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Hacker stehlen Daten Tausender Schüler und Lehrkräfte – und veröffentlichen sie im Darknet (frei für kriminellen Missbrauch?)

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MÜNCHEN. Die Nachricht erreichte Münchner Schulen zunächst über Medienberichte. Persönliche Daten von rund 120.000 Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten des Bildungsbereichs könnten aus den Systemen eines städtischen IT-Dienstleisters abgeflossen sein. Ob die Informationen tatsächlich im Darknet kursieren, ist bislang unklar, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Für viele Schulleitungen und Lehrkräfte ist der Fall dennoch ein Schock – auch weil er Erinnerungen an einen anderen Vorfall weckt, bei dem die Befürchtungen erst mehr als ein Jahr später bestätigt wurden.

Was passiert mit den Daten im Darknet? (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Als die ersten Eltern am St.-Anna-Gymnasium in München von einem möglichen Datenleck erfuhren, hatten sie die Meldungen bereits in den Medien gelesen. Schulleiterin Susanne Sütsch entschied sich deshalb, die Familien selbst zu informieren. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung schilderte sie die Verunsicherung vieler Familien. „Schon vorher haben wir Fragen von Eltern bekommen, die wissen wollten, ob die Daten ihrer Kinder betroffen sind.“ Und sie verwies auf ein Problem, das viele Schulen nur begrenzt beeinflussen können: „Alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Schülerdaten an der Schule greifen nicht, wenn es andernorts ein Datenleck gibt.“

Die Frage, die derzeit viele Münchner Schulen beschäftigt, lautet deshalb nicht nur, ob Daten abgeflossen sind. Sie lautet auch: Wie sicher sind die digitalen Infrastrukturen, auf die Schulen inzwischen angewiesen sind?

Auslöser der aktuellen Debatte ist der Verdacht, dass personenbezogene Daten von rund 120.000 Menschen die Systeme der städtischen Tochtergesellschaft LHM Services GmbH verlassen haben könnten. Nach Recherchen der Abendzeitung, über die unter anderem der Bayerische Rundfunk und die Süddeutsche Zeitung berichteten, sollen Datensätze von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten des Bildungsreferats betroffen sein. Genannt werden Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Adressen und Angaben zu den jeweils besuchten Schulen.

„Wir wollen wissen, ob Daten rausgegangen sind und wenn ja, welche. Ist da auch meine private Handynummer dabei? Ist die im Darknet gelandet?“

Gesichert ist bislang wenig. Die Staatsanwaltschaft und die bayerische Zentralstelle Cybercrime ermitteln. Die LHM Services GmbH hat Strafanzeige erstattet und den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz informiert. Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf eine externe Darknet-Recherche, die bislang keine frei zugänglichen Datensätze gefunden habe. Nach Darstellung des Unternehmens spreche derzeit vieles dafür, dass Daten nicht öffentlich verfügbar gewesen seien, sondern möglicherweise gezielt an Dritte weitergegeben wurden.

Für Betroffene macht diese Ungewissheit die Situation kaum einfacher.

„Die Lehrkräfte an meiner Schule machen sich Sorgen um ihre Daten. Und ich mir auch“, sagte Thomas Peter, Schulleiter der Erich-Kästner-Realschule, der Süddeutschen Zeitung. „Wir wollen wissen, ob Daten rausgegangen sind und wenn ja, welche. Ist da auch meine private Handynummer dabei? Ist die im Darknet gelandet?“

Auch Wolfgang Rudolph vom Münchner Lehrer- und Lehrerinnenverband schilderte gegenüber der Zeitung seine Irritation. „Vermutlich sind meine Daten jetzt im Darknet. Und zwar nicht nur Vor- und Nachname, sondern auch die Adresse und die Religionszugehörigkeit.“ Besonders problematisch könne dies für vulnerable Gruppen werden, etwa für jüdische oder ukrainische Schülerinnen und Schüler oder für Personen des öffentlichen Lebens.

