DÜSSELDORF. Im Streit um Schmerzens- und Hinterbliebenengeld nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London hat das Land Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Klageerwiderung vorgelegt. Das berichtet der Spiegel, der das Schreiben einsehen konnte. Darin wird nicht nur ein rechtlicher Anspruch verneint, sondern auch der Zusammenhang zwischen Emilys Tod und den seelischen Belastungen ihres Vaters bestritten.

Wie News4teachers mehrfach umfassend berichtete (etwa hier), waren im Februar 2024 zwei begleitende Lehrerinnen vom Landgericht Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Lehrkräfte hatten auf einer London-Schulfahrt im Juni 2019 weder eine schriftliche Gesundheitsabfrage unter den Schülerinnen und Schülern durchgeführt noch ausreichend auf Hinweise reagiert, dass es Emily zunehmend schlechter ging. Ein späteres Gutachten stellte fest, dass ihr Tod vermutlich hätte verhindert werden können.
Da die beiden Lehrerinnen als Beamtinnen des Landes handelten, richtet sich die anschließende Zivilklage unmittelbar gegen den Dienstherrn. Emilys Vater verlangt 125.000 Euro Schmerzens- und Hinterbliebenengeld.
Klageerwiderung: Land argumentiert mit Verjährung und fehlendem Anspruch
Die vom Anwalt der Bezirksregierung in Vertretung des Landes eingereichte Klageerwiderung kommt nach Spiegel-Informationen zu dem Schluss, dass die Forderung unbegründet und zudem verjährt sei. Selbst wenn das Gericht über die Frage der Verjährung hinwegsehen würde, fehle es nach Auffassung des Landes an einem materiell-rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die schriftliche Stellungnahme stellt zentrale Schilderungen des Vaters infrage. Das gilt sowohl für seine psychischen Belastungen seit Emilys Tod als auch für deren Zusammenhang mit den Versäumnissen der Lehrerinnen. Die Erwiderung bestreitet, dass der Vater nach dem Tod seines Kindes in eine existenzielle seelische Krise geraten sei, an Depressionen leide oder suizidale Gedanken entwickelt habe. Auch seine Arbeitsunfähigkeit habe nach Darstellung des Landes keinen Bezug zu dem Verlust.
Die Vertretung des Landes argumentiert außerdem, dass zwischen einer möglichen Amtspflichtverletzung der Lehrerinnen und dem gesundheitlichen Zustand des Vaters keine Kausalität bestehe. Sein seelisches Leiden sei daher nicht Folge des staatlichen Handelns oder Unterlassens.
Forderung als „unangemessen“ bezeichnet
Darüber hinaus bewertet der Anwalt der Bezirksregierung die geltend gemachte Summe von 125.000 Euro als deutlich überhöht. Da der Vater nicht beim Tod seiner Tochter anwesend gewesen sei und nach Einschätzung der Behörde keine besonders enge Beziehung bestanden habe, sei ein möglicher Anspruch – falls er überhaupt bestehe – mit „maximal 2000 Euro“ anzusetzen. Nach Angaben des Umfelds des Vaters empfindet dieser die Argumentation des Landes als erneute Demütigung. Er habe über Monate versucht, mit der Schulverwaltung und der Schulministerin ins Gespräch zu kommen, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen – ohne Erfolg.
Schulministerin äußert Anteilnahme – lehnt Gespräch jedoch ab
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) erklärte gegenüber dem Spiegel, dass Emilys Tod ein „furchtbares Ereignis“ sei und ihre Gedanken bei der Familie lägen. Ein persönliches Gespräch mit dem Vater lehnte sie jedoch ab. Dieser plant für den 9. Dezember eine Mahnwache vor dem Ministerium, um an das Behördenversagen im Fall seiner Tochter zu erinnern. Über die Klage soll am 11. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. News4teachers








