Lehrerin 15 Jahre krankgeschrieben: Schulministerin sieht kein “systemisches Problem”

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DÜSSELDORF. Der Fall sorgt bundesweit für Empörung: Eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen ist seit 2009 dienstunfähig gemeldet – und wurde erst im vergangenen Jahr zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spricht von einem „gravierenden Fehlverhalten“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Ein systemisches Problem sieht sie aber nicht. Ein Rechtswissenschaftler lässt Zweifel daran erkennen – er verweist auf massive Versäumnisse der zuständigen Behörden.

“Nicht akzeptabel”: NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Foto: Land NRW / Ralph Sondermann

„Der Fall ist nicht akzeptabel und in seiner Dimension nicht nachvollziehbar“, erklärte Feller gegenüber dem WDR. Sie kündigte an, die Bezirksregierung Düsseldorf müsse den Sachverhalt lückenlos aufarbeiten. Ein Disziplinarverfahren sei der richtige Schritt. Gleichzeitig habe das Schulministerium alle Bezirksregierungen angewiesen, ihre Verfahren zu überprüfen. Ergebnis laut Feller: Die bestehenden Strukturen funktionierten grundsätzlich, Hinweise auf ein systemisches Problem gebe es nicht.

Doch wie ist es überhaupt möglich, dass eine Beamtin über 15 Jahre hinweg krankgeschrieben bleibt – und niemand greift ein? Diese Frage wirft der Fall unweigerlich auf. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Professor an der Hochschule Fresenius in Hamburg, ordnet gegenüber dem „Fokus“ die Hintergründe ein – und spart nicht mit Kritik am Dienstherrn.

„15 Jahre sind eine unglaublich lange Zeit“

„Natürlich mag es Erkrankungen geben, die eine lange Zeit bedürfen, um auszuheilen – dies mag bei psychischen Erkrankungen oder auch Krebserkrankungen der Fall sein“, sagt Fuhlrott. „Selbst dann sind 15 Jahre aber eine unglaublich lange Zeit. Da fällt es mir schwer, noch die Prognose einer Genesung in absehbarer Zeit zu sehen.“ Bei einer derart langwierigen Erkrankung dränge sich zwangsläufig die Frage nach einer dauerhaften Dienstunfähigkeit auf.

Dienstunfähigkeit bedeute, so der Jurist, dass eine Beamtin oder ein Beamter „auf nicht absehbare Zeit, in der Regel innerhalb der nächsten sechs Monate, ihre oder seine amtsgemäßen Pflichten krankheitsbedingt nicht mehr erfüllen kann und eine Besserung nicht zu erwarten ist“.

Beamte und Arbeitnehmer – große Unterschiede im Krankheitsfall

Dass der Fall eine so große Aufmerksamkeit erregt, liegt auch an den erheblichen Unterschieden zwischen Beamten und Angestellten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten nach einer Krankschreibung zunächst sechs Wochen lang die volle Lohnfortzahlung. Danach springt die Krankenkasse ein – und zahlt für maximal 78 Wochen Krankengeld, das zudem deutlich geringer ist als das volle Gehalt. Danach droht der Sozialhilfebezug.

Bei Beamtinnen und Beamten ist das anders: Sie erhalten während der gesamten Dauer ihrer Erkrankung weiterhin die vollen Bezüge. „Eine Begrenzung gibt es nicht“, betont Fuhlrott. Genau das mache es für den Dienstherrn umso zwingender, zeitnah Verfahren zur Überprüfung einzuleiten, wenn Zweifel an der dauerhaften Dienstfähigkeit bestehen.

Wann darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen?

Laut Bundesbeamtengesetz gilt: „Bestehen Zweifel über die Dienstfähigkeit, so ist die Beamtin oder der Beamte verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls es erforderlich erscheint, beobachten zu lassen.“ Eine feste Dauer, nach der eine Untersuchung vorgeschrieben wäre, sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidend seien konkrete Anhaltspunkte.

„Bei einer mehrjährigen Erkrankung liegen unbestreitbar derartige Indizien vor“, so Fuhlrott. „Eine entsprechende Untersuchung hätte zwingend angeordnet werden müssen.“ Teils reichten schon drei Monate, um ein solches Vorgehen zu rechtfertigen.

