Lehrerin (bei vollen Bezügen) über 15 Jahre krankgeschrieben: Heimlich gearbeitet?

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DÜSSELDORF. Der Fall einer Studienrätin aus Nordrhein-Westfalen sorgt bundesweit für Schlagzeilen – und für Empörung. Seit mehr als 15 Jahren ist die Frau krankgeschrieben, bezieht aber weiterhin ihre vollen Beamtenbezüge. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wehrte sie sich dagegen, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. Vergeblich. Nun wurden Indizien bekannt, dass sie während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet und sogar ein Startup gegründet haben soll.

Das OVG hat entschieden. Foto: Shutterstock

Wie die Rheinische Post berichtet, ist die Lehrerin am Berufskolleg im niederrheinischen Wesel beschäftigt. Sie soll ursprünglich mal im Bereich Gesundheit und Soziales unterrichtet haben – dort aber seit vielen Jahren nicht mehr in Erscheinung getreten sein. Der heutige Schulleiter hat ihren Namen angeblich noch nie gehört. Bereits wenige Jahre nach ihrem Start im Schuljahr 2003/2004 sei sie wegen psychischer Probleme dauerhaft ausgefallen – abgesichert durch ärztliche Atteste, die ihre Arbeitsunfähigkeit über anderthalb Jahrzehnte bestätigten.

Erst in diesem Frühjahr stieß die Schulaufsicht bei einer Aktenprüfung auf die Personalakte. Das Land verpflichtete die Frau, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, um ihre Dienstfähigkeit zu überprüfen. Sie klagte dagegen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht Münster wiesen ihre Beschwerden ab.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zeigte sich überrascht, dass die Lehrerin so lange von ihrer vorgesetzten Behörde unbehelligt blieb: „Für mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe.“ Die Bezirksregierung Düsseldorf sei nun gefordert, die Angelegenheit umfassend aufzuklären. Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen sind Schulleitungen formal nicht die Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte; ihnen werden von den verantwortlichen Bezirksregierungen lediglich entsprechende Aufgaben übertragen.

Ebenso brisant sind allerdings die zusätzlichen Recherchen der „Rheinischen Post“: Unter dem Namen der Lehrerin finden sich Einträge auf Arzttermin-Plattformen, die eine Tätigkeit als Heilpraktikerin nahelegen. Gerüchten zufolge soll sie zudem ein medizinisches Startup gegründet haben – und dafür Fördergelder in Höhe von mehreren Tausend Euro erhalten haben, obwohl sie weiterhin ihr Gehalt als Studienrätin bezog. Ein ehemaliger Kollege erklärte gegenüber der Redaktion, man habe sich im Kollegium lange erzählt, die Lehrerin arbeite trotz Krankschreibung in einer Praxis. Offizielle Stellungnahmen von Schule oder Bezirksregierung dazu gibt es bislang nicht.

Gericht: Staat darf auch nach 15 Jahren prüfen

Juristisch ist der Fall eindeutig: Das OVG Münster entschied, dass der Staat auch nach Jahrzehnten das Recht habe, eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen. Das Gericht betonte sowohl die Fürsorgepflicht des Dienstherrn als auch das öffentliche Interesse, dass Beamte nicht dauerhaft ohne Dienstleistung voll alimentiert werden. Die Richter machten klar: Es gebe keine zeitliche Verwirkung. Selbst eine psychiatrische Untersuchung sei gerechtfertigt, da die vorgelegten Atteste auf psychische Erkrankungen hinwiesen. Die Lehrerin trägt nun auch die Kosten des Verfahrens – rund 2.500 Euro.

Während die Justiz eindeutig urteilt, steht die Behördenpraxis am Pranger. Das OVG bezeichnete das „jahrelange Untätigbleiben“ des Dienstherrn als „in der Tat nicht nachvollziehbar“. Fachleute sprechen von einer „Schieflage“ im Beamtenrecht. Während Angestellte nach spätestens 78 Wochen Krankengeld keine Lohnfortzahlung mehr erhalten, bekommen Beamte auch in langen Krankheitsphasen weiterhin ihre volle Besoldung.

Für den Schulalltag hat der Vorgang nach Ansicht des NRW-Lehrerverbands fatale Folgen. Präsident Andreas Bartsch erklärte: „Der Rektor der Schule kann die Stelle der krankgeschriebenen Lehrerin in der Regel nicht als volle Stelle nachbesetzen. Das heißt, dass die ausgefallene Arbeit an den Kolleginnen und Kollegen hängen bleibt.“ Er spricht von einem „Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“ – und nennt das Verhalten der Lehrerin „völlig unterirdisch“. News4teachers 

OVG-Urteil: Lehrerin muss zum Amtsarzt – (erst) nach 15 Jahren Krankschreibung

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Dinosaurier
1 Monat zuvor

Und was sind die Konsequenzen? Sie wird in den Ruhestand versetzt und erhält eine Pension? Eine Pension für mindestens 15 Jahre “Dienstzeit”? Und eine Mindestpension sowieso nach mindestens 5 Jahren “Dienstzeit”, aber da ist sie ja mit 15 Jahren schon deutlich drüber!

Unglaublich!

Sb zu jung
1 Monat zuvor
Antwortet  Dinosaurier

Die kann bei entsprechendem Fehlverhalten auch einkassiert werden keine Angst

Ragnar Danneskjoeld
1 Monat zuvor
Antwortet  Dinosaurier

Falls sich die Gerüchte um die “Nebentätigkeit” bewahrheiten sollte, kann der Dienstherr die Dame problemlos aus dem Dienstverhältnis entlassen und Bezüge zivilrechtlich zurückfordern. Das dauert nur eben. Noch haben wir in Deutschland keine Standgerichte.

dickebank
1 Monat zuvor

Aber die nicht ausgeübten Nebentätigkeit als Lehrkraft hat die Dienststelle doch schweigend akzeptiert.

Biene
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn die Dienststelle von nichts wusste (wie man aus dem Bericht nicht sicher entnehmen kann, aber vermuten könnte), dann hat die Dame hoffentlich einen Anwalt zur Hand.
So wie sich die Sache aus dem Bericht vermuten lässt, hat die Dame höchstwahrscheinlich “schwarz” nebenher gearbeitet. An dieser Stelle haben mehrere Stellen im System versagt.
Warten wir die Ermittlungsergebnisse und das abschließende Urteil über diese Person. (Ich verkneife mir alle Begriffe, die zu einem Bann führen könnten!… Man setze für Person gerne jeden anderen Begriff gedanklich ein!)

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Biene

Es hat nur eine Stelle gepennt, dafür aber richtig tief und fest. Dornröschen lässt grüßen.

Götz
1 Monat zuvor

Eklatantes Führungsversagen – wofür bekommen die ihr Geld?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Die Besoldung ist kein Entgelt für geleistete Arbeit sondern eine amtsangemessene Alimentierung.
Beamt*innen werden dafür bezahlt, dass sie ein Amt innehaben, nicht dafür, dass sie das Amt auch ausüben.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist keine echte Antwort auf die Frage. Eine Überprüfung der Dienstfähigkeit hätte zwingend viel früher erfolgen müssen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Richtig, aber das ist im Zuständigkeitsbereich des personalführenden Dezernats bei der Bez.-Reg.
Aufgabe der SL ist es lediglich dafür zu sorgen, dass sie einen Vertretung für die erkrankte Lehrkraft bekommt.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Eine echte Antwort wäre auch “böse” – denn dann müsste es für den durch eine einfache google-Suche auffindbaren Verantwortlichen eine saftige Konsequenz geben…und das geht doch nicht!
Wo kämen wir da hin ?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Das trifft dann selbstverständlich einen Regierungsbeschäftigten (RB) auf Sachbearbeiterebene, nicht aber die verbeamtete Dezernatsleitung mit der Amtsbezeichnung LRSD.
RB = Angestellter einer Landesbehörden.
LRSD = Leitender Regierungsschuldirektor.

Karl Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank
real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

😀

Adele Horn
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Je länger das dauert, desto einfacher wird es möglicherweise. Denn irgendwann kennt niemand mehr diese Kollegin bzw. alle haben sie mehr oder weniger vergessen. Dann fällt auch niemandem mehr auf, dass er ihre Arbeit mit erledigen muss. Ergo beschwert sich auch niemand mehr.

