evt. Antrag auf teilweise Entziehung des Sorgerechts….aber aber das sei kompliziert und ob es was bringt…..
Klar, wir bleiben erstmal in Kontakt….Danke tschüss…..
Au weia!!
… alles müssen – nix dürfen!
Aber wenn es dann schiefgeht, dann ist die Schuldzuweisung seitens der Öffentlichkeit, der Medien und z.T. der Gerichte gegenüber der zuständigen Schule quasi vorprogrammiert.
Ich habe vollstes Mitgefühl mit Ihnen!!
Ich habe nicht den Eindruck, dass im oben genannten Fall der Schule die Schuld zugeschoben würde
Sie haben ja keine Ahnung, wofür man alles die Schuld in die Schuhe geschoben bekommen kann. Die Schule hat die Schulpflichtüberwachung Punkt. Also, wessen Aufgabe ist es? Genau, die der Schule. Ob die Schule etwas ausrichten kann, interessiert in letzter Konsequenz doch auch niemanden….
“bekommen kann”
BEKAM die Schule von irgendeiner Seite Schuldzuweisungen?
Nein, aber der Fall ist ja auch noch längst nicht abgeschlossen….das wird sich noch mindestens Monate, wenn nicht Jahre hinziehen….
Und bisher haben Sie keinen Anlass zu Ihrer Aussage. Ihre Sorgen sind nicht unberechtigt, DESWEGEN sollten Sie aber den (bisher!) anderen Verlauf beachten
Deswegen haben ich auch alle Briefe, alle Bußgeldanträge, jede Email, jedes Telefonat dokumentiert und dem Schulamt zur Kenntnis geschickt. Ich muss mich nach hinten absichern, damit genau das nicht passiert….
Man merkt dann erstmal, wie zahnlos man (also der Tiger in mir) wirklich ist und wie einfach es sein kann, das System zu umgehen. Sollte ich mir je mal was zu Schulden kommen lassen und bei mir steht irgendein Amt vor der Tür, mache ich einfach nicht auf ….die gehen ja wieder….
Ich habe einmal für meine Abteilungsleitung die Fehlstunden für eine Schülerin erfasst, damit der Ordnungswidrigkeitenbescheid rechtssicher ausgestaltet war. Das hat mich zusätzlich zur Unterrichtstätigkeit und den sonstigen Dienstverpflichtungen ca. 30 Arbeitsstunden gekostet. Zunächst habe ich das Klassenbuch auf Einträge für Fehlzeiten durchforstet, die im gesamten Schuljahr angefallen sind. Danach der Abgleich mit den eingesammelten Entschuldigungen. Und danach der Abgleich mit den Vertretungsplänen, die ja digital vorliegen.
Es müssen in NRW die Gesamtzahl der Fehlstunden über einen längeren zeitraum nachgewiesen werden, aufgeteilt nach entschuldigten und unentschuldigten Fehlstunden. Das Klassenbuch gibt im Regelfall aber nur die Einträge der Stunden wieder, in denen Unterricht im Klassenverband erteilt worden ist. Für die weiteren Unterrichtsstunden sind dann die Kursbücher der Kolleg*innen zu durchforsten, die die entsprechende Schülerin im Kursunterricht hatten. Das betrifft die maximal vier Fächer der Leistungsdifferenzierung und das Wahlpflichtfach und die AGs. Bei Neunt- und Zehntklässlern betrifft das rund 20 Unterrichtsstunden von insgesamt 32 bis 34 Wochenstunden. Schwierig sind auch immer Fehlzeiteneintragungen aus den ersten Stunden des Tages, meistens trägt ja keiner ein, ab wann die betreffende Schülerin wieder aufgetaucht ist.
Um die Fehlzeiten rechtssicher gegenüber der Schulaufsicht nachweisen zu können, musste der individuelle, tagesaktuelle Stundenumfang der betreffenden Schülerin erfasst werden. Problematisch dabei ist, dass ggf. eingesetzte Vertretungskräfte überhaupt keine Eintragungen in den Kursbüchern vornehmen können, da ihnen diese im Regelfall überhaupt nicht physisch vorliegen. Das ganze ist eine wahre Sysiphosaufgabe gewesen, da es anno dazumal noch keine digitalen Klassenbücher gab.
Wenigstens hat sich die Mehrarbeit rentiert, der Ordnungswidrigkeitenbescheid gegen die Erziehungsberechtigten und die damals bereits strafmündige Schülerin hatte Rechtsbestand und auch der Widerspruch gegen den Bescheid bei der Bez.-Reg. wurde niedergeschlagen und im anschließenden Gerichtsverfahren bestätigt.
