Studie widerlegt Vorurteil zum Bürgergeld: Wer arbeitet, hat deutlich mehr

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DÜSSELDORF. Hohe Milliardenkosten haben die Debatte übers Bürgergeld neu entfacht. Ist die Sozialleistung so üppig, dass sich ein Job nicht lohnt? Eine neue Studie hat eine eindeutige Antwort.

Verbreitetes Phänomen in Deutschland: Kinderarmut. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld, darunter 1,5 Millionen Kinder. Das Vorurteil, sie lebten damit besser als so mancher von Lohn oder Gehalt, hält sich hartnäckig. Stimmt aber nicht: Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben einer neuen Studie zufolge deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Das gelte für Alleinstehende ebenso wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern, und zwar in allen Regionen Deutschlands, rechnet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor.

Mit der Studie widerspricht das WSI der Vermutung, das Bürgergeld sei so hoch, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle. Gerechnet wurde mit dem heutigen Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde. Einbezogen wurde, dass Menschen mit so geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben. Die Rechenbeispiele beziehen sich auf Arbeit in Vollzeit, was im Durchschnitt knapp 38,2 Stunden pro Woche bedeute.

Über 500 Euro mehr

Gerechnet wurden drei Fallbeispiele. So kommt ein alleinstehender Mann mit Mindestlohn den Berechnungen zufolge auf 2.121,58 Euro brutto im Monat. Davon bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1.546 Euro, wie das WSI vorrechnet. Zusammen mit dem rechnerischen Anspruch auf 26 Euro Wohngeld ergebe sich ein verfügbares Einkommen von 1.572 Euro.

Dagegen stünden dem Mann im Bürgergeld 563 Euro Regelsatz und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft zu. Zusammen wären dies 1.015 Euro – 557 Euro weniger als im Job mit Mindestlohn. Wird der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro einbezogen, bleibt den Berechnungen zufolge immer noch eine Differenz von über 500 Euro.

Lohnabstand in München am geringsten

Fall zwei ist eine alleinerziehende Frau mit einem fünfjährigen Kind. Sie käme in Vollzeit mit Mindestlohn auf netto 1.636 Euro. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss seien es 2.532 Euro. Beim Bürgergeld wären es laut WSI mit den beiden Regelsätzen für Mutter und Kind, dem Mehrbedarf für Alleinerziehende, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschlag 1.783 Euro, also 749 Euro weniger.

Drittes Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Verdiener mit Mindestlohn und zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren hätte im Bürgergeld 660 Euro weniger, haben die Experten kalkuliert.

Regional gebe es Unterschiede beim Lohnabstand, doch die beruhten auf der Höhe der Mietkosten. Im Landkreis München, in Dachau und in der Stadt München falle der Lohnabstand bei einem Single-Haushalt mit 379 bis 444 Euro am geringsten aus. In Nordhausen und dem Vogtlandkreis sei er mit 662 und 652 Euro am größten.

Menschen im Bürgergeld haben wenig

«Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger*innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten», betonte WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. Zudem werde deutlich, mit wie wenig Menschen im Bürgergeld auskommen müssten. «Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend.»

Statt bei der Höhe des Bürgergelds bestehe Handlungsbedarf bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Helfen würde auch Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Bürgergeldbezug, fügte sie hinzu.

Die WSI-Studie bestätigt Ergebnisse anderer Untersuchungen. 2023 sagte auch der Chef des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, trotz der damaligen Bürgergeld-Erhöhung bleibe das Lohnabstandsgebot gewahrt. Kritisch wertete Hüther damals, dass sich oft Mehrarbeit im Niedriglohnsektor nicht lohne. News4teachers / mit Material der dpa

Schulbarometer: Kinderarmut nimmt auch aus Sicht der Lehrkräfte immer stärker zu

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Unfassbar
1 Monat zuvor

Von der Differenz muss man die Kosten für die Arbeitsausübung noch abziehen, insbesondere die Fahrtkosten, also mindestens das Deutschlandticket. Zudem darf man von einem Minijob 184€ behalten. Aus den 500€ Differenz werden so ganz schnell nur noch 250-300€, bei einem für die Vollzeitstelle notwendigen Auto schnell eher 0€ Differenz. Und all das unter der Annahme, dass man zum Mindestlohn auch eine Vollzeitstelle kriegt. Bei Teilzeit, was bei den Modellrechnungen für die allein erziehende Frau oft zutrifft, müsste man das runterrechnen.

Kurz: Der Unterschied ist da, aber unter Berücksichtigung von Zusatzkosten und anderen leicht erfüllbaren Dingen schmilzt der Unterschied deutlich ab.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Mindestlohn in Teilzeit, weil Alleinerziehend ist gleich Aufstocker im Bürgergeld.
Sie spielen hier ein und dieselbe Person gegeneinander aus.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Stand das jemals jemand ERNSTHAFT bezweifelt? 😀

Aber keine Sorge. Anstatt jetzt höhere (Mindest-)Löhne zu fordern oder niedrigere Mieten, zerreißen sich an dieser Stelle Menschen das Maul darüber, dass die Leute für die 500€ zu faul seien – ohne je in deren finanziellen Situation gesteckt zu haben 🙁

Unfassbar
1 Monat zuvor

Na ja, sobald man nur einen Teilzeitjob hat oder viele Kinder, dann sieht es spätestens nach Aufnahme eines Minijobs sehr gut aus für das Bürgergeld.

Markenklamotten
1 Monat zuvor

Das Ergebnis dieser Studie verwundert mich, wenn wer arbeitet, immer mehr hat, als wer nicht arbeitet und Bürgergeld bekommt, warum gibt es dann so viele Aufstocker, die von ihrem Lohn nicht leben können und sich einen “Zuschuss vom Amt” holen müssen?

Und warum brauchen so viele Menschen Wohngeld, die arbeiten?

