Home Politik Erstes Bundesland schlägt bei Besoldung ordentlich drauf: Beamtenbund spürt “Good Vibes“

Erstes Bundesland schlägt bei Besoldung ordentlich drauf: Beamtenbund spürt “Good Vibes“

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KIEL. Schleswig-Holstein gehört zu den ersten Bundesländern, die Konsequenzen aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung ziehen – und legt als erstes Land ein umfassendes Konzept mit konkreten Berechnungen für Nachzahlungen und dauerhafte Besoldungsanpassungen vor. Die Bedeutung reicht weit über den Norden hinaus: Bund und Länder stehen gleichermaßen unter Druck, ihre Besoldungssysteme an die Karlsruher Vorgaben anzupassen. Besonders relevant ist das für den Schuldienst: Lehrkräfte sind in Deutschland die größte einzelne Beamtengruppe.

Mehr zu holen. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Die Anpassungen in dem geplanten Gesetzesentwurf basieren auf den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November, wie das Finanzministerium mitteilte. „Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“, sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). „Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die notwendigen Maßnahmen konsequent um.“ Für die kommende Finanzplanung des Landes bedeuteten die Anpassungen jedoch eine erhebliche Herausforderung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im November entschieden, dass die Besoldung zahlreicher Beamtinnen und Beamten in Berlin verfassungswidrig war. Zudem hat es seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. Diese Vorgaben gelten für alle Dienstherren gleichermaßen, also für Bund und Länder. Auch die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein steht deshalb derzeit auf dem Prüfstand.

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.

  • So soll nach Angaben des Finanzministeriums die Besoldung für 2025 für die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen. Dabei sei ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 steigen die Bezüge entsprechend um bis zu knapp fünf Prozent.
  • Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge laut dem Ministerium in allen Gruppe um weitere vier Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 15 bis 25 Prozent angehoben.
  • Im Jahr darauf erhöhten sich die Bezüge in allen Gruppen um weitere 3,8 Prozent. Zudem werde der Familienergänzungszuschlag erneut angehoben – um überwiegend 12 bis 22 Prozent. Alle Anpassungen gelten dann auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

In Schleswig-Holstein unterrichten insgesamt rund 34.000 Lehrkräfte. Der überwiegende Teil von ihnen ist verbeamtet. Die meisten Lehrkräfte werden inzwischen nach Besoldungsgruppe A13 bezahlt. Das gilt seit August 2025 auch für Grundschullehrkräfte. Lehrkräfte mit besonderen Funktionen werden in der Regel nach A14 oder A15 besoldet, Schulleitungen größerer Schulen teilweise auch nach A16.

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt dem Ministerium zufolge jetzt das parlamentarische Verfahren. Die erste Lesung im Landtag ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Die zweite Lesung folgt erst danach. Das Finanzministerium beabsichtigt die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen dann mit den November-Bezügen auszuzahlen.

Auslöser der Anpassungen sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten amtsangemessenen Alimentation von Beamten. Die Karlsruher Richter hatten in mehreren Verfahren – unter anderem 2020 sowie dann aktuell im November 2025 – präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Besoldung als verfassungsgemäß gilt. Der Staat ist verpflichtet, Beamte so zu bezahlen, dass ihre Bezüge einen ausreichenden Abstand zu sozialstaatlichen Leistungen wahren und sich am allgemeinen Einkommensniveau orientieren. In der öffentlichen Debatte wurde dabei insbesondere die Marke hervorgehoben, wonach die Besoldung mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung erreichen muss.

Die Konsequenz dieser Rechtsprechung betrifft nicht nur die unteren Besoldungsgruppen. Wenn dort Aufschläge notwendig sind, müssen auch die höheren Besoldungsstufen angepasst werden, damit die Abstände innerhalb des Besoldungssystems erhalten bleiben. Die Vorgaben des Gerichts zwingen Bund und Länder deshalb zu einer umfassenden Neubewertung ihrer Besoldungstabellen.

Der Bund hat bereits eine umfassende Reform der Beamtenbesoldung auf den Weg gebracht. Schleswig-Holstein gehört zu den ersten Ländern, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun in konkrete Gesetzgebung umsetzen. Das Land hat als erstes ein umfassendes Anpassungskonzept mit detaillierten Berechnungen für alle Besoldungsgruppen einschließlich möglicher Nachzahlungen vorgelegt. „Good Vibes aus Schleswig-Holstein“, so kommentiert das der Beamtenbund (dbb).

