BERLIN. Das Arbeitsgericht Berlin hat die rechtlichen Spielräume von (Bildungs-)Gewerkschaften gestärkt. In einem seit Jahren schwelenden Streit um bessere Arbeitsbedingungen in kommunalen Kitas wiesen die Richter eine Klage des Landes Berlin gegen mögliche Streikmaßnahmen ab. Die Entscheidung korrigiert die Linie, die Berliner Gerichte noch 2024 in einem viel beachteten Eilverfahren vertreten hatten. Damit geht es nicht nur um die Situation in den Berliner Kitas, sondern um eine grundsätzliche Frage des Arbeitskampfrechts: Wie weit reicht die Friedenspflicht – und wann dürfen Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken?

Im Streit um einen unbefristeten Streik an kommunalen Kitas hat das Arbeitsgericht Berlin die Rechte der Gewerkschaften gestärkt. Die Richter wiesen eine Klage des Landes Berlin ab, mit der Streiks im Konflikt um bessere Arbeitsbedingungen für Kita-Beschäftigte untersagt werden sollten. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.
Damit kommt das Gericht im Hauptsacheverfahren zu einer anderen Bewertung als die Berliner Arbeitsgerichte im Herbst 2024. Damals hatten die Gewerkschaften Verdi und GEW Berlin einen unbefristeten Erzwingungsstreik vorbereitet, um Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen, kleineren Kita-Gruppen und weiteren Entlastungsmaßnahmen durchzusetzen. Die Mitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für dieses Vorgehen ausgesprochen.
Der Berliner Senat ging dagegen gerichtlich vor. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im Oktober 2024 im Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz. Die Beschäftigten der mehr als 280 kommunalen Kitas durften die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.
Die Richter begründeten dies seinerzeit mit der sogenannten Friedenspflicht. Sie argumentierten, dass bei den Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Entlastungsregelungen für Erzieherinnen und Erzieher gesprochen worden sei. Ein unbefristeter Streik sei deshalb unzulässig.
Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren kamen andere Richter jedoch zu einem anderen Ergebnis. Nach ihrer Auffassung reicht die Friedenspflicht nicht so weit, wie dies im Eilverfahren angenommen worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin wertet die Entscheidung als Signal über den konkreten Kita-Konflikt hinaus. In einer Stellungnahme erklärte die Gewerkschaft, das Gericht habe seine bisherige Bewertung revidiert und damit „den Weg für weitere Arbeitskampfmaßnahmen grundsätzlich wieder geöffnet“. Zugleich werde „die Bedeutung des Streikrechts und die Handlungsfähigkeit von Gewerkschaften gestärkt“.
Der Vorsitzende der GEW Berlin, Gökhan Akgün, bezeichnete das Urteil als „wichtige Entscheidung für die Beschäftigten“. Wörtlich erklärte er: „Sie haben das Recht, sich zu wehren, wenn die Belastung zu groß wird.“ Der Konflikt hat auch für Lehrkräfte eine große Bedeutung: Für die Beschäftigten an Schulen hatte die Berliner GEW ebenfalls einen Tarifvertrag gefordert, der bessere Arbeitsbedingungen festschreiben soll.
Zugleich betonte Akgün, dass die juristische Entscheidung die Probleme in den Einrichtungen nicht löse. „Die Probleme sind dieselben geblieben. Viele Kolleg*innen arbeiten seit Jahren am Limit, dies führt zu hoher Belastung, steigenden Ausfällen und wirkt sich unmittelbar auf die Gesundheit der Beschäftigten in den Kitas aus“, sagte er.
„Gerichte klären Rechtsfragen. Aber die Kita-Krise löst sich nicht vor Gericht, sondern nur durch bessere Arbeitsbedingungen und verbindliche politische Entscheidungen“
Nach Darstellung der Gewerkschaft schafft das Urteil zwar mehr rechtliche Klarheit als die Entscheidungen aus dem Jahr 2024. An den strukturellen Problemen in den Berliner Kitas habe sich jedoch nichts geändert. Die GEW kündigte deshalb an, nun ihre Tarifkommission einzuberufen und über das weitere Vorgehen zu beraten. „Wir beziehen unsere Mitglieder aktiv ein. Sie erleben die Situation jeden Tag und sie entscheiden mit, wie es weitergeht und welche Schritte wir als Nächstes gehen“, erklärte Akgün.
Die Gewerkschaft verbindet die Entscheidung zugleich mit einer politischen Forderung an den Berliner Senat. „Gerichte klären Rechtsfragen. Aber die Kita-Krise löst sich nicht vor Gericht, sondern nur durch bessere Arbeitsbedingungen und verbindliche politische Entscheidungen. Wir sind bereit für Verhandlungen, die die Beschäftigten spürbar entlasten und pädagogische Qualität sichern. Die Senatsverwaltung ist jetzt gefordert, diesen Weg mit uns zu gehen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende.
Der Streit um die Arbeitsbelastung von Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern beschäftigt die Berliner Bildungspolitik seit Jahren. Erst vor wenigen Tagen unterzeichneten Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und die GEW ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Lehrkräften an Berliner Schulen. Auch dort beschäftigte Erzieherinnen und Erzieher sollen davon profitieren.
Ob die aktuelle Gerichtsentscheidung zu neuen Arbeitskampfmaßnahmen in den kommunalen Kitas führt, dürfte nun zunächst Gegenstand gewerkschaftsinterner Beratungen werden. Klar ist jedoch bereits jetzt: Die Frage, unter welchen Bedingungen Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen, wird die Berliner Arbeitsgerichte und die Tarifparteien möglicherweise noch länger beschäftigen. News4teachers / mit Material der dpa