Hier: https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/gehalt-plus-buergergeld-immer-mehr-arbeitnehmer-auf-staatliche-zahlungen-angewiesen/

Hier: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/mehr-wohngeld-empfaenger-neues-gesetz-100.html

Tigrib
1 Monat zuvor

Interessante Doku im ZDF dazu. Fazit: Viele machen die Drittellösung statt voll zu arbeiten: ein Drittel Teilzeitjob, ein Drittel Bürgergeld zur Aufstockung, ein Drittel Schwarzarbeit.

DerechteNorden
1 Monat zuvor

Die Heizkosten fehlen bei der Berechnung. Aber Geringverdienende könnten auch einfach nie heizen, dann hätten sie mehr Geld zur Verfügung.//

Feirefiz
1 Monat zuvor

Wurden da auch Kosten für Mobilität und z.B. Arbeitskleidung eingerechnet? Wer in Vollzeit arbeitet, dem entstehen auch Kosten. Und wie sieht es mit Kosten aus für GEZ, Eintritte ins Bad etc., die für einen Bürgergeldempfänger kostenlos sind und die eine Familie knapp über der Grenze selbst bezahlen muss? Ebenso Kosten für die Kinder: Schulausstattung, Verein, Fahrkarte, Nachhilfe?
Mich würde hier mal eine Berechnung von vergleichbaren Familien im Bürgergeld und knapp über der Grenze interessieren.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Feirefiz

Nicht zu vergessen: ein Einkauf im Discounter ist deutlich teurer als ein Besuch bei der Tafel.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Wohngeld oder Kinderzuschlag berechtigt auch zur Tafel. Ganz viele, die auf gelben Rosenkohl und Zootaugliche Brötchen stehen, dürfen dahin.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Sorry, ein Verwandter arbeitet bei der Tafel, ich habe da gnaz gute Einblicke. Im letzten Frühjahr z.B. gab es den deutschen Spargel auf dem Markt zu ca. 18 € pro Kilo zu kaufen. Was abends nicht verkauft war, wurde am nächsten Tag bei der Tafel verschenkt. Also nix mit „gelbem Rosenkohl“.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Doch, auch, mag unterschiedlich sein.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Feirefiz

Knapp über der Grenze ist zB Wohngeld-oder /Kinderzuschlag berechtigt und dadurch auch GEZ Befreit und BuT berechtigt.
Eintritt ins Bad ist weder ermäßigt noch umsonst.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Feirefiz

Fahrkarte ebenfalls nicht ermäßigt. Kosten entstehen auch dem Aufstocker.

Schotti
1 Monat zuvor

Was ist denn mit Heizung, Auto sowie Arbeitskleidung?

Die Alleinerziehende arbeitet in der Studie Vollzeit, wie soll das funktionieren?

Die Beispiele in der Studie kommen mir lediglich wie eine große Milchmädchenrechnung vor.

Sandkatze
1 Monat zuvor

Es ist immer so eine Sache mit Studien. Man kennt es ja von der Arbeitszeiterfassung bei Lehrern, die das Ansehen der Tagesschau, um politisch auf dem Laufenden zu bleiben, zu ihrer Arbeitszeit dazurechnen.

Ich lese: “Mit der Studie widerspricht das WSI der Vermutung, das Bürgergeld sei so hoch, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle. Gerechnet wurde mit dem heutigen Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde. Einbezogen wurde, dass Menschen mit so geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben.”

So richtig verstehe ich es nicht. Heißt das, zu Nicht-Arbeitende bekommen nicht mehr Geld wie Geringverdiener, die noch staatliche Hilfen bekommen? So ist es gemeint??? Da möchte ich einwerfen, dass es jede staatliche Leistung auch sehr viel Bürokratie bedeutet und von den Betroffenen, insbesondere wenn sie doch eigentlich arbeiten gehen, als demütigend empfunden wird. Man muss alles nachweisen, man darf wenig für sich behalten, (was grundsätzlich richtig ist), bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt. Langjährig Arbeitslose hingegen klagen eher, dass es nicht mehr gibt.

Was ich in der Studie auch vermisse, ist die Anzahl von Kindern. Bezieht sich die Studie auf einen Ein-Personen-Haushalt ohne Kinder? Auf eine Durchschnittsfamilie mit Vater, Mutter und 2 Kindern? Man hört und liest vor allem, dass es sehr viel Bürgergeld wird, je mehr man Kinder hat…

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

“Man kennt es ja von der Arbeitszeiterfassung bei Lehrern, die das Ansehen der Tagesschau, um politisch auf dem Laufenden zu bleiben, zu ihrer Arbeitszeit dazurechnen. ”

Quelle?

Ansonsten:
Wenn es zu einer Arbeitszeiterfassung kommt/kommen sollte:
– Was will der Arbeitgeber? Was ist das Profil und die Erwartung?
– Will der AG, dass sich eine Lehrkraft (Unterrichtsfach Politik, Gesellschaftslehre, Geschichte, GPG, Sachkunde, usw.) aktuell hält und dies in seinen/ihren Unterricht mit beherzigt, einbaut und thematisiert?
-> Dann gehört das durchaus zur Arbeitszeit [wird ja auch erwartet]

– Wenn eine reine Chemie Lehrkraft Nachrichten schaut und man hier nicht erwartet, dass dies für den Beruf dienlich ist … Dann logischerweise nicht.

Es kommt eben drauf an, was und wie erwartet wird.

Zählt man generell die Zeit nicht dazu … Darf eben auch keiner [AG] erwarten, dass aktuelle(re) Themen [Zeitgeschichte, aktuelle politische Ereignisse, aktuelle Wahlen, usw.] im Unterricht vorkommen.

