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Bundesarbeitsministerium gibt es (den Kultusministern) schriftlich: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte kommt!

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BERLIN. Knaller in der zu Ende gehenden Sommerpause: Das Bundesarbeitsministerium hat den Anspruch von Lehrkräften auf Erfassung ihrer Arbeitszeit anerkannt – schriftlich. Damit ist die Linie der meisten Kultusminister, auf eine Ausnahmeregelung für den Schuldienst zu setzen, krachend gescheitert. Das „Ob“ sei geklärt – es gehe nur noch um das „Wie“, verlautete das BMAS in einem Brief, der nun öffentlich wurde.

Wenn der Postmann zweimal klingelt… Farblich verfremdeter Ausriss des Schreibens. Faksimile: News4teachers

„Sehr geehrter Herr Rackles…“, so heißt es im Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, „vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai an Frau Bundesministerin Bas. Sie wenden sich mit dem Appell an die Ministerin, die Lehrerinnen und Lehrer in die geplante elektronische Arbeitszeiterfassung einzubeziehen und diese nicht durch eine Bereichsausnahme auszuschließen.“  So weit, so unspektakulär.

Dann aber folgt der Hammer: „Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Sie gilt schon jetzt für alle angestellten Lehrkräfte. Für beamtete Lehrkräfte gelten beamtenrechtliche Regelungen der Länder. Das ‚Ob‘ der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist also bereits geklärt. Um Rechtssicherheit zur Frage des ‚Wie‘ der Aufzeichnungspflicht zu erlangen, wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine Regelung für eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit geschaffen werden soll.“ Die genauen Details würden derzeit noch regierungsintern beraten. „Wir beziehen Ihre Anregungen gerne mit in diese Beratungen ein.“

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Der Adressat des Schreibens ist tatsächlich nicht irgendwer. Es handelt sich um den ehemaligen Berliner Bildungsstaatsekretär Mark Rackles, ein SPD-Politiker, der mittlerweile als freiberuflicher Berater, Publizist und Kolumnist zu Bildungsfragen tätig ist – und unter anderem im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung ein Gutachten zum Deputatsmodell verfasst hat (News4teachers berichtete).

Dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte in Deutschland dringend erfasst werden muss – daran lassen Rackles und sein Co-Autor Dr. Frank Mußmann, Sozialwissenschaftler an der Georg-August-Universität Göttingen, in ihrem Gutachten keinen Zweifel. Zahlreiche empirische Studien belegen ihnen zufolge, dass die Mehrheit der Lehrkräfte seit Jahrzehnten über den gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitnormen arbeitet. Dies betrifft sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, wobei letztere oft überproportional mehr arbeiten. Auch die negativen gesundheitlichen Folgen einer solchen Arbeitsbelastung seien durch physische und psychische Beeinträchtigungen gut dokumentiert.

„Für die pädagogische Kernaufgabe des Unterrichtens steht immer weniger Zeit zur Verfügung, während ‚außerunterrichtliche‘ Tätigkeiten deutlich mehr Raum einnehmen. Im Ergebnis steigen die gesundheitlichen Risiken des Berufsstandes, während gleichzeitig die Attraktivität des Berufs sinkt“, so schreiben die Autoren.

„Der unbestimmte Teil der Arbeitszeit, der jenseits der Deputate liegt, kann nicht länger in dieser Unbestimmtheit belassen werden“

Der hohe Druck auf das Arbeitszeitmodell der Lehrkräfte speist sich nicht nur aus der zunehmenden Belastungssituation der Lehrkräfte, sondern auch aus „den Notwendigkeiten neuerer pädagogischer Entwicklungen und gesellschaftlicher Anforderungen“, so die Autoren. Themen wie Inklusion, Ganztagsbetreuung, individuelle Förderung und Digitalisierung fordern den Lehrkräften zusätzliche Zeit ab. Gleichzeitig besteht ein anhaltend hoher Fachkräftebedarf, der sowohl durch Diskussionen über Arbeitszeiterhöhungen als auch durch die Frage nach der Effizienz des Einsatzes von Arbeitszeit für unterrichtsbezogene Tätigkeiten geprägt ist.

Das derzeitige Deputatsstundenmodell, das seit 150 Jahren die Grundlage der Lehrkräftearbeitszeit bildet, gerät dabei zunehmend in die Kritik. „Der unbestimmte Teil der Arbeitszeit, der jenseits der Deputate liegt, kann nicht länger in dieser Unbestimmtheit belassen werden“, heißt es im Gutachten. Ein Hauptproblem sei, dass Lehrkräfte keine rechtssicheren Möglichkeiten haben, ihre Arbeitszeiten vollständig zu saldieren und Überlastungen nachzuweisen. Die Länder stehen unter wachsendem Druck, diesen Missstand zu beheben.

Der größte Druck kommt allerdings nicht aus der schulischen Praxis, sondern von arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Gesetzgeber in Deutschland ist durch deren Urteile gezwungen, das Arbeitszeitgesetz anzupassen und ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Das hat auch weitreichende Folgen für den schulischen Bereich, wo bislang keine flächendeckende Erfassung existiert. Die Gesetzesnovelle steht zwar noch aus – die Autoren stellen aber fest, dass sich die Landesregierungen dahinter nicht verstecken können.

Das bestätigt nun auch das Bundesarbeitsministerium mit seinem Brief an Rackles, den dieser auf LinkedIn veröffentlicht hat – und folgendermaßen kommentiert: „Dr. Mussmann und ich haben als Autoren verschiedener einschlägiger Studien die neue Bundesregierung an die ausstehende Regelung der digitalen Arbeitszeiterfassung (auch bei Lehrkräften) erinnert und die Dringlichkeit betont. Angeschrieben haben wir das federführende Arbeitsministerium sowie die beiden ehemaligen (Landes-)Bildungsministerinnen Hubig (Justiz) und Prien (Bundesbildungsministerin), die beide absehbar mitzeichnen und die das Regelungsproblem gut kennen. Antworten von Prien & Hubig: „nicht zuständig“, Antwort vom BMAS: siehe Anlage.

Rackles betont: „Der zentrale Satz kann nicht oft genug wiederholt werden: Das ‚Ob‘ der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit auch bei Lehrkräften ist bereits geklärt! Es geht nur noch um das ‚Wie. Die Bundesländer sollten langsam (6 Jahre nach dem Grundsatzurteil des EuGH) in die Gänge kommen. Bremen geht hier als erstes Bundesland den (sinnvollen) Weg über Pilotprojekte, andere Länder üben sich noch in der Vogel-Strauß-Politik.“

Hintergrund: Während Bremen mittlerweile einen Modellversuch zur Arbeitszeiterfassung im Schuldienst angekündigt hat, hatten zuletzt die Bundesländer Brandenburg und das Saarland öffentlich positioniert – und auf die (offensichtlich bröckelnde) gemeinsame Linie der Kultusministerkonferenz (KMK) gepocht, wonach für Lehrkräfte eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelten soll.

So teilte das Bildungsministerium in Potsdam auf Anfrage der Märkischen Allgemeinen mit, man „beabsichtige nicht, einen Sonderweg zu gehen, indem es eine Arbeitszeiterfassung für den außerunterrichtlichen Bereich im Land Brandenburg initiiert“. Das Bildungsministerium in Saarbrücken erklärte gleichlautend gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR), man unterstütze die KMK-Position, wonach für Lehrkräfte eine Ausnahmeregelung bei der geplanten verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung angestrebt werde. Begründung: Der Lehrerberuf weise besondere Anforderungen und Arbeitszeitstrukturen auf.

Das hat das Bundesarbeitsministerium nunmehr endgültig abgeräumt. News4teachers 

Kultusminister spielen Verstecken: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte? Unmöglich – wegen “besonderer Anforderungen”!

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