Diesen Verwaltungsblödsinn habe ich in meiner gesamten Dienstzeit aber auch nur einmal vollzogen bzw. vollziehen müssen. Danach sind mir Entschuldigungsvermerke deutlich leichter von der Hand gegangen – und wenn es nur die Sekretariatsnotizen über die telefonische Krankmeldungen gewesen sind.
Das ist an einer Grundschulen natürlich deutlich einfacher, wegst der fehlenden Kurse. Hier gibt es je Klasse ein Klassenbuch. Die Kinder, die fehlen werden dort täglich eingetragen. Eine gute Alternative ist z.B. WebUntis, da kann an jede Fehlstunde aktuell abrufen.
Entschuldigt werden bzw. Abgemeldet werden die Kinder über IServ, wahlweise über Email. Das gilt dann auch als entschuldigt, da die Eltern dann bereits schriftlich Gründe für das Fehlen angegeben haben…Zettelwirtschaft entfällt also…
Wer weder abmeldet noch eine Entschuldigung vorweisen kann, gilt als unentschuldigt….
Bei uns dürfen für einen Bußgeldantrag nicht mehr als 14 Tage zusammenkommen, was auch dazu führt, dass nicht Unmengen an Daten nachvollzogen werden müssen.
Ich brauche für einen frischen Bußgeldantrag, wenn die Klassenlehrerin mir die Fehltage mit den Fehlstunden zur Verfügung gestellt hat, ungefähr 20 Minuten…..für Wiederholungsanträge 10 Minuten….der Aufwand hält sich also in Grenzen.
Eine schriftliche Mitteilung an das JA dauert einige Stunden, da ja meist einige Leute daran beteiligt sind, die alle ihre Beobachtungen gemacht haben und die zusammengetragen und schriftlich formuliert werden müssen.
Auch schon erlebt: Wir sollten einen Bericht über ein solches Kind schreiben, das wir nie gesehen haben. Aber es hätte ja auf unsere Schule gehen sollen…
Schräg! Aber das kann ich bestätigen….da haben wir in den Bericht nur die bekannten Daten erfasst und genau einen Satz geschrieben („x ist an unserer Schule angemeldet und wird auch geführt, aber er war bisher noch nicht anwesend, so wir leider keine individuellen Bericht verfassen können.“)
Nicht nur in Brandenburg, hier ein Musterurteil aus Bamberg:
https://anwaelte-oldenburg.de/schulverweigerung-und-kindeswohlgefaehrdung/#:~:text=Eine%20elterliche%20Weigerung%2C%20das%20Kind,erforderlich%20%E2%80%93%20so%20das%20Oberlandesgericht%20Bamberg.
Danke für den Link, aber da stehen ja durchaus Rahmenbedingungen für “gelingende” Schulvermeidung.
Offenbar machte sich die Mutter im Artikel keine Hoffnungen, dem Gericht eine angemessene Förderung im Heimunterricht nachweisen zu können =/
Aber selbst hier müsste doch (irgendwie!) vorher geklärt werden, wie das Kind gebildet wird, bevor es wortlos aus der Schule genommen wird.
Unfassbar das Ganze!
gelingende Arbeit GEGEN Schulvermeidung – sorry 😀
Meinen großen Respekt vor Ihrer Arbeit mit teilweise solch schwierigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie leisten damit mehr für die Demokratiebildung und damit für die Demokratie als manche Zeitgenoss*innen, die sich in ihrer Wohlstandsbubble gegenseitig wohlfeil auf die Schulter klopfen, wenn sie ein Transparent hochhalten oder einen Aufruf unterschreiben.
“In Brandenburg zählt das Abhalten des Kindes vom Schulbesuch nicht als Kindeswohlgefährdung.”
Ernsthaft? Das kann ich mir nicht vorstellen 🙁
Das ist tatsächlich so. Brandenburg ist da auch nicht das einzige Bundesland, soweit ich weiß.
Eine Kindswohlgefährdung ist das Abhalten vom Schulbesuch eben nicht, wie ich gerade gelernt habe….
Mittelalterlich, die Sache :/
Kindswohlgefärdung ist das nicht. Ich hatte mal einen Fall wo eine Schüler*in sich bei mir beklagt hatte : Sie aß jeden Tag zusammen mit ihren Geschwistern eine Dose Ravioli kalt, die stellte ihr die Mutter immer hin. Leider war der Herd schon ein Jahr kaputt. Das ist KEINE Kindswohlgefährdung wie mir das JA mitteilte. Dazu muss die Dose auch noch weggelassen werden.