Eigentlich doch ganz logisch und nachvollziehbar?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Glauben Sie, alle drei Monate (bei Selbständigen) bzw alle sechs Monate das Bürgergeld zu beantragen wäre kein Bürokratie Monster und demütigend?
Das ist überall gleich, ob Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag ect. Es ist beabsichtigt, Leute zum aufgeben zu bringen. Man steht unter Generalverdacht ect. Alles wird angezweifelt. Brave, harmlose Bürger lassen sich abschrecken, Kriminelle nicht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Haben Sie denn regelmäßige Einkünfte? Nein, dann ist es doch gut, dass die Bewilligungen quartalsweise erfolgen.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Selbstständige müssen immer eine Prognose für das zukünftige Quartal erstellen, auf deren Basis die Leistungen berechnet werden. Und wehe, die tatsächlichen Einnahmen liegen dann unter den prognostizierten, dann lebt man plötzlich unter dem Existenzminimum oder verliert seine Wohnung.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wieso meinen Sie, ich hätte keine regelmäßigen Einkünfte?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Einkünfte in gleicher Höhe analog zu regelmäßigen Gehaltszahlungen?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich habe seit insgesamt 22 Jahren Schüler, die monatlich das gleiche einzahlen. Die Anzahl der Schüler variiert natürlich. Das alle drei Monate dann neu zu bearbeiten ist Unsinn und wurde ohne Probleme während Corona, wie vieles andere auch, ausgesetzt. Es geht ja auch nicht um riesige Unterschiede bei der Summe, da die Summe eh niedrig ist.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Vielleicht hab ich das ja falsch verstanden, aber ist es nicht das Ziel, Leute wieder in Arbeit und damit zur Aufgabe des Bürgergeldes zu bringen?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Nee, nie erlebt.

Alle drei Monate kleine Art “Steuerklärung”, Meterweise Kontoauszüge (bei mir viel, wegen lauter einzeln einzahlender Reit – früher Musikschüler) und ganz viel Bürokratie und Verwaltung. Gelegentlich dann auch etwas Umfangreicher mit Bestandsmeldung. Hier wird makaberer Weise die Schraube als Beispiel genannt. Man soll eben alles, was man im Betrieb “besitzt” aufzählen. Bei einer Packung Schrauben, muss man also wissen, wieviele noch drin sind, bzw schon verbraucht wurden und hier nicht den Packungspreis auflisten, sondern den Preis für die je einzelne Schraube. Kein Scherz!

Ansonsten wird halt geguckt, wo man Zeit oder Geld einsparen kann. Indem man zB die selbständige Ausübung des Beziehers für Quatsch und Unsinnig und Taugenichts erklärt, kommt man (Jobcenter) drum herum, Unterstützung anzubieten (spart Zeit) und indem man gleichzeitig bei jeder Gelegenheit die Person verdächtigt, heimlich mit dieser Selbständigkeit reich zu werden (spart Geld, zumindest wenn der Bezieher nicht laufend pünktlich das Gegenteil beweist). Logik egal!

Mein Konzept ist gut und qualitativ hochwertig. Gebraucht hätte ich Unterstützung bei der Vermarktung, Homepage ect, was soll’s.

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Woran mag nur der “sorgsame Umgang mit den Steuern” im Cum Ex Skandal gescheitert sein?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Komischerweise wird aber erreicht, dass viele Bezieher Angst vor den Briefen haben und diese teils gar nicht mehr öffnen, was weitere Folgen hat. Haben sie irgendetwas vergessen oder falsch ausgefüllt ect, kommt die Nachricht “Zahlen Sie bitte 5000 Euro zurück” und manche nehmen das ernst und kriegen Panik. Generelle Einschüchterungstaktik und nur heiße Luft, also zum Spaß ^^

Grundsätzlich ist es so, wie überall in der deutschen Bürokratie. Schlägt man einen Kopf ab (hat eine Sache erledigt) wachsen drei neue Köpfe nach.
Das macht einfach nur krank und nicht arbeitsfähig, inklusive der damit verbundenen Behandlung.

Sie bekommen übrigens auch eine Menge Geld vom Staat, darf man da auch erwarten, dass Sie alles dokumentieren und nachweisen ect ect, in der Schule, oder würde es da auch Sinn machen, den Beruf mal von Bürokratie zu entschlacken?

Btw: Mit der überbordenden Bürokratie im Bürgergeld bringt man immer kleinlaute Leute, die sich nicht wehren können, dazu, Dinge nicht anzunehmen, die ihnen zustehen. Genauso außerhalb des Bürgergeldes, mit Kinderzuschlag ect.
Die Kriminellen, für die die ganzen Nachweise und Überprüfungen gedacht und nötig sind, lachen sich darüber nur ins Fäustchen.

Ich und die meisten Anderen haben wirklich keinen Schimmer, wie man zwecks Erhalt von Kindergeld zB, dem Staat ein Kind vorgaukeln kann, das gar nicht existiert. Sogar in der Schule werden nicht existente Kinder angemeldet.
Also, mich hätte die Klassenlehrerin, die Schulleiterin oder die Sekretärin schon längst im Edeka angesprochen, wo denn mein Kind sei… (Schulterzuck)

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Schon klar, aber ich lese hier seit drei Jahren, dass das zuviel ist, oder nicht?

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Wurden in das Bürgergeld auch die ganzen Dinge mit einberechnet, die durch BuT dann erhalten kann? Da fallen mir – gerade, wenn Kinder da sind – jeden Menge Sachen ein:
– Kostenlose Teilnahme an der OGS
– kostenloses Mittagessen (oder erheblich reduziert)
– kostenlose Nachhilfe
– kostenlose Klassenfahrten / Ausflüge
– Zuschuss zu Lernmaterialien
– kostenlose Mitgliedschaft in Vereinen
– ermäßigte oder kostenfreie Eintritte in Bäder, Theater, kulturelle Veranstaltungen
…..
Während AN, die leicht über den Bürgergeldsatz sind, dies alles selber finanzieren müssen….

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Arbeitnehmer, die leicht üner den Satz sind haben auch Anspruch darauf.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Wieviel darf man über dem Satz sein, um noch BuT berechtigt zu sein?

