Tod auf Klassenfahrt: Emilys Vater verklagt Land auf 125.000 Euro Schmerzensgeld

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DÜSSELDORF. Fünf Jahre nach dem Tod der 13-jährigen Emily aus Mönchengladbach auf einer Klassenfahrt nach London erhebt ihr Vater Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Nachdem bereits zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, fordert Kay Schierwagen nun 125.000 Euro Schmerzens- und Hinterbliebenengeld. Die Lehrerinnen waren als Beamtinnen im Auftrag des Landes tätig – deshalb richtet sich die zivilrechtliche Klage nun direkt gegen den Dienstherrn.

Das Gericht muss entscheiden. Foto: Shutterstock

Emily litt an Typ-1-Diabetes. Seit ihrem siebten Lebensjahr konnte sie routiniert mit der Erkrankung umgehen. Doch auf einer mehrtägigen Klassenfahrt nach London im Juni 2019 verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand dramatisch. Sie wurde ins Krankenhaus eingeliefert, erlitt zwei Herzinfarkte und starb.

Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte im Februar 2024 zwei begleitende Lehrerinnen – damals 60 und 34 Jahre alt – wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von 23.400 Euro bzw. 7.200 Euro. Das Urteil ist seit Januar rechtskräftig. Die Lehrerinnen hatten auf der Klassenfahrt nachweislich keine schriftliche Abfrage zu gesundheitlichen Besonderheiten der rund 60 bis 70 mitreisenden Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Laut Gericht hätten sie bei einer solchen Abfrage erfahren müssen, dass Emily regelmäßig Insulin benötigte. Die mitreisenden Schüler hatten den Lehrerinnen gegenüber geäußert, dass es Emily zunehmend schlechter ging – ohne dass diese darauf adäquat reagierten. Ein Gutachten stellte später fest, dass bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung Emilys Tod vermutlich hätte verhindert werden können.

Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW – Anwalt wirft Behörden Ignoranz vor

Nun hat Kay Schierwagen über seinen Anwalt Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Der bestätigt gegenüber dem Spiegel, dass das Land Nordrhein-Westfalen nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit gewesen sei, trotz rechtskräftiger Verurteilung der verantwortlichen Lehrerinnen. „In den vergangenen Monaten haben wir uns bemüht, mit der Schulverwaltung und der Ministerin über eine außergerichtliche Einigung ins Gespräch zu kommen“, so der Anwalt. Auch die Opferbeauftragte des Landes, Barbara Havliza, sei kontaktiert worden – erfolglos. „Sämtliche Stellen haben Herrn Schierwagen abblitzen lassen, obwohl der Sachverhalt zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt worden ist.“

Der Anwalt fordert im Namen seines Mandanten 125.000 Euro Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld. Die psychischen und physischen Folgen des Todes seiner Tochter seien bei Kay Schierwagen schwerwiegend. Ein medizinischer Sachverständiger werde belegen, dass Schierwagens Erkrankung – unter anderem schwere Depressionen, Schlafstörungen und Gedächtnisverlust – direkt auf den Tod seiner Tochter zurückzuführen sei.

„Es waren anstrengende Jahre, ein schlimmes Auf und Ab“, beschreibt Schierwagen die Zeit nach Emilys Tod. Er sei täglich von Duisburg nach Mönchengladbach an Emilys Grab gefahren. Noch heute sei sein Alltag „geprägt von Traurigkeit und oft auch Wut“ über das Verhalten der Lehrerinnen. „Wir haben den Prozess gewonnen, wir werden auch das gewinnen. Irgendwie muss es weitergehen“, erklärt er mit Blick auf das neue Verfahren. News4teachers 

Prozess um Tod der diabeteskranken Schülerin Emily auf Studienfahrt: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Mona
4 Monate zuvor

Da wird dann interessant, in welchem Umfang den Eltern aufgrund ihres eigenen, vollkommen passiven Vorverhaltens ein Mitverschulden anzulasten ist.

Die Klärung dieser Frage war im Strafverfahren gegen die Lehrerinnen bedeutungslos und hätte ich den Eltern gerne erspart, aber offenbar wollen sie das gerne so haben.

real_anka
4 Monate zuvor
Antwortet  Mona

“vollkommen passiven Vorverhaltens”: das stimmt nicht.