Auch Hessen treibt die Reform voran: Dort liegt bereits ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 und 2027 im Landtag. Andere Bundesländer stehen dagegen noch am Anfang des Prozesses. In Niedersachsen beschloss der Landtag zunächst eine Einmalzahlung von 500 Euro für Beamte im Jahr 2025, in den unteren Besoldungsgruppen bis zu 800 Euro. Eine grundlegende Neuordnung des Besoldungssystems steht dort noch aus.

In Berlin rechnet die Finanzverwaltung damit, dass ein entsprechendes Gesetz erst 2027 verabschiedet werden kann. Als Grund gilt der hohe Verwaltungsaufwand, weil auch ältere Besoldungsansprüche überprüft werden müssen. Bundesweit haben zahlreiche Beamtinnen und Beamte vorsorglich Widerspruch gegen ihre frühere Besoldung eingelegt, um mögliche Nachzahlungsansprüche zu sichern. News4teachers / mit Material der dpa

Karlsruhe zwingt Länder zu höherer Beamtenbesoldung – erstes Bundesland kündigt entsprechende Nachzahlungen an (bis zu 13.000 Euro)

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44 Kommentare
LehrerBW
9 Tage zuvor

Ja…so wird es nun in allen Bundesländern passieren müssen, die die letzten Jahre konzertiert ihre Beamten zu niedrig besoldet haben.

Rolf Emil B.
9 Tage zuvor
Antwortet  LehrerBW

Richtig so!
Faire Arbeitsbedingungen endlich!
35 Std. Woche
Digitalunterricht ausbauen
Urlaubsregelung ausweiten

Küstenfuchs
9 Tage zuvor
Antwortet  Rolf Emil B.

Es geht um faire Bezahlung, nicht um feuchte Träume von faulen Säcken.

447
9 Tage zuvor

Ich habe den Artikel zunächst nur überfolgen, vielleicht habe ich was wichtiges übersehen…aber 3-4% ?

Ähm, lol? Shrinkflation sagt hallo?

Klar, ist keine schlechte Sache, aber „ordentlich“ und „good vibes“ wäre ein echter (zumindest nomineller) Inflationsausgleich…

Rolf Emil B.
9 Tage zuvor
Antwortet  447

muss 12 % wie in der Wirtschaft rauf!

Küstenfuchs
9 Tage zuvor
Antwortet  Rolf Emil B.

Es sind doch praktisch 12 %.

447
8 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Ich möchte Ihnen gerne Finanzprodukte verkaufen dürfen“, würde ich darauf antworten. 😉

Küstenfuchs
9 Tage zuvor
Antwortet  447

Rückwirkend für 2025 3,2%, (teilweise) rückwirkend für 2026 4,0% und zum 1.1.27 nach einmal 3,8%. Macht zusammen 11,4% im Zeitraum 2025-2027.

Vermutlich zum November bekommen wir die Nachzahlungen aus 2025 und 2026.
Das ist schon recht ordentlich.

ed840
8 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Die Prozentsätze fallen aber geringer aus als z.B. die jährliche Rentenerhöhung 2025 und 2026.

Alex
8 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Fragt sich nur, ob es das zusätzlich gibt oder statt der ausgehandelten Tariferhöhung.

Eisblume
5 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Interessante Frage.

447
6 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Öhm, ich bin gerade nicht sicher ob ich reinfalle oder Sie es WIRKLICH nicht verstehen? 😀

3,2% = lächerlich
3,8% = lächerlich
4,0% = geht gerade so.

Alle diese Zahlen sind massiv unter der (echten) Inflation.
Das ist ein Reallohnverlust.

Ich demonstriere Ihnen das gerne mal:
„Ich, 447, zahle Ihnen für Ihre Arbeitsleistung 10.000 Eurodollar! Fetter Schluck aus der Pulle! Pro Jahr einen Eurodollar, das macht in 9999 Jahren dann 10.000 Eurodollar, weil ich Ihnen den ersten schon dick und fett jetzt gleich gebe!“ –> nicht ernst zu nehmen.