Für die rechtliche Entscheidung, ob jemand weiterbeschäftigt werden kann, spielt es keine Rolle, wie die Krankheit entstanden ist. „Selbst wenn die Erkrankung auf einem Unfall im Betrieb beruht, kann eine personenbedingte Kündigung in der Folge rechtmäßig sein“, erklärt Fuhlrott. Bei Beamten sei das genauso: Entscheidend sei nicht die Ursache, sondern allein die Frage, ob jemand dauerhaft dienstfähig ist. Fuhlrott verdeutlicht das mit einem Beispiel: „Selbst ein Polizist, der im Dienst verunglückt ist und weder im Innen- noch im Außendienst eingesetzt werden kann, muss in den Ruhestand versetzt werden.“

„Ein grober Fehler des Dienstherrn“

Besonders scharf kritisiert der Jurist das jahrelange Nichtstun der zuständigen Behörde. Warum ist so lange nichts passiert? „Das ist in der Tat eine sehr berechtigte Frage und kann aus meiner Sicht nicht anders als ein grober Fehler des Dienstherrn gesehen werden“, so Fuhlrott. Behörden müssten klare Prozesse vorhalten, die verhindern, dass Fälle wie dieser überhaupt entstehen. Dazu gehörten regelmäßige Personalgespräche und – bei länger andauernder Krankheit – die zeitnahe Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung.

Fuhlrott macht deutlich, dass der Fall auch eine finanzielle Dimension hat: „Bei einer derartig langen Erkrankung liegt es auf der Hand, dass die Beamtin dauerhaft dienstunfähig ist. Für mich ist das nicht nachvollziehbar, zumal die Allgemeinheit für die entstandenen Kosten aufkommt.“

Ministerin Feller: „Die Strukturen funktionieren“

Schulministerin Feller meint dagegen: Der Einzelfall sei zwar „nicht akzeptabel“, aber aus den bisherigen Rückmeldungen der Bezirksregierungen ergebe sich kein Hinweis auf ein strukturelles Problem. Gleichwohl betont sie, dass die Ermittlungen lückenlos geführt werden müssten. „Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Ermittlungen aufgenommen mit dem Ziel, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das ist der richtige Schritt.“

Damit bleibt eine zentrale Frage offen: Handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall, also um ein Fehlverhalten eines einzelnen Bediensteten, oder um ein Symptom für Defizite in den Kontrollmechanismen des Beamtenrechts? Feller jedenfalls ist überzeugt, dass Letzteres nicht zutrifft. „Die bestehenden Strukturen funktionieren grundsätzlich. Nach aktuellem Stand gibt es keine Hinweise auf ein systemisches Problem.“ News4teachers / mit Material der dpa

Lehrerin (bei vollen Bezügen) über 15 Jahre krankgeschrieben: Heimlich gearbeitet?

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Götz
1 Monat zuvor

Bei diesen Verhältnissen kann ich langsam jeden verstehen, der gegen das Beamtentum Sturm läuft.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Jeder kann nur so gut arbeiten, wie die Strukturen, die die Verantwortlichen etablieren, es zulassen. Und bei solchen Führungspersönlichkeiten…

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Diese Dame hat dem Ansehen deutscher Lehrpersonen einen erheblichen Ansehensverlust zugefügt. Und Sie ist ein ganz besonderer Einzelfall.

Mondmatt
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Ein doppelter Einzelfall.
Eine Kollegin die das System schamlos ausnutzt und ein Sachbearbeiter des Versorgungsamst der es versäumt eine amtsärztliche Untersuchung an zu ordnen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Das LBV hat damit nichts zu tun. Das Versäumnis liegt bei der Dienststelle – also der Bez.-Reg.

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Vielleicht hat das System diese Kollgein vorher 15 Jahre schamlos ausgenutzt ?

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Leider kein Einzelfall, da gibt es noch viel mehr … Leider haben Menschen außerhalb des Systems keinen richtigen Einblick in den Wahnsinn.

RainerZufall
1 Monat zuvor

Keine Frage, es liegt ein Problem im System vor, dass optimierbar ist.