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Man muss im Anspruchsbereich des Kindergeldzuschlags liegen. Pauschale Antwort kann ich nicht geben. Die Berechnung ist, war früher jedenfalls, unglaublich kompliziert.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Hab mal gegoogelt:
„Ein Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) besteht für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren (bzw. 18 Jahren für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben), deren Familien bestimmte staatliche Leistungen beziehen. Dazu gehören unter anderem Bürgergeld (bzw. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“

Das heißt ja wahrscheinlich, sobald ich derartige Leistungen beziehe, habe ich Anspruch auf BuT- Leistungen….aber wenn eine Familie dies alles nicht beansprucht, sprich kurz ein paar Euro zuvielverdient, dann muss sie dies alles selber tragen….

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Ja, wenn man über der Grenze liegt, liegt man über der Grenze. Wie das immer so ist.
Aber BuT war ausdrücklich schon immer für Geringverdienende außerhalb des Leistungsbezugs des SGB II mitgedacht.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Dann nehmen wir halt die Arbeitnehmer, die knapp über den Zuschussgrenzen liegen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Es wird immer irgendwer irgendwo drüber liegen, da geht es dann als nächstes mit Steuerklassen weiter. Meine Schwester und mein Schwager haben abgemacht, dass sie mit Kindern nicht über 400 verdient, weil er als Ingenieur sonst in eine andere Steuerklasse rutscht und sich das dann nicht rentiert.

Indra Rupp
1 Monat zuvor

Nee, die sind dann Wohngeld, Kinderzuschlag berechtigt und bekommen das alles auch – müssen sich auf dem Amt aber die gleiche makabere Behandlung gefallen lassen.

PaPo
1 Monat zuvor

Diese permanente Rede von vermeintl. “deutlich mehr” ist eine Farce.
Die Studie des WSI “widerspricht” nicht “der Vermutung, dass das Bürgergeld so hoch sei, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle” – es kann mit ihren Daten gar nicht wirklich widersprechen, insofern es lediglich Rechenbeispiele bietet, wer wann wie viel Geld haben könnte, aber die praktischen Effekte der Höhe des Bürgergelds gar nicht analysiert wurden, d.h. tatsächliche evtl. Einstellungen der Betroffenen (also z.B. ob die Höhe des Bürgergelds resp. die im Folgenden skizzierten korrespondierenden Faktoren evtl. konkrete Personen abhalten, einer “gering entlohnte[n] Arbeit” nachzugehen).

Einerseits sind die Zahlen ohnehin lediglich mittels eines grain of salt genießbar; @Unfassbar und @Feirefiz erläuterten ja bereits, dass regelmäßig bereits alleine die Kosten des Arbeitsweges, d.h. Sprit-, Auto-, Versicherungskosten etc., eine Differenz von ca. 500 € amortisiert. Andere evtl. (berufsspezifische) Kosten etc. sind ebenfalls nicht eingepreist.

Die Frage, ob sich ein Job “lohnt” resp. ob es hinreichende(!) “Anreiz[e] zu gering entlohnter Arbeit” gibt, ist aber ohnehin insg. keine Frage, die alleine die Höhe der Entlohnung im Vgl. zur Höhe des Bürgergelds beantwortet – alleine die theoretische Annahme ist bereits massiv naiv.
Der Faktor ‘Zeit’ dürfte auch maßgeblich sein: Die “im Durchschnitt knapp 38,2 Stunden pro Woche” mehr Lebenszeit sind ein massives Argument gg. “gering entlohnt[e] Arbeit”, das seitens entsprechender Forscher irgendwie immer ‘übersehen’ wird, jedem anderen aber sofort einleuchtet; kl. Rechenbeispiel:
Bei den 500 € mehr im Monat bedeutet das 152,8 Stunden weniger Lebenszeit, der effektive Stundenlohn liegt damit bei 3,27 € pro Stunde. Selbst beim besten der Rechenbeispiele, dem Mehr von 749 €, sind es lediglich 4,90 pro Stunde, dafür 152,8 Stunden mehr Zeit, die die alleinerziehende Mutter ihrem Kind (und sich selbst) widmen könnte.

Nein, das bisschen ‘Mehr’ bei “gering entlohnter Arbeit” dürfte für all zu viele Menschen keine hinreichenden Anreize bieten, diese Arbeit aufzunehmen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Auch so kann man das schlecht rechnen. Das Mehr an Zeit bedeutet in der Realität mehr Isolation und weniger Teilhabe und krank machende Einsamkeit. Sagen Sie jetzt nicht, man suche sich einfach ein paar Hobbys. Das wird Ihnen, wenn Sie die Kosten tragen können und die Möglichkeiten der Mobilität diesbezüglich haben, niemand verwehren. Allerdings wird sich niemand bei Ihrem Hobby ernsthaft auf Augenhöhe mit Ihnen begeben, vielleicht werden welche mitfühlend und hilfsbereit sein, quasi den Sozialarbeiter und Integration helfer spielen, auch für das eigene Selbstwertgefühl, aber eben nicht auf Augenhöhe Freundschaft schließen, denn dann rutscht man womöglich selber eine Stufe ab oder steckt sich an. Ihnen wird auch keine Verantwortung übergeben bzw zugetraut und außerdem scheitern Sie beim hohen Anspruch (Essen gehen, Unternehmung, Ausflug, ect) den eine Freundschaft oder auch nur Teilhabe in einem Wohlstandsland hat schnell an Ihren Möglichkeiten und verbauen sich weitere Möglichkeiten, verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen zu können oder auf Augenhöhe begegnet zu werden, wenn Sie sich da als fünftes Rad per “Sammelspende” mitschlüren lassen, oder gleich mit ner Ausrede Zuhause bleiben.

Beim Thema Auto muss man außerdem mitberechnen , dass Leute das nicht nur für Ihre Arbeit, sondern auch für Ihre Lebensqualität haben und mitunter auch nicht immer dringend für die Arbeit bräuchten.

An anderer Stelle verhindert wiederum das fehlende Auto, dass man einen Arbeitsplatz überhaupt bekommt. Man fällt vielleicht schon bei der Bewerbung durch, weil man erstmal mit umständlichen Bus und Bahnwegen herkommen muss und dann ja noch eine Wohnung in der Nähe finden – also, wenn es denn wirklich die Zusage gibt, sonst hat man ja die Wohnung umsonst gefunden…

Generell werden aber Fahrtkosten/Arbeitskleidung entweder (steuerlich) abgesetzt /angerechnet – oder nicht. Und nicht bei Bürgergeld ja und bei Geringverdiener nein, da bastelt ihr es euch hier zurecht.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

“Das Mehr an Zeit bedeutet in der Realität mehr Isolation und weniger Teilhabe und krank machende Einsamkeit.”
Nein, nicht zwingend.
Wieso auch? Das ist ein slippery slope- resp. non sequitur-Fehlschluss.

“Allerdings wird sich niemand bei Ihrem Hobby ernsthaft auf Augenhöhe mit Ihnen begeben,”
Abermals: Fehlschlüsse.

“aber eben nicht auf Augenhöhe Freundschaft schließen, denn dann rutscht man womöglich selber eine Stufe ab oder steckt sich an.”
Fehlschlüsse i.V.m. Ressentiments.

“und außerdem scheitern Sie beim hohen Anspruch (Essen gehen, Unternehmung, Ausflug, ect) den eine Freundschaft oder auch nur Teilhabe in einem Wohlstandsland hat ”
s.o.

Ich glaube, Sie verwechseln Bürgergeld mit Armut (erheblich unter dem Niveau der Demarkationslnie zu relativer Armut), pauschalisieren unfundiert und ignorieren, dass Bürgergeld z.T. den Zugang zu potenziellen Freizeitaktivitäten u.ä., die höheren sozio-ökonomischen Strata offen stehen, verhindern mag, dass Sozialkontakte aber auch über andere Milieus hinweg (“auf Augenhöhe”) möglich sind.

Und: “Generell werden aber Fahrtkosten/Arbeitskleidung entweder (steuerlich) abgesetzt /angerechnet” – das bringt demjenigen, der das monatlich entrichten muss, akut nichts.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie meinen, die “Elite” schert sich um Mitmenschen?
Nach eigener Aussage “reservieren” solche ihr Mitgefühl – als ob sie welches hätten! 😛

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall
PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Ihnen ist nicht aufgefallen, dass ich die Absolutheit der Aussagen von Fr. Rupp kritisiert habe? O

Aussage I:
“Das Mehr an Zeit bedeutet in der Realität mehr Isolation und weniger Teilhabe und krank machende Einsamkeit.”

Wieso ist das offenbar gem. Ihrer Meinung, Armut ist Ihnen ja offensichtlich nicht lediglich von höchst theoretischer Natur, zwingende Konsequenz des Bürgergelds(!)?

Eigtl. Ihre Bringschuld, aber…

  • … (a) inwiefern soll der Bezug von Bürgergeld zwingend(!) zu “mehr Isolatio”n resp. (krankmachender) “Einsamkeit” im Vgl. zu Mindestlöhnern (die sind ja der Bezugspunkt) führen und das auch, obwohl ein gewaltigeres Zeitpensum zur Verfügung steht?
  • … (b) inwiefern soll der Bezug von Bürgergeld zwingend(!) zu “weniger Teilhabe” im Vgl. zu Mindestlöhnern führen?

zu (a):
Der Primat der Arbeit (auf den auch in Ihrem link indirekt rekurriert wird) ist nicht ubiquitär und insb. auch nicht in dem Maße persönlichkeits- und selbstwertdefinierend, wie das bei früheren Generationen der Fall war – Arbeitslosigkeit und Co. resultieren bspw. auch nicht zwingend(!) in Depressionen etc. und Menschen können andere Beschäftigungen finden, auch mit Menschen im sgleichen o.ä. sozio-ökonomischen Milieu.

zu (b):
s.o.; Teilhabe in Bereichen, die enstprechend ein Mehr Geld benötigen, die fallen natürlich weg, das gilt allerdings auch für bspw. für den Redakteru oder den Lehrer, der ein paar ‘Klassen’ über dem eigenen sozio-ökonomischen Pozenzial “Teilhabe” haben will.Das Bürgergeld ist mithin derart konzipiert, dass auch Geld für soziale und kulturelle Teilhabe vorhanden ist, die Opportunitätskosten (pfui…) erhöhen sich aber natürlich.
Und jetzt Sie.

Aussage II & III:
“Allerdings wird sich niemand bei Ihrem Hobby ernsthaft auf Augenhöhe mit Ihnen begeben […] nicht auf Augenhöhe Freundschaft schließen, denn dann rutscht man womöglich selber eine Stufe ab oder steckt sich an.”

Wieso ist das offenbar gem. Ihrer Meinung zwingende(!) Konsequenz des Bürgergelds(!)?

Beispiele:

  • Andrej begibt sich mit Anna beim Frühschoppen des Hundevereins nicht “ernsthaft auf Augenhöhe”, weil Anna Bürgergeld bezieht?! Die beiden können nicht befreundet sein?!
  • Sonja begibt sich mit Laura beim sonntäglichen Besuch des Jugendfußballspiels der eigenen Kinder nicht “ernsthaft auf Augenhöhe”, weil Laura Bürgergeld bezieht?! Die beiden können nicht befreundet sein?!

Ja, diese Menschen gibt es… aber wie realitätsfremd ist es, zu behaupten, dies wäre per se oder auch im Gros der Fall?!

Aussage IV:
“und außerdem scheitern Sie beim hohen Anspruch (Essen gehen, Unternehmung, Ausflug, ect) den eine Freundschaft […] hat”

Mal ungeachtet dessen, dass Freundschaften recht unterschiedlich
ausgeprägt sien können und auch jede der folgenden Aktivitäten in unterschiedlichsten Preisklassen stattfinden kann: Und ein Bügergeldempfänger kann sich kein/e/n “Essen gehen, Unternehmung, Ausflug” leisten?! Opportunitätskosten entstehen, ja… aber sonst?

