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Abordnungen, Mehrarbeit, Formfehler: Lehrkräfte attackieren Kultusminister scharf

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DRESDEN. In Sachsens Schulen brodelt es: Drei Monate nach Inkrafttreten des Maßnahmenpakets zur Unterrichtssicherung wächst der Unmut unter Lehrkräften. Statt Entlastung erleben viele Kollegien Mehrarbeit, Chaos und rechtliche Unsicherheiten. Der Sächsische Lehrerverband spricht von einer „Umverteilung statt Lösung“, die GEW zieht sogar vor Gericht – und wirft Kultusminister Conrad Clemens (CDU) handwerkliche Fehler und mangelnde Einsicht vor.

Steht im Wind: Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU). Foto: Frank Grätz | SMK

Nach Einführung des Maßnahmenpakets des Kultusministeriums zur Absicherung des Schulunterrichtes in Sachsen hat der Sächsische Lehrerverband (slv) die Umsetzung kritisiert. Man könne nicht radikal kürzen und erwarten, dass am Ende mehr rauskomme, sagt Landesvorsitzender Michael Jung. Durch Abordnung von Lehrkräften sinke zwar der Ausfall an Oberschulen, nehme aber an Grundschulen zu. Es handele sich lediglich um eine „Umverteilung“, so Jung. „Das Bildungspaket geht am eigentlichen Ziel vorbei.“

Die Abordnungen würden teils kurzfristig geschehen, es mangele zudem an spezifischen Weiterbildungen – etwa für Grundschullehrer, die auf einmal eine neunte oder zehnte Klasse unterrichten müssten, erklärt Jung. Die psychische Belastung durch die Ungewissheit steige. Zudem stünden weniger Stunden für die gleiche Menge an Arbeit zur Verfügung. Jung kritisierte das Maßnahmenpaket als „nicht langfristig und durchdacht“.

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Der Lehrerverband forderte unter anderem eine Schulassistenz an jeder Schule – also etwa 1.400 Assistenzstellen. Diese könnten Lehrerinnen und Lehrer bei organisatorischen Aufgaben unterstützen, damit diese sich auf Unterricht konzentrieren könnten. Zudem wollen die Lehrer stärker vorbereitete Abordnungen – etwa durch Fortbildungen.

Ausfall soll reduziert werden

Das sächsische Kultusministerium will mit verschiedenen Maßnahmen den Schulunterricht besser absichern. Unter anderem sollen ältere Lehrerinnen und Lehrer mehr Stunden arbeiten als bisher. Die Altersermäßigungen – Stunden, die Lehrer ab einem bestimmten Alter weniger halten müssen – wurden angepasst. Erst ab dem 60. Lebensjahr gibt es nun eine Ermäßigungsstunde. Mit dem Erreichen des 62., 64. und 66. Lebensjahres folgen weitere Stunden – also insgesamt vier.

Weitere Punkte der insgesamt 21 Maßnahmen betreffen den Unterricht. So werden mehr digitale Formate und mehr fächerübergreifender Unterricht angestrebt. Klausuren und Klassenarbeiten sollen reduziert werden, um den Korrekturaufwand zu verringern. Sogenannte Anrechnungsstunden, die Lehrer für bestimmte Tätigkeiten als Entlastung gewährt bekommen, sollen um etwa zehn Prozent gekürzt werden.

Kultusministerium sieht positive Trendwende

Das Kultusministerium sieht die Entwicklung positiv und spricht davon, dass die Maßnahmen wirken: „Die Trendwende ist da: Zum ersten Mal seit zehn Jahren fällt weniger Unterricht an Sachsens Schulen aus – und das bei steigenden Schülerzahlen“, sagt Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU). Davon profitierten besonders die Oberschulen und die Schulen im ländlichen Raum. Clemens dankte in diesem Zusammenhang allen Lehrkräften, die das durch ihren „großen Einsatz“ ermöglicht hätten.

Deutlich kritischer äußert sich die Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen. Drei Monate nach dem Start des Maßnahmenpakets zieht sie eine ernüchternde Bilanz: Statt dringend benötigter Entlastung erlebten Sachsens Schulen Mehrbelastung, Qualitätsverluste und mangelnde Sorgfalt bei der Umsetzung.