Die Ermittlungen in München laufen erst an. Doch die Debatte bekommt zusätzliche Brisanz, weil es bereits einen anderen Fall gibt, der zeigt, welche Folgen ein Angriff auf schulische IT-Systeme haben kann.

Rund 300 Kilometer nordwestlich von München kämpfen Schulen in Rheinland-Pfalz seit Monaten mit den Nachwirkungen eines Cyberangriffs. Dort hatte die international bekannte Ransomware-Gruppe LockBit nach Angaben von Behörden und Medienberichten im Januar 2025 die Infrastruktur des Schulnetzwerks DNSX angegriffen. Betroffen waren etwa 45 Schulen in der Vorderpfalz, darunter zahlreiche Schulen in Speyer.

Zunächst war lediglich von einem möglichen Datenabfluss die Rede. Eltern und Schülerinnen und Schüler wurden damals darüber informiert, dass ein Datenleck nicht ausgeschlossen werden könne. Mehr als ein Jahr blieb unklar, ob die Angreifer tatsächlich Daten erbeutet und veröffentlicht hatten.

Im März 2026 änderte sich das.

In einem Schreiben an Eltern und Erziehungsberechtigte informiert die Realschule Plus Germersheim über eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“, bei der nach aktuellem Ermittlungsstand Daten „unbefugt kopiert und im Darknet veröffentlicht“ worden seien. Genannt werden unter anderem Namen, Anschriften und Geburtsdaten von Schülerinnen und Schülern, Kontaktdaten von Eltern, Zeugnisse, schulinterne Vermerke, Gesundheitsdaten, disziplinarische Maßnahmen und Fotos.

Als mögliche Folgen nennt die Schule „Identitätsmissbrauch“, „Phishing- und Betrugsversuche“, „unbefugte Kontaktaufnahme“, „Social Engineering“ und „Erpressungsversuche“. Zugleich weist sie darauf hin: „Derzeit [ist] kein konkreter Missbrauch nachgewiesen“, ein solcher könne jedoch „nicht ausgeschlossen werden“.

Der Münchner IT- und Datenschutzanwalt Marc Maisch berichtet auf seiner Kanzleiwebsite unter Berufung auf einen von ihm vertretenen ehemaligen Schüler sowie IT-forensische Untersuchungen von insgesamt mehr als 2,5 Terabyte veröffentlichten Daten. Das liegt in einer Größenordnung, in der sich Millionen von Dokumentenseiten oder Hunderttausende PDF-Dateien speichern lassen. Genannt werden Stammdaten, Zeugnisse, Fehlzeitenübersichten, Gesundheitsinformationen, disziplinarische Vermerke und interne Dokumente.

Die veröffentlichten Datensätze betreffen nach Darstellung der Kanzlei nicht nur Schülerinnen, Schüler und deren Familien. In dem Beitrag heißt es ausdrücklich: „Ferner sind personenbezogene Daten von Lehrern enthalten.“ Damit wären auch Beschäftigte von Schulen von dem Datenleck betroffen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat nach Angaben der Kanzlei inzwischen Ermittlungen aufgenommen.

Nach Angaben des von Maisch vertretenen ehemaligen Schülers seien bereits Ende 2023 erhebliche Sicherheitsmängel gemeldet worden. Der Schüler habe sich zunächst an seine Schulleitung gewandt. Dokumentiert worden seien unter anderem im Klartext gespeicherte Administrator-Passwörter, weitreichende Administratorrechte, veraltete Verschlüsselungsverfahren und eine fehlende Trennung verschiedener Netzwerke. Die Schulleitung habe versucht zu vermitteln, schreibt die Kanzlei. Die geschilderten Mängel seien jedoch nach Darstellung des Hinweisgebers nicht grundlegend beseitigt worden.

