KONSTANZ. Ein Zweitklässler stirbt bei seiner ersten Schwimmstunde – ein Fall, der weit über Konstanz hinaus für Entsetzen gesorgt hat. Zwei Pädagoginnen werden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, obwohl sie nach Darstellung des VBE die Vorgaben des Kultusministeriums eingehalten haben sollen. Nun hat das Landgericht die Strafen deutlich reduziert und damit eine neue juristische Bewertung gesetzt, ohne den Schuldspruch anzutasten. Für viele Lehrkräfte bleibt die zentrale Frage bestehen: Welche Verantwortung tragen sie tatsächlich im Schwimmunterricht – und welche Risiken sind überhaupt noch beherrschbar? Oder, wie es aus dem Verband heißt: Ist Schwimmunterricht unter diesen Bedingungen noch möglich?

Der Tod eines Kindes im Schwimmunterricht ist für Eltern und Lehrkräfte ein kaum vorstellbarer Alptraum – und genau so ein Fall hat nun ein Gericht in Konstanz beschäftigt. Im Berufungsprozess um das Ertrinken eines siebenjährigen Jungen hat das Landgericht die Strafen für zwei Pädagoginnen abgemildert: Statt Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängte das Gericht Geldstrafen: Die 45-jährige Lehrerin muss 9.000 Euro (150 Tagessätze à 60 Euro) zahlen, die damalige Referendarin 8.500 Euro (85 Tagessätze à 100 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem alle Beteiligten auf eine Revision verzichtet haben.
Der tragische Vorfall vom 18. September 2023 sorgte für bundesweite Schlagzeilen. Der Zweitklässler nahm an seiner ersten Schwimmstunde teil. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden alle 21 Kinder der Klasse gleichzeitig ins Wasser geschickt – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. In der Folge verloren die beiden Aufsichtspersonen den Überblick. Der Junge geriet bei einem Wasserspiel in einen Bereich, in dem er nicht mehr sicher stehen konnte und ging unter.
Junge ertrinkt unbemerkt bei erster Schwimmstunde – Richter: «Wirklich schwerer Fall»
Als die Pädagoginnen den regungslos auf dem Bauch treibenden Jungen entdeckten, sprang die Lehrerin ins Wasser, zog ihn heraus und leitete Reanimationsmaßnahmen ein. Der Rettungsdienst konnte den Jungen zunächst wiederbeleben, doch er starb durch den Sauerstoffmangel neun Tage später im Krankenhaus.
Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung stand schon seit dem Urteil des Amtsgerichts Konstanz Ende Februar 2025 fest und war nicht Gegenstand der Berufung. Damals waren die Grundschullehrerin zu neun Monaten und die ehemalige Referendarin, die heute an einer Privatschule in der Schweiz unterrichtet, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – jeweils verbunden mit Schmerzensgeldzahlungen von 10.000 beziehungsweise 7.000 Euro an die Eltern. Die Verteidigung hatte die Berufung auf das Strafmaß beschränkt.
Der Vorsitzende Richter betonte immer wieder, dass es sich um einen außergewöhnlichen Prozess handelte: «Wir hatten heute einen wirklich schwierigen und einen sehr tragischen Fall zu entscheiden.» Es sei Aufgabe der Kammer gewesen, eine angemessene Strafe zu finden – wohl wissend, dass keine Strafe den Tod eines Kindes ungeschehen machen könne oder den Wert eines Menschenlebens bemesse.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht mehrere mildernde Umstände. Beide Frauen seien nicht vorbestraft und hätten Einsicht sowie großes Bedauern gezeigt. Zudem habe das Geschehen ihr Leben erheblich belastet – beruflich wie privat. Der Schwimmunterricht sei zudem offenbar seit langem in ähnlicher Form durchgeführt worden. Die Frauen befinden sich eigenen Angaben nach seit dem Unfall in psychotherapeutischer Behandlung. Die Referendarin bekam keinen Beamtenstatus. Für die Lehrerin sind die dienstrechtlichen Folgen noch offen. Auch der lange Zeitablauf seit der Tat und die Dauer des Verfahrens spielten vor dem Berufungsgericht eine Rolle.