Mika BB
9 Tage zuvor

Das ist dann (ohne Betrachtung des Familienzuschlags) eine Erhöhung um 11,41%. Man darf gespannt sein, ob die nun noch deutlich sichtbarere Verletzung des Grundsatzes: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für angestellte Lehrkräfte, insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass der Arbeitsumfang der angestellten Lehrkräfte durch den Par. 44 TVL dem der Beamten gleichgestellt ist, endlich mal zur Paralleltabelle für angestellte Lehrkräfte führt.

vhh
9 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Der Arbeitgeber kann da maximal entspannt bleiben. Es gibt ja kein Abstandsgebot und sittenwidrig wird das erst bei 50% unter ‚üblichem Lohn‘. Druck gibt es schon gar nicht, über die Paralleltabelle wird geredet, aber damit ist nur E13 als Paralleleinstufung zu A13 gemeint, von Zahlen spricht da niemand. Warum auch, das würde für Beamte eine Nullrunde bedeuten und der dbb sitzt mit am Tisch.
Eher kommt es dazu, dass Beamte (zuerst einen Teil) SV zahlen müssen und deshalb deren Gehälter aufgestockt werden. Dann hätten wir E13(alt) und E13(neu) mit gleicher Arbeit und 50% Gehaltsunterschied…

Katabaster
9 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Es gibt auch kein rechtlich verbindliches Gebot für A13 für alle Lehrämter und doch wurde es in mehreren Bundesländern durchgesetzt (und in einigen immer noch nicht, was beweist, es gibt kein rechtlich verbindliches Gebot!).

Es bedarf aber eines starken (moralischen) Drucks und guter Argumente und das sehe ich nicht.

Bla
8 Tage zuvor
Antwortet  Katabaster

Weil der AG auch so einen immensen Wert auf „verbindlich“, „Zusage“, „rechtlich verbindlich“ usw. legt?
Merkt man bei der AZE?
Oder bei der Zusage zur Behindertenrechtskonvention [mit Inkludierung bei genügend Ressourcen und Rahmenbedingungen]?
Oder ’sämtlichen‘ „Versprechen und Zusagen“?
Warum wird Schule nochmal nicht als Arbeitsort definiert? Ah. Ja.

Also nur weil der AG/Staat etwas nicht macht … Heißt das noch lange nicht, dass irgendetwas „etwas“ beweisen würde erstmal.

Man ist da „recht flexibel“ mit einigen Ansichten.
Wenn sich bspw. ein Herr Brodkorb als ehemaliger Bildungsminister und Finanzminister [Meck.-Vorpom.] in einem Podcast hinsetzt und sinngemäß sagt „Geld? Ach das ist nicht das Problem. Sogar weniger Geld wäre sinnvoll, weil das die Kreativität und den Umgang anregt“ oder „Autisten haben im Lehrerberuf nichts zu suchen“ …dann kann man mal eine Vermutung haben, wo der Weg hinging und hingeht.

Schotti
8 Tage zuvor
Antwortet  Katabaster

Das rechtliche Gebot gibt es natürlich, nennt sich Master Abschluss. Master bedeutet A13, ist überall so. Halten sich halt nicht alle dran. Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge, siehe Arbeitszeiterfassung oder Alimentation.

Eisblume
5 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

In mehreren Ländern bekommen die Lehrer aber nicht alle A13. Warum klagen die dann nicht, wenn der Dienstherr gegen Recht und Gesetz verstößt?

Vermutlich gibt es dazu kein Gesetz, das besagt, dass man bei einem Masterabschluss A13 bekommen MUSS. Hätten Sie einen Gegenbeweis?

Die KI widerspricht Ihnen:
“ Mit einem Masterabschluss steigen Sie im öffentlichen Dienst in der Regel im höheren Dienst ein. Maßgeblich für die genaue Einstufung sind die konkrete Stelle sowie die Berufserfahrung, wobei die Stufen in ganz Deutschland nach Bundesländern variieren. [1, 2, 3]“

Widersprechen Sie der KI? Fundiert?

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Bedeutet „Abstandsgebot“ nicht, halte dich von diesem Arbeitgeber fern?

Mika BB
9 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Vermutlich, ja…

Eisblume
5 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Jeder kann gehen. Meckern tun alle. Gehen tut keiner. Also was soll’s? Das ist nicht die Lösung!

Sonnenuntergang
9 Tage zuvor

Werden die angestellten Lehrer gleichgestellt und bekommen die gleiche Erhöhung?

ed840
9 Tage zuvor
Antwortet  Sonnenuntergang

Unwahrscheinlich, denn für die gilt ja der Tarifvertrag, den ihre Verterer*innen mit den Arbeitgebern ausgehandelt haben.

vhh
8 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Der Tarifvertrag, dessen Ergebnis die Beamten schon (in NRW mit Zuschlag) bekommen haben? Honi soit…

Alex
8 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Noch ist da nichts in trockenen Tüchern, das entsprechende Gesetz soll erst demnächst im Landtag beschlossen werden.

unfassbar
9 Tage zuvor
Antwortet  Sonnenuntergang

Mit Sicherheit nicht. Den Kinderzuschlag gibt es ja auch nicht.

Omg
9 Tage zuvor
Antwortet  Sonnenuntergang

Es soll ab 2027 Gleichstellungstabellen geben. Frag nicht , was das heisst. Eine Gleichstellung könnte kein Landeshaushalt aushalten. So sagt das zumindest Hessen.

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  Sonnenuntergang

Lediglich geplante Deputatserhöhungen werden vollumfänglich übertragen.

Ragnar Danneskjoeld
9 Tage zuvor
Antwortet  Sonnenuntergang

Nein. Warum sollten sie auch?

Mika BB
8 Tage zuvor

Weil das die regelmäßige Begründung zur Übernahme der Tariferhöhungen des TVL auf die Beamten ist.

Eisblume
5 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Und wer setzt sich wirkmächtig dafür ein? Mir scheint niemand. 🙁

vhh
8 Tage zuvor
Antwortet  Sonnenuntergang

Nach §44 TVL sind die jetzt schon so gleich, da wäre noch mehr Gleichstellung eine unangemessene Übertreibung.

Omg
9 Tage zuvor

„In Berlin rechnet die Finanzverwaltung damit, dass ein entsprechendes Gesetz erst 2027 verabschiedet werden kann. Als Grund gilt der hohe Verwaltungsaufwand, weil auch ältere Besoldungsansprüche überprüft werden müssen.“ Das so nicht korrekt. In Berlin ist der Großteil der Berechnungen abgeschlossen, das Gesetz ist fertig. Siehe dazu den Beitrag auf berliner-besoldung.de . Aber es stimmt, dass man das erst nachder Wahl umsetzen möchte oder auch nicht oder so…

Schotti
9 Tage zuvor

Werden in SH alle Lehrkräfte mit besonderen Funktionen „in der Regel“ nach A14 oder A15 besoldet, oder trifft das lediglich auf einen kleinen Teil von Lehrkräften der Sek2 zu?

Lera
8 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

An Grundschulen wird genau EINE Person mit maximal A14Z besoldet: die Schulleitung, ALLE ANDEREN bekommen A13, ganz egal, was sie neben dem Unterricht machen – es gibt halt GAR KEINE Funktionsstellen, das läuft alles informell, on top und gratis. Yeah!

Unverzagte
8 Tage zuvor
Antwortet  Lera

In HH sollten wir uns auf A13 Stellen bewerben. Diese waren mit einer Funktion also zusätzlicher Arbeit verbunden. Die perfide Verarschung lag darin, dass uns erst zwei Wochen vor Ende des zweiten Examens mitgeteilt wurde, dass wir nur A12 erhalten. Ein Richter teilte auf unsere Klage hin mit, dass wir mit der Pleite des Staates hätten rechnen müssen…erst vor paar Jahren wurde mir der längst überfällige Titel „Studienrätin“ mit A13 verliehen.

Schotti
8 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Dann stimmt das „in der Regel“ im Artikel eindeutig nicht. Sollte korrigiert werden.

mama51
7 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Genau soooo ist es! 🙁 Jedenfalls in Hessen!

Kinderflüsterer
9 Tage zuvor

Und selbst wenn es eine Erhöhung gibt- bezahlen wir sie an anderer Stelle. Siehe Sachsen- Anhalt: geplant ist, z. B. ein Jahr später vorzeitig in Pension zu gehen.

Katabaster
8 Tage zuvor
Antwortet  Kinderflüsterer

Und das ist dann wie anderswo auch?

Omg
8 Tage zuvor
Antwortet  Kinderflüsterer

Brandenburg erhöht vermutlich die Arbeitszeit für alle Beamten. Bisher sind nur die Lehrer dran gewesen

Mika BB
7 Tage zuvor
Antwortet  Omg

Auf 41h, wie in etlichen Bundesländern üblich…

Eisblume
5 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Und gibt es dann irgendwie einen Unterschied zwischen den angestellten und den verbeamteten Lehrern? Wo fällt die 1h mehr dann an? Bei der Vorbereitung zuhause oder beim Stundendeputat? Es müssten doch die angestellten Lehrer dann ein geringeres Stundendeputat haben.

Namina
5 Tage zuvor

Gerade habe ich danach gefragt, ob die SchaLL in NRW etwas für eine Gleichstellung der angestellten Lehrer gegenüber den verbeamteten macht. Ja, macht sie. Sie ist nur wahrscheinlich nicht einflussreich genug.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Die Gleichstellung der Einkommen qua Gesetz muss für alle Lehrkräfte gelten!
https://www.schall-nrw.de/unsere-themen/gleicher-lohn-fuer-gleiche-arbeit

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