Lehrkräfte sind im Schulalltag zahlreichen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die häufig zu gesundheitlichen Einschränkungen und sogar bis zur Dienstunfähigkeit führen können.

Obwohl das Risiko der Dienstunfähigkeit beträchtlich ist, wird es in der Berufsgruppe oft unterschätzt. Besonders junge Lehrkräfte ohne ausreichende Dienstzeit im Beamtenverhältnis sind von Versorgungslücken betroffen, die zu erheblichen Einkommensverlusten führen können. Eine frühzeitige private Absicherung durch eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher unerlässlich, um finanzielle Stabilität im Falle einer Dienstunfähigkeit zu gewährleisten.
Dienstunfähigkeit trifft Lehrkräfte häufiger als gedacht
Lehrkräfte sehen sich im beruflichen Alltag einer Vielzahl physischer und psychischer Belastungen ausgesetzt. Der ständige Umgang mit wachsenden Anforderungen, erhöhtem Dokumentationsaufwand, veränderten Schülerverhalten und einem komplexen Erwartungsdruck kann mittelfristig zu Überlastung führen. In vielen Fällen entwickelt sich daraus eine gesundheitliche Einschränkung, die eine weitere Tätigkeit im Schuldienst unmöglich macht. Trotzdem bleibt das Risiko einer Dienstunfähigkeit in der Berufsgruppe häufig unbeachtet. Besonders problematisch ist die verbreitete Annahme, dass staatliche Versorgungsregelungen im Ernstfall ausreichend absichern. Diese Einschätzung führt dazu, dass sich viele Lehrkräfte erst sehr spät mit ihrer Altersvorsorge und der Absicherung der Arbeitskraft auseinandersetzen.
Dabei zeigen statistische Auswertungen, dass psychische Erkrankungen inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit zählen. Die frühzeitige Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist daher keine theoretische Vorsichtsmaßnahme, sondern ein wesentlicher Bestandteil finanzieller Stabilität im Alter. Der Verlust der Dienstfähigkeit bedeutet nicht automatisch eine volle Versorgung durch den Dienstherrn.
Was tun, wenn die staatliche Absicherung nicht ausreicht?
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis unterliegen einem besonderen Versorgungssystem. Dennoch besteht nicht in allen Fällen ein Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Ausschlaggebend ist die sogenannte Wartezeit. Erst nach fünf Jahren im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entsteht ein Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung. Vorher erfolgt die Rückstufung in die gesetzliche Versorgung – mit deutlich geringeren Leistungen. Auch bei Beamten auf Widerruf oder Probe entfällt der Anspruch auf Ruhegehalt vollständig. Diese Gruppen erhalten bei dauerhafter Dienstunfähigkeit lediglich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gegebenenfalls Arbeitslosengeld II.
In vielen Fällen klaffen damit erhebliche Versorgungslücken, die nicht überbrückt werden können, ohne dass bereits frühzeitig privat vorgesorgt wurde. Besonders prekär ist die Situation für jüngere Lehrkräfte in Ausbildung oder in der Probezeit. Eine durch Krankheit verursachte dauerhafte Dienstunfähigkeit würde bei ihnen zu einer sofortigen Entlassung führen, ohne dass eine nennenswerte staatliche Absicherung greift.
Eine Übersicht verdeutlicht das Ausmaß:
Dienststatus | Anspruch auf Ruhegehalt bei DU | Alternativen |
Beamte auf Widerruf | Nein | Gesetzliche Rentenversicherung /Bürgergeld* |
Beamte auf Probe | Nein (außer Dienstunfall) | Gesetzliche Rentenversicherung /Bürgergeld |
Beamte auf Lebenszeit (<5 J.) | Nein | Bürgergeld |
Beamte auf Lebenszeit (>5 J.) | Ja | Beamtenversorgung |
*Bürgergeld ist seit 2023 die Grundsicherung für Erwerbsfähige (hat ALG II ersetzt).
Die Übersicht zeigt klar: Nur Beamte auf Lebenszeit mit mindestens fünf Dienstjahren sind bei Dienstunfähigkeit durch die staatliche Beamtenversorgung ausreichend abgesichert. Wer hingegen noch nicht den Status des Beamten auf Lebenszeit erreicht hat – etwa Referendare, Beamte auf Probe oder junge Beamte – geht im Fall einer Dienstunfähigkeit weitgehend leer aus und muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Ohne rechtzeitige und gezielte private Vorsorge droht in diesen Fällen eine massive Beeinträchtigung des bisherigen Lebensstandards. Daher ist eine frühzeitige private Absicherung gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit unerlässlich, um die oft erhebliche Versorgungslücke zu schließen und die eigene Existenz zu schützen.