Die Stadt Speyer widerspricht Teilen der Darstellung. In einem Schreiben an die Kanzlei, das auf der Website dokumentiert ist, heißt es, die Behauptung, die Stadt sei über entsprechende Sicherheitsmängel informiert gewesen, entspreche nicht den Tatsachen. Die Kanzlei wiederum stellte später klar, ihr Mandant habe nicht behauptet, die Stadt selbst informiert zu haben. Die Frage, welche Stellen welche Kenntnisse hatten und welche Verantwortlichkeiten bestanden, gehört inzwischen zu den Gegenständen der datenschutzrechtlichen Ermittlungen.

Der Fall verweist auf ein Grundproblem der digitalen Schulverwaltung.

Immer mehr personenbezogene Daten werden zentral gespeichert und verarbeitet. Dazu gehören nicht nur Namen und Adressen, sondern häufig auch Gesundheitsinformationen, Förderbedarfe, Leistungsdaten oder Angaben zu familiären Situationen. Schulen sind auf diese Systeme angewiesen. Gleichzeitig entstehen dadurch hochattraktive Ziele für Cyberkriminelle.

Nicht jeder Datenabfluss beginnt mit einem technischen Einbruch in ein System. Häufig versuchen Angreifer zunächst, Beschäftigte zu täuschen. Sie geben sich etwa als interne Ansprechpartner aus, erschleichen Zugangsdaten oder bewegen Mitarbeitende dazu, Sicherheitsregeln zu umgehen. Fachleute sprechen von „Social Engineering“. „Menschen sind eine Schwachstelle“, sagte der Informatikprofessor Stefan Wagner von der Technischen Universität München der Süddeutschen Zeitung.

„Es gibt keine perfekte Lösung, die grundsätzlich verhindern könnte, dass Insider Daten abziehen“

Johannes Kinder, Informatikprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, verwies gegenüber der Süddeutschen Zeitung auf die Grenzen technischer Kontrolle. „Es gibt keine perfekte Lösung, die grundsätzlich verhindern könnte, dass Insider Daten abziehen“, sagte er. Zwar gebe es Analysetools, die ungewöhnliches Nutzerverhalten erkennen und Alarm schlagen könnten. Wenn jemand plötzlich die Daten von 100.000 Schülerinnen und Schülern herunterlade, obwohl er sonst nur mit deutlich kleineren Datenmengen arbeite, könne dies auffallen. Allerdings müsse dann auch jemand die Warnung bewerten. Automatische Sperren könnten wiederum legitime Arbeitsprozesse behindern. Für Schulen bedeutet das eine unangenehme Erkenntnis.

In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Datenschutz und Datensicherheit im Schulalltag zu stärken. Lehrkräfte werden geschult, Kommunikationswege abgesichert, Zugriffsrechte eingeschränkt. Doch viele Risiken liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs einzelner Schulen. Sie entstehen bei Dienstleistern, in Rechenzentren oder innerhalb komplexer Verwaltungsstrukturen.

Genau das beschäftigt derzeit viele Münchner Schulleitungen. Noch ist offen, ob sich die Vorwürfe bestätigen. Noch ist unklar, welche Daten tatsächlich betroffen sein könnten. Doch die Erfahrungen aus der Pfalz zeigen, dass zwischen einem ersten Verdacht und der endgültigen Aufklärung Monate oder sogar Jahre liegen können. Selbst dort, wo inzwischen von veröffentlichten Daten ausgegangen wird, bleiben viele Fragen offen. Wer die Informationen heruntergeladen hat, wie sie weiterverbreitet werden und ob sie irgendwann für Betrugsversuche oder andere Straftaten genutzt werden, lässt sich häufig nicht beantworten.