„Das Maßnahmenpaket verschärft die Situation an den meisten Schulen, anstatt sie zu verbessern. Vor allem die Kürzungen bei den Abminderungsstunden führen zu deutlich mehr Belastung. Lehrkräfte haben immer weniger Zeit für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht sowie die individuellen Probleme der Schülerinnen und Schüler“, sagt GEW-Landesvorsitzender Burkhard Naumann.

Dabei habe die Arbeitszeitstudie des Kultusministeriums bereits für das letzte Schuljahr vor Umsetzung der Maßnahmen systematische Mehrarbeit bei der Mehrheit der Lehrkräfte nachgewiesen, so Naumann. „Statt Entlastung gibt es jetzt neue Belastung – das ist kontraproduktiv.“

Auch die Abordnungen von Lehrkräften an andere Schularten kritisiert die GEW scharf. Diese trügen nicht dazu bei, den Unterrichtsausfall insgesamt zu verringern, sondern verlagerten die Probleme lediglich. „Das ist keine nachhaltige Lösung, sondern ein kurzfristiger Verschiebebahnhof“, so Naumann. Zudem häuften sich Rückmeldungen über Überlastungsanzeigen und steigende Krankenstände – besonders unter abgeordneten Lehrkräften. Die Zahl unbesetzter Schulleitungsstellen bleibe hoch, weil potenzielle Bewerberinnen und Bewerber vor der Belastung zurückschreckten.

GEW klagt gegen Kultusministerium wegen Altersermäßigung

Hinzu kommt ein rechtlicher Streitpunkt: Die GEW Sachsen hat Klage gegen das Kultusministerium eingereicht. Grund ist nach Gewerkschaftsangaben ein Fehler in der neuen Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (SächsLKAZVO), der für Lehrkräfte mit bereits vorhandenen Altersermäßigungsstunden deutliche Nachteile zur Folge hätte.

Bisher erhielten Lehrkräfte mit 58 Jahren eine Ermäßigungsstunde, mit 60 Jahren eine weitere und mit 61 Jahren eine dritte Stunde. Im Zuge der neuen Regelung sollen diese Stufen erst ab dem 60., 62., 64. und 66. Lebensjahr gelten. Zwar sei nach Protesten der GEW ein Bestandsschutz für bereits gewährte Stunden zugesichert worden – in der Verordnung stehe jedoch eine missverständliche Formulierung: Sie gilt nur „für Lehrkräfte, die nach dem 31. Juli 2025 das 58. Lebensjahr vollenden“.

Formal würde die aktuelle Verordnung bedeuten, dass ältere Lehrkräfte, die bereits Altersermäßigungen erhalten, künftig keine weiteren Stunden bekommen. Das SMK hat den Fehler laut GEW jedoch eingeräumt und will die ursprüngliche Bestandsschutzregelung in diesem Schuljahr umsetzen. Eine Korrektur der Verordnung selbst sei bislang aber nicht erfolgt.

„Dass das SMK ausgerechnet bei der Neuregelung der Altersermäßigung patzt, ist nicht nur peinlich. Die fehlende Einsicht spricht auch für eine miserable Fehlerkultur“, sagt Naumann. Drei Mitglieder der GEW Sachsen haben mithilfe des Rechtsschutzes eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Sachsen eingereicht. Ziel sei es, Rechtsklarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass Lehrkräfte keine Nachteile erleiden.

GEW fordert Neuverhandlung des Bildungspakets

Die GEW Sachsen fordert die Rücknahme der Maßnahmen und die Verhandlung eines neuen Bildungspakets gemeinsam mit Gewerkschaften, Eltern- und Schülervertretungen. Zu den zentralen Forderungen zählen: mindestens eine Anrechnungsstunde für Klassenleitungen, mehr Schulassistenz und multiprofessionelle Teams, Schutz vor Abordnungen ab 58 Jahren, sowie eine faire Arbeitszeiterfassung für alle Lehrkräfte. „Wir brauchen eine echte Entlastungsstrategie – keine kosmetischen Kürzungsmaßnahmen“, so Naumann. News4teachers / mit Material der dpa

Methodische Zweifel an der Untersuchung der Arbeitszeit von Lehrkräften – frühere Studien zeigen ganz andere Belastungsbilder

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eumel
2 Monate zuvor

In Sachsen-Anhalt gibt’s erst ab 62 2 Stunden Abminderung. Mehr dann aber auch nicht.

