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A13-Reform: Verdienen Schulleitungen bald nicht mehr als einfache Lehrkräfte?

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DÜSSELDORF. Die A13-Reform sorgt in Nordrhein-Westfalen für neue Konflikte. Während die Landesregierung weiteren Prüfbedarf bei der Lehrkräftebesoldung einräumt, schafft die Verwaltung bereits Fakten: Widersprüche von Betroffenen werden laut GEW reihenweise zurückgewiesen. Die Gewerkschaft sieht darin ein widersprüchliches Signal – und verschärft den politischen und juristischen Druck.

Abstand, bitte! (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft derzeit offiziell, ob und wie Beförderungs- und Funktionsstellen im Zuge der A13-Reform angepasst werden müssen. „Vor diesem Hintergrund ist es umso irritierender, dass derzeit zahlreiche unserer Mitglieder Widerspruchsbescheide erhalten, in denen das Landesamt für Besoldung und Versorgung eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots verneint. Bislang wurden sämtliche Widerspruchsbescheide abgelehnt“, erklärt die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik.

Und weiter: „Es erschließt sich uns nicht, warum die Landesregierung noch vor Abschluss ihrer eigenen Prüfung Fakten schafft, und das ohne Einbindung der Gewerkschaften.“

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Ausgangspunkt des Konflikts ist eine der zentralen bildungspolitischen Entscheidungen der laufenden Legislaturperiode. Zum 1. August 2026 wird die Eingangsbesoldung aller Lehrämter in Nordrhein-Westfalen auf A13 angehoben. Damit werden insbesondere Lehrkräfte an Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I erstmals auf das gleiche Einstiegsniveau gehoben wie ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien.

Die Landesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Gleichwertigkeit der Lehrämter auch finanziell abzubilden und den Personalmangel insbesondere in den bislang schlechter bezahlten Schulformen zu bekämpfen. Die Reform gilt als kostenintensiv und politisch bedeutsam. Allerdings blieb ein zentraler Teil des Besoldungsgefüges unberührt. Beförderungs-, Funktions- und Leitungsstellen wurden bislang nicht angepasst. Hier setzt die Kritik an, die bereits im Februar von mehreren Verbänden und der Opposition formuliert worden war.

„Wer eine Schule leitet oder zusätzliche Aufgaben etwa als Fachleitung übernimmt, muss mehr verdienen als jemand, der das nicht tut“

In einem gemeinsamen offenen Brief an Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatten der Verband lehrer nrw und der Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW) darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2026 „keinerlei Weiterentwicklung für Beförderungs- und Funktionsstellen sowie für Schulleitungen“ vorsehe. Wörtlich heißt es darin: „Mit großer Sorge stellen wir fest, dass der Haushaltsplan für 2026 keinerlei Weiterentwicklung für Beförderungs- und Funktionsstellen sowie für Schulleitungen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vorsieht.“ Die Konsequenz beschreibt lehrer-nrw-Vorsitzender Sven Christoffer zugespitzt: „Am 1. August 2026 stehen wir vor der absurden Situation, dass Eingangsamt und erstes Beförderungsamt besoldungsgleich sind. Das ist nicht akzeptabel.“

Auch aus der Opposition kam deutliche Kritik. Die FDP-Bildungspolitikerin Franziska Müller-Rech erklärte laut „Rheinischer Post“: „Wer eine Schule leitet oder zusätzliche Aufgaben etwa als Fachleitung übernimmt, muss mehr verdienen als jemand, der das nicht tut.“ Die SPD verweist zudem auf strukturelle Folgen für das System insgesamt. Dilek Engin wird mit den Worten zitiert: „Man darf sich wirklich nicht darüber wundern, dass das Land den Lehrermangel nicht in den Griff kriegt, wenn einerseits Schulleitungen und Personal fehlen und die Landesregierung andererseits alles tut, um die Menschen zu vergraulen, die im System sind.“

Die GEW knüpft an diese Kritik an, verschärft sie jedoch durch den Verweis auf das aktuelle Verwaltungshandeln. Aus Sicht der Gewerkschaft entsteht nicht nur eine strukturelle Schieflage im Besoldungssystem, sondern auch ein politisch widersprüchliches Vorgehen. „Die Einführung von A13/EG13 im Einstiegsamt für alle Lehrkräfte war ein wichtiger und längst überfälliger Schritt“, sagt Çelik. „Doch die Umsetzung ist nicht nur unvollständig geblieben, sondern hat neue Ungerechtigkeiten geschaffen, die jetzt dringend korrigiert werden müssen.“

„Eine Reform der Eingangsbesoldung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie das gesamte Besoldungssystem in den Blick nimmt“

Konkret geht es um das sogenannte Abstandsgebot, das aus dem Verfassungsrecht abgeleitet wird. Es verlangt, dass höhere Ämter auch finanziell erkennbar über niedrigeren liegen. Nach Darstellung der Gewerkschaft wird dieses Prinzip durch die aktuelle Konstellation unterlaufen. „Wer Beförderungsämter ausklammert, verletzt nicht nur das verfassungsrechtliche Abstandsgebot, sondern entwertet auch Verantwortung und Engagement im Schuldienst“, so Çelik. „Das trifft all jene, die bereit sind, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, und schreckt gleichzeitig diejenigen ab, die genau dafür gewonnen werden sollen.“

Die Landesregierung hatte zuletzt angekündigt, den Anpassungsbedarf bei Beförderungs- und Leitungsstellen erneut zu prüfen. Die Ergebnisse sollen in einen Gesetzentwurf einfließen, der für das Frühjahr vorgesehen ist und weitere offene Besoldungsfragen klären soll.

Gerade vor diesem Hintergrund bewertet die GEW das parallele Vorgehen der Verwaltung als problematisch. Während politisch noch Klärungsbedarf eingeräumt werde, würden rechtlich bereits ablehnende Entscheidungen getroffen. Çelik formuliert es so: „Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt – und ohne die Gewerkschaften einzubeziehen – einfach Fakten schafft und damit den betroffenen Mitgliedern und ihrer Gewerkschaft die Klärung der offenen Fragen aufbürdet.“

„Eine Reform der Eingangsbesoldung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie das gesamte Besoldungssystem in den Blick nimmt“, sagt Çelik. „Alles andere bleibt Stückwerk.“ News4teachers 

A13 für alle – aber… Lehrer-Gewerkschaften warnen vor „erheblicher Demotivation“

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tozitna
2 Stunden zuvor

„Wer eine Schule leitet oder zusätzliche Aufgaben etwa als Fachleitung übernimmt, muss mehr verdienen als jemand, der das nicht tut.“
Willkommen im brandenburgischen Modell! Fachleitungen bekommen hier – mit Ausnahme Deu/Ma/Eng nichts. Null.
Es sei denn, die Lehrerkonferenz beschließt , dass sie eine Abminderungsstunde kriegen. Gibts halt eine AG weniger oder die Klassenleiter kriegen nichts aus dem Pool. Deu/Ma/Eng kriegen 100Euro vor Steuern. So geht bei uns Wertschätzung…

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