Feirefiz
4 Monate zuvor
Antwortet  real_anka

Hallo Anka,
inwiefern haben Sie das Verhalten als aktiv empfunden?

real_anka
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Die Diskussion lief (auch) hier. Bitte schauen Sie dort nach. Ich mag Sie jetzt nicht über Gebühr langweilen.

Feirefiz
4 Monate zuvor
Antwortet  real_anka

Hallo Anka,
ich habe nachgelesen. Je mehr ich nachlese, umso weniger aktiv scheinen mir die Eltern. Also, warum schätzen Sie das anders ein?

real_anka
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Was mensch den Eltern vorwerfen könnte, wenn überhaupt, ist, dass sie auf der Vorbeprechung in der Schule die Krankheit ihrer Tochter nicht im Plenum thematisiert haben.
In den Schulakten war die Krankheit sehr wohl vermerkt.
Jetzt von den Lehrerinnen zu erwarten, dass diese sich von ihnen unbekannten SuS die Schulakten besorgen, wie das Gericht meinte, ist natürlich lebensfremd.
Der Knackpunkt für mich ist ein anderer: Emilys Leben hätte ganz einfach gerettet werden können vor Ort, wenn die Lehrerinnen ihren Pflichten nachgekommen wären: Kinder berichteten den Lehrerinnen, Emily gehe es schlecht.
Reaktion der Lehrerinnen: erst vor der Abreise mal vorbeigeschaut, Kind tot.
Wenn das mal keine Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht ist, dann weiß ich es auch nicht!

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  real_anka

Das hat das Urteil aber anders gewertet, es erfolgte infolge der Tötung durch Unterlassung. Und die bestand nicht darin, Emil nicht direkt sondern erst am Morgen der Heimreise ausgesucht zu haben sondern in der fehlenden Einholung der Gesundheitszustand der SuS.

Bla
4 Monate zuvor
Antwortet  real_anka

“Was mensch den Eltern vorwerfen könnte, wenn überhaupt, ist, dass sie auf der Vorbeprechung in der Schule die Krankheit ihrer Tochter nicht im Plenum thematisiert haben.”

Weder im Plenum, noch sonst wie über den SuS-Akten hinaus meinen Sie?
Man hätte auch das Kind von einer Reise in das Ausland ohne Schulbegleitung/Begleitung nicht mit schicken können als Eltern(teil).
Natürlich “muss” man sich dieser Kritik (dann) auch stellen. Absolut klar eigentlich. Gerade, wenn man hier so agiert, wie der Vater es macht.
Emotional nachvollziehbar. In der Sache selbst gehört dies dann auch hinterfragt und kritisiert.

Warum wurden denn ebenfalls kein Antrag auf Schulbegleitung angeregt und gestellt? Man (Eltern) hat dies schlichtweg falsch eingeschätzt. Offensichtlich.

Also: Viele Faktoren spielten zusammen. Viele Faktoren hätten das Leben retten können.
Einige von Seiten der Schule aus. Einige von Seiten der Eltern aus.
Und manche auch von Seiten der Kinder – warum wurde hier nicht Kontakt zum Arzt/Notfallsdienst usw. aufgenommen? Ja … Ausland. Aber wenn man den SuS dies nicht zutraut oder zutrauen kann, dann sollte man dementsprechend auch keine Auslandsfahrten machen und bewilligen.

Es sind viele “Verkettungen”. Und im ehrlichen Diskurs spricht man – trotz evtl. emotionalen Zugeständnis und einer Nachvollziehbarkeit des (nachträglichen) Handelns des Vaters – diese auch an.

Also: Doch. Man kann den Eltern das “vorwerfen”. Oder zumindest als Verkettung mit ansehen.
Es schadet nicht, wenn Eltern auch ihren jeweiligen Fürsorgebeitrag leisten.
Zugleich muss man natürlich auch den Fürsorgebeitrag der Schule/LuL betrachten und kritisieren. Absolut.

