
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Bundesbildungsministerin will die 13 als Altersgrenze
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat (News4teachers berichtete). Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal «The BMJ». Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem «Stern» sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: «Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.»
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission «Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt» bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet – eine Empfehlung gaben die Expertinnen und Experten nicht ab.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
«Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt», sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. «Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.» Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. «Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.»
Jager ergänzte: «Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.»
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen – Handyfreie Zone: die Schule
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. «Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor», erklärte der Entwicklungspsychologe. «Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.»
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. «Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.»
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: «Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.» Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. News4teachers / mit Material der dpa
Das Gesetz drückt ein klares gesellschaftliches Unwerturteil aus und kann das Verhalten langfristig prägen – auch, wenn es vorerst massenhaft unterlaufen wird.
Es ist sinnvoll und richtig, Heroin zu verbieten – auch, wenn alle Fixer wären.
Mit dem Rauchen haben die auch sinvolle Gesetze gemacht … sind halt langfristig angelegt. Aber das verstehen die deutschen Schnappatmer und Bedenkenträger nicht.
Ja und auch da gab es genügend Leute die meinten das könne niemals klappen..Kein rauchen mehr in Restaurants und Kneipen? Geht gar nicht. Heute genieße ich die frische Luft beim Essen und bis auf wenige asoziale Raucher halten sich fast alle an die Nichtrauchergebiete (auch in Freizeitparks z.B.)
War abzusehen. Wie kommt man nur immer wieder auf so lebensferne Ideen?!
Soso, 400 australische Jugendliche wurden also befragt.
Nun ja, …
Ich würde mal sagen, dass das nicht repräsentativ ist.
Oder was meinen die anderen?
Repräsentativiät ist nicht allein an der Zahl der Befragten ablesbar – Australien hat etwa 28 Millionen Einwohner, etwa ein Drittel der Einwohnerschaft Deutschlands. Repräsentative Studien in Deutschland mit 1.200 Befragten (was hochgerechnet der Stichprobe der aktuellen australischen Studie entspräche) können sehr wohl repräsentativ sein. Dafür sind aber auch noch andere Kriterien entscheidend (Zufallsauswahl, Gewichtung zentraler Merkmale etc.).
Repräsentativität ist übrigens keine Frage von „meinen“. Dafür gibt es klare wissenschaftliche Kriterien.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„These are observational findings, and the authors acknowledge that the sample size was small, concentrated in one Australian state (New South Wales), and relied on self-reporting, all of which may have affected the accuracy and generalisability of the results.„ Also eher nicht repräsentativ.
Es geht auch in der Studie primär um die Wirksamkeit der Umsetzung von Alterskontrollen, nicht um das Verbot selbst:
“In an accompanying editorial, Dr Amrit Kaur Purba explains that these results offer valuable early signals. She stresses, however, that it is vital to distinguish policy effectiveness from implementation, noting that widespread circumvention and low compliance make it difficult to judge a policy’s true potential.“
Es ist nicht die erste Studie, die zu solchen Ergebnissen kommt. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2026/05/australiens-social-media-verbot-zeigt-nur-begrenzte-wirkung-wer-bleibt-gilt-als-cool/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Alle Wahlen zeigen, dass das auch immer ganz gut stimmt mit den Umfragen. Selten nicht. Sehr selten!
Trends deutlich – aber natürlich: Umfragen vor einer Wahl („Was würden Sie wählen wenn…“) und die tatsächliche Wahlentscheidung sind nochmal zwei paar Schuhe. Deshalb heißt es auch Meinungsforschung und nicht Zukunftsvorhersage. Letztere gibt es in der Glaskugel.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
https://bmjgroup.com/little-evidence-that-australias-under-16-social-media-restrictions-have-curbed-use-among-adolescents/
Habe ich (und jeder andere mit minimaler Ahnung) schon vor Monaten geschrieben:
Sie können ENTWEDER ein freies und ohne Kenntnisse zugängliches www-Internet haben – oder Inhaltskontrollen.
Beides gleichzeitig geht nicht.
Die Basisprotokolle wurden sogar explizit dafür ENTWICKELT, Unterbrechungen zu umgehen.
Sorry, aber das ist Unsinn. Presse in Deutschland (damit auch News4teachers) unterliegt selbstverständlich dem Presserecht – ohne dass uns jemand inhaltlich kontrolliert. Es geht um die Haftung. Wenn wir Inhalte verbreiten, die strafrechtlich relevant sind (was auch für einen Bruch des Jugendschutzes gelten würde) – dann haften wir dafür und müssen auch jemanden angeben, der oder die „Verantwortliche/r im Sinne des Presserechts“ ist, der oder die also persönlich haftet. Wenn wir jemandem Schaden zufügen, dann müssen wir dafür einstehen. Das gilt übrigens auch für Inhalte dieses Leserforums.
Warum haften die Betreiber vermeintlich sozialer Medien nicht für die Inhalte, die sie verbreiten? Das ist der Knackpunkt, nicht die inhaltliche Kontrolle.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
«Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.»
Soweit ich weiß, ist das Betreten von Autobahnen auch für Kinder verboten. Ich würde meine (und auch andere) davon fernhalten.