Götz
1 Monat zuvor
Antwortet  Adele Horn

Also an meiner Schule sind alle Kolleginnen und Kollegen namentlich in einer alphabetischen Übersicht im Portal zu sehen. Manche sind nicht präsent und auch nicht jedem bekannt, weil sie im Sabbatjahr sind usw. Aber die Schulleitung muss die Gesamtsituation doch im Blick haben, schließlich sind das mit Personalverantwortung betraute Führungskräfte.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Die personalführende Stelle ist in NRW aber die Schulabt. der Bez.-Reg., der Disziplinarvorgesetzte ist als Dezernent in der Regel Volljurist.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Genau so ist es.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Ich kenne es nur so, dass die Liste lediglich die Lehrkräfte umfasst, die im jeweiligen Schuljahr auch unterrichtlich eingesetzt sind und aktives Stimmrecht in der Gesamtlehrkräftekonferenz haben.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Och, ich sehe noch viel mehr Lehrer, wenn ich mir die SchIPS Daten runterlade. Da stehen oft Kolleginnen drauf, die auf dem Papier bei uns geparkt sind, da stehen Kolleginnen drauf, die in Elternzeit sind, da stehen also alle Kollegen drauf, die meiner Schule gerade zugeordnet sind….

dickebank
1 Monat zuvor

Und die Liste veröffentlichen Sie?

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Nein, natürlich nicht!

dickebank
1 Monat zuvor

Wäre im Sinne des Datenschutzes auch nicht wirklich eine gute Idee. Schon blöd diese Persönlichkeitsrechte:)
Und dann noch das Wahren von Dienstgeheimnissen.

Adele Horn
1 Monat zuvor

Der Fall, an den mich das erinnert, ist zwar weit weniger gravierend, aber dennoch …:

Eine Grundschullehrerin meiner Tochter wurde schwanger und bekam sofort ein Attest, dass sie wegen der Grippe- und generellen Erkältungszeit vom Unterrichten frei gestellt sei. Sie solle Kontakte und somit Infektionen meiden, um das Ungeborene nicht zu gefährden. (Das Ganze war einige Jahre vor der Pandemie.) So weit, so verständlich.

Es dauerte keine zwei Tage, bis sich die (korrekte!) Info in den Elterngruppen verbreitete, dass genau diese Lehrerin in der Innenstadt in einer Bäckerei hinter der Verkaufstheke stand und dort ganztägig im Familienbetrieb mithalf. Mit massenweise Kundenkontakt. Monatelang.

Meines Wissens hatte das nie Konsequenzen.

Es ist wahrscheinlich für Schulleiter am einfachsten, sowas geflissentlich zu ignorieren. Wenn sich Kollegen beschweren, wirft man ihnen einfach mangelnde Solidarität, Unverständnis und Neid vor, und damit ist die Sache dann durch, nehme ich an. Die werden schon selber keine weiteren Maßnahmen in die Wege leiten. Man will ja kein Nestbeschmutzer sein …

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Adele Horn

… und was hat jetzt die SL damit zu tun?

Adele Horn
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Die Schulleitung? Ach stimmt, die Schulleitung ist in einem solchen Fall komplett machtlos. Ihre einzige Aufgabe ist es, zu warten, bis das Kind geboren ist und die Lehrerin wieder im Dienst erscheint. Bis dahin sind alle Fäden in der Hand des Universums, das über die Gerechtigkeit in der Lehrerwelt wacht. Für alles andere, was im Schulbetrieb so passiert – wie zum Beispiel das Einhalten von Regeln und die Organisation des Unterrichts bei Ausfall – ist natürlich der Hausmeister verantwortlich. Mein Fehler, dass ich die Hierarchie und Zuständigkeiten falsch eingeschätzt habe.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Adele Horn

Sie sind polemisch…..aber gut….
Es ist durchaus eine schwierige Situation, denn SL ist gerade hier eben- wie es Artikel schon steht – nicht der Dienstvorgesetzte. SL stellt auch keine Kollegen ein, sondern macht das ganze Prozedere, um am Schluss jemanden zur Einstellung vorzuschlagen. Die wirklichen Dienstvorgesetzten in genau diesen Fällen sitzen in der Bezirksregierung…..sooo….
Natürlich, wenn ich so einen Fall mitbekommen würde, würde ich genau diese Stelle der Bezirksregierung in Kenntnis setzen. Damit wäre der Fall dann erledigt…..die müssen sich dann kümmern.
In ihrem Beispiel ist die Beweislage aber recht dünn, zumal es sich um eine Familienbetrieb handelt, wo es sich im Zweifelsfall nichtmal um Schwarzarbeit handelt, sondern die „helfende Hand“…..und wie oft dort geholfen wird, kann auch nicht nachgewiesen werden…..