Feirefiz
4 Monate zuvor
Antwortet  real_anka

Hallo Anka,
die Fahrt begann Mittwochnacht, am Donnerstag war Emily tagsüber mit in London unterwegs. Abends ging es mehreren Schülern schlecht, Emily war eine davon. Am Freitag wurden diese Schüler im Hotel gelassen, Mitschüler blieben bei ihnen. Freitagabend haben die Lehrer kurz nach Emily gesehen, aber ohne Diabetes Hintergrund wohl immer noch an eine Durchfallerkrankung gedacht. Am Samstagmorgen wurde der Notarzt gerufen. Da war es zu spät.
Bis Samstagmorgen gab es keinen Kontakt zwischen Emily und ihren Eltern. Offenbar haben diese von sich aus nicht mit ihrer Tochter kommuniziert und das Mädchen hat auch die Eltern nicht kontaktiert.
Sogar mit meinem gesunden Kind habe ich Kontakt aufgenommen auf solchen Fahrten. Und die Mitschüler hatten nicht die Nummer von Emilys Eltern? Ihre eigenen Eltern haben sie informiert. Warum hat niemand Emilys Mutter informiert? Mit den Lehrern Kontakt aufgenommen?
Auf jeder Fahrt meiner Kinder habe ich bis heute ( die zwei sind 22 und 19 Jahre) die Nummer der Fahrtleitung, von Mitfahrern und von deren Eltern.
Ich finde das Verhalten der Eltern alles andere als normal. Sowohl als Lehrkraft als auch als Mutter.

lustig
4 Monate zuvor
Antwortet  Mona

Da sind sie wieder, die Lehrer, die von alles Ahnung haben.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  lustig

Und wieso kamen dann die Juristen im Vorfeld des Prozesses gegen die am Ende verurteilten Lehrkräfte zu unterschiedlichen Einschätzungen, wenn das alles doch so eindeutig ist? Vermutliich, weil sie keine Ahnung haben.

Wenn bei dem Prozess nämlich befunden wird, dass das Land respektive das Schulministerium vertreten durch die Landesmittelbehörden als Schulaufsicht keine Regelungen getroffen hat, die eine rechtlich einwandfreie Abfrage von Gesundheitsdaten zwingend vorschreibt, dann wäre ja das Urteil gegen die beiden verantwortlichen Lehrkräfte infrage gestellt.

Bei dem jetzt vom Vater angestrebten Prozess werden die Landesjuristen aber heftige Klimmzüge veranstalten müssen.

Mona
4 Monate zuvor
Antwortet  lustig

Ich bin keine Lehrerin. Dann klären Sie doch bitte auf, was konkret ist falsch an meinem Beitrag? Wie wäre es richtig?

Feirefiz
4 Monate zuvor

Emilys Vater war nicht erziehungsberechtigt, das war nur die Mutter. So konnte man es den Medien entnehmen. Das scheint mir ungewöhnlich und wird einen Grund haben.
Beide Elternteile haben sich meiner Ansicht nach in Zusammenhang mit der Fahrt eher wenig um Emilys gesundheitlichen Zustand gekümmert, sie haben auf dem Elternabend nicht nach Aufforderung über Emilys Vorerkrankung informiert und während der Fahrt offenbar auch keinen Kontakt zu Emily unterhalten.
Ich kenne es von Eltern eher so, dass sie alle paar Stunden ein Bulletin von ihren Kindern haben wollen und die Lehrkräfte um deren Handynummer ersuchen, falls etwas sein sollte. (Was ich unterstütze)
Nun auf Schmerzensgeld zu klagen fühlt sich für mich dreist an.

TaMu
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Ich wusste nicht, dass der Vater nicht erziehungsberechtigt war. Da scheint einiges bereits im Argen gewesen zu sein, bevor es zu diesem schlimmen Todesfall kam. Und wie Sie schreiben, haben sich die Eltern trotz Emilys Erkrankung durchgehend äußerst passiv verhalten.