So:
(1) Wo habe ich eine Äußerung getätigt, die Sie zum (neuerlichen) ad hominem verleitete, die sachlich falsch (oder meinetwegen auch lediglich indifferent) wär und sie selbstzweckhaft-attackierend fantasieren lässt, meine “Vorstellung von Armut” sei “offensichtlich von höchst theoretischer Natur”?
Offensichtlich ist, dass es Ihnen nicht um den Inhalt meines Kommentars geht. Offensichtlich ist auch, dass Sie absolut k.A. von meinem Hintergrund, meinen Erfahrungen, Kenntnissen u.ä. haben /(ich habe btw einige Familienmitglieder, die von – jetzt – Bürgergeld leben, die weit unter der Grenze zum Beginn von relativer Armut bei 60 % des Durchschnittseinkommens liegen u.ä.).

(2) Wo habe ich eine Äußerung getätigt, die irgendwie im Widerspruch mit den Aussagen in Ihrem Link stünde.
Eben. Nirgendwo.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Nominal und auf den ersten Blick hat man natürlich immer mehr mit Arbeit schon wegen der Freibeträge im Bürgergeldbezug.

Nur je größer die Bedarfsgemeinschaft ist desto mehr schmilzt der Vort

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Nominal und auf den ersten Blick hat man natürlich immer mehr mit Arbeit schon wegen der Freibeträge im Bürgergeldbezug.

Nur je größer die Bedarfsgemeinschaft ist desto mehr schmilzt der Vorteil ab. Vor allem in Gegenden mit hohen Mieten. Hier wurden nur kleine Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt.

Zudem werden gewisse Lebenssachverhalten ausgeblendet. Stellen wir uns vor, der Alleinstehende junge Mann ist unterhaltspflichtig. Dann kann man schon wieder 500 EUR abziehen.

Was immer vollkommen ausgeblendet wird, sind die geldwerten Leistungen oder Einsparungen, die man eigentlich berücksichtigen müsste. Hier wurde immerhin einmal die GEZ berücksichtigt.
Was ist mit der Möglichkeit zur Tafel zu gehen, Sozialkaufhaus, kostenlose Kita, freie oder ermäßigte Eintritte, ermäßigter ÖPNV etc.
Dann sieht es nicht mehr so rosig aus.

Rein semantisch ist es auch seltsam, dass die Mindestlöhner auch nur sichtbar besser dastehen, weil sie immernoch Zugang zu Sozialleistungen haben.

Interessant wird es doch erst, wenn man sich das Medianhaushaltseinkommen ansieht und dann wirklich einmal die ganzen Kosten wie Kitagebühren, Schulessen, Klassenfahrten, Schulmaterial etc. abzieht.
#Leistungmusssichlohnen

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Kita richtet sich nach Einkommen, Kindsunterhalt ebenfalls. Der Mindestlöhner muss da nicht viel oder sogar gar nichts bezahlen. Hohe Mieten werden eben beim Bürgergeld idR auch nicht übernommen und da bezahlbarer Wohnraum knapp ist, zahlen rund 15% der Bürgergeld Bezieher entsprechend drauf.
Die von Merz erwähnten Ausnahmen betreffen 0,4 % der Bezieher.
Und leben Bürgergeld Bezieher in über 100 qm, dann sind es idR WG’s oder alte Kotten, wo der Großteil des Hauses aus unbewohnbarer Diele besteht. Bei uns konnte man durch die Ritzen der Dielenbretter in den Dachboden und von dort aus weiter in die freie Natur sehen. Diese “alt-Bauweise” verursachte in 10 Monaten eine Heizkostenrechnung von 3000 Euro, obwohl wir extra nur zwei Zimmer beheizt hatten. Grund waren auch nicht isolierte, heiße Rohre , die außerhalb der Wand langliefen. Ich war damals nicht im Bezug, hätte eine so hohe Rechnung aber auch nicht bezahlt bekommen. Die Heizung wurde dann mitten im Winter abgestellt, ja das darf man auch bei Alleinerziehenden mit Sechsjährigem und behindertem, zweijährigem Kind.
Ich habe dann erstmal Geld in zwei Holzöfen investiert, die die beiden Räume je 15 Grad warm bekamen und da ich eh von meinen Einnahmen her immer zum aufstocken berechtigt gewesen war, mich beim Amt gemeldet, damit ich erstmal Sicherheiten hatte, während ich die 3000 Euro abbezahlt habe und dann nach 2 Jahren die Heizung wieder angestellt wurde.
Meine Vermieter mochten aber keine Hartzer und haben mich dann rausgeekelt. Sie befürchteten, dass das bei Alleinerziehenden schwieriger ist, was laut Anwalt gar nicht stimmt, aber sie haben mich deshalb besonders tyrannisiert, damit ich freiwillig gehe.
So sieht die Wirklichkeit aus, aber ich vermute, dass die derzeitige, politische Stimmung nur interessiert, dass der Kotten über 100qm hatte, nicht, dass er offiziell als unbewohnbar begutachtet wurde, u A wegen offener Stromleitungen ( Dachgeschoß) und brüchiger Fall Türen (zum Keller), weshalb die Miete auch nur 300 kalt betrug.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

“Kita richtet sich nach Einkommen, Kindsunterhalt ebenfalls. Der Mindestlöhner muss da nicht viel oder sogar gar nichts bezahlen.”

Es gibt einen Mindestunterhalt und um den kommt man in der Regel auch nicht herum, gerne unter Ansetzung eines fiktiven Einkommens. “Man könne ja mehr verdienen.”

“Hohe Mieten werden eben beim Bürgergeld idR auch nicht übernommen und da bezahlbarer Wohnraum knapp ist, zahlen rund 15% der Bürgergeld Bezieher entsprechend drauf.”

In Regionen, in denen die Mieten höher sind, sind auch die KDU höher. Wenn man nachweisen kann, dass nichts Billigeres zu bekommen ist, werden auch die Tatsächlichen Kosten übernommen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Letzteres ist aber ein Wohnungsmarktproblem. Man sollte dann über diesen Markt und die Politik diesbezüglich nachdenken und nicht mit Neid auf die Bezieher schauen. Die Realität ist, dass zB hier auf dem Land 99% der Vermieter keine Bürgergeld Bezieher wollen. Kann man ganz einfach bei Kleinanzeigen nachlesen. IdR kommt so jemand eben gar nicht erst an so eine Wohnung.