Aber da ist auch jemand jahrelang bzw. dienstunfähig geworden, ohne dass Wiedereingliederung/ Ersatz ermöglicht wurde…

Vielleicht beliebt die Kultusministerin darüber nachzudenken, Burnout und Co. entgegenzuwirken, anstatt das System schneller aussortieren zu lassen?
Aber Festhalten an Kranken und Arbeitsunfähigen ist halt (sichtbar!) günstiger als die jahrelange Unterversorgung von Schüler*innen

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ach, Sie meinen, dass die Kollegin zurecht 15 Jahre krankgeschrieben war und sich derzeitig eine zusätzliche Existenz aufbaute….cool….vor allem vor dem Hintergrund aller Nichtbeamten, die bereits nach 78 Wochen raus sind….

RainerZufall
1 Monat zuvor

Nein.

Ich nehme an, dass ein Ersatz für dieser Stelle teurer gewesen wäre, weshalb die Krankschreibung lieber verlängert wurde – und in anderen Fällen wird – als Burn Out vorzubeugen bzw. kritisch nachzuprüfen.
Diese Praxis kritisiere ich.

447
1 Monat zuvor

So ungerne ich ihr Recht gebe: Ja, stimmt, SYSTEMISCH ist das nicht.

Was aber NATÜRLICH vollkommen unter den Tisch fällt:
WER ist der Personalverantwortliche, der dem Steuerzahler mal eben mehr als 1 Million EUR Schaden zugefügt hat?
WAS konkret hat sie unternommen, diesen zu ermitteln, bestrafen und den SCHADEN AUSGLEICHEN zu lassen ?

Ach sooooo, ich vergaaaaas…ist ja kein Lehrer…Akten verschwunden, SMS geschwärzt, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, “Schuldige suchen ist popupipalustisch” etc. pp. …

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Es steht Ihnen frei, Strafanzeige (auch gegen unbekannt) zu stellen. Können Sie unkompliziert in der Onlinewache eintippen.

Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings nicht gering, dass Sie am Corpsgeist der versammelten Beamtenschaft abprallen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Eine “Beamtenschaft mit Korpsgeist” hätte es niemals zugelassen, dass eine Beamtin (vermutlich, mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit) sich nicht nur so (im exakten Wortsinn, lustigerweise!) “unkameradschaftlich”, sondern (nach letzten Medienberichten) kriminell verhält.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Keine Sorge, genau darum ging es mir ja: Es gibt keinen Korpsgeist.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Oh doch, den gibt es. Es war lange Jahre meine Aufgabe Rechtsansprüche gegen Behörden und vor Gerichten für meine Klienten durchzusetzen und wann immer man die Schuldfragen zur Sprache brachte, war da eine Mauer, selbst bei klägerfreundlichsten Richtern.

Ich habe zig Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht und auch einige Strafanzeigen gestellt und die Leute wurden auch bei gröbsten vorsätzlichen Rechtsverletzungen IMMER gedeckt.

Da gab es nach innen sicherlich auch Ärger und die eine oder andere Beförderung ist da bestimmt auch einmal über die Wupper gegangen, aber nach außen hin nichts, aber auch gar nichts. Nicht einmal eine kleine Mitleidsbekundung.

“Wir können kein Fehlverhalten erkennen…in einem Massenbetrieb geht schon einmal etwas verloren (Seltsamerweise immer zu Lasten der Leute und zugunsten der Behörde, andersherum nie)…Nach derzeitigen Ermittlungsstand besteht die Möglichkeit, dass die Urlaubsvertretung (Verfahren eingestellt)…”

Mein persönliches Highlight Schwarzarbeit bei einem Beamten und nach einigem Schriftwechsel,.der das absolut nicht vermuten ließ, dann das: ” Ich habe die Nebentätigkeit genehmigt.”

