
Eigentlich wollte der Landtag in Kiel über den Gesetzentwurf zur Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern beraten – doch am Ende erzürnte die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP vor allem ein Unterpunkt der Novelle. So sieht die Reform auch vor, dass Schulen in Schleswig-Holstein künftig Ton- und Bildaufnahmen der Schüler zu pädagogischen Zwecken im Unterricht nutzen dürfen – auch ohne Zustimmung der Eltern oder volljährigen Schüler.
Besonders Videoaufnahmen könnten dem Entwurf nach Lehrkräften helfen, Schülern gezielt zu zeigen, wo und wie sie sich verbessern können. Dieses Mittel eigne sich vor allem für den Sportunterricht sowie für darstellende oder rhetorische Aufgaben.
Angesichts dieser Sätze warf der bildungspolitische Sprecher der SPD, Martin Habersaat, der schwarz-grünen Landesregierung vor, im Gesetz zu verstecken, dass sie Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen filmen lassen wolle. «Das ist ja ein bestimmtes Menschenbild, was dahintersteht», kritisierte er. Gefilmt werden darf seiner Ansicht nach aber nur mit Einwilligung. Die geplante Regelung hielt er für «hochproblematisch».
FDP warnt vor «gefährlichem Machtgefälle»
Die FDP-Abgeordnete Anne Riecke erwartet von der Landesregierung, diesen Teil des Gesetzes zurückzunehmen. «Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein», betonte sie. «Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch – und gerade – in der Schule.»
Wer Schülerinnen und Schüler ungefragt filme, schafft laut Riecke ein «gefährliches Machtgefälle». Daher dürfe mit dem Passus im Gesetzesentwurf kein Präzedenzfall geschaffen werden – auch für weitere Aufnahmen in anderen Bereichen der Schule. «Natürlich können Videoaufnahmen im Unterricht sinnvoll sein», sagte sie. «Aber die Nutzung solcher Aufnahmen kann nur mit der Erlaubnis der Betroffenen passieren.»
Bildungsministerin kündigt strenge Vorgaben an
Bildungsministerin Dorit Stenke sagte auf Nachfrage: «Im Rahmen der schulgesetzlichen Anpassung wurde von Schulen angeregt, die Anwendung von Ton- und Videoaufnahmen zu regeln.» Auch andere Länder hätten vergleichbare Regelungen. «Gerade weil es sich um sensible Daten handelt, bewegen sich die Lehrkräfte im Rahmen der geltenden Datenschutzverordnung – und das wird ausdrücklich auch so im Schulgesetz stehen.»
So soll es strenge Vorgaben für die Verarbeitung von Ton- und Bilddaten geben. «Sie dürfen angefertigt werden, soweit und solange die Datenverarbeitung zur pädagogischen Rückmeldung im konkreten Einzelfall des lehrplanmäßigen Unterrichts geeignet, erforderlich und angemessen ist», erklärte die Ministerin.
Doch der CDU-Abgeordnete Martin Balasus sagte im Plenum: «Bezüglich der Debatte um die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht halten ich und meine Fraktion das für nicht angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schülerinnen zu tun.» Daher gehe die CDU-Fraktion davon aus, dass dies noch einmal im Laufe der parlamentarischen Debatte angepasst werde. News4teachers / mit Material der dpa
Auch Lehrkräfte gefilmt: Kamera-Überwachung an Grundschule für unzulässig erklärt
Klingt sehr danach, als ob jemand umfassendes Video- und Audiomaterial für das KI-Training braucht, die öffentlich verfügbaren Quellen sind ja schon alle abgegrast.
Das plötzliche Interesse, dies zur Steigerung der Unterrichtsqualität zu nutzen („Besonders Videoaufnahmen könnten dem Entwurf nach Lehrkräften helfen, Schülern gezielt zu zeigen, wo und wie sie sich verbessern können.“), überzeugt nicht wirklich, denn günstige Videokameras gibt es schon seit Jahrzehnten…
Was ist eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild? Warum mussten Schulen und Kitas bisher von allen“ eine Foto- und/oder Filmerlaubnis schriftlich einholen?
Das Recht am eigenen Bild | Persönlichkeitsrechte | bpb.de
Eigentlich neige ich nicht dazu, Anwälte für jede Kleinigkeit zu bemühen, aber in diesem Fall wünsche ich mir viele Eltern und Lehrer, die das anwaltlich anfechten!
„Bezüglich der Debatte um die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht halten ich und meine Fraktion das für nicht angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schülerinnen zu tun.“
Richtig so!
Die Empörung, die in der Überschrift erwähnt wird, scheint doch nicht allzu groß zu sein, wenn man die wenigen Reaktionen darauf hier im Forum betrachtet.
Artikel, in denen es ums Geld, die Arbeitszeit, Beamte vs. Angestellte … geht, lösen dagegen sehr heftige Diskussionen aus.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte scheinen immer weniger Menschen zu interessieren.
Man gewöhnt sich anscheinend mit der Zeit an so ziemlich alles.