
Zwei Neuntklässler sind in Greifswald ihrer Schule verwiesen worden. Hintergrund ist ein mutmaßlich rechtsextremer Vorfall. Beide Schüler hatten während einer Studienfahrt Ende Mai ins frühere Konzentrationslager Auschwitz ein Video aufgenommen, das einen Schüler in der Gedenkstätte unter anderem mit einer rechtsextremen White-Power-Geste zeige.
Die Schule hatte es versäumt, den Vorfall unverzüglich zu melden. Die «Ostsee-Zeitung» hatte ihn öffentlich gemacht – woraufhin das Schweriner Bildungsministerium intervenierte.
Das bestätigte den Artikel und betonte, die Schüler sollten an jeweils unterschiedliche Schulen mit gleichem Bildungsabschluss verwiesen werden. Die Erziehungsberechtigten seien angehört worden. In beiden Fällen ließen sich die Erziehungsberechtigten juristisch vertreten, betonte Ministeriumssprecher Henning Lipski.
Beide Familien hätten Rechtsmittel eingelegt. Es sei nun im Rahmen eines Eilverfahrens ein laufendes Verfahren am Verwaltungsgericht Greifswald, weshalb man keine weiteren Angaben machen könne. News4teachers / mit Material der dpa
Schüler filmen sich mit rassistischer Geste in Auschwitz, Schule ignoriert das
Harsch! Ich hoffe mal, da gab es bei den Schülern eine Vorgeschichte, dass sich diese Maßnahme rechtfertigt – nicht das jemand das eigene Versagen zu kaschieren versucht…
Was gibt es denn da zu rechtfertigen? Die beiden strafmündigen Schüler einer Regelschule haben in Auschwitz (!) bei vollem Bewusstsein (!) diese widerlichen Posen getätigt (!), sich dabei fotografiert (!) und die Bilder dann verbreitet (!).
Ihr Kommentar verharmlost diese Aneinanderreihung von Entgleisungen, selbstverständlich darf und muss eine Schule in einer wehrhaften Demokratie so reagieren. Was soll dabei “harsch” oder “eigenes Versagen” sein? Ihr Verständnis hat mit Demokratiebildung nichts zu tun.
“selbstverständlich darf und muss eine Schule in einer wehrhaften Demokratie so reagieren.”
Hat sie aber nicht. Sie reagierte auf den medialen Wirbel, der den Vertuschungsversuch zunichte machte.
Sich nicht kümmern, ggf. dem Problem beim Wachsen zuzusehen und beim Erwischtwerden “hart durchzugreifen” halte ich für eine… verbesserungsfähige Strategie.
Aber wie gesagt, eventuell gab es davor bereits Grenzuberschreitungen, bei denen die Täter keine Einsicht zeigten und dies war der letzte Tropfen (warumauchimmer man die dann mit Handy auf den Lerngang mitnimmt…)
Da bin ich ja mal gespannt, ob das verhältnismäßig ist. Für mich sieht das so aus, als ob ein Exempel statuiert werden soll. Ohne diesen Vorfall beschönigen zu wollen, aber ich denke, dass Gewaltvorfaelle noch einmal wesentlich schlimmer sind. Und da war es an meiner Schule maximal ein schriftlicher Verweis. Schulverweis ohne eine “Vorstrafe” ist doch ein Overkill, gerade im Verhältnis zu dem was man sonst in Schule erlebt.
” …als ob ein Exempel statuiert werden soll.”
Das war auch mein Gedanke, nach einigem Überlegen. Ob man so Empathie beibringen, ein Gefühl der Betroffenheit erzeugen kann? Gespräche sind enorm wichtig, die kann man nicht ersetzen. Es gibt nicht mehr viele Zeitzeugen, aber noch viele Menschen, die Zeitzeugen zugehört haben.
Einige Zeit Sozialdienst z. B. in einer Einrichtung für behinderte Menschen , hilft meiner Meinung nach mehr zum Nachdenken.
“Einige Zeit Sozialdienst z. B. in einer Einrichtung für behinderte Menschen ,”
Das kann aber eine Schule nicht anordnen, das kann nur ein Gericht und dann sind die SuS vorbestraft
Okay. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass bei dem einen oder anderen Schüler andere Maßnahmen ergriffen werden sollten als gleich ein Schulverweis. Das kommt auf den Einzelfall drauf an.
Manche Schüler machen in der Gruppe jede Dummheit nach. Sie denken nicht wirklich nach.
Andere handeln und provozieren sehr intentional, wissen ganz genau was sie machen. Da differenziere ich. Da habe ich kein Problem damit, wenn diese Schüler einen Schulverweis erhalten, zumal sie ja an einer anderen Schule ihren Abschluss machen können. Und in diesem Fall kann ich auch nicht nachvollziehen, warum die Eltern das juristisch anfechten wollen.
Aber wichtig finde ich auch die Frage, wie Schüler Empathie lernen können, die sich allzu leicht und impulsiv von Gleichaltrigen beeinflussen lassen .
Menschen, die in Einrichtungen für Behinderte, in Senioreneinrichtungen leben oder sich in Krankenhäusern befinden, sollen und wollen nicht andauernd ungefragt herhalten als Betätigungsgelegenheit für Unbelehrbare, nicht oder falsch Erzogene oder solche, die sich als Strafe mit ihnen befassen müssen. Mag sein, dass der eine oder andere Delinquent daraus etwas lernt, doch zahlen die Menschen insbesondere Pflegeheim rund 3000€ zu und haben ein Recht auf professionelle Pflege durch kompetente, ausgebildete Personen. Für meine Eltern verbitte ich mir das- für mich selbst ohnehin.
Da haben Sie vollkommen recht, so sollte es nicht sein und so ist es auch nicht gemeint!! Ich weiß, was ich schreibe!
Das, was ich schrieb, gilt ja auch gewiss nicht für jeden ” Delinquenten”! Es gibt aber sehr wohl Schüler, und das weiß jeder Lehrer einer Hauptschule/ Brennpunktschule, Gesamtschule, die ganz genau so reagieren, wie ich es beschrieben habe. Sie lassen sich von anderen in der Gruppe zu etwas anstiften, das sie alleine nie gemacht hätten. Sie haben, warum auch immer, ein zu geringes Selbstwertgefühl und sind überhaupt nicht mit denen zu vergleichen, die ganz bewusst provozieren!
Natürlich müssten sie bei sozialen Aufgaben eine gute Anleitung und Begleitung haben, ohne die geht es nicht.
Nein, das sind sie nicht! Man kann und darf da nicht reelativieren oder gegeneinander aufrechnen. Gewalt und antidemokratisches Verhalten sind gleichsam menschenverachtend und dulden keine Relativierung oder Beschönigung! Schlimm genug sind diese Eltern, die dann auch noch klagen. Kein Wunder, wes’ Geistes Kind dann die Nachkommen sind.
Es liegt übrigens nicht immer alles an den Eltern! Schauen Sie mal die peers an!!
“Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen der mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. «Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf», teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.” Genau so etwas habe ich erwartet. Wenn man schon eine Maßnahme ergreift, dann sollte sie auch rechtssicher sein und sie sollte nicht nur ergriffen werden, um “Haltung” zu zeigen. Die Lehrkräfte tuen mir Leid, die jetzt wieder eine Klassenkonferenz durchführen müssen, um ein milderes Mittel zu wählen. Was das alles an Zeit und Ressourcen bindet und die Signalwirkung ist wieder einmal grandios!
Vielleicht sollte man jeder Schule ins multiprofessionelle Team einen Juristen setzen? Statt Schulsozialarbeit vielleicht?
Ganz ehrlich, bei so einer Entscheidung berät man sich vorher mit dem Landesschulamt. Die haben nämlich einen Juristen. Wir haben immer das mildeste Mittel gewählt, um uns nicht angreifbar zu machen. Das war natürlich dann noch zahnloser als sonst, aber wenigstens war die Entscheidung im Hinblick auf das Ermessen rechtssicher.
Das ist hoffentlich ironisch gemeint .
Gut, den gibt es doch schon bei der Schulaufsicht – also Bez.-Reg. oder Landesschulamt. Es ist Aufgabe der Dezernate die Schulen bei Verwaltungsakten zu unterstützen. Wo blieb denn da die Rechtsberatung? Das sollte sie schon deshalb gründlich erledigen, da sie als zuständige Behörde die Widersprüche bearbeiten müssen, bevor es zu einer Klage kommt.
Interessanterweise klappt die Rechtsberatung deutlich besser, wenn es um disziplinarische Maßnahmen geht, die gegen Lehrkräfte richten. Bei entsprechenden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, die an SuS gerichtet sind, kommt es dann fast immer zu fehlerhaften Verwaltungsakten, die in Folge materieller oder formeller Fehler von den VG kassiert werden.
Gerade in anderer Zeitung gelesen: Gericht gibt den Eltern recht.
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