Liegt auch nichts näher als mit A13 nachts Kellnern zu gehen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Zwei Drittel der öffentlich Bediensteten sind Angestellte. Lediglich ein Drittel des ÖD ist verbeamtet. Da in Deutschland die Länder sehr viele Aufgaben in Auftragsverwaltung für den Bund exekutieren, sind die meisten dieser Beamten bei den Ländern zu finden. In erster Linie bei der Landespolizei und im Landesschuldienst. Bezüglich der Personalkosten ist der Schuldienst äußerst “teuer”, da es sich beiden Bediensteten ausschließlich um Fachkräfte mit abgeschlossener akademischer Ausbildung handelt. Die wenigen Beamten, die im mittleren Dienst der Schulverwaltung arbeiten, sind reguläre Bedienstete der allgemeinen Landesverwaltung.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Vermutlich in 15 Jahren mehrere. Personalführende Stelle aller staatlichen Lehrkräfte in NRW ist die Schulabteilung der regional zuständigen Bezirksregierung. Im vorliegenden Fall ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, die als Landesmittelbehörde im Auftrag des Landes agiert. Die personalführende Stelle ist die Schulabteilung der Bezirksregierung. Der Disziplinarvorgesetzte der Lehrkräfte ist der Dezernatsleiter der Rechstabteilung, der in der Regel ein Volljurist ist.

Vermutlich wird eine nähere Betrachtung des Vorfalles folgende Erkenntnis zu Tage fördern:
Der Fehler wurde ursprünglich von einem “subalternen” Regierungsbeschäftigten auf Sachbearbeiterebene – also einem angestellten Verwaltungsmitarbeiter der Behörde – gemacht und ist danach auch bei mehreren Wechseln der Sachbearbeiter nicht aufgefallen oder der Dezernatsleitung gemeldet worden.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Zum Beispiel, klingt realistisch.

Makkus
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Sind nicht SL auch Lehrer? Sind das nicht die Vorgesetzten? Sind nicht in der Schulaufsicht auch Lehrer? Ist das nicht die vorgesetzte Stelle? Ist das KM nicht voller Lehrer?
Hier Inkompetenz zu beklagen ist ziemlich …. (ehrlich?).
Doch es ist ein systemisches Problem. Und ein Problem dessen, was die im System agierenden als “steht mir zu” und “ist eben so” bezeichnen. Und das Fernsein von ökonomischem Denken. Ist ja nicht das eigene Geld, soll sich jemand anders drum kümmern.
Wäre die gute Frau eine Privat bei einem (setze ein SL, LuL, …) und wäre 16 Jahre nicht aufgetaucht, wäre bestimmt die Frage aufgekommen, wofür man diese Frau bezahlt und regelmäßig in den Besoldungstabellen nach oben holt.
Aber immer schön auf die anderen schieben….!!!

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Makkus

Nein, die Leute die dort das Sagen haben sind KEINE Lehrer, siehe Beitrag oben von dickebank.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Zur besseren Visualisierung:

Der SL “leitet” die Schule nicht (sozusagen) “in Echt”, sondern ist der quasi der “Avatar” der Bezirksregierung.
Bei Problemen oder PR-Desastern kann der dann als Bauernopfer herhalten, weil 99% der Menschen ausserhalb der Schule genau diese (wahren) Machtverhältnisse nicht begreifen.
(Und selbst viele Lehrer nicht, das ist noch einmal ein anderes Kapitel)

Der SL “beaufsichtigt” quasi die “Lehrer vor Ort” in Stellvertretung für das entsprechende Dezernat der BzReg.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Makkus

SL ist für die Sicherstellung des Unterrichtbetriebes verantwortlich und deshalb gegenüber den Lehrkräften in ihrem Zuständigkeitsbereich weisungsbefugt.
Personalführende Stelle und somit Dienstherr bzw. Arbeitgeber ist die zuständige Bezirksregierung. Die Bezüge werden durch das LBV ermittelt. Die Entgeltzahlungen werden durch die Landesbank Hessen/Thüringen abgewickelt.

