POTSDAM. Mehr als 9.000 Schüler*innen in Brandenburg gehen regelmäßig nicht zur Schule. Mit Strafen von bis zu 2.500 Euro sollen Erziehungsberechtigte und erwachsene Schüler*innen zur Verantwortung gezogen werden. Eigentlich als letztes Mittel gedacht, nahm die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens zuletzt deutlich zu.

In Brandenburg werden mehr Bußgelder wegen Schulschwänzens verhängt. Allein im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres habe es 132 solcher Bußgeldverfahren gegeben, teilte das Bildungsministerium des Landes auf Anfrage mit. Im gesamten Schuljahr davor zählte das Ministerium 153 Bußgeldverfahren.
Strafen bis zu 2.500 Euro
Laut brandenburgischem Schulgesetz können Erziehungsberechtigte oder erwachsene Schüler*innen mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn schulpflichtige Schüler*innen wiederholt nicht am Unterricht teilnehmen. Die Geldbuße kann sich auf bis zu 2.500 Euro belaufen.
Vor dieser Strafe werden in der Regel andere Lösungswege gesucht. Schule, Schulamt und Jugendhilfe suchen das Gespräch mit den Schüler*innen und ihren Eltern, «um sowohl Lösungswege zu finden als auch Konsequenzen des Verstoßes gegen die Schulpflicht zu erläutern», so ein Sprecher des Ministeriums.
Bereits im zurückliegenden Schuljahr 2023/2024 verzeichnete das Potsdamer Bildungsministerium einen Anstieg bei den Schulschwänzern. Bei knapp 9.300 Schüler*innen sei «eine Form von Schulabsenz» registriert worden, hieß es damals vom Ministerium. Im Schuljahr davor waren es lediglich rund 7.800 Fälle. Vor der Pandemie – im Schuljahr 2018/2019 – waren es weniger als 6.500 notorische Schwänzer.
Unterschiedliche Ausprägungen beim Schwänzen
Die Ausprägung des Schulschwänzens ohne entsprechende Entschuldigung sei jedoch recht unterschiedlich, machte eine Sprecherin des Ministeriums klar. Man unterscheide Schulverdrossene, mit mehr als zwei unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten, Regelschwänzer, mit mehr als fünf Tagen, und Intensivschwänzer, mit mehr als 20 unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten.
Bei rund 1.700 Intensivschwänzern mache dieser Teil nicht einmal ein Prozent der gesamten Schülerschaft in Brandenburg aus. Regelschwänzer und Schulverdrossene stellten mit rund 7.500 Fällen etwa drei Prozent aller Schüler*innen in Brandenburg. News4teachers / mit Material der dpa









Natürlich ist es nur eine kleine Zahl, darum lässt sich hier ja symbolisch hart draufhauen – wird schon nicht die eigene Schülerschaft treffen -__+
Bei wie vielen wird das “bis zu” überhaupt ausgeschöpft? Ich meine, reichte das Ausschöpfen der bisherigen Maßnahmen nicht?
Müssen ja reiche Familien sein, die regelmäßig tausend Öcken für das Schwänzen ihres Kindes zahlten. Aber jetzt sind es 2500! Jetzt lohnt es sich nicht mehr (augenroll)
? Wenn es keine reichen Familien sind, “lohnt es sich” eben doch, da die das Geld nicht haben. Die bezahlen dann eben nicht.
Das Kind kriegt dann irgendwelche Sozialstunden aufgebrummt. Und wenn es diese nicht ableistet, …
Was passieren kann, ist, dass die Familien es mit dem Jugendamt zu tun kriegen. Und wenn sich dann noch herausstellt, dass die Verhältnisse zuhause nicht gedeihlich sind (Was meistens die Ursache für extremes Schwänzen ist), dann wird hier angesetzt, d.h. Familienhilfe, Inobhutnahme …
Manche Eltern verstehen es leider nur, wenn es an den Geldbeutel geht. Das ist bei Geschwindigkeitsübertretungen ja nicht anders. Und da es Eltern gibt, die das Schwänzen ihrer Kinder unterstützen (z.B. durch Verlängerung der Ferien oder verfrühtes Verreisen in den Urlaub ohne Genehmigung), ist ein härteres Durchgreifen absolut legitim. Ich wünschte, die Behörden im Raum Mannheim wären genauso hinterher. Hier verlaufen etliche Verfahren im Sand, da das Geld nicht wirklich eingetrieben wird.