Die Realschule Plus Germersheim rät Eltern deshalb zu „besonderer Vorsicht bei unerwarteten Nachrichten (E-Mail, Telefon, Social Media etc.)“, zur „Änderung von Passwörtern“ und dazu, sensible Informationen nicht ohne Prüfung weiterzugeben. Zudem empfiehlt die Schule eine „erhöhte Aufmerksamkeit bei Konto- und Vertragsaktivitäten“. Mehr als ein Jahr nach dem Angriff geht es damit längst nicht mehr nur um die Frage, welche Daten gestohlen wurden. Für viele Betroffene stellt sich nun das noch weitreichendere Problem: Wer nutzt die veröffentlichten Informationen – und was wird daraus noch folgen? News4teachers / von Volker Jürgens

Der Autor Volker Jürgens war selbst Geschäftsführer eines IT-Unternehmens in der Bildungsbranche und Vizepräsident des Didacta-Verbands. Er ist heute als Fachjournalist tätig.

Hackerangriffe auf Schulen: Treiben Datenschützer die Bildungseinrichtungen (ungewollt) in die Hände von Cyber-Kriminellen?

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14 Kommentare
Katze
1 Monat zuvor

Breaking News:
Die Realschule Plus Germersheim eröffnet offiziell den ersten Darknet‑Tag der offenen Tür. Im Angebot: Schülerdaten, Gesundheitsinfos, Fotos, Disziplinarvermerke – alles frisch aus der Cloud, direkt ins kriminelle Einkaufswägelchen. Die Schule empfiehlt „Wachsamkeit“. Klar. Ich empfehle den Analogpakt Kita & Schule: zurück zu Technik, die nicht gehackt werden kann – Kreidetafel, Notenbuch, Overheadprojektor (liebevoll Polylux genannt) und Schlüssel statt Dongle, dazu ein Lehrerzimmercomputer, der beim Hochfahren höflich nachfragt, ob die DDR‑polytechnische Oberschule noch geöffnet hat ( nur Spaß!).
Die Bildungsinitiative Schland 2035 fordert: digitale Selbstverteidigung für Schulen, bevor der nächste Schulserver auf die Idee kommt, seine Daten freiwillig ins Darknet auszuwandern – eine Art Work‑and‑Travel‑Programm für überforderte Verwaltungsgeräte.
In einem Land, in dem die Schulbehörde noch darüber nachdenkt, ob sie E‑Mails eigentlich „als Schriftform“ akzeptieren darf, schaffen es Schüler mühelos, Lehrkräfte digital zu demontieren – inklusive Upload auf Plattformen, deren Betreiber vermutlich nicht einmal wissen, wie man „Datenschutzgrundverordnung“ buchstabiert.
Währenddessen wird der betroffene Lehrer freundlich darauf hingewiesen, er möge doch bitte „Ruhe bewahren“, „keine Eskalation provozieren“ und „das Gespräch mit den Eltern suchen“ – jenen Eltern, die im Netz Petitionen starten sowie dabei Schul‑ und Personaldaten wie Konfetti in die digitale Landschaft streuen und die Lehrkraft öffentlich an den digitalen Pranger stellen.
Und im Paralleluniversum der Schulbehörde entfaltet sich das Geschehen inzwischen mit der stoischen Eleganz eines kafkaesken Verwaltungsballetts. Die Ouvertüre: die Petitions- und Lehrerframingeltern. Der zweite Akt gehört dann den Schülern, die längst begriffen haben, dass ein Smartphone mehr Macht verleiht als jede Klassenkonferenz: heimlich aufgenommene Lehrerfotos, verfremdet, entstellt, sexualisiert – und mit einer Leichtigkeit auf fragwürdige Plattformen hochgeladen, als handle es sich um harmlose Stickerpakete.
Während Lehrkräfte versuchen, ihre Würde zurückzuerobern, prüft die Behörde zunächst, ob sie überhaupt zuständig ist – und anschließend, ob die Zuständigkeit vielleicht an eine andere Stelle delegiert werden könnte, die sich wiederum außerstande sieht, eine Zuständigkeit zu übernehmen.
Und genau hier betritt die Rechtsabteilung des Schulamts die Bühne: ein Jurist, bewaffnet mit Kommentarbänden, Paragrafenketten und der unerschütterlichen Fähigkeit, jede Frage in eine Gegenfrage zu verwandeln. Er stellt dieselbe existenzielle Kernfrage wie die kleinen Sachbearbeiter – nur mit mehr Fußnoten:
„Bin ich zuständig? Und falls ja: Darf ich das überhaupt? Und falls nein: Wer könnte es sein? Und falls niemand es ist: Ist das dann vielleicht der eigentliche Rechtszustand?“
Ein Dialog zwischen zwei Behördenwelten, die einander nie begegnen, weil beide damit beschäftigt sind, ihre eigene Unzuständigkeit rechtskonform zu dokumentieren.
Formulare wachsen nach wie Hydras Köpfe, Zuständigkeiten lösen sich auf wie Kreidestaub im Wind, und irgendwo im Zentrum dieses bürokratischen Möbiusbandes sitzt ein Sachbearbeiter, der seit Jahrzehnten darüber nachdenkt, ob er den Vorgang überhaupt öffnen darf – während der Jurist daneben ein Gutachten darüber verfasst, ob das Nachdenken selbst bereits ein Verwaltungsakt sein könnte.
Am Ende bleibt nur die bittere Pointe: In einem System, das sich selbst permanent überholt, scheinen Daten, Bilder und Rufschädigungen schneller im Darknet und auf dubiosen Plattformen anzukommen als Verantwortlichkeiten in der Schulbehörde.