Wenn sie einmal fast ein halbes Jahr auf ihre Mehrarbeitsvergütung gewartet haben, verstehen sie wie fehlerhaft und ineffizient die Zusammenarbeit dieser Landesbehörden ist.

alter Pauker
1 Monat zuvor
Antwortet  Makkus

Leider nein. Der größte Teil an Kumi und RP (wenigstens in Ba-Wü) sind Juristen und Betriebswirtschaftler (von einem Fortbildner aus dem RP anlässlich eines Führungskurses geäußert…)

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  alter Pauker

Kann ich bestätigen – das hat oft auch die “Nebenwirkung”, dass von oben Entscheidungen getroffen werden, die völlig an der Schulrealität vorbeigehen und beweisen, dass die betreffenden übergeordneten Dienstherren und -damen keinerlei Ahnung von dem haben, was an den Schulen passiert und was ihre “Lösung” für die Praxis bedeutet.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Richrig, es ist kein systemisches Problem, sondern Dienstherrenversagen. Anderes zu behaupten, verwendet den Begriff ‘systemisch’ äußert kurios.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Genau so ist es.

Entenhausen
1 Monat zuvor

Heute konnte man im Fernsehen dazu hören, es können schon mal 2-3 Jahre vergehen, bis so eine Krankschreibung überprüft wird. Stimmt also nicht, wie es hier immer kleingeredet wird, dass man spätestens nach 1 Jahr Krankheit als Beamter überprüft wird.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

2-3 Jahre sind aber erheblich weniger als 15 Jahre….

dickebank
1 Monat zuvor

Bleibt die Frage wie viele Wechsel der Sachbearbeiter im zuständigen Dezernat hat es in dieser Zeit gegeben?
Nach meinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitvertrag hat die zuständige Bez.-Reg. annähernd ein halbes jahr gebraucht, um eine Arbeitgeberbescheinigung auszufertigen und an die BA zu übermitteln, damit dies das mir zustehende ALGI auszahlen konnte. Zu dem Zeitpunkt hatte die BA mir schon angeboten, ersatzweise eien eidesstattliche Erklärung abzugeben. Meine Bezüge hatte ich da schon durch die Bezügemitteilungen des LBV beigebracht und somit belegt. Ich war kurz davor eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitklage durch eine Kanzlei bei Gericht anzustrengen. Dazu musste es dann aber nicht mehr kommen.

Makkus
1 Monat zuvor

Aber auch schon eine Frechheit/fahrlässig/systemtypisch.
Werfen Sie doch bitte mal einen Blick über den Tellerrand.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Makkus

Grundgütiger, es ist eben NICHT systemisch- aus Sicht des Nettosteuerzahlers ist ja gerade DAS der Skandal!

Es gibt klare Fristen und Regeln, wann Beamte zu kicken bzw. in die Mindestpension (falls erworben) als “dienstunfähig” zu feuern sind.

Diese Regeln DURCHZUSETZEN ist ZENTRALE AUFGABE der vollklimatisiert und mit voll automatisierter Arbeitszeiterfassung arbeitenden Dezernate an der Bezirksregierung.

Sprich: Die Besserwisser und Freitagsmailschreiber (aus Corinnazeiten) hatten (wie in dem meme) “ONE job!!” – Lehrer/Schulen beaufsichtigen.

Dies wurde dort so derart schlecht ausgeführt, dass dem Steuerzahler über 1 Mio. EUR Schaden entstanden ist…

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Kommt evtl auf das Bundesland und sie Schule an. Bei uns wird da schon Mal nachgefragt. Jetzt wird da wieder ein Sonderfall heraus gekramt um alle anderen zu diskreditieren. Viele KuK kommen krank oder eher zu früh wieder zur Schule, als dass sie sich wochenlang krankschreiben ließen..auch hier gibt es sicherlich Ausnahmen… Die gibt es aber überall.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  laromir

Wenigstens in dieser Hinsicht (wenn auch sonst keiner) hat “unsere” Bezirksregierung in den letzten Jahren drastisch dazugelernt.

So wurden etwa kranke KuK durchaus pisitiv begleitet, großzügig agiert bei Krankschreibung und viel ernsthaft beraten bzw. Hilfe vermittelt bei Sonderfällen.

Dass dieser Lernprozess mit einem rasant steigenden Anteil von Kündigungen und epusodisch Dauerkranken zusammenhängen könnte…na ja, ist wohl kein Zufall, sag ich mal.