Katinka
4 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Hinzu kam ja, dass der Diabetes schon vor der Fahrt schlecht eingestellt war. Es kam einfach zu viel zusammen – das Verhalten der Lehrerinnen ist nur ein Teil des großen Ganzen, was es für mich schwierig macht, das Urteil und nun diese neue Forderung nachzuvollziehen.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Wie konnte der nicht erziehungs-/sorgeberechtigte Vater überhaupt an der Schulveranstaltung vor der fahrt teilnehmen. Dieser Termin ist ja kein öffentlicher Termin, er richtet sich ja ausschließlich an der erziehungsberechtigten.

TaMu
4 Monate zuvor

Noch immer verstehe ich nicht, wie Eltern ihr an Diabetes I erkranktes Kind ohne persönliches Gespräch mit den verantwortlichen Lehrkräften auf eine Auslandsfahrt schicken konnten. Im Artikel wurde geschrieben, Emily sei gut auf ihre eigene Versorgung eingestellt gewesen. Sie war aber noch ein Kind und man hätte persönlich nach ihr schauen müssen, auch danach, dass sie regelmäßig ihre Medikamente nimmt. Das kann man als Eltern nicht von Lehrkräften erwarten, mit denen man persönlich nicht gesprochen und geklärt hat, ob und wie sie die Verantwortung tragen könnten.
Schließlich haben Diabetes I Patienten und ihre Familien ärztliche Einweisungen bezüglich der Erkrankung bekommen, um richtig umgehen und reagieren zu können. Wie können Eltern, die sich selbst auf diese intensive Art mit der Erkrankung ihres Kindes auseinandersetzen mussten, eine solche Einweisung ihrerseits an die Verantwortlichen unterlassen? Emily hätte doch vermutlich in der Unterkunft auch eine spezielle Diät benötigt?

Ich werde auch nie verstehen und finde es absolut verantwortungslos, wenn Lehrkräfte nicht nach erkrankten Kindern schauen. Als Mutter tut es mir weh mir vorzustellen, dass ein Kind Schmerzen hat oder sich übergibt und hilflos ist und keiner schaut nach, außer vielleicht den gleichaltrigen Freundinnen und Freunden. Das geht gar nicht, auch nicht bei Bagatellerkrankungen.
Ich wünschte mir einen Plan B schon vor der Fahrt für den Fall von Bagatellerkrankungen … wer kümmert sich? Wer bleibt bei dem erkrankten Kind, das an Ausflügen nicht teilnehmen kann?

Bei einer so gravierenden Erkrankung wie Diabetes I sehe ich, wie beschrieben, absolut die Eltern in der Pflicht, aktiv auf die Lehrkräfte oder Veranstalter zuzugehen und klarzustellen, ob und unter welchen Bedingungen das Kind sicher mitfahren kann.
Dass der Vater jetzt auf Schmerzensgeld klagt, empfinde ich als mögliche Kompensation der eigenen Schuldgefühle wegen seiner blauäugigen Naivität vor der Fahrt, dass schon alles klargehen würde.

Für ihre Herzlosigkeit einem erkrankten Kind gegenüber wurden die Lehrerinnen bereits bestraft, sowohl materiell als auch psychisch.

Welcher Gefahr die Eltern ihr Kind wissentlich durch fehlende persönliche Aufklärung ausgesetzt haben, muss dem Vater so qualvoll sein, dass er Schuldige im Außen braucht, um sich selbst zu entlasten. Ich hoffe sehr, er findet Hilfe für sich, damit er langfristig damit leben kann.

Hysterican
4 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Irritierend ist für mich der Aspekt, dass der Vater diese Schmerzensgeldforderumgen für sich erhebt und nicht etwa für beide Elternteile, die ja offenkundig geschieden und getrennt voneinander lebend sind.

Die Mutter ist nicht so belastet, fordert dieses Geld daher nicht von Land ein??? … der Vater ist jeden Tag von Duisburg nach M-Gladbach gefahren um am Grab seiner Tochter zu trauern, hat massivste körperliche und psychische Schäden genau deshalb erlitten??
Und deshalb steht ihm dieser Schadensersatz zu?

Sorry, ich bin jetzt mal sehr boshaft und misanthropisch:
Könnte es sein, dass der Vater – entsprechend juristisch beraten – die Chance erkennt und ergreift, sich an dieser Tragödie finanziell gesund zu stoßen?