Klar ist das doof und sorgt für Unmut, aber gegen ein Beschöftigungsverbot oder eine Krankschreibung kann SL sowieso nichts machen…..Man darf es ja nichtmal ansprechen und der Kollege muss auch nichts sagen….

Adele Horn
1 Monat zuvor

Genau das ist der Punkt: Wenn man von sowas erfährt, sollte man als Schulleitung erstmal ein Gespräch mit der Kollegin führen, sie mindestens auf die Außenwirkung ihres Tuns hinweisen und ihr empfehlen, im Interesse der allseitigen Glaubwürdigkeit doch lieber Häkeldeckchen über eBay zu verkaufen, statt Brötchen im Weihnachtsgedränge.

Wenn das nicht fruchtet, würde ich von der Schulleitung erwarten, dass sie die Sache anschließend an die zuständigen Stellen meldet, damit diese die Angelegenheit ab da schnellstmöglich übernehmen können.

Denn Verantwortung hat sie allemal, auch wenn sie nicht direkt zuständig ist. Und zwar nicht nur gegenüber der einen Kollegin, sondern auch gegenüber dem restlichen Kollegium, den Kindern mit deren Bildungsanspruch, und auch gegenüber der Öffentlichkeit, die den ganzen Zirkus schließlich kollektiv bezahlt. Wegsehen nach dem Motto “Ich bin nicht zuständig” gilt nicht.

Adele Horn
1 Monat zuvor

PS: Die Bäckerei war eine von vielen einer Kette mit mehreren Filialen alleine in unserer Stadt. Ganz sicher wurde da nicht unbedingt genau _diese_ helfende Hand gebraucht …

Tischdecke
1 Monat zuvor
Antwortet  Adele Horn

Wir haben eine Kollegin, die war 1 Jahr da, dann würde sie schwanger und fehlte ab sofort 1,5 Jahre. Dann kam sie wieder für wenige Wochen und fehlte erneut 1,5 Jahre wegen Schwangerschaft. Sie kam zurück, ihr ahnt es schon, für wenige Wochen und fehlt dann wieder für 1,5 Jahre wegen dem 3. Kind.

Die Schulleitung riet ihr sogar, wenn sie kein Attest vom Amtsarzt bekomme, soll sie sich vom Hausarzt krankschreiben lassen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Tischdecke

Ja und, ist geltendes Recht. Auf der einen Seite ein Riesengeschrei, weil die Geburtenrate nur bei 1,34 liegt, und auf der anderen der Aufschrei, wenn Arbeitnehmer ihre Rechte umsetzen. Die Leibeigenschaft wurde schon vor geraumer Zeit abgeschafft.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Nur so: Schwangerschaft ist keine Krankheit!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Richtig. Das entbindet die SL aber nicht von der Fürsorgepflicht. Ringelröteln, sonstige Kinder- und meldepflichtige Krankheiten und die die Gefährdung durch SuS, die unter Kontrollverlust leiden, führt im Regelfall dazu, dass die Gefährdungseinschätzung zu einer Freistellung vom Dienst führt. Natürlich könnte die SL auch statt Unterricht Verwaltungstätigkeiten anordnen, was hin und wieder auch gemacht wird, aber der Arbeitsumfang ist begrenzt.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

So ist es!