Vielleicht hat “BzReg” auch irgendwann das festgestellt, was ich festgestellt habe: Sofern man so BU-versichert ist, dass die reine Bescheinigung der DU reicht…äh…wie soll ich es jetzt sagen…die Dienstunfähigkeit wird von der Drohung zur Belohnung…
….
wenn es mich also krankheitsmässig erwischen sollte: Nur zu, bring it on. 😀

Wunschdenkerin
1 Monat zuvor

Aus Erfahrung: Nach ca. drei Monaten Krankschreibung Nachricht vom Ministerium, dass Amtsarztbesuch bevorsteht; drei Monate später stellt Amtsarzt Dienstunfähigkeit fest mit erneuter Überprüfung in einem Jahr; einen Monat später folgt die Absichtserklärung die Lehrkraft in den Ruhestand versetzen zu wollen mit der Möglichkeit der Anhörung.
Wie muss man das nun bewerten in Hinblick auf 15 Jahre Untätigkeit von Ministerien bei dauernder Krankmeldung vs wie beschrieben in diesem Fall? Stichprobenartig? Kompetenz vs Inkompetenz der Ministerien? Wonach wird denn hier bitte entschieden? Bundeslandspezifisch? Es müsste länderübergreifend einheitlich vorgegangen werden.

alter Pauker
1 Monat zuvor

Seltsam, das Ganze. Ich hatte vor Jahren zuerst einen großen Hirntumor der operiert wurde und Gott sei Dank nicht bösartig war. Einen Monat später, wenige Tage nach der Reha (ich freute mich schon auf ein normales Leben und “meine Schule”) dann eine Hirnblutung, nach der ich neu lernen musste zu Sprechen und zu Schreiben was etwa ein halbes Jahr dauerte. Bevor ich aber mit der Wiedereingliederung beginnen durfte, musste ich den Amtsarzt aufsuchen, der mich zunächst eher dienstunfähig schreiben wollte, als der Wiedereingliederung zustimmen. Zum Glück hat er trotz seiner Bedenken “versuchsweise grünes Licht” gegeben, ich musste aber nach 6 Monaten erneut zum Amtsarzt, erst dann war ich wenigstens die Sorgen mit Blick auf mein weiteres Berufsleben los.
Heute unterrichte ich noch immer.
 
Auf Grund meiner eigenen Erfahrungen frage ich mich, wie jemand der beamtet ist so lange “krank” sein kann, ohne zum Amtsarzt zu müssen.
An den recht unqualifizierten Spekulationen mancher hier, möchte ich mich aber nicht beteiligen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  alter Pauker

Sie hatten eine organische Erkrankung, da kann der Amtsarzt mitreden bzw. eine fundierte Einschätzung des Zustandes abgeben, die sich gerichtlich überprüfen lässt. Bei psychischen Erkrankungen bzw. Symptomatik fehlt es ihm aber an fachlicher Kompetenz. Das hat Folgen für das weitere Vorgehen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  alter Pauker

Tatsächlich ist es aber eben KEINE Spekulation, zu sagen: Weil die vorgesetzte Stelle ihren Job nicht gemacht hat.

Fix
1 Monat zuvor

Dann ist sie Falsch ander stelle. Sie ist sofort zu entlassen,weil sie die Realität nicht sieht. Sollsche menschen düffen sollche verantwotungs wolle stellen nicht leiten. Dann sprechen wir immer fehler ander system. Eigentliche Fehler ist richtige menschen für solche platz zufinden

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  Fix

Wie bitte?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Also, ich habs verstanden. Freut mich, wenn alle sich trauen, hier zu schreiben. Integration und so?

alter Pauker
1 Monat zuvor
Antwortet  Fix

Ich gebe Ihnen recht. Ich schätze auch, dass in der Verwaltung manch einer/eine bis einige arbeiten, denen ihre Bequemlichkeit vor konsequentem Handeln und dem Tragen vor Verantwortung geht.

dickebank
1 Monat zuvor

Frau feller kann auch nicht schuld sein, sie ist ja vor der Ernennung zur Schulministerin RP ind MS gewesen und nicht in D. Auch wenn die sachliche Zuständigkeit in ihrem Fall gegeben gewesen ist, so ist es die räumliche nicht. Also keine Zuständigkeit, da beide Kriterien erfülölt sein müssen. So elementare Grundsätze der verwaltung muss man doch kennen:)

