TRIER. Mandy Klöckner ist Erzieherin und damit Angehörige einer Berufsgruppe, die besonders stark von Corona-Infektionen betroffen war. Doch nach einer Corona-Impfung im März 2021 erlitt sie eine schwere Sinusvenenthrombose – eine Komplikation, die ihr Leben und ihre Arbeit beendete. Die heute 51-Jährige kämpft seither nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen, sondern auch um Anerkennung und Gerechtigkeit. Weil sie nie wieder in ihren Beruf zurückkehren kann, zieht sie nun gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca vor Gericht.

Für viele ist die Corona-Pandemie längst Geschichte. Bei Familie Klöckner in Trier aber ist sie noch jeden Tag präsent. Mandy Klöckner hat bei einer Corona-Impfung Anfang März 2021 einen schweren Hirnschaden erlitten und ist bis heute rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen.
Die damalige Erzieherin in einem Kindergarten bekam den Impfstoff des Herstellers Astrazeneca: Im Gehirn kam es zu einer Sinusvenenthrombose, einer gefährlichen Verstopfung der Venen, an der sie fast gestorben wäre. Den Impfhersteller hat sie nun unter anderem auf Schmerzensgeld verklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Trier beginnt an diesem Donnerstag.
Wie geht es ihr heute? «Den Umständen entsprechend», sagt die 51-Jährige zu Hause am Esstisch. Sie sei stark eingeschränkt, könne vieles nicht allein machen. Fast jeden Tag gehe sie in Therapie – Logopädie, Psychotherapie oder Ergotherapie. Und: «Es macht mich durchaus wütend, dass ich nicht mehr als Erzieherin aktiv sein kann.»
Impfschaden als einer von 21 im Land anerkannt
Trotz aller Anstrengungen: «Es wird nie wieder wie früher», sagt ihr Mann, Alexander Klöckner. Es gebe ständig «Aufs und Abs», man versuche, einen gewissen «Status Quo» zu halten. Leider habe seine Frau vor rund einem Jahr als Folge des Impfschadens noch eine Epilepsie entwickelt.
Ihr Impfschaden ist laut Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung offiziell anerkannt – als einer von bisher insgesamt 21 Fällen in Rheinland-Pfalz.
Vor Gericht wollen die Klöckners nun erreichen, dass Mandy Klöckner ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe zugesprochen wird, sagt ihr Sohn Jan Klöckner. Zudem solle sie eine lebenslange Rente gezahlt bekommen, für die vielen Schäden, die entstanden sind und für die, die noch kommen werden. «Es ist ein degenerativer Prozess. Vieles können wir noch nicht abschätzen.»
In Deutschland hat es bereits mehrere Impfschaden-Klagen gegeben. Bisher sind sie in erster Instanz stets abgewiesen worden – mit der Begründung, der Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit sei höher als das Risiko eines möglichen Impfschadens.
Klöckners hoffen auf Beweisaufnahme vor Gericht
Warum sollte das jetzt anders sein? «Wir sehen dafür gute Chancen», sagt Jan Klöckner. Und zwar aus zwei Gründen: Erstens sei seine Mutter ein besonders schwerer Fall eines Impfschadens. «So war es noch nie.» Zudem sei bei den Klagen bisher niemand so sehr ins Detail gegangen wie sie, meint der 25-Jährige, der sich jahrelang intensiv mit der Materie beschäftigt hat.
Er setze darauf, dass vor dem Trierer Landgericht der Fall – nicht wie andere zuvor an anderen Gerichten – abgewiesen werde, sondern, dass das Gericht in die Beweisaufnahme einsteige. Im Kern gehe es darum, ob nach heutigem Kenntnisstand rückblickend ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis angenommen werden könne, sagt er.
Fakt ist, dass nach mehreren Fällen von Thrombosen infolge einer Astrazeneca-Impfung in Deutschland am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin vorübergehend ausgesetzt worden waren. Dann empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Stoff in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren zu verimpfen.
Es sei die erste Klage dieser Art vor dem Trierer Gericht, sagt der Sprecher. Ein Urteil sei an dem Tag nicht zu erwarten. Wenn es keine gütliche Einigung gebe, schließe sich direkt ein Haupttermin an. Rund drei Wochen später werde es dann einen Verkündungstermin geben.