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wobei sich tatsächlich seit Corona irgendwie vorbei ist, da auch schon eine Menge getan hat. Unsere letzten beiden schwangeren Kolleginnen waren sehr wohl auch weiter im Unterricht, haben nur keine Aufsichten, Sport oder Ausflüge mehr gemacht. Damit konnte man arbeiten….

dickebank
1 Monat zuvor

GS , da fällt Chemieunterricht und Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen auch weg. Und wenn der Gynäkologe eine AU ausstellt, dann ist daran nicht zu rütteln.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Komischerweise gilt das alles nur in Schulen. In Kitas ist das völlig egal.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Stimmt nicht. Auch in Kitas gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wenn die Schwangere und ihr Arzt aber der Ansicht sind, dass die (körperlich belastende) Arbeit möglich ist, warum dann nicht?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Ansteckungsgefahr und körperliche Belastung müssten in der Kita für eine Schwangere schwerwiegender sein, als in der Schule.
Auch hier scheint es um Privilegien zu gehen.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ja klar, um was denn sonst?

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ja und? Piloten sind auch besser gestellt als das Servicepersonal.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Müssen Sie mir immer wieder beweisen, dass ich Sie nicht mag?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Ungeborene erster Klasse, Ungeborene zweiter Klasse.
Verstehe schon… ^^

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Wie viele Ultraschalluntersuchungen werden während der Schwangerschaft bei der sozialversicherungspflichtigen angestellten Lehrerin von der GKV übernommen und wie sieht’s bei der schwangeren verbeamteten Kollegin aus?

Gartemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

So kennen wir einen großen Teil der Lehrerschaft! Überheblich bis zum Erbrechen! Ihr seid vielleicht Piloten, aber eher wie Quacks der Bruchpilot!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Anderer Dienstherr respektive Arbeigeber.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ok, dann könnte man ja bei den immer wieder auftretenden Forderungen nach den ach so angenehmen Home-Office Tagen bzw. der angeblich außerhalb der Schulen flächendeckend eingeführten 4-Tage Woche bei vollem Lohnausgleich doch das selbe “Argument” anbringen, oder? Aber nein, das ist dann wahrscheinlich wieder was ganz anderes, wa man nicht vergleichen kann.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Wieso Schule = Landeszuständigkeit, Kita = kommunale Zuständigkeit.
Home-office muss dann eben mit den entsprechenden Regelungen von anderen Landesbehörden verglichen werden, die tlw. nur 60% Präsenzpflicht vorschreiben. Bei Bundesbehörden sind es tlw. nur 20%. D.h. die Bediensteten müssen regelmäßig nur an einem Tag in der Woche ihren Schreibtisch in der behörde abstauben.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Man kann ALLES miteinander vergleichen.
Man wird allerdings mehr oder weniger Gemeinsamkeiten und Unterschiede finden.

dickebank
1 Monat zuvor

So funktioniert Bench-marking …

Antonietta
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Nein, auch die Erzieherinnen bekommen sofort ein Brschäftigungsverbot sobald ihre Schwangerschaft festgestellt wird.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Antonietta

Stimmt nicht!

Katinka
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Nee, aber bestimmte Krankheiten können für Schwangere und Ungeborene nunmal gefährlich werden.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Katinka

Stimmt ja, aber halt überall. Nicht nur in der Schule. Und nur dort kann man diese vermehrte sofortige Langzeitkrankschreibung beobachten.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Personal im medizinischen, erzieherischen, betreuenden Bereichen sind allerdings einem erhöhten Krankheiten-Risiko ausgesetzt. Wegen der hohen Kontaktfrequenz und -dichte. Sie wissen schon… 😉

Gartemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Da liegen sie leider völlig falsch! In den Kitas wird eine Schwangere nicht wegen der erhöhten Infektionsgefahr krank geschrieben! Meine Tochter musste trotz zweier Fehlgeburten um ihre Freistellung vom Dienst bei ihrer Schwangerschaft kämpfen!

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Adele Horn

Prinzipiell finde ich das Verhalten nicht o.k.,
aber vor der Freistellung muss der SL eine Gefährdungsbeurteilung für die Kollegin durchführen. Wer diese Beurteilung kennt, kann verstehen, dass eine Schulleitung die Freistellung unterschreibt, besonders da er in der Verantwortung steht, falls doch etwas wäre.
Zudem geht es in diesem Fall auch oft um Kindedkrankheiten, die für Schwangerschaften kritisch sind und eher durch Übertragungen bei Kindern wahrscheinlicher sind . Ich gehe mal davon aus, das die Kontakte in der Grundschule “enger” sind, als hinter dem Tresen.
Nur weil die Kollegin also freigestellt wurde, heißt das nicht unbedingt, dass sie sich in Isolation begeben muss. Zumindestens muß sie die Tätigkeit angegeben haben.