Dirk
1 Monat zuvor

Natürlich läuft dort systemisch etwas falsch, und natürlich sollten die Verantwortlichen, die entsprechende Bezirksregierung, die Schulleitung und vor allem die das System ausnutzende Lehrerin zur Verantwortung gezogen werden und natürlich wird dies alles nicht geschehen.
Aber das Übelste ist, dass die Tausende von Lehrern, die dieses kranke Schulsystem durch ihre tägliche Arbeit vor dem Kollaps bewahren, wieder dafür verantwortlich gemacht werden. Ich kann nur jeden dringend davor warnen diesen Beruf zu ergreifen, denn in der Regel simulieren die Lehrer, die wegen gesundheitlicher Probleme ausfallen, nicht, sondern wurden in diesem System krank.

Alfsat
1 Monat zuvor

Es fehlt die Leistungskontrolle! Jeder der nicht Beamtin ist wird sofort sanktioniert. Ich arbeite jahrelang nur für die Steuer und bekomme eine miserable Infrastruktur. Lehrerinnen müssen nicht verbeamtet werden. Der Zerfall hat viel mit unserer Schulbildung zu tun, die nichts mehr mit der Realität zu tun hat.

Gummibärchen
1 Monat zuvor
Antwortet  Alfsat

Der Zerfall…. hat aber nichts mit der Verbeamtung zu tun.

Der Fisch stinkt vom Kopf und ist lobbyistenorientiert.

Wir – ob verbeamtet oder angestellt – sehen die Realität und hangeln uns dort seit Jahren chamäleonartig durch.

Blöd nur, dass wir dadurch den totalen Zerfall hinauszögern bzw. verhindern…..

Gummibärchen
1 Monat zuvor

Tse, tse, tse.

Und ich musste bereits nach dreieinhalb Monaten nach einem Unfall zum Amtsarzt….

Was mach ich falsch? 😉

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Gummibärchen

Sie gehören wahrscheinlich zu den netten, gutmütigen, mit denen man das machen kann. Ist immer so.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Tatsächlich dürfte genau das zutreffen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Das Gummibärchen weich und süß sind, weiß ja auch jeder. 😉

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

… aber eben nicht halal.

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Der Trend geht hier zum zweiten s beim best. Artikel.

RSDWeng
1 Monat zuvor

Die ganze Sache ist doch mehr als absurd.
In Bayern wäre ein echter Schulleiter so vorgegangen:
1. Verlangen eines ärztlichen Attests
2. Verlangen eines amtsärztlichen Attests bei weiteren gehäuften Fehlzeiten
3. Amtsärztliche Untersuchung, ob die Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit wieder hergestellt werden kann, wenn es mit den Fehlzeiten so weitergeht.
Das Kultusministerium muss dabei beteiligt werden.
Leider musste bei einem Kollegen (Beamter auf Lebenszeit) vor einigen Jahren so vorgegangen werden; er wurde vom Dienst suspendiert. Die Angelegenheit zog sich allerdings fast 2 Schuljahre hin.
Meiner Meinung haben in dem hanebüchenenen Fall alle geschlafen: der Personalrat, die Schulletung und die Schulaufsicht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

Der SL gibt die AU/DU auf den Dienstweg. Ein ganz normaler Verwaltungsgang.

S.B.
1 Monat zuvor

Dass so etwas an die Öffentlichkeit gelangt und bundesweit hohe Wellen schlägt, ist der eigentliche Skandal. Wer war da wohl der Maulwurf?

S.B.
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Schon klar. Aber WIE das an die Öffentlichkeit gekommen ist….

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Öffentliche Gerichtsverhandlung.

alter Pauker
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Wie Sie Recht haben: alles hübsch unter dem berühmten Teppich aufbewahren; unter den man es jahrelang gekehrt hat. Nur nicht an die Öffentlichkeit bringen und jeden Skandal vermeiden. Das erinnert mich an kleine Kinder, die Verstecken spielen, indem sie sich die Augen zuhalten und glauben, dass sie dann keiner mehr sehen kann. (von den drei berühmten Affen ganz zu schweigen…)