Home Praxis Wenn Schüler gewalttätig werden: Verwaltungsgericht stärkt Lehrkräften den Rücken

Wenn Schüler gewalttätig werden: Verwaltungsgericht stärkt Lehrkräften den Rücken

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DÜSSELDORF. Dürfen Lehrkräfte einen Schüler festhalten, wenn er um sich schlägt, Mitschüler bedroht und seine Lehrerin angreift? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt – und eine klare Entscheidung getroffen: Lehrerinnen und Lehrer dürfen sich gegen körperliche Angriffe von Schülerinnen und Schülern verteidigen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen sogar eingreifen, um andere Kinder zu schützen. Das Gericht betont allerdings zugleich, dass körperliche Gewalt an Schulen grundsätzlich verboten bleibt. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen unzulässiger Gewaltanwendung und rechtmäßiger Gefahrenabwehr.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Ein neunjähriger Grundschüler aus dem rheinischen Monheim verliert im Unterricht die Kontrolle. Er beschimpft und bedroht Mitschüler, wirft Gegenstände um sich, schlägt und tritt. Auch seine Lehrerin wird zum Ziel der Attacken: Der Junge greift sie körperlich an, beleidigt und bespuckt sie. Um die Situation unter Kontrolle zu bringen, hält die Pädagogin den Schüler an den Armen fest. Gemeinsam mit einer zweiten Lehrerin, die selbst keinen Körperkontakt zu dem Jungen hat, bringt sie ihn aus dem Klassenraum auf den Flur.

Die Lehrerin will damit sich selbst und die übrigen Kinder vor weiteren Angriffen schützen. Doch das körperliche Eingreifen wird anschließend zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Für den Neunjährigen wird beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Eilantrag gestellt, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet werden soll, ihn vor der Lehrerin zu schützen. Bei minderjährigen Kindern werden solche Verfahren üblicherweise von den Eltern als gesetzlichen Vertretern geführt. Wer den Antrag im konkreten Fall veranlasst hat, geht aus der Mitteilung des Gerichts nicht hervor.

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diesen Antrag mit Beschluss vom 16. Oktober 2026 abgelehnt, wie nun bekannt wurde. Das Eingreifen der Lehrerin sei rechtmäßig gewesen, teilte das Gericht mit. Die Pädagogin habe sich gegen die Angriffe des Schülers verteidigen dürfen. Zugleich sei sie verpflichtet gewesen, die Mitschüler vor weiteren Übergriffen zu schützen.

„Greift ein Schüler eine Lehrkraft oder einen Mitschüler tätlich an, so ist eine Lehrkraft berechtigt, sich zu verteidigen“

Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf gewaltfreie Unterrichtserteilung. Schulen müssen Orte sein, an denen weder körperliche noch psychische Gewalt Platz haben. In Nordrhein-Westfalen wurde die Prügelstrafe bereits 1971 abgeschafft. Körperliche Züchtigung und Gewalt sind seither verboten.

Dieses Verbot bedeutet nach Auffassung der Düsseldorfer Richter allerdings nicht, dass Lehrkräfte körperliche Angriffe hinnehmen müssen. Das Gericht stellt ausdrücklich fest: „Greift ein Schüler eine Lehrkraft oder einen Mitschüler tätlich an, so ist eine Lehrkraft berechtigt, sich zu verteidigen. Das Notwehr- bzw. Nothilferecht (§ 32 StGB) gilt für Lehrkräfte wie für jeden anderen Bürger.“

Allerdings ist damit keineswegs jede Form körperlichen Eingreifens erlaubt. Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf betont, muss eine Lehrkraft von mehreren gleichermaßen geeigneten Möglichkeiten zur Abwehr eines Angriffs die mildeste wählen. Dabei seien auch das Alter des Kindes, seine Einsichtsfähigkeit, mögliche Einschränkungen sowie die konkrete Angriffssituation zu berücksichtigen.

Während Lehrkräfte das Recht haben, sich selbst gegen körperliche Angriffe zu verteidigen (Notwehr), sind sie bei Angriffen auf andere Schülerinnen und Schüler nach Auffassung des Gerichts aufgrund ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht regelmäßig sogar zum Eingreifen verpflichtet (Nothilfe). Eine Grenze bestehe bei erheblicher Eigengefährdung: Sei ein unmittelbares körperliches Eingreifen unzumutbar, müssten Lehrkräfte andere geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, etwa Unterstützung herbeiholen.

Im Fall des Neunjährigen aus Monheim sah das Gericht diese rechtlichen Grenzen gewahrt. Die Lehrerin habe den Jungen an den Armen packen und festhalten dürfen, um sich gegen seine Angriffe zu verteidigen und zugleich die Mitschüler zu schützen. Hätte sie die Attacken hingenommen, wären sowohl sie selbst als auch die anderen Kinder weiteren erheblichen Gefahren ausgesetzt gewesen, so die Richter.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet. Das Aktenzeichen lautet 18 L 2932/26. News4teachers

Sollen Lehrkräfte Schüler bei massiven Unterrichtsstörungen körperlich stoppen dürfen? Dänemark plant das, Deutscher Lehrerverband widerspricht

 

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  1. Wichtig bei solchen Urteilen wäre, um unsere gerichte auf Dauer zu entlasten:

    1. Die Kläger tragen sämtliche Kosten der Gerichtsverhandlungen, inklusive der Kosten der „Angeklagten“.
    2. Sollten sie diese nicht tragen können muss Privatvermögen gepfändet werden.
    3. Sollte die Kläger Sozialhilfeempfänger sein muss auch hier das Geld unter den Sozialhilfesatz gepfändet werden. Wenn darauf probleme in der Ernährung des Kindes erwachsen muss es aus der Familie raus genommen werden, wäre wahrscheinlich sowieso das Beste und geld nur noch für die Tafel oder ähnliches zur Verfügung gestellt werden.

    Es ist absolut lächerlich mit was für Fällen, von gestörten Eltern, sich Gerichte befassen müssen.

  2. „Während Lehrkräfte das Recht haben, sich selbst gegen körperliche Angriffe zu verteidigen (Notwehr), sind sie bei Angriffen auf andere Schülerinnen und Schüler nach Auffassung des Gerichts aufgrund ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht regelmäßig sogar zum Eingreifen verpflichtet (Nothilfe). Eine Grenze bestehe bei erheblicher Eigengefährdung.“

    Im Prinzip eine richtige Entscheidung, nur: Was ist „erhebliche Eigengefährdung“ als Grenze?

    Lehrer sind weder Polizisten noch Sicherheitskräfte, d.h. sie sind weder für physische Konflikte ausgebildet noch sind sie bewaffnet. Persönlich würde ich deshalb die Grenze der „erheblichen Eigengefährdung“ für mich niedrig ansetzen und hier keinesfalls den „Helden“ spielen wollen. EInem Schüler, der mit einem Messer herumfuchtelt, würde ich mich deshalb z.B. nie nähern sondern das den Profis überlassen.

      • Zu viele Actionfilme gesehen? Helfen heißt nicht, dass man sich in Streifen schneiden lassen muss. Auch das Absetzen eines Notrufs oä. ist helfen. Sogar die Polizei sagt, dass man Aggressoren nicht angreifen, sondern sich aus der Gefahrenzone entfernen soll.

        • Sie würden also, wenn Sie ein 8-jähriges Kind sehen, das mit einem Messer herumspielt, die Polizei rufen statt es ihm wegzunehmen?

          Zu viele Rosamunde-Pilcher-Filme gesehen?

      • Klar, wenn man uns die Mittel wie bei Polizisten im Fall von Messerangreifern gibt: Nur zu zweit und mit gezogener Schusswaffe zur Eigensicherung?

      • „Also lieber das Weite suchen, als zu helfen? Passt zu Ihnen…“

        Um ehrlich zu sein, sehe ich das ähnlich wie @Realist – Messer sind sehr, sehr gefährliche Waffen; eine „erhebliche Eigengefährdung“ ist daher bei einem Messerangriff nahezu sicher anzunehmen.

        Um einen mit einem Messer bewaffneten Täter zu stoppen, müsste man zudem wahrscheinlich mindestens einen Stuhl oder Ähnliches einsetzen, und da ist dann die Frage, wie die Gerichte das im Nachgang werten. Sie erinnern sich: „Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf betont, muss eine Lehrkraft von mehreren gleichermaßen geeigneten Möglichkeiten zur Abwehr eines Angriffs die mildeste wählen.“

        Die Rechtsposition der Lehrkräfte ist auch nicht sonderlich stark; das ist systemisch einfach so: Recht auf Notwehr: ja, wie jede andere Person auch, aber aufgrund der Fürsorgepflicht ein De Facto-Zwang, Nothilfe zu leisten, aber eben ohne jegliche zusätzlichen Befugnisse verglichen mit anderen normalen Bürgern, und hinterher wird garantiert alles vor Gericht hinterfragt.