Katinka
1 Monat zuvor
Antwortet  Adele Horn

Ja, klingt total widersprüchlich, aber das Beschäftigungsverbot wird in der Regel ja vom Dienstherrn auferlegt (so war/ist es zumindest lange Zeit in BY, vor allem während der Grippewellen und der Coronazeit und wurde auch nur langsam aufgeweicht). Die Schwangeren durften gar nicht in die Schule kommen, selbst wenn sie gewollt hätten.

Das mit dem Kundenkontakt an der Verkaufstheke – ok. Ist dennoch vielleicht nicht ganz zu vergleichen mit einem Klassenzimmer, da der Kontakt an der Theke ja viel kürzer ist. Und wo fängt man da an und hört auf: Dann dürfte die Schwangere mit Beschäftigungsverbot auch nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und wenn sie schon Kinder hat, auch keinen Kontakt zu denen haben? Sie dürfte nicht einkaufen gehen oder ins Kino gehen… Schwierig!

AlexB
1 Monat zuvor

Der Fall zeigt wieder einmal die großen Schwachstellen des Dienstsystems. Fehlverhalten wird oft und viel zu lange nicht geahndet. Gleichzeitig gibt es für gute Leistungen und gesetzestreues Verhalten keine Anerkennung. Ofmals ist man damit sogar der/die “Gekniffene”, während sich diejenigen, die das System ausnutzen ins Fäustchen lachen.

Apocolocyntosis
1 Monat zuvor

Die Darstellung in den Medien und die Diskussion in der Öffentlichkeit erscheinen mir etwas verzerrt, wenn nicht gar populistisch. Dass der Behörde erst nach der Einstellung einer neuer Mitarbeiterin der komplett verschlampte Vorfall auffiel, ist meiner Meinung nach in erster Linie das Skandalöse. Wir wissen allerdings nichts über die Personalsituation in dieser Schulbehörde. Spätestens seit Corona gibt es zudem zumindest in meinem Bundesland häufiger einen Bearbeitungsstau – wenn natürlich auch nicht über 15 Jahre! (Ich kann mir den Fall fast nur so erklären, dass die in der Behörde zuständige Person überfordert war, und dann später möglicherweise ihr Versäumnis vertuschen wollte, welches wohl aufgefallen wäre, wenn sie die Lehrerin z. B. nach sieben Jahren erst zum Amtsarzt geschickt hätte.) Das betrifft übrigens auch den umgekehrten Fall, dass eine Lehrkraft z. B. gerne wieder für dienstfähig erklärt werden möchte, aber ewig auf einen Termin beim Amtsarzt dafür warten muss.
Auf den ersten Blick scheint sich die Lehrerin korrekt verhalten zu haben, indem sie laut Medienberichten offenbar regelmäßig die fortlaufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an den Dienstherrn geschickt hat. Das ist ihre einzige Pflicht – neben dem aktiven Bemühen um Gesundung. (Auch darüber ist noch gar nichts bekannt. Immerhin wurde sie offenbar von verschiedenen Psychiatern begutachtet.) Die Krankmeldungen müssten doch eigentlich auch auf dem Dienstweg über die Schule erfolgt sein? Dann müsste sie eigentlich auch dem “neuen” Schulleiter ein Begriff sein, auch wenn dieser sie nicht persönlich kennt.
Dass die Lehrerin trotz ihrer Arbeitsunfähigkeit (als Heilpraktikerin [?]) arbeitet, weswegen sie in der Öffentlichkeit ebenfalls heftig kritisiert wird, ihr gleichsam eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit unterstellt wird, muss man meines Erachtens ebenfalls differenzierter sehen. Eine Dienstunfähigkeit aufgrund psychischer Diagnosen – die wir genau ja gar nicht kennen und worauf wir auch überhaupt kein Recht haben – bedeutet ja nicht unbedingt eine generelle Arbeitsunfähigkeit. Unter für sie angemesseneren Bedingungen könnte sie durchaus noch in einem gewissen Umfang arbeiten – wenn ihr der Dienstherr keine Alternative bieten kann, dann auch außerhalb des Schulsystems. Das Problem im konkreten Fall ist natürlich, dass die Lehrerin ja – da die Behörde seit ca. 15 Jahren versäumte, sie zum Amtsarzt zu schicken – offiziell eben gar nicht als dienstunfähig galt. Insofern durfte sie jetzt vermutlich tatsächlich nicht nebenher arbeiten; und in finanzieller Hinsicht wäre es auch nicht nötig gewesen. Ob sie sich ihre Nebentätigkeit beim Dienstherrn hat genehmigen lassen, weiß ich nicht; vermutlich nicht, aber dann wird es entsprechende rechtliche bzw. disziplinarische Folgen für sie haben. Hätte der Amtsarzt sie für dienstunfähig erklärt und der Dienstherr sie daher in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, hätte sie durchaus unter bestimmten Umständen noch arbeiten dürfen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Apocolocyntosis

