KIEL. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Beamtenbesoldung reagiert Schleswig-Holstein als erstes Bundesland mit einem umfassenden Anpassungsprogramm. Beamte und Versorgungsempfänger sollen rückwirkend höhere Bezüge erhalten. Für das Land bedeutet das Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe.

Der Landtag in Schleswig-Holstein beschäftigt sich mit den finanziellen Folgen mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) stellte nun im Finanzausschuss Eckpunkte für eine Anpassung der Besoldung vor, die rückwirkend greifen soll. Nach Angaben der Ministerin rechnet die Landesregierung für Nachzahlungen für das Jahr 2025 und höhere Ausgaben im Jahr 2026 mit zusätzlichen Kosten von rund 460 Millionen Euro. Betroffen sind auch die rund 25.000 Lehrkräfte mit Beamtenstatus (von insgesamt rund 30.000) in Schleswig-Holstein.
Wie der Norddeutsche Rundfunk unter Berufung auf Schneider berichtet, kann der größte Teil dieser Summe durch bereits gebildete Rücklagen und Vorsorgen gedeckt werden. Für etwa 75 Millionen Euro will die Landesregierung einen Nachtragshaushalt aufstellen. Ziel ist es, das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen und die Zahlungen im Laufe des Jahres 2026 umzusetzen.
Auslöser der Anpassungen sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten amtsangemessenen Alimentation von Beamten. Die Karlsruher Richter hatten in mehreren Verfahren – unter anderem 2020 sowie dann aktuell im November 2025 – präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Besoldung als verfassungsgemäß gilt. Nach Auffassung des Gerichts müssen Beamte einen deutlichen Abstand zu Einkommen aus Mindestlohn und Sozialleistungen wahren. Wird dieser Abstand unterschritten, ist die Besoldung verfassungswidrig und muss korrigiert werden.
„Das Problem sind nicht die Besoldungsansprüche, sondern die jahrelange Praxis der Politik, diese durch ungerechtfertigte Sparbeschlüsse auszuhebeln“
Die Konsequenz dieser Rechtsprechung betrifft nicht nur die unteren Besoldungsgruppen. Wenn dort Aufschläge notwendig sind, müssen auch die höheren Besoldungsstufen angepasst werden, damit die Abstände innerhalb des Besoldungssystems erhalten bleiben. Die Vorgaben des Gerichts zwingen Bund und Länder deshalb zu einer umfassenden Neubewertung ihrer Besoldungstabellen.
Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland nun konkrete Berechnungen vorgelegt. Für das Jahr 2025 ist eine rückwirkende Erhöhung vorgesehen. In den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie bei Professoren- und Richterbesoldungen der Gruppen C1, C4, W2 und W3 soll die Anpassung rund 3,2 Prozent betragen, mindestens jedoch etwa 125 Euro monatlich. Für höhere Besoldungsgruppen ab A16 sind lineare Erhöhungen von bis zu knapp fünf Prozent vorgesehen.
Zum 1. Januar 2026 soll eine weitere Anpassung folgen. Vorgesehen ist eine einheitliche lineare Erhöhung von bis zu etwa vier Prozent für alle Besoldungsgruppen. Zusätzlich will das Land den Familienzuschlag deutlich erhöhen. Je nach Familienkonstellation soll dieser Zuschlag um etwa 15 bis 25 Prozent steigen. Eine weitere Anpassung ist für Anfang 2027 vorgesehen, deren genaue Höhe noch berechnet wird.
„Es muss mit weiteren Nachzahlungen rückwirkend bis zum Jahr 2007 gerechnet werden, sobald das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachlegt“
Die geplanten Änderungen gelten nicht nur für aktive Beamte, sondern auch für Versorgungsempfänger. Nach Berechnungen, über die unter anderem die Kieler Nachrichten berichten, könnten Beamte in Schleswig-Holstein je nach Besoldungsstufe Nachzahlungen zwischen etwa 3.000 und 13.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 erhalten.
Gewerkschaften begrüßen die Ankündigung der Landesregierung. „Die Nachbesserungsbedarfe sind das Ergebnis früherer Kürzungen und Streichungen bei der Besoldung und Versorgung in Schleswig-Holstein. Hier haben in den vergangenen Jahrzehnten massive Einschnitte stattgefunden“, so heißt es bei GEW und DGB. „Wer möchte, dass der öffentliche Dienst gut funktioniert, kann nicht gleichzeitig für die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Besoldung sein“, erklärt dbb-Landesvorsitzender Kai Tellkamp. „Wenn sich diejenigen, die die Verfassung schützen – nämlich die Beamtinnen und Beamten – nicht auch in eigener Sache auf die Verfassung verlassen können, dann entsteht ein irreparabler Schaden für die Demokratie.“
Weiter erklärt er: „Die Bürger bitten wir um Verständnis für die Kostensteigerungen: Das Problem sind nicht die Besoldungsansprüche, sondern die jahrelange Praxis der Politik, diese durch ungerechtfertigte Sparbeschlüsse auszuhebeln. Tatsächlich ist der kostspielige Korrekturbedarf entstanden, weil die Warnungen des dbb sh zum Beispiel bei der Kürzung des Weihnachtsgeldes, bei der Besoldungskürzung zum Aufbau der Versorgungsrücklage oder beim Selbstbehalt in der Beihilfe ignoriert wurden.“
Die Folgen gehen voraussichtlich deutlich über den angekündigten Gesetzentwurf hinaus: „Es muss mit weiteren Nachzahlungen rückwirkend bis zum Jahr 2007 gerechnet werden, sobald das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachlegt“, verlautet der dbb – entsprechende Klagen liegen vor (News4teachers berichtete).
Zugleich zeichnet sich ab, dass auch andere Bundesländer begonnen haben, ihre Besoldungssysteme anzupassen. In Niedersachsen beschloss der Landtag Anfang März zunächst eine Einmalzahlung von 500 Euro für Beamte für das Jahr 2025, für niedrigere Besoldungsgruppen bis zu 800 Euro. Eine umfassende strukturelle Anpassung steht dort noch aus. In Berlin rechnet die Finanzverwaltung damit, dass ein entsprechendes Gesetz erst 2027 verabschiedet werden könnte. Hintergrund ist der große Verwaltungsaufwand, weil auch ältere Ansprüche geprüft werden müssen. Bundesweit haben zahlreiche Beamte Widerspruch gegen ihre frühere Besoldung eingelegt, um mögliche Nachzahlungen zu sichern. News4teachers