Cybermobbing gegen Jugendoffizier nach Schulveranstaltung: Anklage

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FREIBURG. Es geht um die Verbreitung von Fotos eines Jugendoffiziers, die diesen in die Nähe der Waffen-SS rücken. Die Anklage wirft einem Ex-Schüler Beleidigung vor. Das Verfahren beginnt im Dezember.

Das Gericht hat zu entscheiden. Illustration: Shutterstock

Wegen der Verbreitung von zwei bearbeiteten Fotos eines Jugendoffiziers der Bundeswehr, die diesem eine Nähe zur Waffen-SS unterstellen, muss ein ehemaliger Oberstufenschüler aus Freiburg vor Gericht. Die Hauptverhandlung sei für 18. Dezember terminiert, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Mit einem Urteil sei noch am selben Tag zu rechnen. Dem 19 Jahre alten Angeklagten wird Beleidigung vorgeworfen.

Der ehemalige Schüler soll nach einer Veranstaltung in seinem Gymnasium zwei Fotos mit dem Offizier verbreitet haben, die bei der Veranstaltung aufgenommen und anschließend mit einem Bildbearbeitungsprogramm verändert worden seien. «Die beiden Darstellungen unterstellen dem Offizier persönliche Verbindungen zur nationalsozialistischen Organisation “SS” und eine verfassungswidrige, menschenverachtende Grundeinstellung.» Der Jugendoffizier selbst habe Anzeige erstattet.

Ex-Schüler drohen Geld- oder Arbeitsauflage

Das Verfahren ist beim Jugendgericht anhängig. Dem ehemaligen Schüler drohen laut Sprecher im Falle einer Verurteilung etwa eine Geld- oder Arbeitsauflage.

Laut Zahlen des Kultusministeriums hatten Jugendoffiziere in den vergangenen beiden Schuljahren etwa 1.000 Mal Schulen in Baden-Württemberg besucht – eine erheblich gestiegene Zahl im Vergleich zu früheren Jahren. Dies leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass Schülerinnen und Schüler ein angemessenes Bild von der Rolle der Bundeswehr als demokratisch legitimierte Parlamentsarmee entwickeln, teilte das Ministerium im Oktober mit. News4teachers / mit Material der dpa

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Realist
3 Stunden zuvor

Es wäre wunschenswert, dass die Kultusministerien in ähnlich gelagerten Fällen genauso viel “Haltung” zeigen würden wie das Verteidigungsministerium, wenn es um Fürsorge für die dort Beschäftigten geht.