Maybe
1 Monat zuvor

Wenns nicht so heiß wäre, würde ich jetzt Holz ‚hacken‘ gehen – da seh ich wenigstens, was reingeht und was rauskommt.
Ansonsten : eigentlich nicht verwunderlich, denn „Doch viele Risiken liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs einzelner Schulen. Sie entstehen bei Dienstleistern, in Rechenzentren oder innerhalb komplexer Verwaltungsstrukturen.“
und ehrlich gesagt wurschteln auch an Schulen (zu) viele, LuL, Sekretärinnen, Chef innen, Sachaufwandsträger innen, EDVbetreuer innen, mit Systemzugang in verschiedensten Bereichen rum.
May schon be, dass da etwas abgegriffen wird.
Danke H. Jürgens

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Maybe

Es sind 120.000 Personen betroffen. Die Verantwortung dafür liegt beim IT-Dienstleister. Keine Schule hat so umfangreiche Rechte, dass durch deren Fehler so viele Daten abfließen könnten. Und falls doch, ist es erst Recht ein eklatantes Versagen des IT-Dienstleisters.

Bayerische Eltern
1 Monat zuvor

Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann Cyberangriffe erfolgreich sind.

Leck suchen, Verantwortlichkeit dafür eruieren, draus Lernen und konkrete Sicherheitslücke schliessen.

Parallel transparente Kommunikation an Betroffenen welche Daten wohin abgeflossen sind, dann treffen wir entsprechende Massnahmen.

Realist
1 Monat zuvor

Ach, jetzt liegt das Versagen einmal eindeutig bei einem außerschulischen Akteur, nämlich dem IT-Dienstleister, und schon heißt es: „Kann ja mal passieren“

Nein, hier haben die „Fachkräfte“ aus der „Wirtschaft“ versagte. Und zwar gründlich. Gerade als „Bayerische Eltern“ ist das Geheule doch sonst immer groß, wenn in den Schulen etwas schiefläuft. Und jetzt ist einmal nicht die Schule Schuld und schon ist alles nicht so schlimm???

Bayerische Eltern
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Schneller Faktencheck zeigt, dass ist ein städtischer Betrieb.
Teil vom IT Referat der LHM.
Nix freie Wirtschaft.
Vielleicht alles ehemalige Lehrer dort??

Spass bei Seite:
ich denke Sie begreifen den Komplexitäts Unterschied zwischen dem
– Versäumnis Datendiebstahl
Vs
– Versäumnissen bei Schulkontonutzung/ Schulkalendernutzung/ Schulaufgabenplanung/ getarnten Ordnungsmassnahmen/ didaktischen Unterrichtsdefiziten einzelner Lehkräfte/ …

‐—————‚
Die Daten, um die es in der Recherche geht, verwaltet die LHM Services GmbH (LHM-S), eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München, die für städtische Bildungseinrichtungen zuständig ist und dabei persönliche Daten im Auftrag der Stadt und deren Einrichtungen verarbeite Die LHM Services GmbH ist direkt an das IT-Referat (RIT) der Landeshauptstadt angebunden.

Realist
1 Monat zuvor

Also, wenn schon zitieren, dann vollständig:

„Münchner IT-Referat nicht kontrollbefugtDie Daten, um die es in der Recherche geht, verwaltet die LHM Services GmbH (LHM-S), eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München, die für städtische Bildungseinrichtungen zuständig ist und dabei persönliche Daten im Auftrag der Stadt und deren Einrichtungen verarbeitet. Laut LHM-S-Homepage sind das rund 900 Schulen, Kitas und Sportstätten.
Die LHM Services GmbH ist direkt an das IT-Referat (RIT) der Landeshauptstadt angebunden. In seiner Stellungnahme an den BR weist das Referat darauf hin, dass es die LHM-S nur auf gesamtstädtischer IT-Ebene (Strategie, Projekte, Finanzen) steuere. Man habe aber keine operative Verantwortung, keine Weisungsbefugnis und keine Kontrollaufträge für den IT-Betrieb der LHM-S.“
https://www.br.de/nachrichten/bayern/daten-von-muenchner-schuelern-im-darknet-was-bislang-bekannt-ist,VMcbrCZ

Ich übersetze das einmal:
Man hat eine GmbH als privatwirtschaftliche Gesellschaft aus dem öffentlichen Recht ausgegliedert. Warum macht man das denn, gerade im IT-Bereich? Damit man vermeintliche „Fachkräfte“ aus dem IT-Bereich mit Gehältern bezahlen kann, die deutlich höher sind, als es die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes erlauben. Also sind es sowohl rechtlich als auch gehaltstechnisch die berühmten „Leistungsträger“ aus der „freien Wirtschaft“. Und diese haben offensichtlich mit ihrer Qualifikation und Leistung die schulische IT der Stadt gegen die Wand gefahren.

Und ihren postulierten „Komplexitätsunterschied“ sehe ich nicht. Letztendlich würde das ja bedeuten, so ein Datendiebstahl ist im Gegensatz zu „didaktischen Unterrichtsdefiziten“ Pillepalle ist und nicht der Rede wert. Aber warum dann dieses GmbH-Konstrukt? Hohe Gehälter für „Pillepalle“ und Versagen? Nur weil das in der „freien Wirtschaft“ so oft üblich ist, muss man das auch hier durchwinken???

Bayerische Eltern
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ok dann gerne auch anders 🙂

Eine Stadt gründet eine Tochterfirma.
Ist mit Ihren Betrieben der einzige Kunde.
Hat mit der freien Wirtschaft keine einzige Geschäftsbeziehung ihrer Dienstleistung.
Organisiert das ganze aber so, dass sie nicht kontroll- und weisungsbefugt ist.
Verliert dann bei Ihrer eigenen Tochterfirma ihre eigenen Daten.
Ein Schildbürgerstreich vom andern Stern

Offensichtlich ist es egal ob städtische Schule oder städtische Tochterfirma: es geht drunter und drüber 🙂

Passts jetzt besser?
Immer gerne

Realist
1 Monat zuvor

Und Sie meinen die „freie Wirtschaft“ ohne Staatsbeteiligung kann es besser? So wie Microsoft, die sich einen Generalschlüssel in der Cloud klauen ließen und monatlich Millionen PC-Nutzer als Update-Qualitätskontrolleure missbrauchen, weil sie ihre eigenen Testlabore weggespart haben? Oder SAP, das so kompliziert einzurichten ist, dass Unternehmen, die sich auf dieses Abenteuer einlassen, entweder nach 600 Millionen in den Sand gesetzten Euros die Notbremse ziehen (LIDL) oder sich in eine Consultant-Abhängigkeit begeben, wo kleinste Umkonfigurierungen mit Tagessätzen von tausenden Euro bestraft werden?