Kriterien für eine geeignete Dienstunfähigkeitsversicherung
Angesichts der Versorgungslücken gewinnt die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) an Bedeutung. Sie bietet eine monatliche Rente im Falle der Dienstunfähigkeit, unabhängig von der gesetzlichen oder beamtenrechtlichen Versorgung. Doch nicht jede Police erfüllt die spezifischen Anforderungen für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind mehrere Kriterien zu beachten, damit der Versicherungsschutz zuverlässig greift.
Zu den relevanten Auswahlkriterien zählen:
- Klar definierte DU-Klausel: Die Versicherung sollte eine echte, vollständige Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, die sich auf das beamtenrechtliche Verfahren bezieht.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Die Police sollte ausschließen, dass der Versicherte auf andere Berufe verwiesen wird.
- Nachversicherungsgarantien: Bei Lebensveränderungen wie Verbeamtung, Familiengründung oder Beförderung sollte eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
- Stabile Beiträge und transparente Bedingungen: Die Kalkulation sollte langfristig nachvollziehbar bleiben.
- Absicherung bei Teildienstunfähigkeit: Manche DU-Policen bieten auch Leistungen bei eingeschränkter Dienstfähigkeit (Teildienstunfähigkeit), was sinnvoll sein kann, wenn die dienstliche Arbeitszeit oder Leistungsfähigkeit nur eingeschränkt möglich ist.
- Angemessene Höhe der DU-Rente: Die Versicherung sollte eine ausreichend hohe monatliche Rente bieten, die den finanziellen Bedarf im Fall der Dienstunfähigkeit gut abdeckt
Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen echter und unechter DU-Klausel. Nur Policen mit echter DU-Klausel erkennen das behördliche Dienstunfähigkeitsverfahren an und zahlen bei offizieller Entlassung. Unechte Klauseln knüpfen an ein eigenes Prüfverfahren, was zu Problemen bei der Leistungsbewilligung führen kann. Lehrkräfte sollten deshalb bei Vertragsabschluss explizit auf die Formulierung achten. Eine unabhängige Beratung ist bei der Auswahl empfehlenswert, um individuelle Anforderungen und das passende Bedingungswerk abzustimmen.
Finanzielle Vorsorge als Teil beruflicher Verantwortung
Die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit ist keine reine Vorsichtsmaßnahme, sondern ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Verantwortung. Wer die finanziellen Risiken ignoriert, riskiert langfristige wirtschaftliche Abhängigkeit und Unsicherheit. Gleichzeitig stellt eine solide Absicherung die Grundlage für eine stabile Altersvorsorge dar. Dienstunfähigkeitsversicherungen lassen sich mit weiteren Vorsorgelösungen wie privater Rentenversicherung oder Beihilfeergänzungstarifen kombinieren.
Insbesondere im Berufsbild der Lehrkraft, das ein erhöhtes Risiko für psychosomatische Erkrankungen aufweist, ist die frühzeitige Absicherung sinnvoll. Die Versicherbarkeit ist in jungen Jahren meist problemlos möglich. Je später ein Abschluss erfolgt, desto wahrscheinlicher sind Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Die kontinuierliche Belastung im Schuldienst macht es sinnvoll, den eigenen Gesundheitszustand regelmäßig zu prüfen und die bestehenden Verträge im Hinblick auf Aktualität und Leistungsumfang zu bewerten.
Die Altersvorsorge von Lehrkräften sollte neben dem klassischen Versorgungsdenken auch die konkreten Risiken der Dienstunfähigkeit einbeziehen. Nur so entsteht ein realistisches Bild über den tatsächlichen Versorgungsbedarf und eine tragfähige Grundlage für die finanzielle Zukunft.
Dies ist eine Meldung von Ulrika König für die Deutsche Beamtenversicherung.
Unterschätzt? Die Statistiken von Jahrzehnten liegen doch vor. Es wird nur nichts passendes unternommen, um aktiv die geistige Gesundheit von Lehrkräften zu fördern.
Unterschätzt? Nein, eher ignoriert!
Unterschätzt von den Lehrkräften, nicht vonden Dienstherrn!
Das erinnert mich daran, meine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, Danke 🙂
Ich bin jetzt 62 und freue mich über das unter Verzicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gesparte Geld.