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Studie zeigt verbreiteten Rassismus – Neues Gesetz soll besser vor Diskriminierung schützen (auch durch Schulen)

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DÜSSELDORF. Eine aktuelle Studie zeigt auf, wie verbreitet rassistische Einstellungen in Deutschland sind. Zeitgleich bringt die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg, das Betroffenen Schadenersatz gegenüber staatlichen Einrichtungen einräumt – auch Schulen. Wird damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet? Der Beamtenbund warnt: „Bereits die Aufgabenstellungen von Lehrern an Schüler könnten einen Diskriminierungsvorwurf auslösen.“

Ein Mädchen mit dunklen, krausen Haaren steht mit verschränkten Armen vor einem roten Hintergrund.
Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich fremd in Deutschland – das hat Gründe. Foto: Shutterstock

Rassistische Einstellungen sind in Deutschland weit verbreitet und über Jahre hinweg stabil. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa). Zwei Drittel der Befragten stimmen der Aussage zu, dass bestimmte Kulturen „fortschrittlicher und besser“ seien als andere. Knapp die Hälfte ist der Ansicht, manche Gruppen seien „von Natur aus fleißiger“. 36 Prozent gehen davon aus, dass es unterschiedliche „Rassen“ gebe.

Die Daten stammen aus einer repräsentativen Befragung von rund 8.200 Menschen zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 und sind Teil eines langfristig angelegten Monitorings. Die Studie verweist darauf, dass entsprechende Annahmen wissenschaftlich widerlegt sind, in der Bevölkerung jedoch weiterhin breite Zustimmung finden.

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Der Direktor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, Prof. Frank Kalter, ordnet die Ergebnisse in einen größeren Zusammenhang ein. „Rassistische Einstellungen und Diskriminierungserfahrungen sind wichtige Bausteine, um Ungleichheiten, ihre Entwicklungen und ihre Folgen in der Gesellschaft zu verstehen“, erklärte er. „Das Zusammenspiel offenkundiger und subtiler Formen rassistischer Einstellungen sowie direkter und indirekter Rassismuserfahrungen ergibt ein differenziertes Gesamtbild.“ Und das fällt recht düster aus.

„Wenn Menschen anderen Menschen nur wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft weniger Wert zuschreiben als sich selbst, ist das rassistisch“

Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, leitet aus den Befunden politischen Handlungsbedarf ab. „Wenn Menschen anderen Menschen nur wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft weniger Wert zuschreiben als sich selbst, ist das rassistisch“, sagte sie. Die Ergebnisse des Berichts seien „ein Weckruf, dass wir entschiedener gegen Rassismus vorgehen müssen“. Weiter erklärte Ataman: „Freundliche Bekenntnisse zur Vielfalt in der Gesellschaft reichen nicht, die Bundesregierung muss Menschen endlich besser vor Diskriminierung schützen.“

Neben Einstellungen erfasst die Studie auch deren gesellschaftliche Folgen. Menschen, die häufig Diskriminierung erfahren, haben deutlich weniger Vertrauen in staatliche Institutionen. Der Abstand kann je nach Institution bis zu 25 Prozentpunkte betragen – etwa beim Vertrauen in die Polizei (90 gegenüber 65 Prozent) oder in die Bundesregierung (48 gegenüber 29 Prozent).

Der Leiter des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, Cihan Sinanoğlu, beschreibt diesen Zusammenhang als strukturell: „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt, dass Diskriminierungserfahrungen und institutionelles Vertrauen eng miteinander verbunden sind und zwischen Bevölkerungsgruppen deutlich unterschiedlich verteilt bleiben.“

Die Ergebnisse legen damit nahe, dass Diskriminierung nicht nur individuelle Erfahrungen betrifft, sondern auch das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen prägt.

Unabhängig von dieser Studie, aber vor dem darin beschriebenen Problemhintergrund, wird in Nordrhein-Westfalen derzeit ein Antidiskriminierungsgesetz beraten. Die schwarz-grüne Landesregierung hat heute einen entsprechenden Entwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll für alle Behörden und Einrichtungen des Landes gelten – und damit ausdrücklich auch für Schulen. Künftig könnten Bürgerinnen und Bürger bei Diskriminierung durch staatliche Stellen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Nordrhein-Westfalen wäre damit das erste Flächenbundesland mit einer solchen Regelung.

„Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir in NRW eine rechtliche Schutzlücke. Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“

Der Beamtenbund Nordrhein-Westfalen warnt laut WDR ausdrücklich vor möglichen Folgen für Lehrkräfte. Es bestehe die Gefahr, dass bereits „die Aufgabenstellungen von Lehrern an Schüler“ Anlass für Diskriminierungsvorwürfe werden könnten. Im Kern richtet sich die Kritik gegen die vorgesehene Beweislastregelung. Wer Diskriminierung geltend macht, muss Indizien vorlegen, die eine Benachteiligung plausibel erscheinen lassen. Anschließend liegt es an der Behörde, den Vorwurf zu entkräften. Der Beamtenbund sieht mögliche Fehlanreize und spricht von der Gefahr einer „Beanstandungsindustrie“.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Patrick Schlüter, schlägt in die gleiche Kerbe. Er bezeichnet das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger als „Misstrauensgesetz“. Beschäftigte sähen sich bereits heute mit Anzeigen konfrontiert, die als „Retourkutsche“ gedacht seien. „Mit dem LADG könnte es künftig einen weiteren Hebel für solche Revanchen geben“, erklärte Schlüter.

„Es müssen immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen“

Die Landesregierung weist diese Einwände zurück und betont die Schutzfunktion des Vorhabens. Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) erklärte laut Stadt-Anzeiger: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir in NRW eine rechtliche Schutzlücke. Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung.“ Zugleich stellte sie klar, dass staatliche Institutionen nicht frei von Diskriminierung seien: „Ich habe ein sehr großes Vertrauen in unsere Polizei- und Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten. Dennoch kann es auch in staatlichen Behörden und Institutionen, wie etwa in Schulen, zu Diskriminierung kommen.“

Im Bericht präzisierte Schäffer zudem die rechtlichen Voraussetzungen. „Es müssen immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen“, sagte sie. Bloße Vermutungen oder Behauptungen reichten nicht aus. Zudem richteten sich mögliche Klagen nicht gegen einzelne Beschäftigte, sondern gegen die jeweilige Institution.

Unterstützung erhält das Gesetz vom Landesintegrationsrat. Dort wird laut WDR darauf verwiesen, dass insbesondere Diskriminierung durch staatliche Stellen bislang nicht ausreichend erfasst sei. Das Gesetz könne dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und das Bewusstsein für Diskriminierung zu schärfen.

Dass Diskriminierung für viele Menschen in Deutschland keine theoretische Möglichkeit, sondern konkrete Erfahrung ist, macht der aktuelle Monitoringbericht deutlich. So berichten laut Studie 25 Prozent der Schwarzen und 17 Prozent der muslimischen Befragten, mindestens einmal im Monat beleidigt, bedroht oder angegriffen zu werden. Etwa ein Drittel gibt an, solche Erfahrungen innerhalb eines Jahres gemacht zu haben. Noch häufiger sind subtilere Formen der Benachteiligung. 63 Prozent der Schwarzen Befragten berichten demnach, regelmäßig unfreundlich behandelt oder nicht ernst genommen zu werden. News4teachers 

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Rassismus? Ex-Lehrerin klagt an: Strafarbeiten fürs Muttersprache-Sprechen sind Alltag

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42 Kommentare
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Englischlehrerin
1 Tag zuvor

Also wenn ich mal bedenke wie oft Schüler, die ich umsetze, weil sie permanent stören rufen: „Diskriminierung!“ , dann gute Nacht Johanna wenn sie mich dann noch anzeigen. Wir haben so eine Opfer Kultur!

unfassbar
1 Tag zuvor
Antwortet  Englischlehrerin

Zumal Sie oft genug immer dieselben ermahnen und umsetzen müssen …

ed840
1 Tag zuvor
Antwortet  Englischlehrerin

” 36 Prozent gehen davon aus, dass es unterschiedliche „Rassen“ gebe.”

Davon scheinen auch so einige Gesetzgebern in DE überzeugt zu sein, siehe z.B Art 3 Abs 3 GG, § 1 AGG, Art 4 Verfassung für Rheinland Pfalz ,
§ 3 Abs 3 HSCHG usw.

ed840
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich käme auch nicht auf die Idee den Begriff bei Menschen zu verwenden, aber in den Gesetze steht er so drin.

die Sprache der Menschenrechte im Jahr 1949 wider,”

Das AGG trat übrigens im Jahr 2006 in Kraft.

Rainer Zufall
1 Tag zuvor
Antwortet  ed840

“Davon scheinen auch so einige Gesetzgebern in DE überzeugt zu sein”
Nö. Die Formulierung im Gesetz hat nichts mit der persönlichen Überzeugung der Gesetzgebung zu tun. Im Gegenteil – daher das Gesetz.

Was als Nächstes? Meinen Sie auch, Menschen, die über §86a StGB aufklären, würden die betreffenden Ideologien teilen? 😀
Für Schwurbler ist der auch gut: Ist Anti-Rassismus nicht rassistisch gegenüber den Rassisten? (augenroll)

unverzagte
23 Stunden zuvor
Antwortet  ed840

Spätestens seit der Verwendung des umstrittenden Bergriffes “Rasse” durch den Nationalsozialismus verbietet sich dieser. Eine mögliche Existenz von Menschenrassen ist allein die kranke Illussion von Rassist*innen .

ABCD
1 Tag zuvor
Antwortet  Englischlehrerin

Dazu möchte ich das Buch “Die vulnerable Gesellschaft” empfehlen. Sich bei jeder Gelegenheit als Opfer zu fühlen, hat enorme Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und ihr Verhältnis zu Freiheit einerseits und Sicherheit andererseits.
https://www.spektrum.de/rezension/buchkritik-zu-die-vulnerable-gesellschaft/2253795

unverzagte
23 Stunden zuvor
Antwortet  ABCD

Thx 4 tipp, interessanter Artikel dazu auch hier:

https://taz.de/Buch-ueber-demokratische-Gesellschaft/!5996414/

Rainer Zufall
19 Stunden zuvor
Antwortet  ABCD

Verschieben die erneuerbare Technologien und Klimaschutz, weil Veränderung zu anstrengend ist – auf Kosten der eigenen Nachkommen?
Klammern die sich an peudowissenschaftliche Rassismen und werfen die Werte der Gesellschaft über Bord, um die eigenen Vorurteile nicht überdenken zu müssen und tausende krepieren zu lassen?

Oder heulen die auch dauernd, sobald die Schule nicht mehr so ist wie vor 40 Jahren, in der völlig falschen Annahme, der Lehrberuf würde sich als einziger niemals verändern müssen? Gleichzeitig dann aber im Internet den Frust posten, dass dieser Irrglaube an der Realität zerbricht – die Inklusion wird schon irgendwann vorbei sein 😛

Rainer Zufall
1 Tag zuvor
Antwortet  Englischlehrerin

“Wir haben so eine Opfer Kultur!”
Zum Beispiel Kommentare im Internet, in denen ein Gesetz zum Opferschutz untergraben wird , indem ausschließlich falsche Fallbeispiele phantasiert werden?

blau
1 Tag zuvor

So. Also eine Schülerin fühlt sich unfair behandelt, mehrmals immer mal wieder. Findet die Notengebung unfair. Findet überhaupt gerne Dinge unfair. Sieht nur die unfairen und negativen Erlebnisse mit einer Lehrkraft und blendet die positiven aus. Glaubt dann die Lehrkraft habe persönlich etwas gegen sie. Ist zufällig dunkelhäutig. Und schon haben wir den Rassismusvorwurf.
Und wie soll man da jetzt das Gegenteil beweisen?! Kein Mensch kann beweisen. Was er denkt, wenn er Entscheidungen trifft. Als Lehrer ist man eine Entscheidungsmaschine, also man trifft ununterbrochen Entscheidungen. Wen nehme ich dran, reagiere ich darauf, wie reagiere ich darauf, was antworte ich darauf, was wäre jetzt sinnvoll, wie formuliere ich das und das so oft in jeder Stunde. Wie soll ich dies transparent machen, wie soll das gehen? Diskriminierung fängt ja nicht erst an, wenn alle das von außen so empfinden, sondern wenn ein Schüler das so empfindet. Schüler, die einfach eben noch jung sind, in Entwicklung sind, in der Pubertät sind. Schüler, die oft nach Hause kommen und dann kommen Elternbeschwerden, weil das Kind zuhause Dinge erzählt, die so gar nicht waren. Es gibt in jeder Schule Ansprechpartner bei Problemen. Was soll diese Klagerei?