Bayerische Eltern
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ich hab keine Expertise in Defiziten und Unzulänglichkeiten von IT Unternehmen 😉

Ich kann Ihnen aber sagen wo das Bildungssystem versagt.

Worüber wollen Sie sprechen
– getarnte Ordnungsmassnahmen?
– schulordnungswidrige Leistungsdruckorgien im Übertritt 4 Klassen?

MadMax
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

„Man hat eine GmbH als privatwirtschaftliche Gesellschaft aus dem öffentlichen Recht ausgegliedert. Warum macht man das denn, gerade im IT-Bereich? Damit man vermeintliche „Fachkräfte“ aus dem IT-Bereich mit Gehältern bezahlen kann, die deutlich höher sind, als es die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes erlauben.“

Nun ja, eigentlich ist sogar das Gegenteil, denn die Leute braucht man nicht verbeamten, sondern man stellt sie weiter unter „E-Besoldung“ ein.. Kann man sogar auf deren Homepage nachlesen: „Bezahlung nach TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)“. Ja, der TV-V kennt ein 13. Monatsgehalt, aber dafür kennt der TVÖD lebenslanges Angestelltenverhältnis nach 15 Jahren (das es im TV-V nicht gibt).

https://www.kommunalforum.de/tvoed_vs_tv_v.php
https://www.kommunalforum.de/tv_v_eingruppierung.php

Schön drücken kann man dann noch das Gehalt, indem man z.B. für sicherheitsrelevante Aufgaben, so wie es die LHS gerade macht, dann für Fachinformatiker ausschreibt, anstatt für Akademiker oder gar Master-Absolventen.

If you pay peanuts, you get monkeys.

Bayerische Eltern
1 Monat zuvor
Antwortet  MadMax

Ich befürchte auch dass da low-cost Prio1 war

Opossum
1 Monat zuvor

Ein Blick auf Seiten von vielen staatlichen Strukturen, und ich werde nicht Gedanke los, dass an Informationssicherheit wurde es auch gespart. Das war die Frage der Zeit, bis etwas geleakt wird.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Es ist ja auch schwer, Datenschutz (Schutz von personenbezogenen und personen beziehbaren Daten) sowie Informationssicherheit (digitale wie auch analoge) haben teilweise konträre Schutzziele.

Drei Schutzziel von Informationssicherheit sind *unverfälschte* (unverfälschbare) Informationsverfügbarkeit (für den passenden Anwendungszweck): Verfügbarkeit, Integrität mit Vertraulichkeit.

Für den Datenschutz ist gerade das Gegenteil wichtig, nämlich Abwesenheit von Informationen – Datenminimierung.

Man braucht also schonmal zwei Personen die nicht dasselbe machen, fest in allen Geschäftsprozessen drin stecken : Fachlich bewandert sind in der Anwendungsdomain aber auch Überblich nicht nur bzgl der der eingesetzten Technik sondern auch Kenntnis zum aktuellen Stand der Technik besitzen , gleichzeitig die rechtlichen Gegebenheiten im Blick behalten und auf die Anwendungsdomain abbilden können.

Je nach Betriebsgröße braucht es dafür mehrere Personen – genauso wie beim Thema Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit.

Etwa 6 Personen hätten wir somit schonmal, die gerade keine IT-Administration machen können, denn diese 6 Personen haben beratende Aufgaben aber keine umsetzende Aufgaben.

Und wieviele von denen gibt es an einer „normalen Schule“ … meines Wissens keine.

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