        Bitte nicht missverstehen: Weder physische noch psychische Gewalt sind Teil meiner Berufswelt oder sollten es meiner Meinung nach sein – aber wenn das so ist, dann kann man von Lehrkräften auch nicht automatisch erwarten, in Extremsituationen körperliche Gewalt professionell einzusetzen: Das ist nicht unser Job und deshalb sind wir dafür schlicht auch nicht ausgebildet.

        • Ich würde sagen, kommt drauf an. Wir hatten vor einigen Wochen einen Fünftklässler, der mit einem Messer herumgefuchtelt hat, ja (was genau ist mit Herumfuchteln gemeint, das ist wohl hier wichtig). Dem haben wir das Messer weggenommen. @Realist wäre weggelaufen?

          Einem aggressiven Zwölftklässler, der andere und mich mit einem Messer bedroht, dem würde ich das Messer vielleicht auch nicht aus der Hand zu reißen versuchen. (Kommt drauf an, was das für jemand ist.) Nur wenn der gerade auf andere einzustechen versucht…? Man muss das abwägen, denke ich, hat man eine Chance oder nicht.

        • Ich wurde (vor langer Zeit)im Ausüben körperlicher Gewalt ausgebildet.
          Und war ganz passabel darin.

          Und gebe Ihnen zu 447% recht.
          In solchen Fällen: Polizei rufen.

      • Machen Sie mal irgendeinen Selbstverteidigungskurs oder unterhalten Sie sich 5 Minuten mit irgendeinem halbwegs erfahrenen Kampfsportler bzw. Trainer – dann verbreiten Sie nicht solchen (brandgefährlichen) Unfug wie „Hurr-durr, ich geh dazwischen wenn wer ein Messer zieht.“

        Lassen Sie mich raten – ihre körperliche Kampfkraft/reale Erfahrung beschränkt sich auf Mitfiebern bei Tatort-Filmen, wo ballarinaschlanke Kommissarinnen 1,90-Kerle mit roundhousekicks in Handschellen befördern und dazu noch einen flotten Spruch übers Pay-triarchat ablassen?

        Wirklich.
        Machen Sie ’nen Kurs.
        Ernsthaft, zu Ihrem eigenen Schutz.

    • Bei einem mit einem Messer bewaffneten Schüler liegt offensichtlich eine erhebliche Eigengefährdung vor, da schwere und auch tödliche Verletzungen nicht auszuschließen sind.

      Auch in anderen Fällen dürfte einem der gesunde Menschenverstand helfen einzuschätzen, wann eine erhebliche Eigengefährdung vorliegt. Das hängt zum Beispiel davon ab, wie alt ein Schüler ist und ob er bewaffnet ist.

      • Das brauchen Sie mir nicht zu erzählen.

        Erzählen Sie das lieber den „Ich bin Lehrer und kann alles“-Superhelden hier…

    • Lehrkräfte sind, anders als Polizei, Feuerwehr und Militär, zur Gefahrtragung nicht verpflichtet, sondern nur zur „allgemeinen Hilfeleistung“. Hilfe organisieren ist auch als Hilfeleistung anerkannt, wenn eine Intervention als gefährlich eingeschätzt wird.

    • Ich lese die empörten Kommentare. Ich glaube, das geht hier etwas durcheinander. Vermutlich sprechen die einen aus der Perspektive Oberschule und die anderen aus der Perspektive Grundschule. Es ist schon ein Unterschied!

      • Ein 11-jähriger Grundschüler hat meiner Kollegin den Zeh gebrochen, als sie ihn davon abhalten wollte, einer anderen Kollegin völlig außer sich ins Kreuz zu springen. Ich wette, alle meine Kolleginnen werden einen Teufel tun und einen mit einem Messer herumfuchtelnden SuS dieses wegnehmen.
        Übrigens hat die verletzte Kollegin eine Anzeige bekommen, weil sie das Kind festgehalten hat, um es von der Kollegin fernzuhalten.

  3. Das kennt man als Notwehr und Nothilfe. Danke, dass ein Gericht das noch einmal bestätigt hat. Es ist doch ganz klar, dass ansonsten körperliche Gewalt verboten bleibt. In Ostdeutschland seit 1949, in Westdeutschland spätestens endgültig seit 1980 (Bayern, teilweise auch angeblich erst seit 1983).

    Bei uns ging auch mal das Gerücht um, man dürfte nicht dazwischen gehen, wenn ein Kind ein anderes Kind schlagen würde, weil Lehrer auf gar keinen Fall Kinder „anfassen“ dürften.

    • Es ist frappierend, was für Gerüchte selbst unter Lehrern um sich gehen. Spätestens im Referendariat sollte Schulrecht Pflichtteil der Ausbildung sein!

      • Das ist nicht das Problem, es muss einen festen Punkt in den LKs geben, damit alle LuL permanent auf Stand sind.
        Ich hoffe seit Jahren darauf, dass sich mehr LuL für rechtliche Angelegenheiten interessieren und vielleicht mal in der BASS lesen. Es ist erschreckend, wie unwissend LuL sind…..krass…..
        Es gibt auch auf dem HPs der Bezirksregierungen (NRW) z.B. Podcasts zu den Rechten der LuL…..
        Dieses „NichtAnfassen“ bei Gefahr in Verzug ist ein Märchen und auch die Irritation bei Prozessen vor dem Verwaltungsgericht. Lehrer haben einen Eid geleistet und sind in erster Linie glaubwürdig…..

        Kleine Anekdotische Evidenz: Vor kurzem bin ich mal kurz dazwischen gegangen, als ein Kind ein anderes trat und schlug. Bevor es wieder zuschlug, habe ich es an der Schulter gepackt und eine sehr eindeutige Ansage gemacht. Die Mutter schrieb daraufhin eine Mail und beschwerte sich, dass ihr Kind von einer Lehrerin angegangen sei und verlangte Aufklärung……klar, hat sie bekommen und auch mit der Rückfrage, ob sie es toll fände, wenn ihr Sohn verprügelt würde und niemand eingreifen würde….
        Stille war’s…..
        Ja, ich darf und muss eingreifen und ja, ich darf und muss ein prügelndes Kind anfassen.
        Man, Man, Man….

      • Sie nehmen da die (vorsichtig gesagt: äusserst naive) Position ein, dass Urteile im Bereich „Notwehr“ IRGENDWAS mit gesundem Menschenverstand zu tun hätten.

        Der wahre Endgegner ist nicht der (i.d.R. bei kompetenter Gegenwehr erstaunlich kampfschwache) Angreifer/Pöbler – sondern der Richter danach, insofern man eine bürgerliche Existenz zu verlieren hat.

    • Notwehr und Nothilfe stehen im StGB, einem Bundesgesetz. Schulgesetz ist Landesrecht, Schulordnung nicht einmal ein Gesetz, laut höherrangigem Bundesgesetz ist ein Eingreifen unter den Bedingungen der Notwehr- und Nothilferegelungen immer erlaubt.
      Das Problem ist natürlich immer die Frage ‚angemessen‘, aber solche Hilfe prinzipiell in der Schule zu untersagen widerspricht der Rechtssystematik.
      Der Anwalt hat das auch lieber vors Verwaltungsgericht gebracht, wohl in einem Versuch, beim Schulrecht zu bleiben. Zum Glück hat das Verwaltungsgericht bei diesem Bull…. nicht mitgespielt.

      • Es gibt sogar einen Notwehrexzess! Schon mal gehört? Meint, dass du in Panik ausrastest. Das bleibt straffrei! (Angemessen war die Notwehr dann allerdings nicht.)

          • Na, was denn nun? Reden wir von einem Fünftklässler, vor dem Sie weglaufen wollen. Oder reden wir von einem Zwölftklässler, vor dem Sie vielleicht zu Recht Angst haben?

        • ‚überschreitet die Grenzen…aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken..‘ – als Lehrer bei aggressiven/gewalttätigen Schülern? Soviel Naivität nimmt man nicht einmal Praktikanten ab, dass Wutanfälle von Schülern zu Panik bei der Lehrkraft führen.

          • Also ich kenne zwei Fällel, wo Wutanfälle von agressiven Grundschülern (!), die um sich schlugen und mit jeglichen verfügbaren Gegenständen (u. a. Stühle) nach der Lehrkraft warfen und diese Lehrkräfte danach wegen Panikattacken in Therapie mussten und längere Zeit ausfielen. Allerdings blieben diese Lehrkräfte in der Situation hilflos/ passiv und wehrten sich nicht.
            Schon Erstklässler können ungeahnte Kräfte entwickeln, wenn sie „rot sehen“, das erlebte ich persönlich mehrfach. Zum Glück ging es immer, für beide Seiten, glimpflich ab. 🙂

          • Noch eine persönliche Beobachtung aus meiner Arbeit mit ESE- und Förderschülern:
            Ich bekenne mich schuldig, mehrfach im Berufsalltag aggressive Grundschüler festgehalten zu haben, um andere vor ihnen und sie vor sich selbst zu schützen. Im ersten Moment reagierten sie sehr wütend, versuchten sich loszureißen und traten um sich (brachte mir eine Menge blaue Flecken ein). Aber fast immer beruhigten sie sich recht schnell, „erschlafften“ regelrecht und ich hatte das Gefühl, sie „genossen die Umarmung“, denn wenn ich sie losließ, nachdem sie ruhiger wurden, blieben sie meist noch bei mir und liefen nicht weg. Es gab im Nachhinein nie irgendwelche Beschwerden von Eltern deswegen. Grund dafür war sicherlich, dass ich erstens eine Frau bin (kein Pädophilie-Verdacht?) und zweitens, dass ich immer die Vorfälle mit den betreffenden Schülern danach besprach.
            Wäre ich jetzt noch berufstätig, würde ich wohl keinen Schüler mehr anfassen. Ich würde wohl versuchen, alle anderen aus der Gefahrenzone zu bringen und Hilfe anfordern.

          • Also in der Grundschule mag das Argument noch durchgehen, aber wenn an einer weiterführenden Schule ein starker vielleicht trainierter 17jähriger vor einem steht, dann ist Angst durchaus berechtigt, da man körperlich unterlegen ist

        • Ich würde da einfach bei so viel unbelehrbarer Fantasterei sagen:
          Nur zu, probieren Sie mal aus, was ein Notwehrexzess ist und wie sie da als Erwachsene gegenüber einem Schüler vor Gericht so wegkommen.

  4. Das eigentlich Schlimme an diesem Prozess sind die Eltern, die – statt sich ob des eigenen Aufzuchtversagens in Grund und Boden zu schämen – die Kollegin verklagen.
    Einfach unfassbar!

    • Verantwortung abzugeben ist inzwischen en vogue – sich selbst an die Nase zu fassen oft nicht mehr gewünscht und fast nicht mehr nötig. Daher überrascht mich das Elternverhalten nicht. Wenn mal wieder etwas schiefläuft, sind bei unserer Klientel meist wir von der sozialen Arbeit schuld. Wer auch sonst?

      • Ich muss es dieser Stelle mal sagen: Ich schätze Ihre Beiträge sehr, denn sie spiegeln (leider) die Realität wieder, wie ich und die meisten anderen KuK, LuL und SL sie kennen.
        In den meisten Kommunen herrscht leider kein Ponyhof und es wird immer schlimmer.
        Auch wir versuchen, Eltern, wo immer es geht, in die Verantwortung zu ziehen, aber mit immer mehr mangelndem Erfolg. Auch wir würden uns wünschen, wenn Eltern zuverlässig grundlegende Bedürfnisse ihrer Kinder befriedigen würden. Aber es funktioniert oft nicht …..
        Unser Weg ist dann JA, aber die sind auch überlastet…..so sind wir dann auf uns selber gestellt, haben aber weder die Mittel noch die Kompetenz noch die Personalien…..tja

        • „Unser Weg ist dann JA, aber die sind auch überlastet… so sind wir dann auf uns selber gestellt.“

          Da wären doch sicher Sozialarbeiter hilfreich, die tatkräftig nach Lösungen suchen – statt öffentlich die eigene Klientel zu beschimpfen. Was Sie dann beklatschen.

          Manches muss man nicht verstehen, oder?

          Herzliche Grüße
          Die Redaktion

          • Warum sollte man sein Klientel nicht auch beschimpfen dürfen? Einige sind Verbrecher, Drogendealer, Soziopathen und andere kann man ehrlich gesagt nur als extrem widerliche Arschlöcher beschreiben.
            Ich verstehe nicht woher der Aberglaube herrührt das man als Lehrer alle Schüler lieben muss und über alles hinwegsehen sollte.
            Vor dem Schüler sollte man das natürlich diplomatisch verpacken aber alleine für die seelische Gesundheit ist es wichtig auch Mal Tacheles zu reden.

          • Zwischen „alle Schüler lieben“ und einer professionell positiven Einstellung zu Kindern (ohne die kann ich’s nämlich gleich lassen) – besteht schon noch ein Unterschied.

            Mag sein, dass es „für die seelische Gesundheit“ gut sein mag, seine Kundschaft zu beschimpfen. Geht sicher nicht nur Lehrkräften und Sozialarbeitern so. Die Frage ist allerdings, ob man das in einem öffentlichen Forum, das täglich von Tausenden Menschen – auch Nicht-Lehrkräften und Nicht-Sozialarbeitern – gelesen wird (und das das Bild dieser steuerfinanzierten Berufsstände mit prägt), tun sollte. Um sich dann darüber zu wundern, dass die Missgunst gegenüber Staatsbediensteten wächst.

            Sowas kommt von sowas.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ich denke wir beschönigen als Gesellschaft viel zu viel.
            Wir entschuldigen, beschönigen und relativieren permanent das Verhalten von Schülern.
            Man sollte da viel direkter und offener drüber reden und auch thematisieren wer gar nicht geht.
            Das denke ich würden inzwischen viele Eltern auch stark befürworten. Störenfriede werden in meiner Klasse permanent suspendiert. Jegliches Fehlverhalten wird offen und direkt thematisiert und nicht beschönigt.
            Die paar Eltern, die sich nicht für ihre Kinder und deren Erziehung interessiert haben, hassen mich natürlich. Der Rest der Eltern weiß es zu schätzen das ihre Kinder in Ruhe lernen können.

          • Ich wüste nicht, dass irgendwer irgendjemanden beklatscht, der irgendwen beschimpft…..

            Und vermutlich spielen Sie auf die Sozialarbeiterin aus Ihren persönlichen Umfeld an, die nur Gutes zu berichten hat.
            Unsere Schulsozialarbeiterin kann viel, tut viel, aber Wunder bewirkt sie bei diesen Familien leider nicht….

          • Ein Sozialarbeiter, der seiner Klientel bei jeder Gelenheit öffentlich Faulheit unterstellt, würdigt sie damit herunter (was klar der Berufsethik des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit widerspricht). Nennen wir umgangssprachlich „beschimpfen“ .

            Das hat mit mangelnder Professionalität zu tun – die Sie hier ausdrücklich loben.

            Würden Sie einer Lehrkraft in Ihrem Kollegium, die Ihnen als Schulleiterin alle naselang erklärt, dass sie den Schülern nichts beibringen kann, weil die nunmal faul sind, ebenso begeistert zustimmen?

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ich bin mir sicher, dass Sie die Ausführungen von besagten Foristen durch eine sehr gefärbte Brille lesen und verstehen.
            Ich halte seine Ausführungen für realitätswiederspiegelnd, da auch ich jeden Tag wieder dieselben Erfahrungen mit Eltern mache, die sich aus Gründen zu wenig um das Wohlergehen ihrer Kinder kümmern.
            Neben ein wie auch immer geartetes Unvermögen (Überlastung, Alleinerziehend, bildungsferne,….), gibt es auch Eltern, die wirklich null Interesse haben. Und genau an diesen Eltern kann man sich die Zähne ausbeißen, mit ihnen kommt man kein Millimeter voran. Wie man dies dann nennt…..Ich würde es Desinteresse nennen, andere nennen es Faulheit…..Fakt ist bei diesen sehr kleinen Kreis keine fruchttragende Zusammenarbeit geben wird.

          • „Und genau an diesen Eltern kann man sich die Zähne ausbeißen, mit ihnen kommt man kein Millimeter voran.“

            Mag sein. Trotzdem tragen Sie pädagogische Verantwortung für die Kinder – ebenso wie der Herr Sozialarbeiter -, die für ihre Eltern ja nunmal nichts können.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ja, da drehen wir uns dann argumentativ im Kreis.
            Diese Eltern gibt es, die Kinder können nichts dafür, ohne die Mithilfe der Eltern ist jedoch ein Erfolg in der geleisteten Hilfe überschaubar.
            Besonders ernüchternd und frustrierend ist das dann für Sozialarbeiter, wie man an dem einen oder anderen Kommentar ablesen kann.
            Kein Grund – finde ich – den Foristen inhaltlich anzugehen….und ihn in eine Ecke zu stellen, wo er mMn nicht hingehört.

          • „Besonders ernüchternd und frustrierend ist das dann für Sozialarbeiter, wie man an dem einen oder anderen Kommentar ablesen kann.“

            Ernüchternd und frustierend kann das für einen Sozialarbeiter nur sein, wenn er seinen Beruf nicht kennt – wenn die Leute so motiviert wären, wie er sie gerne hätte, wären sie ja gar nicht seine Klientel.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Die Realität ist auch für Sozialarbeiter sehr frustrierend.
            Die Hoffnungen und Träume mit denen einige in den Beruf zu starten scheinen werden schnell zerstört.
            In den letzten zwei bis drei Jahren kamen und gingen bei uns vier Sozialarbeiter. Die werden verheizt wie Lehrer auch.

          • „Die Realität ist auch für Sozialarbeiter sehr frustrierend.“

            Ja, das ist so. Aber nicht, weil die Klientel so ist, wie sie ist (wäre sie nämlich anders, bräuchte man Sozialarbeiter gar nicht). Die beruflichen Bedingungen sind schwierig, aber die werden hier ja gar nicht thematisiert.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Sorry, das ist Quark. Sie sind also der Meinung, dass diese Erlebnisse an einem Sozialarbeiter abperlen müssen, sonst würde er seinen Beruf nicht kennen?
            Das halte ich doch für sehr vermessen, denn jeder Einsatz kostet Kraft. Eine Menge Kraft und Energie.
            Die Kraft, aus der ein Sozialarbeiter schöpfen kann, nein sogar muss, sind die Fälle, wo sich nach einiger Zeit Erfolge einstellen. Wenn sich aber Fälle häufen, wo nur Kraft und Energie reingesteckt wird, ohne je ein Quäntchen Erfolg absehbar ist, kann das sehr frustrierend sein.

            Nicht umsonst, wechseln Sozialarbeiter nicht ganz so selten ihr Einsatzgebiet und nicht umsonst haben viele Sozialarbeiter ihre recht bewegten Geschichten…..

          • Wie ein Grundschullehrer, der sich wundert, dass die neuen Erstklässler nicht lesen und schreiben können.

            Ein Sozialarbeiter sollte schon wissen, mit wem und für wen er arbeitet. Eine Motivation vorauszusetzen, die erst am Ende eines erfolgreichen Eingliederungsprozesses stehen kann (wenn überhaupt), zeugt von wenig Sachkenntnis. Soziale Arbeit ist ein Studienfach – keine Anlerntätigkeit.

            Wir haben auch nicht den Eindruck, dass Herr Vehrenkamp sich hier als sonderlich frustiert darstellt. Er beschreibt seine Klientel als Problem – fertig.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Oh, bitte, das ist doch reine Polemik und eine roter Hering noch dazu.
            Ich fände es schon schön, wenn die Redaktion angemessen differenzierte Beiträge beisteuert.

            Auch ein Sozialarbeiter hat seine Grenzen. Sie sollten mal in Ihrem Umkreis fragen, wo genau die Grenze zu ziehen ist.

          • „Wie ein Grundschullehrer, der sich wundert, dass die neuen Erstklässler nicht lesen und schreiben können.“

            Und wenn diese sich dann komplett verweigern dies auch zu lernen. Dazu man keine/kaum Mittel hat denen das näher zu bringen. Und das auch noch getragen wird.
            Den Zusatz haben Sie jedoch weggelassen.
            Und doch … Dann ist das ein Problem. Auch bei Erstklässlern. Klar.

            Kleiner aber wichtiger Unterschied nehme ich an …

          • ? Natürlich sind bestimmte Verhaltensweisen ein Problem. Sonst bräuchte man Leute wie @Rüdiger Vehrenkamp ja gar nicht erst. Allerdings bedeutet das nicht, dass diese Leute, gut ausgebildet und engagiert, alle Probleme lösen könnten, denn die Ursachen liegen häufig in einem Bereich, in den Sozialarbeiter*innen gar nicht vordringen können.
            Wenn junge Menschen aufgrund ihrer Sozialisation im Hinblick auf Verhaltensveränderungen faul sind, dann ist das so. Wir könnten natürlich auch immer nettere Worte wählen, damit Leute wie Sie zufrieden sind, an den Tatsachen ändert das jedoch nichts.

            P.S.: Manchmal habe ich den Eindruck, dass ein Teil der Schwierigkeiten, die Sozialarbeiter*innen bei ihrer Arbeit haben, aus dieser verklärten Sicht von „Expert*innen“ resultieren, weil diese gar keine praktische Erfahrung haben.
            Wie erfahren ist denn die eine Sozialarbeiterin, auf die Sie sich immer berufen?

          • „Allerdings bedeutet das nicht, dass diese Leute, gut ausgebildet und engagiert, alle Probleme lösen könnten“ – schon gar nicht, wenn man die Menschen selbst zum Problem erklärt.

            „Wir könnten natürlich auch immer nettere Worte wählen“
            – Sie könnten professionellere Gedanken äußern, die auf ein Mindestmaß an fachlicher Tiefe schließen lassen. „Faul“ ist keine sozialpädagogische Kategorie, sondern Küchenpsychologie.

            Gerne mal mit den Standards des Berufsstands beschäftigen: https://www.dbsh.de/profession/berufsethik.html

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „Faul“ ist aber verständlich. Auch und besonders für die betroffenen Kids. Die können mit diesem Rumeiern (wie wir in Norddeutschland sagen) nämlich gar nichts anfangen.
            Außerdem ist das hier keine akademische Abhandlung, sondern ein Forum.
            Ich bin sicher, dass @Rüdiger Vehrenkamp in seinen Berichten anders formuliert.

