BERLIN. Seit das Bundesverfassungsgericht im November die Berliner Beamtenbesoldung für über Jahre hinweg als verfassungswidrig eingestuft hat, wächst in den Ländern der Druck. Zehntausende Beamtinnen und Beamte legen vorsorglich Widerspruch gegen ihre Bezüge ein. In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Während Bayern (vermeintlich) Entwarnung gibt, stoppen andere Länder Bescheide oder legen Rückstellungen in Millionenhöhe an.

Die Entscheidung aus Karlsruhe wirkt nach – weit über Berlin hinaus. Am 19. November 2025 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 17. September (Az. 2 BvL 5/18 u.a.). Darin erklärten die Richterinnen und Richter die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 in weiten Teilen für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren seien Beamtinnen und Beamte vielfach nicht amtsangemessen alimentiert worden. Berlin muss nun bis spätestens 31. März 2027 eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen.
Die Reaktion in den Ländern ließ nicht lange auf sich warten. Gewerkschaften und Beamtenverbände empfehlen seither, vorsorglich Widerspruch gegen aktuelle Besoldungsbescheide einzulegen, um mögliche Ansprüche zu sichern. Denn besoldungsrechtliche Forderungen müssen innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres geltend gemacht werden.
In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der Widersprüche im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Nach Angaben des Finanzministeriums, über die die „Neue Westfälische“ berichtet, gingen 2025 insgesamt 102.736 Besoldungswidersprüche ein. 2024 waren es knapp 54.000 gewesen, zuvor rund 61.000, im Jahr 2022 rund 50.000. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt. Insgesamt gibt es in NRW rund 282.000 Landesbeamte – die meisten davon (rund 160.000) sind Lehrkräfte.
Die Gewerkschaften sehen sich durch Karlsruhe bestätigt. Die GEW Nordrhein-Westfalen erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Besoldung der Berliner Beamt*innen war im Zeitraum 2008 bis 2020 in rund 95 Prozent der Fälle verfassungswidrig zu niedrig. Das Urteil hat Signalwirkung über Berlin hinaus und schärft die Prüfkriterien für eine amtsangemessene Alimentation auch für Beamt*innen in NRW. Es bestätigt unsere Kritik der letzten Jahre an der Besoldung in NRW.“ Weiter heißt es: Um persönliche Ansprüche zu sichern, müssten Forderungen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erhoben werden, „und zwar jedes Jahr erneut“.
„Diese Zahl ist bezeichnend für den Verlust an Vertrauen gegenüber dem eigenen Dienstherrn unter den Beschäftigten“
In Bayern haben nach Angaben des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mehr als 65.000 Beamtinnen und Beamte vorsorglich Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt. Sie wollten mögliche Ansprüche für das Jahr 2025 sichern. BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall erklärte: „Diese Zahl ist bezeichnend für den Verlust an Vertrauen gegenüber dem eigenen Dienstherrn unter den Beschäftigten.“ Zugleich betonte er, die Rechtsprechung sei „nicht ohne weiteres auf Bayern übertragbar“. Erforderlich seien „komplizierte Berechnungen ebenso wie die entsprechenden juristischen Einschätzungen“.
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) weist hingegen weitere Ansprüche zurück. „Unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir die neuen Vorgaben für die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten intensiv geprüft. Das Ergebnis gibt unserem Kurs der letzten Jahre recht: Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform“, sagte er. Zudem würden Bayerns Beamte im Ländervergleich überdurchschnittlich besoldet.
In Baden-Württemberg reagiert das Finanzministerium vorsichtiger. Nach Angaben des BBW Beamtenbundes Baden-Württemberg hat das Ministerium die Verbescheidung der Widersprüche zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Änderungsgesetz 2024/2025 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Der BBW hatte zuvor gefordert, angesichts der fortentwickelten Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts keine abweisenden Widerspruchsbescheide mehr zu erlassen. BBW-Chef Kai Rosenberger erklärte, die weiterentwickelten Maßstäbe gälten „nicht nur für Berlin, sondern für alle Bundesländer“. Das Finanzministerium teilte mit, es handele sich um „einen Grundsatzbeschluss“, der „unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung darstelle“. Man werde die Entscheidung im Detail prüfen; erst danach könne beurteilt werden, ob und welche Auswirkungen sich für Baden-Württemberg ergäben.
Auch in Sachsen empfiehlt der Deutsche Gewerkschaftsbund seinen Mitgliedern, vorsorglich tätig zu werden. Der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und die Rechte der Beamtinnen und Beamte gestärkt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Sachsen. Die Besoldung in Sachsen könnte teilweise verfassungswidrig sein.“ Um Rechtsansprüche zu sichern, empfehle man Widerspruch gegen die Alimentation 2025.
In Hamburg sind die Gerichte bereits mit einer Vielzahl von Verfahren befasst. Mehr als 8.000 Beamtinnen und Beamte haben gegen die Höhe ihrer Besoldung geklagt. Nach Angaben des Senats betreffen die Verfahren den Zeitraum von 2008 bis 2022. In 21 Fällen hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Personalamt hat vorsorglich Rückstellungen in Höhe von fast 500 Millionen Euro gebildet.
„Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“
Die bundesweite Dynamik erklärt sich aus der Tragweite der Karlsruher Entscheidung. Zwar bezieht sich der Beschluss formal auf die Berliner A-Besoldung. Tatsächlich entwickelt das Gericht jedoch seine Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation weiter. Zentral ist das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten.“
Neu justiert hat das Gericht insbesondere die Maßstäbe zur Mindestbesoldung. Statt wie bisher auf einen Abstand von 15 Prozent zur sozialrechtlichen Grundsicherung abzustellen, orientiert sich Karlsruhe nun an 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Wird diese sogenannte Prekaritätsschwelle unterschritten, ist die Besoldung automatisch verfassungswidrig. Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass Zuschläge, die strukturell dem Grundgehalt ähneln, bei der Prüfung der Besoldungsstruktur einzubeziehen sind. Das betrifft insbesondere Ergänzungs- oder Familienzuschläge, mit denen Länder versuchen, verfassungsrechtliche Mindestanforderungen zu erreichen.
Warum betrifft das auch Lehrkräfte, die in der Regel in höheren Besoldungsgruppen wie A12 oder A13 eingruppiert sind? Der zentrale Punkt ist das sogenannte Abstandsgebot. Es verlangt, dass die unterschiedliche Wertigkeit von Ämtern im Besoldungsgefüge nachvollziehbar abgebildet wird. Höherwertige Ämter müssen spürbar besser besoldet sein als niedrigerwertige. Werden jedoch untere Besoldungsgruppen durch Zuschläge überproportional angehoben, ohne dass mittlere und höhere Gruppen entsprechend angepasst werden, schrumpfen die Abstände innerhalb des Systems.
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass bei der Prüfung dieser Abstände alle strukturell relevanten Besoldungsbestandteile zu berücksichtigen sind. Dadurch geraten nicht nur die unteren Besoldungsgruppen in den Blick, sondern das gesamte Gefüge. Selbst wenn eine Lehrerbesoldung oberhalb der Mindestschwelle liegt, kann sie verfassungswidrig sein, wenn das Abstandsgebot nicht mehr gewahrt ist. Für die rund 600.000 verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland ist das Urteil daher nicht wegen individueller Notlagen bedeutsam, sondern wegen der strukturellen Neujustierung des Besoldungsrechts.
Für die Länder bedeutet das erheblichen Prüfaufwand – und potenziell hohe finanzielle Risiken. Berlin selbst steht vor Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Bundesweit sind nach Angaben des Gerichts rund 70 weitere Verfahren anhängig. Die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hamburg zeigen, dass viele Beamtinnen und Beamte – darunter zahlreiche Lehrkräfte – ihre Ansprüche vorsorglich sichern. Heißt: Die Berge der Widersprüche wachsen weiter. News4teachers / mit Material der dpa
Bekommen die Angestellten dann auch ein höheres Brutto? Oft bekommen sie brutto einige hundert Euro mehr, weil sie ja die ganzen Sozialabgaben haben, die die Beamten nicht haben, sodass ihr Netto dann nicht noch geringer ausfällt als das der Beamten, die meist ein höheres Netto haben.
Was tun die Gewerkschaften diesbezüglich? Was kann man selbst diesbezüglich tun?
Berechtigte Frage, denn wenn die Beamten nun mehr verdienen, steigt ihr Netto weiter an und der Abstand zum sowieso geringeren Netto der Angestellten steigt ebenfalls.
Prognose: Der Zuschlag wird ungefähr so hoch ausfallen wie der Kinderzuschlag der Beamten, mit anderen Worten entfallen.
Das wird über den Tarifvertrag TV-L zwischen Arbeitnehmer (Gewerkschaftten) und Arbeitgeber (Länder)aktuell gerade jetzt im Moment ausgehandelt! (Du bist also zur richtigen Zeit am richtigen Ort)
Du hast jetzt im Prinzip 4 Möglichkeiten um dich einzubringen:
1) an den (wenigen) Streikes teilnehmen.
2) deiner Gewerkschaft druck machen!
3) in eine Gewerkschaft eintreten und selbst aktiv werden.
Da immer die GEW (als Mitgliederstärkste Gewerkschaft) die Verhandlungen übernimmt und diese wenig Rücksicht auf angestellte Lehrer nimmt (meine Meinung), sind die Erfolgsaussichten aber nicht groß….
Es gibt aber noch möglich Nr .4:
– eine neue Gewerkschaft nur für Lehrkräfte gründen.
– Versuchen mit ansprechenden Themen (z.B. Weg mit § 44 TV-L!!!) die Mehrheit der Angestellten in der Gewrkschaft zu vereeinen.
– den Arbeitgeber so lange zu bestreiken bis er sich bereit erklärt einen eigenen Tarifvertrag mit den Lehrkräften zu unterzeichnen.
Die Nachricht der GEW an die Mitglieder der GEW lautet hier:
“Paralleltabelle”; Exx wie Axx; für die gleiche Tätigkeit
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/her-mit-der-paralleltabelle
Bedeutet trotzdem, dass die Angestellten weiterhin weniger verdienen werden als Ihre verbeamteten Kollegen.
Das ist doch das Wunderbare, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TV-L werden – zwar zeitlich verzögert – auf die Beamten übertragen, Änderungen der Länderbesoldungsgesetze, die die Vergütung betreffen, aber nicht auf die Tarifbeschäftigten. Das einzige, was dank Par. 44 TV-L 1:1 übertragen wird, sind Deputatserhöhungen.