Messer-Angriff auf Lehrerin: Mutmaßlicher Täter ist außer Lebensgefahr

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ESSEN. Nach dem Messer-Angriff auf eine Lehrerin in Essen stellen sich viele an der Schule die Frage nach dem Warum. Die Ermittlungen laufen. Der Zustand des mutmaßlichen Täters hat sich stabilisiert. Gegen ihn wurde mittlerweile Haftbefehl erlassen. 

Die Polizei ermittelt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin in Essen ist der von der Polizei niedergeschossene mutmaßliche Angreifer außer Lebensgefahr. Der Schüler werde weiterhin stationär in einem Krankenhaus behandelt, sagte ein Sprecher der Polizei Bochum. Weitere Angaben zum Stand der Ermittlungen machten die Behörden zunächst nicht.

Ein Richter erließ Haftbefehl gegen den 17-Jährigen Schüler erlassen. Gegen ihn werde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Die 45 Jahre alte Lehrerin war am Freitag in dem Berufskolleg durch mehrere Stiche schwer verletzt worden. Der 17-jährige mutmaßliche Täter ist den Ermittlern zufolge ein Schüler des Berufskollegs. Er flüchtete vom Tatort und wurde später in einem nahegelegenen Park von der Polizei gestellt. Weil er ein Messer gezogen habe, setzten die Beamten ihre Schusswaffe ein und trafen ihn. Der 17-jährige Kosovare kam daraufhin auf die Intensivstation und schwebte zunächst in Lebensgefahr.

An dem Berufskolleg im Norden Essens begann am Montag erstmals nach der Tat wieder der Schulunterricht. Schulpsychologen standen für die rund 1.800 Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte bereit. Die Stadt hatte außerdem einen Sicherheitsdienst engagiert. News4teachers / mit Material der dpa

“Wir müssen Messern den Kampf ansagen”: Debatte um Schülergewalt kocht hoch

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RainerZufall
2 Monate zuvor

Wie geht es der Kollegin?

B. Tollecki
2 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt.

Bla
2 Monate zuvor

@Redaktion

Ich habe mich mit dem Fall nicht so starkt befasst.
Aber mich wundert “versuchter Totschlag”.
Wie kommt man darauf?
Wäre da nicht “versuchter Mord” naheliegender?
– Heimtücke?
– Niedere/Niedrige Beweggründe?

Gibt es dazu irgendwelche Infos, die Sie wissen?

Danke schonmal [für die Antwort].

EMCY
2 Monate zuvor

Warum “mutmaßlich” (im Sinne von ? Die Täterschaft ist doch m.E.n. erwiesen. Ich hoffe, der Lehrerin und eventuellen Zeugen geht es entsprechend gut und sie erhalten bestmögliche Unterstützung.