Sollte die Kammer den Rechtsstreit für entscheidungsreif halten, werde dann ein Urteil verkündet. Es könnte aber auch eine Beweisaufnahme erforderlich werden: Dann werde bei dem Termin ein Beweisbeschluss verkündet, sagt der Gerichtssprecher.
In Rheinland-Pfalz sind bislang 753 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden, teilt das Landesamt in Mainz mit. In 636 Fällen wurden Anträge abgelehnt, 25 weitere hätten sich anders erledigt, in 20 Fällen wurde eine vorübergehende Gesundheitsstörung festgestellt. 51 Fälle seien noch in Bearbeitung.
Ehemann will «ein Stück weit Gerechtigkeit»
In den 21 anerkannten Fällen ging es demnach sechsmal um den Impfstoff von Astrazeneca, sechsmal um den von Johnson&Johnson, achtmal um das Vakzin von Biontech und einmal um Moderna, wie eine Sprecherin sagt.
Mandy Klöckner wird bei dem Prozess nicht im Gerichtsaal sitzen. «Nein, das kann ich mir nicht anhören», sagt sie. Ihr Mann hofft darauf, nach dem Prozess einen Abschluss finden zu können. Wenn seine Frau Schmerzensgeld zugesprochen bekomme, wäre das eine gewisse Genugtuung: «Dann kann man sagen: Man hat ein Stück weit Gerechtigkeit erfahren», sagt er. News4teachers / mit Material der dpa
Wie eine Corona-Impfung eine Erzieherin aus ihrem bisherigen Leben gerissen hat









Es wurde doch davor genug gewarnt, oder gab es kein ärztliches Aufklärungsgespräch? Die Dunkelziffer der Nebenwirkungen scheint mir noch viel höher. Naja, die Firmen haben genug verdient und werden trotzdem kaum Entschädigungen zahlen.
Die Firmen eh nicht, einfach mal informieren, was “Impflinge” damals eigenhändig unterschrieben haben. 🙂
Blubb.
Der Punkt ist doch wohl, dass es leider immer Menschen gibt, deren Körper anders auf Impfungen reagieren.
Schmerzensgeld würde ich nicht gewähren, da dieses mit Vorsatz bzw. Nachlässigkeit verbunden ist. Und das liegt hier mMn nicht vor, da Impfschäden nie ganz auszuschließen sind, und alle, die sich haben impfen lassen, das auch wussten.
Eine Berufsunfähigkeitsrente hingegen sollte es vom Staat für alle Berufsgruppen geben, die besonders auf Impfungen angewiesen sind.
Wie “freiwillig” ist eine Impfung und wie bedeutsam eine Warnung vor erst einmal theoretischen Nebenwirkungen, wenn der Träger sofortige und entgeltfreie Freistellung bei Erkrankung androht, wörtlich: “so oder so”?
In meiner alten Kita (BW süd) ist das genau so geschehen. Was die tatsächliche Rechtslage bei einer solchen Erpressung wert ist, dürfen Sie für sich selbst bewerten – nicht jeder genießt Kündigungsschutz, “so oder so”.
Zur Klarstellung: für die glasklar rechtswidrige Drohung mit Freistellung durch einen Träger kann Astrazeneca natürlich nichts, die Klage müsste sich im Fall meiner Kita deshalb gegen den Träger richten. Wegen bedingtem Vorsatz hinsichtlich bekannter Nebenwirkungen wäre auch dies kein Hindernis, wobei § 253 Abs.2 BGB insoweit ohnehin keine direkte Einschränkung kennt.
Gibt es eigentlich Angaben darüber, inwieweit Lehrkräfte und ErzieherInnen verstärkt von Long Covid und/oder Post vac betroffen sind? Das Verhältnis von gemeldeten und anerkannten Gesundheitsschäden oder von Häufungen von heftigen Reaktionen in bestimmten Familien könnte Anregungen geben, wie in Zukunft Patienten bestmöglich aufgeklärt und beraten werden können.