Ich habe für mich persönlich da sehr große Vorbehalte … deutliches Unwohlsein und ein sehr schräges Gefühl.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Also für die Kanzlei, die den Vater vertritt, ist dieser Vorgang eine echte Bereicherung:(

Mary-Ellen
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Ohne dem Vater seine Trauer absprechen zu wollen – mich beschleicht da ein ähnlicher Vorbehalt.

(Hatte selbst ein Diabetes I – Kind 2 Jahre lang in der OGS in meiner Verantwortung und war schon fast überinformiert. Der Vater war jederzeit erreichbar und bei unklaren Lagen auf meine telefonische Bitte hin immer sofort zur Stelle.
Das gesamte Personal in der Schule war ebenfalls zu 100% im Bilde, es hing sogar ein Infoblatt zu diesem Kind gut sichtbar im LZ.
Die gute Informiertheit aller Schulmitarbeiter war das Ergebnis intensiver aktiver Bemühungen der Eltern dieses SuS.)

Angelika
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Emilys Vater ist nicht der Betreuer von Emilys Mutter! Jeder kann nur für sich Ansprüche geltend machen. Und während beim Vater davon ausgegangen werden kann, dass er Geld für die Stiftung sammelt, ist es möglich, dass auch die Mutter Ansprüche geltend macht – ohne damit an die Presse gegangen zu sein.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Angelika

Nee, nur der Samenspender oder auch das nicht, denn es reicht das Emily in der Ehe mit dem Kläger zur Welt kam.

Angelika
4 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wie oberflächlich und kalt, den Vater nicht als Vater zu sehen, der sein Kind unendlich vermisst. Ihn nur als “Samenspender” – “oder auch nicht” zu bezeichnen, sagt mehr über sie aus, als über den Mann oder Emillys Mutter.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Angelika

Warum dann kein geteiltes Sorgerecht, wenn der “samenspendende” Partner so treusorgend gewesen ist?
Vermisst er oder gibt er vor, zu vermissen?

Feirefiz
4 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Hallo Tamu,
in Bezug auf die Fahrt und das Verhalten der Lehrkräfte: ich habe mich auch zunächst gewundert, der Zeitplan lässt aber einiges klarer werden.
Die Gruppe kam am Donnerstagmorgen in London an, an dem Tag nahm Emily am Programm teil.
Nach einem Essen in einem Restaurant am Donnerstagabend ging es mehreren Schülern nicht gut, unter ihnen Emily.
Den Freitag verbrachten mehrere Schüler in der Unterkunft unter Aufsicht von Klassenkameraden, auch Emily. Die Freundinnen besorgten Cola und Salzstangen, um der Übelkeit zu begegnen. Das finde ich komisch, denn die Mitschüler wussten wohl von Emilys Diabetes und haben ihre Eltern daheim informiert, aber nicht die Lehrer.
Am Abend sahen die Lehrerinnen ( flüchtig) nach den Kindern mit Übelkeit. Da sie nichts von Emilys Vorerkrankung wussten, haben sie keine genauere Anamnese durchgeführt.
Als die Lage am Samstagmorgen bei Abreise noch schlechter war, wurde der Notarzt gerufen. Erst da wurden die Eltern aktiv, für Emily war es aber leider zu spät.
Nach wie vor finde ich die Verurteilung der Lehrkräfte nicht in Ordnung.
Das hätte auch mir passieren können, meine Schüler sind älter, aber auch ich habe diverse SuS mit Übelkeit und Erbrechen ( häufig nach dem Genuss von Alkohol oder Cannabis) angetroffen und nicht sofort den Notarzt alarmiert. Insbesondere, wenn ich nichts von einer Vorerkrankung erfahre.

Sepp
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Da mich der Todesfall sehr schockiert hatte, habe ich mir damals auch sehr genau die einzelnen Infos rausgesucht. Wie Sie schreiben, ist das alles sehr schnell gegangen.