Da gibt es nix differenziert zu sehen…Sie schaffen es, eine riesen Textwand für etwas ganz einfaches zu produzieren.

Nebentätigkeiten sind (von wenigem abgesehen) genehmigungs- und IMMER meldepflichtig.

“Krank geschrieben”, aber “Nebentätigkeit genehmigt” ?

L
O
L

Natürlich kann man so ein ganz simples Führungsversagen auch durch noch drei Seiten Relativierungen versuchen zu verwischen…ob das klappt ist nur fraglich…

Apocolocyntosis
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ich wüsste nicht, inwiefern ich Führungsversagen relativiert hätte, das war überhaupt nicht mein Anliegen. Ganz im Gegenteil, siehe schon die beiden ersten Sätze. Es ging mir vielmehr darum, Vorverurteilungen gegenüber der Lehrkraft etwas einzudämmen, wenn z. B. argumentiert wird, eine psychische Erkrankung mit folgender Arbeitsunfähigkeit für ihre Tätigkeit in der Schule lasse eine Tätigkeit z. B. als Heilpraktikerin nicht zu. Wir wissen zudem nicht, ob sie diese nicht ebenso angezeigt hat, wie sie 15 Jahre lang offensichtlich die Krankmeldungen weitergeleitet hat. Ich weiß nicht, wie lange Psychiater jemanden krankschreiben dürfen, im Regelfall geht das m. W. nach immer nur für einen Monat, da dürften also schon einige Bescheinigungen zusammen gekommen sein. Vielleicht habe ich die Verantwortung der zuständigen Behördenmitarbeiter etwas relativiert, denn ich weiß nicht, wie gut die Behörde personell aufgestellt war/ ist.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Apocolocyntosis

Der größte Skandal ist, dass sie sich in dem Moment, als die nachträgliche Anweisung kam, sich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen, geoutet hat, indem sie dagegen geklagt hat!

Vorher kann man sagen, muss sie sich nicht freiwillig “stellen”. Nach dieser Anweisung zeigt sie aber, dass sie das Spielchen weiter spielen möchte.
Und wenn sie psychisch nur für diesen Beruf nicht bereit ist, aber für andere, zB als Heilpraktikerin, dann hätte sie von sich aus den Beruf wechseln müssen.
Da könnte ja jeder Student oder Andere, wenn sie feststellen, dass etwas nichts für sie ist, anstelle von Abbrechen und was anderes machen, sich als zu krank für diesen Beruf bis ans Lebensende mit dessen hohen Gehalt alimentieren lassen.

Soviel Moral muss schon sein und hat andernfalls was kriminelles! Nämlich eine Zweckentfremdung des Krankschreibens.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ja und, das ist doch ihr gutes recht eine Verwaltungsanweisung bzw. ein erstinstanzliches Urteil überprüfen zu lassen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Apocolocyntosis

Und sie soll wohl 2004 begonnen haben und damals auch schon viel krank gewesen sein und ab 2009 dann dauerhaft. Es ist also praktisch fast gar keine Arbeitsleistung gekommen.