Gleichwohl sei das Vorgehen der Pädagoginnen beim Schulschwimmen vorhersehbar gefährlich gewesen, so der Richter weiter. Indem alle Kinder gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden, hätten sie sich außerstande gesetzt, jedes Kind im Blick zu behalten und rechtzeitig zu reagieren. Mit wilder werdenden Spielen zur Wassergewöhnung hätten sie die Lage noch unübersichtlicher gemacht.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten gefordert, die ursprünglichen Bewährungsstrafen aufrechtzuerhalten. Sie argumentierten, es seien grundlegende Sicherheitsregeln missachtet und dadurch eine erhebliche Gefahrenlage geschaffen worden. Die Verteidigung hingegen verwies auf die außergewöhnliche Belastung der Angeklagten und darauf, dass diese Verantwortung übernommen hätten. Zudem sei durch die Beschränkung der Berufung eine belastende und aufwendige Beweisaufnahme vermieden worden – auch im Interesse der betroffenen Kinder und Familien, die nun zur Ruhe kommen könnten.
„Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen“
Schon nach dem ersten Urteil hatte der Fall eine breite Debatte ausgelöst. Der Lehrerverband VBE beobachtete das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit und stellte die grundsätzliche Frage nach den Rahmenbedingungen von Schwimmunterricht. Landesverbandschef Gerhard Brand schrieb damals an die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne): „Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden.“
Das Kultusministerium betonte in seiner Stellungnahme, dass Schwimmunterricht hohe Anforderungen an Planung, Organisation und Aufsicht stelle. Lehrkräfte müssten „unter fachdidaktisch-methodischen wie auch organisatorischen Gesichtspunkten kompetent durchführen und so gestalten, dass unter präventiven Aspekten mögliche Risiken […] vermieden werden“. Weiter heißt es in den Vorgaben: „In der Durchführung ist eine dauernde, vorausschauende und umsichtig beobachtende Beaufsichtigung der Schwimmgruppe notwendig.“ Zudem sollen „für Schwimmer und Nichtschwimmer nach Möglichkeit getrennte Schwimmgruppen gebildet werden.“
Das Kultusministerium zeigte allerdings Verständnis für die Verunsicherung in den Schulen. „Die durch den tragischen Unfall und das Gerichtsurteil bei den Schwimmlehrkräften entstandene Verunsicherung können wir gut nachvollziehen“, hieß es. Zugleich wurde darauf verwiesen, dass eine abschließende Bewertung erst nach Rechtskraft des Urteils möglich sei – ein Punkt, der nun mit der Entscheidung des Landgerichts erreicht ist.
Lehrerin entschuldigt sich bei Familie des Jungen
Und die Familie des verstorbenen Jungen? Der Vater des Jungen, der erstmals vor Gericht erschienen war, schilderte im Prozess eindringlich die Folgen des Verlusts. Er erklärte, das Leben seiner Familie habe seit dem Tod des Sohnes eine dramatische Wendung genommen. Bis heute falle es ihm schwer, über das Geschehen zu sprechen oder vor Gericht zu erscheinen. «Mein Leben wird nie wieder leicht», sagte er. Sein Sohn habe nichts falsch gemacht. Er sei ein Kind gewesen, «mein Kind».
Mit dem Urteil zeigte sich der Verteidiger der Lehrerin trotz nun geltender Vorstrafe zufrieden. «Es ist die Option für sie, dass sie einen Neuanfang bekommt in ihrem Leben», sagte Rechtsanwalt Gerhard Zahner. Die 45-jährige Mutter einer siebenjährigen Tochter hatte sich vor Gericht beim Vater des Jungen entschuldigt. «Ich kann mir ihr Leid nicht vorstellen.»
Inzwischen wurden an der betroffenen Schule und im zuständigen Bad Änderungen vorgenommen, etwa zusätzliche Aufsicht und angepasste Rahmenbedingungen. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist das Strafverfahren nun abgeschlossen. Für Lehrerinnen und Lehrer bundesweit ist das Urteil aus Sicht der Verteidigung bedeutend. «Die Verantwortung ist gewachsen.» News4teachers / mit Material der dpa
Schüler ertrinkt beim Schulschwimmen: Alle Vorgaben eingehalten, trotzdem verurteilt?
Das Urteil ist natürlich insofern zu begrüßen, als dass die Strafe deutlich milder ist und das Gericht auch die Rahmenbedingungen in Form des Erlasses berücksichtigt hat.
Aber was in dem Text auch interessant ist:
“Die Lehrerin wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt, die damalige Referendarin zu 85 Tagessätzen à 100 Euro. “
Da sich Tagessätze am Einkommen orientieren tauchen zwei Fragen auf: