BERLIN/LONDON. Seit dem Brexit sind Klassenfahrten nach Großbritannien für deutsche Schulen komplizierter geworden – vor allem, wenn Jugendliche ohne EU-Pass mitreisen. Ein neues Verfahren soll seit August viele dieser Hürden beseitigen: Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre können als Teil einer deutschen Schulgruppe ohne Visum und ohne elektronische Einreisegenehmigung ETA einreisen; für viele reicht wieder der Personalausweis. Doch die Erleichterung hat ihre Tücken. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus unterscheiden sich die benötigten Dokumente erheblich – und Fehler bei der Vorbereitung können im Extremfall die Einreise der ganzen Gruppe gefährden.

Seit dem 1. August 2026 gilt für Klassenfahrten deutscher Schulen nach Großbritannien ein neues Schülersammellistenverfahren. Es erfasst geschlossene Gruppen von mindestens fünf Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 19 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule in Deutschland besuchen und von mindestens einer Lehrkraft begleitet werden. Die Reise muss zeitlich begrenzt sein; Aufenthalte von mehr als sechs Monaten fallen nicht darunter.
Die britische Regierung reagiert damit auf Probleme, die sie nach dem Brexit selbst geschaffen hatte. Großbritannien beendete 2021 die Anerkennung des früheren europäischen „List of Travellers“-Verfahrens. In einem offiziellen Begleitdokument zur jetzigen Änderung räumt die Regierung ein: „The requirement to travel on a passport and hold a visa (if a visa national) was viewed by Germany as a significant barrier to German school groups visiting the UK.“ („Die Pflicht, mit einem Reisepass zu reisen und – sofern Visumpflicht besteht – ein Visum zu besitzen, wurde von Deutschland als erhebliches Hindernis für Reisen deutscher Schulgruppen in das Vereinigte Königreich angesehen.“) Die lapidare Konsequenz: „The changes address this concern.“ („Mit den Änderungen wird diesem Problem Rechnung getragen.“)
Tatsächlich ist die Erleichterung erheblich. Wer ordnungsgemäß über das neue Verfahren als Schülerin oder Schüler einreist, braucht weder ein britisches Besuchsvisum noch eine ETA – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die britische Regierung formuliert: „It is free to enter the UK with this form and pupils will not need a visa or an electronic travel authorisation (ETA).“ („Die Einreise in das Vereinigte Königreich mit diesem Formular ist kostenlos, und die Schülerinnen und Schüler benötigen weder ein Visum noch eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).“)
Gerade für Klassen mit Jugendlichen aus visumpflichtigen Drittstaaten beseitigt das eine hohe Hürde. Schülerinnen und Schüler aus EU-Staaten sowie aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein profitieren zusätzlich: Für sie genügt im Rahmen des Verfahrens grundsätzlich wieder ein gültiger Personalausweis. Einen vorhandenen Reisepass empfiehlt die britische Regierung dennoch, weil damit die Grenzkontrolle schneller gehen könne.
Die Tücke steckt allerdings im Detail. Denn die Befreiung von Visum und ETA bedeutet keineswegs, dass für alle Kinder dieselben Dokumente ausreichen. Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten benötigen grundsätzlich einen geeigneten Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument. Die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums führen dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsche Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer als ausreichend auf. Eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung für ein Asylverfahren oder ein bloßer Ausweisersatz reichen dagegen selbst nicht als Reisedokument.
„Wichtig ist, zu beachten, dass die Regelungen nicht intuitiv erfasst werden können. Sie müssen zugleich strikt eingehalten werden“
Das Bundesinnenministerium mahnt deshalb zu genauer Vorbereitung. Schulen sollen frühzeitig sämtliche Staatsangehörigkeiten sowie die vorhandenen Reise- und Aufenthaltsdokumente der Teilnehmer erfassen. „Bitte gehen Sie nicht von bloßen Annahmen aus, sondern klären Sie den Sachverhalt vollständig“, heißt es in den Anwendungshinweisen. Und weiter: „Wichtig ist, zu beachten, dass die Regelungen nicht intuitiv erfasst werden können. Sie müssen zugleich strikt eingehalten werden.“
Besonders aufwendig kann es werden, wenn Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten mitfahren. Bei ihnen muss zusätzlich der Aufenthaltsstatus in Deutschland geprüft werden. Läuft ein Aufenthaltstitel vor Ende der Reise ab, muss rechtzeitig eine Verlängerung und gegebenenfalls eine geeignete Fiktionsbescheinigung beantragt werden. Bei Jugendlichen im laufenden Asylverfahren oder mit einer Duldung kann zusätzlich zur britischen eine EU-Schülersammelliste erforderlich werden. Je nach Fall müssen außerdem Ausländerbehörde oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeschaltet werden.
Fehlt ein geeignetes Reisedokument, kann für bestimmte Schülerinnen und Schüler ein Reiseausweis für Ausländer infrage kommen. Seine Ausstellung kann laut BMI bis zu acht Wochen dauern; das Ministerium empfiehlt deshalb, ihn mindestens drei Monate vor der Reise zu beantragen. Wird keine Gebührenbefreiung gewährt, kostet er 97 Euro. Auch für andere fehlende Ausweisdokumente sollten Schulen erhebliche Zeitpuffer einplanen.
Herzstück des neuen Verfahrens ist die britische Schülersammelliste. Darin müssen alle Mitglieder der Reisegruppe sowie die erforderlichen Angaben zu den Reisedokumenten erfasst werden. Anschließend muss die Liste von der zuständigen deutschen Landes- oder Kommunalbehörde bestätigt werden. Die aktuelle britische Anleitung verlangt, dass die Unterlagen spätestens 15 Tage vor der Abreise dort eingereicht werden. Zwei bestätigte Exemplare müssen auf der Fahrt mitgeführt werden.
Auch bei einer weiteren Vorgabe lohnt sich genaues Hinsehen. Die britische Anleitung empfiehlt zusätzlich eine von Eltern oder Sorgeberechtigten unterschriebene Reiseeinverständniserklärung und eine Kopie ihres Ausweisdokuments. Nach einem ausdrücklichen Aktualisierungshinweis der britischen Regierung vom 27. August handelt es sich dabei um eine Empfehlung und nicht um eine verpflichtende Voraussetzung.
Für Lehrkräfte gelten die Erleichterungen ohnehin nicht. Sie benötigen weiterhin einen Reisepass und – sofern sie nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit davon ausgenommen sind – eine ETA oder ein Visum. Dasselbe gilt für Schülerinnen und Schüler ab 20 Jahren. Das BMI stellt klar: „Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab 20 Jahre genießen auf Grund des Schülersammellisten-Verfahrens keine günstigere Behandlung.“
Und schließlich darf aus einer gemeinsamen Klassenfahrt nicht planmäßig eine Individualreise werden. Wer beispielsweise nach der Fahrt noch allein in Großbritannien bleiben und Verwandte besuchen möchte, kann nicht über das Sammellistenverfahren reisen. Kurze Phasen, in denen Jugendliche sich während der Klassenfahrt selbstständig bewegen, sind dagegen möglich, solange der Gruppenzusammenhang bestehen bleibt.
Wie wichtig die korrekte Vorbereitung ist, macht das Bundesinnenministerium mit einer deutlichen Warnung klar: „Bitte beachten Sie, dass bei einem falschen Ausfüllen der Liste im Extremfall der gesamten Gruppe die Einreise verweigert werden kann.“ News4teachers
- Hier geht es zu den offziellen Informationen des Bundesinnenministeriums.
- Und hier zu denen der britischen Regierung.
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