Und in den Werkstätten bekommen Behinderte für eine 40h Woche 220 Euro monatlich. Auch die nur leicht Eingeschränkten …

Apocolocyntosis
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Es tut mir leid, aber mir fehlt einfach die Zeit und das Interesse, mich über Personen zu echauffieren und zu moralisieren, die ich nicht kenne und auch die Hintergründe trotz Medienberichterstattung nur vage. Stattdessen kann man natürlich gerne strukturelle Fragen diskutieren wie: Warum funktioniert es offenbar nicht, dass Lehrkräfte, die langzeiterkrankt sind, unter denselben zeitlichen Bedingungen zur Überprüfung zum Amtsarzt geschickt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, als verbeamtete Lehrkraft – je nach Alter (z. B. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung; Verlust von erworbenen Pensionsansprüchen …) – den Beruf zu wechseln und kann und sollte der Dienstherr nicht häufiger die Möglichkeit zu einer alternativen Verwendung anbieten? Was hat sie überhaupt als Heilpraktikerin verdient, reicht das? Ich habe da echt keine Ahnung. An dieser populistischen Debatte hier mag ich mich aber nicht mehr beteiligen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Apocolocyntosis

Warum zahlen einige Bundesländer Altersgeld und andere versichern ihre ehemaligen Beamt*innen kediglich mit dem AG-Anteil zur RV nach?

Warum entscheiden Amtsärzte bei Einstellungen so vollkommen unterschiedlich?

TshinavonMauzen
1 Monat zuvor
Antwortet  Apocolocyntosis

Das Verhalten der Lehrerin mag vielleicht rechtens sein, moralisch fragwürdig ist es allemal. Ich erkranke selbst seit meiner Jugend alle paar Jahre an einer Depression. Ich war deshalb natürlich auch schon krank geschrieben , arbeite aber in einem Angestelltenverhältnis. Der Druck schnell wieder gesund zu werden ist unheimlich groß. Gerade bei Depressionen nicht gerade förderlich. Bei einer Depression habe ich auch gewiss nicht die Energie ein Start up zu gründen oder als Heilpraktikerin zu arbeiten. Man kämpft gegen die eigenen Dämonen an und dieser Kampf ist hart und kräftezehrend und nicht alle überleben. Hinzu kommt, dass man als Betroffene/r psychischer Erkrankungen immer noch stigmatsiert wird. Wenn sich dann jemand so verhält und auf seiner Erkrankung ausruht, dann entsteht die Angst, dass die Stigmatisierung gegenüber psychisch Kranken wieder zunimmt. Das wir wieder als faul und als Schmarotzer hingestellt werden. Für die Community ist es das ein Schlag ins Gesicht.

Metalman
1 Monat zuvor

Einen ähnlichen Fall gibt es bei uns an der Schule auch. Auch NRW, aber nicht Münster. Ich dachte erst, es sei unsere “Kollegin”…

Andere wurden hingegen releativ rasch in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, bei wieder anderen dauerte es einige Jahre. In dem ersten Fall scheitert man angeblich an Dienstunfähigkeit bei keiner gleichzeitigen Arbeitsunfähigkeit und dass man keine andere Verwendung anbieten kann. Offenbar wird nicht immer gleich verfahren und dass ist ein Witz. Man müsste die Dienstunfähigkeit nach einem gewissen Abstand beurteilen und wenn keine Aussicht auf Besserung ist dann auch tätig werden.

Gartemann
1 Monat zuvor

Frau Fellner hat einfach keine Ahnung und lässt sich von ebenfalls verbeamteten Mitarbeitern an der Nase herum führen. Solche Langzeitkranken sind in der Beamtenschaft ganz sicher keine Ausnahme. Ich selbst kenne zwei Lehrer, die schon mehrere Jahre bei vollen Bezügen krank zu Hause sitzen. Ich bin mir sehr sicher, dass sich ihr Zustand sehr schnell zum Besseren ändern würde, wenn sie wie andere Arbeitnehmer nach sechs Wochen nur noch 60 % ihres Gehalts und nach 78 Wochen Bürgergeld bekommen würden. Das muss dringend im Beamtenrecht geändert werden. In Düsseldorf wie in den anderen Bezirksregierungen auch gilt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

eumel
1 Monat zuvor
Antwortet  Gartemann

Ich sag nur angestellte Lehrer… die haben die Arschkarte. 2 – Klassensystem!!!!