Das Existenzminimum ist erstaunlich vielen Parteien immer noch nicht gering genug.
Aber das Vorenthalten von Bildung ist mit ein erheblich greifbareres Kriterium – zumindest war es dies für mich bis zu diesem Artikel 🙁
Man braucht keinen neuen Herd kaufen. Für neu 30 Euro oder gebraucht noch billiger gibt es eine Einzel-oder Zweierkochplatte mit Stecker, haben wir auch. Schade, dass das JA diesen Tipp nicht weiter geben will.
Das Jugendamt hat sogar einen neuen Herd organisiert. Aber ob eine Mutter (oder ein Vater) der seine Kinder ein Jahr lang kalte Ravioli essen lässt weil er keinen Bock (oder nicht in der Lage ist) einen Herd zu organisieren keine Kindswohlghefährdung darstellt, ich finde das schon.
Da hat sich Deutschland mal wieder konsequent als Bananenstaat gezeigt, in dem geltendes Recht einfach nicht durchgesetzt wird.
Sich einfach tot stellen – klappt bei Nichtbezahlung von GEZ beispielsweise nicht. Da gab es dann durchaus Haftstrafen.
Kinder sind eher am untersten Rand der Prioritäten.
HaftSTRAFEN gab es dort auch nicht (obwohl es die wirklich richtigere Bezeichnung wäre), sondern Erzwingungshaft – “bezahle und du kannst sofort gehen”.
Übrigens gibt es bei säumigen GEZ-Zahlern rechtlich keine Probleme die Wohnung auch unter Zwang (sogar körperlichen Zwangs unter mithilfe von Polizisten bei Widerstand) betreten zu dürfen (um bspw. etwas pfänden zu können).
“Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung hätten betreten dürfen.”
Werden Haftbefehle in MP in gleicher Art umgesetzt? Sorry, Täter ist noch frei – Wir durften nicht rein?
Wenn das Kind nicht zur Abholung bereit steht, ist doch sicher Gefahr im Verzug…
Vielleicht gibt es ja doch einen Unterschied zwischen einem richterlich erlassenen Haftbefehl und dem Besuch eines Amtes.
Wenn jedes Amt die Türen zu unseren Wohnungen aufbrechen dürfte, wäre das Geschrei von denselben, die jetzt hier klagen, doch noch größer. Und zwar zu Recht.
Wie “verbandelt” man sich mit der Reichsbürgerszene ? Einheiratung ?
Der Reichsbürger beruft sich auf die, seiner Interpretation nach nicht vorhandene Verfassung und somit nicht existierenden Staat, weshalb Wahlen zB illegal seien und es auch keine Beamten gäbe. Steht dann jemand mit so einem Ausweis vor der Tür, erklärt er, dies sei ein Dienstausweis, kein Beamtenausweis und entsprechend müsse man ihn nicht herein lassen. Weiß ich vom Nachbar – scheint zu klappen.
Außerdem stände aus diesem Grund auch “deutsch” und nicht Deutschland auf dem Perso(als Vermutung, wo die Person herkommt) , im Gegensatz zu anderen Ländern und wenn man ihn verlängert bekommt man keine Melde Bescheinigung, sondern eine Lebendbescheinigung, weil man als existierend registriert wurde und nicht als in Deutschland wohnend.
So, wie ich es verstehe, missfällt den Reichsbürgern, dass das damalige Grundgesetz, welches wir heute quasi als Verfassung akzeptieren,weil es sich bewährt hat, nicht vom Volk entschieden wurde, sondern von den Besatzern. Die Verfassung bestimmt sonst eigentlich das Volk. Da war damals zum einen ein Misstrauen ggü den Deutschen, was man nach dem 2. WK verstehen kann und dann ging es noch darum, die Teilung Deutschlands nicht in Stein zu meißeln. Heute sehen wir keinen Grund, etwas am Grundgesetz als Verfassung zu ändern, weil es gut ist und Menschenrechte einen wichtigen Platz haben. Dem Reichsbürger geht es gegen seinen Stolz, dass das über seinen Kopf hinweg bestimmt wurde und er meint, daß Volk würde, wenn es dürfte, etwas ganz anderes festlegen. Ich glaube das nicht. Man könnte sich auch eine Verfassung geben und der Großteil des Volkes wäre damit einverstanden, daß Grundgesetz als Verfassung zu übernehmen. Das müsste nur mal offiziell gemacht werden, damit der Reichsbürger zur Ruhe kommt. Der träumt nämlich von ganz anderen Zuständen hier. Zum Glück geht er nicht wählen, weil ja illegal, da geht der Afd Potential verloren… ^^
Wahrheiten liegen meist in der Mitte, es ist also nicht einfach frei ersonnen, was die Reichsbürger sagen. Das wäre auch schwarz-weiß Denken, zu meinen, die wären einfach nur Idioten.