447
1 Tag zuvor
Antwortet  blau

Ist doch ganz einfach: Gibt man den SuS halt, was sie wollen. Bei Rückfragen: Verweis auf entsprechende Antidiskriminierungsgesetze.
Jeder – auch nur Anschein- von Diskriminierung ist dann eben ganz besonders zu meiden.

Klar, das wird nicht jede Diskriminierungsbeschwerde abwenden – aber 80% hat man damit schonmal evaded, bevor man tippen (lassen) muss.

vhh
1 Tag zuvor

Prognose zum Ablauf: Rassismusvorwurf – geht zuerst an die Schulaufsicht. Egal ob plausibel oder nicht, ‘Bitte’ an die Schule um Stellungnahme, die landet dann beim Kollegen, der dazu vier bis fünf Seiten mit Unterrichtsplanung und Anlass der Aufgabenstellung/Frage/Aktion und des Weges zum Ereignis einreicht. Dann, wiederum unabhängig vom vorherigen Umfang, Bitte um Detailangaben. Anschließend eine Mitteilung ‘Der Vorwurf konnte weder belegt noch widerlegt werden, zur Vermeidung eines Prozessrisikos wird stattgegeben’, mit ‘Gelegenheit’ zu einer abschließenden Stellungnahme (der Tenor sollte besser ‘mea culpa’ sein). Mit etwas Glück keine Eintragung in die Akte…
Es geht doch viel einfacher: Lehrkräfteliste an alle SchülerInnen, ‘Äußert sich diese Lehrkraft im Unterricht deiner Meinung nach diskriminierend oder rassistisch’ ja/nein/war noch nie mein Lehrer. Ein viel schnellerer Weg zu einer Verdachtsliste /s

unfassbar
1 Tag zuvor
Antwortet  vhh

Das wird noch ein großer Spaß bei Neulehrern, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind, und bei auf Lebenszeit verbeamteten Lehrern, die den falschen Leuten zu oft aus egal welchen Gründen zu schlechte Noten geben. Das riecht nach einem geliefert wie bestellt oder vielleicht sogar ernsthaft gewollt.

unfassbar
1 Tag zuvor
Antwortet  vhh

Es wird bestimmt auch NGO’en geben, die den Schreibkram übernehmen.

blau
1 Tag zuvor
Antwortet  vhh

Wow, läuft das wirklich so?
“Der Vorwurf konnte weder belegt noch widerlegt werden, zur Vermeidung eines Prozessrisikos wird stattgegeben”? Und dann ist man als Lehrer einfach schuldig oder wie?!

Hans Malz
17 Stunden zuvor
Antwortet  blau

Vielleicht nicht wortwörtlich, aber die interne Kommunikation in der Schulaufsicht läuft so. Auskünfte dieser Art bekommt man aber nur telefonisch. Jeder ist sich halt selbt der Nächste…

unverzagte
1 Tag zuvor
Antwortet  vhh

!Dank an vhh für diesen der Problematik sehr bewussten und weiterführenden Beitrag.

Den nie aufgehörten Rassismus mal wieder zum eigenen, selbstverschuldeten Problem der Betroffenen umzudeuten ist eine uralte Methode. In Zeiten, wo dieser seitens einiger Behörden angesichts dort agierender AfD Funktionäre salonfähig gemacht werden soll, scheinen die obigen Beiträge nur konsequent.

Wurde die sog. Opfer Kultur mit dem “Vogelschissvergleich” eingeläutet ?

Es sollte hiesigen Lehrkräften doch bitte auch möglich sein, differenzieren zu können zwischen SuS, die tatsächlich diskriminiert werden und denen, die rumspinnen. Wer als Lehrkraft die eigene Bewertung von Leistungen nicht nachweisen kann, um den Vorwurf von Rassismus entkräften zu können, ist ein Fall für die Schulaufsicht.

Realist
1 Tag zuvor

 Es bestehe die Gefahr, dass bereits „die Aufgabenstellungen von Lehrern an Schüler“ Anlass für Diskriminierungsvorwürfe werden könnten.”

Also nur noch Aufgaben aus Schulbüchern verwenden, denn diese sind vom Kultusministerium zugelassen. Wenn da “Diskriminierung” drinnensteckt, dann trifft es zumindest nicht einen selbst. Bloß keine individuellen, an die Lerngruppe angepassten Aufgaben verwenden, da steckt gewaltiges Konfliktpotenzial drinnen! Vorzugsweise Schulbücher verwenden, die in “einfachem Deutsch” verfasst sind, nicht dass einer die Aufgaben einfach nicht versteht und dann dort ertwas hineininterpretiert vermutet. Sprache darf kein Grund für Benachteiligung sein! Gut, dass es Literaturklassiker auch in “einfachem Deutsch” gibt! In Musik dann nur noch “Haftbefehl” und Co, denn das ist gesellschaftlich akzeptierte Kunst!

Unf natürlich politische, gesellschaftskritische oder sonst irgendwie strittige Äußerungen lassen, am besten nur noch die Meinung vertreten, die das Kultusministerium und die öffentlich-rechtlichen Medien vorgeben, denn die sind ja immer objektiv und neutral.

Und bei der Notengebung aufpassen: Nicht, dass einer auf die Idee kommt, die Versetzungsgefährdung hätte andere Gründe als die fachlichen Leistungen. Selbst eine “Vier” ist da schon kritisch, denn die kann nicht zum Ausgleich anderer Noten genutzt werden. Mit einer “Zwei” ist man immer auf der sicheren Seite, die kann sogar eine “Sechs” anderswo ausgleichen und das Prädikat “Gut” signalisiert, dass man immer auf der Seite der Schülers steht!

Eigentlich also kein Problem das alles. Einfach. Machen.

Bla
1 Tag zuvor

Bin da etwas … Skeptisch.

Was wären denn mögliche Folgekonsequenzen?
– Die Sorge des Beamtenbundes und des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizeit kann ich nachempfinden [haben sowieso schon eine “Klagegesellschaft”]
– Ggf. Zusätzliche Aufgabe(n) über den aktuellen Rahmen hinaus. Also Mehrbelastung. Wo das tatsächlich so ist – okay. Wo das “mehr Gefühl” [und das trübt nicht selten] ist? Was dann?
– Was sind dann “Konsequenzen bei ‘Falschmeldungen’ “? Darf/Sollte man hier dann als Gegenmaßnahme als Schule nicht sofort einen Antrag auf Versetzung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in Bezug auf weitere Zusammenarbeit, Unzumutbarkeit der Fortsetzung und gestörte Geschäftsgrundlage gehen?
– Werden Privatschulen “präventiv” dann nicht eventuell sogar “dieses potentielle Clientel” mehr ausschließen, um solche potentiellen Themen erst gar nicht aufmachen zu müssen? Das Paradoxon wäre natürlich, dass sie dies offiziell nicht dürften. Aber als Möglichkeit sollte man das trotzdem nicht ausschließen. Weil … Wer will das hier wiederum beweisen? Und wie?
Aber könnte das nicht dadurch als Konsequenz erfolgen? Und auch hier würde man dann nicht unbedingt in die Richtung gehen, welche sinnvoll wäre.

@Redaktion: Haben Sie vielleicht “die Studienlage” da? Ich bin mir nicht so sicher, wie die Erhebungen und Operatoren sind. Würde mich interessieren.

Bei sowas wie:
“Zwei Drittel der Befragten stimmen der Aussage zu, dass bestimmte Kulturen „fortschrittlicher und besser“ seien als andere.”
Bin ich grundlegend etwas skeptisch und kritisch.
Weil “bestimmte Kulturen” bezieht sich auf was konkret? Das ist eine ethisch-soziologisch Frage.
Hier stellt sich die Folgefrage “was ist besser überhaupt”. Und dann muss man “nein” beantworten. Weil das immer subjektive Ansicht ist. “Ja” schließt sich daher schonmal aus.
Oder geht man auf die Technologisierung der Gesellschaften im Vergleich ein? Dann muss man ehrlicherweise einfach “ja” antworten. Das ist halt faktisch gesehen so. Kann man geschichtlich und kulturwissenschaftlich nachweisen und begründen.
Oder geht man auf “die” “Kultur(en)” innerhalb einer gleichen/selben Gesellschaft ein? Dann wäre es auch “nein”. Sozialisierung dann eben.
Also alleine diese Frage zeigt ja schon ein massives Problem meiner Meinung nach in der Erhebung auf.

Schwierig …

Rainer Zufall
1 Tag zuvor

“Freundliche Bekenntnisse zur Vielfalt in der Gesellschaft reichen nicht”
Ich geb dem Bundeskanzler bescheid, dass er sich diese zukünftig sparen kann 😛

“Beschäftigte sähen sich bereits heute mit Anzeigen konfrontiert, die als „Retourkutsche“ gedacht seien.”
Gibt es Belege diesbezüglich, welche im Verhältnis zum Schutz durch das neue Gesetz stehen? Oder ist das hier wieder die gleiche “Sorge” wie damals vor “Rache” von Frauen, als Vergewaltigung in der Ehe gesetzlich verboten wurde?

Hysterican
1 Tag zuvor

“Zudem richteten sich mögliche Klagen nicht gegen einzelne Beschäftigte, sondern gegen die jeweilige Institution.”

Erfahrungen aus den letzten Jahren legen dar, dass es bei allen leider immer noch vorkommenden bewussten oder unbewussten “rassistischen Diskriminierungen” aber auch zunehmend “hypersensible Grundhaltungen” gibt, die dazu führen, dass jegliche Ansprache, jeglicher Umgang ganz bewusst als “rassistisch” oder auch “diskriminierend’ eingeschätzt und lautstark angemahnt werden.
Sätze, wie z.B. “das machen / sagen Sie nur, weil ich …. bin” …. die Auslassungspunkte werden beliebig – aber immer mehr – massiv anklagend ausgefüllt.

Wer glaubt, dass dieses Gesetz und die Ausführungsverordnung dazu führt, dass die Institutionen für ihre Mitarbeitenden gegen diese Vorwürfe Stellung und Bericht beziehen wird mit Sicherheit von der Realität abgeholt. Natürlich werden die Bezichtigten dazu verdonnert, gegen diese Anwürfe Rechtfertigungen, Erläuterungen, Berichte, Begründungen und Selbstverteidigung zu erstellen – was erfahrungsgemäß eine enorme Zusatzarbeit bedeutet.
Auch habe ich in den vergangenen 30 Jahren überwiegend die Erfahrung machen müssen, dass auf den Prüfebenen solcher Anwürfe in nahezu allen Fällen die beschuldigten KuK “geschlachtet” worden sind.
Da diese Erfahrung massiv Einfluss auf das eigene Verhalten nimmt (übersteuerte Selbstkontrolle bis hin zur Sprachlosigkeit in Konfliktsituationen, um im Nachgang nicht mit massiven Vorhaltungen konfrontiert zu werden), muss man davon ausgehen, dass sensible Themen gänzlich ausgespart werden, alltäglich Kommunikation derart kontrolliert wird, dass normaler Umgang nicht mehr stattfindet.

Ein “ehrenhafter Versuch”, aber die erwartbaren Folgen an der Basis werden verstörend sein.

Hans Malz
17 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Man wird zum Dienstgespräch mit zwei Dezernenten “eingeladen”, dort wird einem deutlich gesagt, dass man schuld ist. Danach kommt dann die oft die innere Kündigung, auf jeden Fall vermeidet man jedes Engagement… in die Zeitung kommt sowas natürlich nicht.

JonasG
1 Tag zuvor

Es ist rassistisch festzustellen, dass manche Kulturen besser und fortschrittlicher sind? Also ich war mal in Japan und ich war schon in Mali. Schaue ich mir Sauberkeit, öffentliche Ordnung, Bildungsniveau oder Infrastruktur an……….

Nein, nein. Kann alles nicht sein. Absolut gleich fortschrittlich…

Rainer Zufall
19 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Darüber hinaus, darf jetzt die Natur für die Schlechterbehandlung von Frauen herhalten – Gott will es so 😉

ed840
18 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Wenn Einwanderer aus bestimmten Herkunftsländern trotz schlechterer sozioökomischer Voraussetzungen bei Bildungsvergleichen in unterschiedlichen Einwanderungsländern die Einheimischen regelmäßig outperformen würden, könnten manche Beobachter vielleicht schon auf den Gedanken kommen, dass dabei auch kulturelle Unterschiede eine Rolle spielen könnten.

Indra Rupp
1 Tag zuvor

Klassismus wird immer unterschätzt und kommt zu kurz.

Mario
22 Stunden zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Da hat Frau Rupp einen Punkt

DerechteNorden
1 Tag zuvor

Leider ist das mal wieder nur gut gemeint, aber nicht gut umsetzbar.
Außerdem besteht die Gefahr, dass es zu sog. positivem Rassismus kommt, da Lehrkräfte sich sorgen etwas falsch zu machen und nachsichtiger sind, obwohl Situationen mehr Strenge erfordern.
Wie soll man eigentlich Rassismus überwinden, wenn man ständig Gefahr läuft, als rassistisch bezeichnet zu werden, weil man alle gleich behandelt?
Ich finde es sehr wichtig, dass man sich damit auseinandersetzt. Das muss Teil der Debatte sein.

unverzagte
22 Stunden zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Typischer Beitrag zur Verkennung der tatsächlichen Gefahr, indem der Umgang mit Rassismus lediglich aus der eigenen, schulinternen und damit persönlich beschränkten Perspektive betrachtet wird. Für den Norden, der sich mal wieder hinter “man” versteckt existiert Rassismus wohl nicht, da eh “alle gleich behandelt werden”. Ja, damit sollten Sie sich wirklich noch etwas mehr auseinandersetzen und Ihre Anteile kritischer beleuchten, viel Erfolg.

Hans Malz
17 Stunden zuvor
Antwortet  unverzagte

Typischer Beitrag zur Verkennung der tatsächlichen Gefahr. Die persönlich beschränkte Perspektive scheinen hier ja mehrere zu haben. Vielleicht ist da ja was dran? Sie sollten sich auf jeden Fall noch einmal damit auseinandersetzen und das etwas kritischer beleuchten. Viel Erfolg.

Unverzagte
15 Stunden zuvor
Antwortet  Hans Malz

Sind Sie ein Papa – oder eher Mamagei?

Steißtrommler
1 Tag zuvor

Ich wüsste gerne mal, was “Anlass für Diskriminierungsvorwürfe” in Aufgabenstellungen sein soll oder könnte.
Mir fällt da spontan nur die Bestimmung der Diskriminante bei der Lösung quadratischer Gleichungen ein… Wahrscheinlich bin ich da gefährlich naiv unterwegs.
Es gibt doch T-Shirts mit “Verklag’ mich doch!”. Die könnte uns eigentlich der Förderverein sponsern.

unverzagte
22 Stunden zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Es drängt sich nach dem Lesen Ihrer Beiräge der Verdacht auf, dass Sie Ihre “Naivität” sehr bewusst einsetzen.

Steißtrommler
21 Stunden zuvor
Antwortet  unverzagte

Da gebe ich Ihnen recht!
Trotzdem hätte ich gerne Beispiele für als diskriminierend empfundene/einzustufende Aufgabenstellungen.

unverzagte
19 Stunden zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Sie tun so, als könnten Sie sich diese nicht einmal vorstellen – gehen Sie bitte mal mit offenen Sinnen durch den Alltag und leiten Sie aus Ihren Beobachtungen eine Aufgabe ab, fertig.

Sim Si
19 Stunden zuvor

Der Aussage zuzustimmen, dass manche Kulturen “fortschrittlicher und besser” sind als andere ist jetzt also rassistisch? Wenn man sieht, was der Islam als Staatsreligion auf der Welt anrichtet, muss ich diese Religion und die patriarchalische Kultur in Zukunft also als “gleichwertig” ansehen? Never ever! Dann bin ich lieber Rassist!

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