Sie ist ja laut diabetologischem Gutachten schon wenige Monate vor der Fahrt in eine diabetische Ketoazidose gerutscht, was glücklicherweise von Ärzten festgestellt wurde. Also so richtig toll eingestellt und zuverlässig war sie nicht. Ebenso geht aus dem Gutachten hervor, dass ihr Blutzuckerspiegel schon vor der Fahrt deutlich erhöht gewesen sein muss.

Ich würde mir als Elternteil nach einer Ketoazidose sehr gut überlegen, ob ich mein Kind wirklich ins Ausland fahren lassen. In jedem Fall hätte ich im Vorfeld sehr genau die Werte kontrolliert und jeden einzelnen Lehrer informiert. Auch hätte ich mein Kind mindestens einmal täglich anrufen lassen, um zu hören, ob wirklich alles in Ordnung ist.

Als jahrelange Diabetikerin hätte Emily sich auch nicht mit Salzstangen und Cola versorgen lassen sollen. Im Endeffekt hatte sie wohl nach dem Übergeben und Duschen auch ihre Insulinpumpe nicht mehr angeschlossen bekommen – und niemanden informiert.

Klar, die Lehrkräfte hätten vorher eine schriftliche Abfrage machen sollen. Das war aber offenbar an der Schule bei solchen Fahrten nicht Standard, was man durchaus dem Schulleiter anlasten muss.

In diesem Fall ist einfach so unfassbar viel von alles Seiten falsch gemacht worden…

Katinka
4 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ja, genau diese Umstände machen mich so stutzig und warum das scheinbar nicht berücksichtigt wurde bei dem Prozess gegen die Lehrerinnen.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Der Zeitplan ist mMn bei dem ergangenen Urteil rechtlich nicht angemessen berücksichtigt worden, ebenso wie die Unterbringungssituation. Es gab keine gemeinsame Unterbringung der Teilnehmer der jahrgangsübergreifenden Sprachreise.

Feirefiz
4 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Hallo Sepp und Dickebank,
danke für Ihre Ausführungen, das ist mir neu .
Dickebank, was meinen Sie mit keine gemeinsame Unterbringung? Die Kinder waren aber nicht in Gastfamilien?
Wo waren die Schüler/ Lehrer untergebracht?
Spannend, dass das Forum wie so oft ergiebiger an Informationen ist als die Presse.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Die Medien – hier die SZ – berichten von einer Hotelunterbringung.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/emily-klassenfahrt-london-diabetes-tod-anklage-lehrerinnen-1.5552822

Es wird aber auch von einer Klassenfahrt geschrieben, die es definitiv nicht war. Die Reise war eine jahrgangsübergreifende, dreitägige Sprachreise (freiwilliges Angebot) und keine Klassenfahrt (verpflichtendes Angebot).

Interessant für den kommenden Prozess ist also die Frage, ob die beiden Lehrkräfte diese von sich aus angeboten haben oder ob diese Sprachreise zum Fahrtenprogramm der Schule gehört hat und in welcher Form sie sowohl von der SL als auch von der Bez.-Reg. abgesegnet war.

In dem Zusammenhang wird nämlich der Aspekt der im “Wanderfahrtenerlass” angeordneten Abfrage der Gesundheitsfragen, die ja nicht explizit geregelt ist, eine Rolle spielen.
Die Frage ist nämlich gibt es da eine Bringpflicht der Sorgeberechtigten oder eine Holpflicht seitens der Schule. Und wer ist im zweiten Fall zuständig das zu veranlassen bzw. zu kontrollieren, ob die Einholung der Informationen erfolgt ist. Ferner ist unklar, welche Informationen eingeholt werden müssen, welche Angaben verbindlich sind und ob im Vorfeld einer Fahrt nicht-gemachte Angaben zu einem Ausschluss führen können.

Das gegen die Lehrkräfte ergangene Urteil fußt auf dem Tatbestand der Tötung durch Unterlassung und eben nicht unterlassener Hilfe. Die fehlende Abfrage der Gesundheitsinformationen im Vorfeld ist es, die zur Verurteilung geführt hat. Nach Angabe der Bez.-Reg. sei diese aber verpflichtend. Wie und in welcher Form die zu erfolgen hat, ist aber nicht explizit geregelt, so dass jede Schule in NRW das nach eigenem Ermessen – mit eigenen Fragebögen – regelt.

Hinzu kommt die Frage, wie diese sensiblen Daten denn zu handhaben sind. Bei Klassenfahrten, die durch die Klassenleitungen organisiert sind, liegen diese in den Händen der KL. Wie sieht das aber bei Fachexkursionen/Unterrichtsgängen, Wettkämpfen, Sprachreisen und weiteren schulischen Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten aus? Die begleitenden Lehrkräfte kenen dabei die Teilnehmer*innen nicht zwangsläufig aus eigenem Unterricht. Durch wen erhalten sie Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Mitreisender? Es gibt ja keine Datenbank, auf die man in Notfällen zurückgreifen könnte.

Spannend auch die Frage, wie der passus bewertet werden muss, dass SuS allenfalls in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen sich in Absprache mit den Lehrkräften frei bewegen dürfen. Die würde nämlich auch bedeuten, dass Emily und andere auf der Fahrt erkrankte Schüler*innen nicht allein im Hotel zurückgelassen werden durften.
Eine Betreuung von Lehrkräften (Aufsicht) im Hotel hätte aber bedeutet, dass die Anzahl der Aufsichten für die anderen, die am Veranstaltungsprogramm teilgenommen haben, nicht sicher gestellt werden kann.

Katinka
4 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

“Im Artikel wurde geschrieben, Emily sei gut auf ihre eigene Versorgung eingestellt gewesen.”

Ich habe in mehreren Quellen gelesen, dass dies eben nicht der Fall war. Schon auf der Fahrt nach England hatte sie zu hohe Zuckerwerte.

Sepp
4 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Ja, sie hätte innerhalb so kurzer Zeit kaum so hohe Blutzuckerwerte bekommen können – sie hatte schon vor der Fahrt zu hohe Blutzuckerwerte. Und man findet auch die Information, dass Emily wenige Monate vor der Fahrt schon eine Ketoazidose hatte, die die Ärzte glücklicherweise festgestellt haben.

Salzstangen und Cola sollte eine routinierte Diabetikerin vielleicht auch nicht einfach so zu sich nehmen.
Ebenso hat sie es offenbar nichtmal ihren Mitschülern erzählt, als sie ihre Insulinpumpe nicht mehr angeschlossen bekommen hat.

Ich kann nachvollziehen, dass sie sich vielleicht vor ihren Mitschülerinnen geniert hat, nicht als krank angesehen werden wollte. Vielleicht hatte sie auch Angst, dass sie gar nicht mit auf die Fahrt kann oder früher zurückgeschickt wird, wenn die Lehrkräfte von ihrer Erkrankung erfahren.

Aber die ganze Berichterstattung weist einfach darauf hin, dass sie ihre Erkrankung nicht im Griff hatte und auch niemanden rechtzeitig informiert hat.

mediavo
4 Monate zuvor

Fällt noch jemandem die psycholgische Seite auf?
Also die Frage nach der Schuld jenseits der Gerichtsbarkeit?

“Irgendwie muss es weitergehen” -> solange der Prozess / die Prozesse weitergehen, ist Emily für den Vater noch da, es wird über sie geredet, er kann mit Menschen, die dafür bezahlt werden (hier: Anwälte) über Emily reden,

Seine Traurigkeit und Wut = Ohnmachtserlebnis, in Selbstwirksamkeit ummünzen = Prozess

Er fährt / fuhr täglich an ihr Grab = macht sich auf den Weg zu ihr = Kompensation der nicht erfüllten Sorge(-rechts)

ich meine damit natürlich nicht, dass Fehlverhalten keine juristischen Schritte nach sich ziehen sollte, aber der Umgang des Vaters mit dieser Katastrophe ist eine weitere. Ich hoffe sehr, dass er irgendwann Frieden findet.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  mediavo

Die Tatsache, dass bei der Scheidung das alleinige Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht Emilys Mutter zugesprochen worden ist, bedeutet für die psychische Verfasstheit des Vaters was? Was will er mit den Prozessen kompensieren?