Man könnte aber sagen, die sehen den Wald vor Bäumen nicht, denn letztendlich akzeptiert die Mehrheit das Grundgesetz als Verfassung und somit ist es die Verfassung.
OK, wenn die Reichsbürger nicht wählen gehen, so lange wir uns nicht offiziell die Verfassung geben…
Dann ist es vielleicht auch besser so 😉
“So, wie ich es verstehe, missfällt den Reichsbürgern, dass das damalige Grundgesetz, welches wir heute quasi als Verfassung akzeptieren,weil es sich bewährt hat, nicht vom Volk entschieden wurde, sondern von den Besatzern.”
Das ist historisch falsch. “Vom 18. bis 21. Mai 1949 ratifizierten zehn von elf westdeutschen Landesparlamenten das Grundgesetz. Allein der Bayerische Landtag stimmte mehrheitlich gegen das Grundgesetz, das ihm zu wenig föderalistisch erschien, allerdings mit der Maßgabe, das Grundgesetz anzuerkennen, wenn zwei Drittel der Bundesländer es ratifizieren würden, was der Fall war (Art. 144 Abs. 1 GG).” Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
“Wahrheiten liegen meist in der Mitte” – auch dem würden wir widersprechen. Die Erde ist kein Ei, nur weil es Leute gibt, die sie für eine Scheibe halten.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Interessanterweise wurde die Reichsbürger-Bewegung wohl von einem psychisch gestörten ehemaligen Bahnbeamten gegründet, dessen (angeblich überragendes) Organisationstalent nach einer Bahnreform keiner mehr brauchte.
Es gab dazu mal eine richtig gute Radiodoku (glaube WDR 5), aber ich kann sie nicht mehr finden.
Seine Reichsbahn wollte keinen Bahnhof in der Bundesrepublik Deutschland anerkennen 😛
Es gibt ja nicht DIE Reichsbürgerbewegung, da es dort die verschiedensten Auffassungen und Richtungen gibt. Ihre (kreative) Geschichtsfassung habe ich noch nie gehört und gehört ins Reich der Fabeln bzw. betrifft höchstens die Splittergruppe innerhalb einer Splittergruppe.
Man muss ganz generell niemanden in seine Wohnung lassen. Auch keine Beamten. Auch Polizisten nicht ohne Weiteres.
Ausnahmen gibt es wenige, z.B. den richterlich erlassenen Durchsuchungsbeschluss.
Auch wenn die Reichbürger Spinner sind, unter denen sich gefährliche Rechtsextremisten befinden, haben sie in diesem Punkt recht.
Theoretisch richtig.
Da befinden Sie sich in der RechtsPRAXIS allerdings auf einem völligen Holzweg, wir sind nicht in den USA.
Wenn die Polizei sich wirklich Zugang zu einer Wohnung verschaffen will, macht sie das einfach (“kriminalistische Erfahrung”, “Gerüche”, “Gefahr im Verzug”, “Geräusche”) und den Beamten droht auch keinerlei ernste Konsequenz, es gibt auch kein Verwertungsverbot für dabei gemachte “Beifänge” – selbst, wenn eine Durchsuchung später tatsächlich als vollkommen unrechtmässig eingestuft wird.
Glücklicherweise ist die Polizeikultur in der BRD sehr demokratisch geprägt und es kommt praktisch nie vor, dass Beamte diesen “Joker” ziehen.
Wenn “nachher” z.B. zwei professionelle Zeugen (die Polizeistreife) aussagen, bei der “als mögliche Reichsbürgern bekannten Frau” sei ein “Hilfe!” zu hören gewesen…möglich ist viel.
Ob und wann was davon gemacht wird ist eine hochgradig spezifische Frage.
Dem ersten Teil würde ich so zustimmen. Dem zweiten Teil eher nicht und dem dritten Teil dann schon wieder.
“Auch wenn die Reichbürger Spinner sind, unter denen sich gefährliche Rechtsextremisten befinden, haben sie in diesem Punkt recht.”
Wenn sie sich auf die demokratische Bundesrepublik berufen – der Kaiser hätte solch Pochen auf Grundrechte nicht geduldet XD