Das mit dem Kindsunterhalt ist inoffiziell dem Vater ggü viel humaner, aber nach außen hin nicht, da wird erstmal eingeschüchtert.

Verdienen Sie zu wenig, müssen Sie auch nichts zahlen. Alles, was individuell Ihr Leben betrifft, wird angerechnet. Haben Sie zB kurz vorher einen Ratenvertrag für ein Auto abgeschlossen, als Sie evtl noch nicht wissen konnten , dass Sie bald Unterhalt zahlen müssen, wird das abzahlen des Autos mit in Betracht gezogen, auch wenn Sie das Auto vielleicht gar nicht brauchen oder es unnötig teuer war.

Zahlen Sie nicht, heißt es offiziell, dass Sie dann gleich in den Knast können – als Einschüchterung. Tatsächlich können Sie tausende Euro Schulden anhäufen, durch Vernachlässigung Ihrer Zahlung und man kommt Ihnen irgendwann durch Halbierung (zB 150 Euro statt 300 Euro) entgegen, wenn dann wenigstens das klappt.

Auch heißt es offiziell, man bekommt SOFORT Unterhaltsvorschuß von 150 Euro, falls Kindsvater nicht zahlt. Hängt vom Sachbearbeiter ab, der evtl will, dass Kindsvater das “lernt” und dann dauert es ein Jahr. Auch wenn Sachbearbeiter anschließend versetzt wird, weil seinen Job nicht so gut gemacht, dann kommt in diesem Bereich die nächste junge, unerfahrene Person auf Zeit.

AvL
1 Monat zuvor

Begleitend zum Bürgergeld gibt es noch den Harz-4-Kanal auf dem durch Beispiele aus dem Leben Emotionen und Neid gegenüber Bürgergeldempfängern geschürt werden .Bürgergeld-Paar bekommt schon über 3.000 Euro: Doch es will noch mehr

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

“Das Problem ist doch, dass zu viele […] arbeitsfähige Menschen im Bürgergeldbezug sagen […]”
Und wie viele Menschen kennen Sie?

Ich sage es schlicht: Sie verbreiten Lügen! Sie schreiben billige Vorurteile herunter und geben Sie als Fakt aus und das auf dem Rücken der Ärmsten in der Gesellschaft – Schämen Sie sich!

Sollten Sie wie durch ein Wunder doch belastbare Zahlen zu diesen Totalverweigeren haben, geben Sie die bitte an die Regierung weiter, die haben nämlich auch keine!

https://www.fr.de/verbraucher/statistik-zeigt-zahl-totalverweigerer-empfaenger-buergergeld-aktuelle-zr-92901745.html

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das haben Sie ja, darum mein Vorwurf.
Aber es freut mich, dass wir uns einig sind, dass solches Bashing gegen Bürgergeldempfänger falsch, billig und unterste Schublade ist 🙂

WAS wollten Sie denn genau aussagen, ohne zu verallgemeinern?

Meinetwegen
1 Monat zuvor

Wie ich gerade zitiert habe, hat man als Geringverdiener u.U. gut 1200 Euro brutto (brutto!).

Gehaltstabelle 2024 zeigt: Ab diesem Gehalt zählt man zu den GeringverdienernDas Online-Portal „Finanz.de“ stuft Geringverdiener wie folgt ein: Jeder, der ein monatliches Bruttogehalt zwischen 1.195 und 1.792 Euro verdient, muss sich der untersten Gehaltsklasse der Geringverdiener zuordnen. Die nächste Gehaltsklasse bilden dann die Niedrigverdiener mit bis zu 2.378 Euro Bruttomonatsgehalt. Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil der Arbeitnehmer, die sich in diesen unteren zwei Gehaltsklassen bewegen, im Jahr 2023 bei 16 Prozent. Noch 2017 lag dieser Prozentwert bei 23.”
Tabelle zeigt: Mit diesem Gehalt zählen Arbeitnehmer als Geringverdienern

Was hat denn ein Bürgergeld-Empfänger, der noch zu seinen Bezügen vieles andere ermäßigt oder kostenlos bekommt?
Bürgergeld Regelsatz: aktuelle Höhe 2025 mit Tabelle

Ich lese 563 für einen Alleinstehenden. Dazu kommen Miete und Heizung, richtig? Je nach Miete und je nach Heizung ist man dann aber auch schon auf Geringverdiener-Niveau (siehe oben 1200,-). Lassen wir die Miete zwischen 400 und 600 kosten und die Heizung nochmal 50 Euro monatlich. Ja, ok, dann hat der Geringverdiener mit 1200 vielleicht noch 100 Euro mehr.

Kommt ein Kind dazu, steigen ja die Mietkosten nicht, nur vielleicht die Heizkosten ein bisschen. Für 1 Kind kommen rund 400 Euro dazu. Dann hätte der Bürgergeldempfänger schon deutlich mehr als der “geringste Geringverdiener” (563 + 450 Miete/Heizung + 400 Kindergeld = rund 1400).

Ich verstehe diese Studie nicht. Soll sie eine bestimmte Stimmung machen oder widerlegen?

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Meinetwegen

Wenn Sie als Geringverdiener unter dem liegen , was Sie im Bürgergeld bekämen, sind Sie Bürgergeld berechtigt und dann sogenannter Aufstocker. Ab 600 Euro monatlichem Einkommen wird aber geschaut, ob Sie auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag (kann das Kindergeld mehr als verdoppeln!) auf Ihre Summe kämen. BuT berechtigt sind Sie dann auch, stehen nur halt nicht dem Arbeitsamt zur Verfügung. Wenn Sie das alles nicht wollen, ist das natürlich Ihre Sache. Ich verdiene weit unter der Geringverdiener Spanne und bin weder im Bürgergeld noch Kinderzuschlag oder Wohngeld, weil ich eine Bürokratie Phobie habe und mich ganz leicht vergraulen lasse.