Dejott
2 Monate zuvor

Kommt halt schlecht an,wenn politische Fehler und strukturelle Probleme allein von den Beschäftigten abgetragen werden sollen. Man hätte wenigstens das Portemonnaie zücken können, um die Dinge abzufedern.

Katze
2 Monate zuvor

„In Sachsen brodelt es: Abordnungen, Mehrarbeit, Formfehler – Lehrkräfte attackieren Kultusminister scharf.“
Ach nee, es brodelt? Das klingt ja fast nach einem gemütlichen Suppentopf, dabei ist es längst ein verbrannter Kessel voller Bildungsdrohnen @447, die ihre letzten Ansprüche im Rauch der Kultuspolitik verdampfen sehen.
Die Streichung der Altersermäßigung? Ein Meisterstück der Fürsorge – schließlich sollen angestellte Lehrer am liebsten bis zum 70. Lebensjahr schuften, bevor sie zusammenklappen. Der Wegfall der Klassenleiterstunde? Schon vor Jahren eingespart, damit niemand merkt, dass Verantwortung auch Zeit kostet. Und die Zweiklassengesellschaft in den Lehrerzimmern? Ein Paradebeispiel für moderne Ausbeutung: Beamte dürfen sich wenigstens noch Illusionen leisten, während Angestellte nach sechs Wochen Burnout direkt ins Krankengeld rutschen – herzlichen Glückwunsch zur „Chancengleichheit“.
Viele haben ihre noch vorhandenen Ansprüche an Fachlichkeit und Unterrichtsqualität und ein Minimum an Leistungsbereitschaft der Schüler beim Start als Drohne längst über Bord geworfen – zum Selbstschutz. Außerdem wird einem Angst und Bange, wenn Sachsen im MINT-Bereich noch als Spitzenreiter unter den schlechten Bundesländern gilt. Da ist ja dort schon lange Dichter-Denker-Land unter.
Aber keine Sorge: Wer noch durchhält, mutiert brav zur Bildungsdrohne, programmiert auf Mehrarbeit (Quantität) in Form bestelltem Fühli-Fühli-Unterricht bei minimalem fachlichen Input, während das Kultusministerium die Formfehler begeht und das große Schweigen pflegt. Ein Heer von pädagogischen Wellnessanimateuren, deren eigene physische und psychische Wellness schon lange am Arsch ist – und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn längst nur noch eine Legende. Das Brodeln ist längst vorbei – hier kocht nichts mehr, hier wird nur noch verbrannt.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  Katze

Nur im fachlichen Flachwasser bleibt das aufgewurbelte Aerosol den oberseitig montierten (und EU-geförderten) Solarplättchen fern – auch nach dem Schultag muss die Akkuanzeige bei 80% plus stehen…..bzzzzzzzz
*entschwebt summend*

Jetzt aber mal was ganz anderes: Klausuren!
Yeah!

In einem fast schon NW-Mischunterricht-artigen Experiment hat diese Drohne folgendes Getan:

1) Einfach alle Klausuren um ca. 1/3 gekürzt.
2) Diese stattdessen mit hochauflösenden, bunten Grafiken thematisch passend verziert.
3) Die Grafiken haben absolut keinerlei tieferen Sinn, sie sehen einfach nur looki-looki aus (ja, mit “i”, wegen der Nähe zu Loki)
4) SuS und Vorgesetzte sind begeistert: Man sieht ja richtig, wie ich die SuS “motivieren” und “mitnehmen” will.

Ich frage mich bei jedem dieser Scherze und Experimente: Warum stoppt mich keiner ?

Mal schauen, was mir als nächstes einfällt.

Lothar Ungerer
2 Monate zuvor

Spannend wird, ob das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Grundsatz der Rechtsklarheit gegenüber dem Verordnungsgeber SMK einfordert. Rechtsklarheit ist ein elementarer Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und sichert das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Dazu das BVerfG: „Der Gesetzgeber muss Normen so fassen, dass der Normadressat die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann.“  BVerfGE 21, 73 (79).
Auch das Staatsministerium hat zu wissen, dass das Recht klar, erkennbar und vorhersehbar sein muss. Niemand soll sich im „Dunkel der Normen“ verlieren, also um Unklarheit als eine Form der Intransparenz, verknüpft mit einem Machtgefälle, denn wer „im Dunkeln bleibt“ (wie Lehrkräfte bei der Altersermäßigung) ist abhängig oder unsicher.

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