Ein Geringverdiener, der 1.200 Euro verdient und nicht selbständig ist, wie ich, sondern sich auf einen Mindestlohn verlassen kann, arbeitet mit diesem Einkommen folglich nicht voll. Ihr teilt hier einfach in guter Mensch (ohne Bürgergeld) und schlechter Mensch (mit Bürgergeld) ein und merkt nicht, dass sich das alles vermischt, die Grenzen verschwimmen und ihr mitunter in beiden Fällen von den gleichen Leuten redet.

Auch wurde schon wieder nicht bedacht, dass auch der Geringverdiener mit Kind 255 Euro Kindergeld dazu bekommt, als Alleinstehende dazu Unterhalt oder ggf Unterhaltsvorschuß und je nach Gesamteinkommen mit oder ohne Partner Kinderzuschlag.
Wie oft steht das jetzt hier schon im Forum? Man muss dies auch wissen WOLLEN! Scheinbar ärgert sich da aber das eigene Weltbild.

Oder darf auch die Familie mit acht Kindern nicht auf eine höhere Summe kommen, als ein alleinstehender Geringverdiener?

Bürgergeldempfänger, der aufstockt, ist bei euch arbeitsloser Schmarotzer, Geringverdiener mit Wohngeld, Kinderzuschlag, BuT, GEZ-Befreiung ist bei euch armes, zweckdienliches, arbeitendes Opfer, damit ihr Erstere stigmatisieren und beide gegeneinander ausspielen könnt. Als würde man sich sonst für Geringverdiener interessieren.
Kann sein, dass der Bürgergeldempfänger bei seiner Aufstocker – Arbeit nur 20 Euro weniger verdient und deshalb in die eben andere Kategorie rutscht. Alles andere bleibt gleich, außer das der Geringverdiener nicht vom Amt schikaniert wird.
Merkt ihr euren Aktionismus nicht?

Chris
1 Monat zuvor

Das erinnert mich irgendwie an eine Studie, wo das Einkommen von einer Familie mit zwei Kindern in München untersucht wurde. Ergebnis war, dass es keinen Unterschied macht, ob die beiden Eltern zusammen im Monat 3.500€ oder 5.500€ verdienen, weil es bei dem geringen Einnkommen so viele Zuwendungen gibt, dass es sich nicht rechnet mehr verdienen zu wollen. Es geht dabei auch gar nicht so sehr um die Einnahmenseite als viel mehr um die Ausgabenseite. Viele Dinge bekommt man da aufgrund des Sozialgesetzbuches ermäßigt.
Auch fehlt mir bei der Studie zum Bürgergeld die Feststellung, dass besagte Familie, um überhaupt eine Arbeit aufnehmen zu können, einen (oder gar mehrere) Kita-Platz benötigt. Allein für die entsprechend anfallenden Gebühren werden die 500€ Mehreinkommen monatlich mehr als aufgefressen.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Chris

Und nun zum 10ten mal :
Wer nur 500 Euro mehr hat, als Bürgergeld (mit mehreren Kindern entsprechend noch Kindergeld, Unterhalt ect, das wird aber nur im Bürgergeld als “Einnahmec gerechnet, bei Geringverdiener und Anderen nicht, der zahlt wenig bis gar nichts für den Kindergarten.

Andere Frage : Ist es nicht billig, immer das teure München als Beispiel zu wählen?

Chris
1 Monat zuvor

Zieht man bei dem Arbeitenden noch die Kosten für den Kita-Platz des Nachwuchses ab, hat er weitaus weniger in der Tasche als jeder Bürgergeldempfänger.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Chris

Nein

Indra Rupp
1 Monat zuvor

Man lese sich jetzt noch einmal alle Kommentare durch und stelle fest, dass selbst in einem Lehrer Forum der Großteil bockig und stur an seinem Weltbild festhält und sachliche Aufklärung tiefenpsychologisch verdrängt wird.
Es braucht in dieser Zeit einfach Schuldige und so, wie in der Nazi Zeit Plakate über Behinderte und deren Kosten für das Volk informierten, so gibt es heute tägliche Kommentare, Dokus, Talk runden, Hetzvideos, Fake Nachrichten über Bürgergeldbezieher, und vom Stammtisch bis Akademiker Forum lässt sich alles mitreißen.
Bild, Welt, Afd haben gewonnen, ist nicht aufzuhalten. Rette sich, wer kann!

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

“Bild, Welt, Afd haben gewonnen, ist nicht aufzuhalten. Rette sich, wer kann!”

Keine Sorge, die sind alle Sitzriesen am Handy, in der Realität werden sie enttaent, demaskiert und zermahlen 😉

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextremismus-100.html

https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/enthuellt-nius-herausgeber-bekommt-geld-vom-staat/?utm_source=app_share

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-voraussetzungen-fuer-verbot-der-afd-liegen-vor

https://taz.de/AfD-Politikerin-zu-Besuch-in-Norwegen/!6107274/

Dieser Saftladen wird geschlossen! Nicht überhastet, sondern mit aller Gründlich- und Nachhaltigkeit des Rechtstaates!
Alles wird gut 🙂

Indra Rupp
1 Monat zuvor

Kellner, Vollzeit-Schichtdienst, Aufstocker im Bürgergeld wegen drei Kindern, davon eines behindert.
Schönes Beispiel, dass diejenigen, die gesellschaftlich verachtet und diejenigen, die zum gegeneinander Ausspielen bemittleidet werden, oft dieselben sind.
Dazu zeigt dieses Beispiel schön, womit man es beim Jobcenter zu tun hat.
Sollte ich irgendwann noch einmal auf die angewiesen sein, möchte ich, dass NIEMAND mir ein Essen spendiert! Denn dann werde ich gezwungen, ohne meine Kinder zu essen oder Geld abgezogen zu bekommen.
Kann man sich nicht ausdenken.

https://www.merkur.de/verbraucher/mittagessen-als-buergergeld-empfaenger-urteil-laesst-gruppe-von-beziehern-aufhorchen-93883653.html