          • „Außerdem ist das hier keine akademische Abhandlung, sondern ein Forum.“

            Man könnte auch sagen: eine Bühne in einem Fußballstadion (sinnbildlich). Denn so viele Menschen lesen hier täglich mit, übrigens auch Eltern und Schüler.

            Völlig egal, was man vor denen da so herausblubbert? Uns nicht.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ich denke mal, die Eltern und Schüler. Die hier mitlesen, gehören auch nicht zu denen, die hier als“unkooperativ“ angesehen werden.

          • Dann ist’s ja wurscht. Weitergehen – Sie sind nicht gemeint. (Spaß.)

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „Völlig egal, was man vor denen da so herausblubbert?“

            Die meisten sind doch da gar nicht betroffen/gemeint?

            Gibt es faule Lehrer? Ja. Sind es alle? Nö.
            Keine Ahnung warum man nicht einfach mal Problembereiche benennt/benennen möchte.

            Und es gibt halt sowohl bei „Lehrkräften“, als auch „Eltern“ „Problembereiche“. Das ist halt mal so …
            Ob man das jetzt „faul“ nennen „muss“ … Oder „dauerhaft überfordert und auch überfordert sich zu bessern“ … Ich weiß ja nicht. Wem ist denn damit geholfen, wenn man „unwillige“ und „nicht positiv verändernde“ Eltern mit „positiven Begriffen“ durchweg „schön redet“?

            Bildungspflicht … Bildungspflicht … Sooo viel Potential.

          • Was hat das denn mit „positiven Begriffen“ zu tun? Es hat mit einer professionellen Haltung zu tun: „Faul“ ist eine Eigenschaft, die sich nicht ändern lässt. Dann kann ich es eben gleich sein lassen, ob nun als Lehrkraft oder als Sozialarbeiter.

            Der Vergleich mit vermeintlich „faulen“ Lehrkräften macht es doch deutlich: Wenn Lehrkräfte als faul gelten (und nicht etwa als überfordert), bringt auch eine – von allen Lehrkräften geforderte – Verbesserung der Arbeitsbedingungen nichts. Die sind ja faul und machen dann noch weniger. Also sagt sich die Politik: Lieber sein lassen.

            Das soll irgendwie lösungsorientiert sein?

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „„Faul“ ist eine Eigenschaft, die sich nicht ändern lässt.“

            „Faul“ als Eigenschaft lässt sich ändern.

            „Dann kann ich es eben gleich sein lassen, ob nun als Lehrkraft oder als Sozialarbeiter.“

            Genau das ist ja das Teilproblem. Alle kann man leider halt nicht (mehr) mitnehmen. Bei besseren Rahmenbedingungen? Vielleicht. Müsste man schauen. Aktuell halt nicht.
            Und ja … Leider gibt es Menschen, wo man es aktuell „sein lassen kann“. Rein der Kapazitäten und Realität her.
            Hier ist der Aufwand und die realistischen Möglichkeiten einfach so „Paradox“, dass sie nicht funktionieren können.

            „Der Vergleich mit vermeintlich „faulen“ Lehrkräften macht es doch deutlich: Wenn Lehrkräfte als faul gelten (und nicht etwa als überfordert), bringt auch eine – von allen Lehrkräften geforderte – Verbesserung der Arbeitsbedingungen nichts.“

            Doch. Für die anderen eben schon. Für überforderte Kolleginnen und Kollegen bringt es etwas. Wer jedoch jetzt sich „einen Leichten“ macht … Da liegt es dann nur bedingt an den Rahmenbedingungen.
            Und klar bin ich persönlich dafür auch das zu benennen. Gibt halt auch – wie überall – welche, die sich sehr gerne grundsätzlich mal eher „raus ziehen“.
            Wie nennt man diese denn? Wenn man weder „faul“ als (Alltags)Begrifflichkeit verwenden „will“/“soll“/“darf“ – es jedoch auch nicht wirklich an „Überlastung“ liegt, sonder mehr an „nicht Wollen“.

            Wenn man als Ziel „Verbeamtung“ hat und „Kinder eigentlich gar nicht so mag“ … Was soll man denn dazu sagen? Die sind überlastet? Wirklich …? Ist es das?

            „Die sind ja faul und machen dann noch weniger.“

            Ja, sorry … Sowas gibt es halt meiner Erfahrung nach. Ob man das jetzt „faul“ nennt … Keine Ahnung. Kann man natürlich kritisieren und diskutieren. Aber ist doch klar, was gemeint ist.
            Kann man auch „nicht gewillt“ zu sagen. Und dann als Zusatz: Tendenziell auch aktuell nicht änderbar.

            „Also sagt sich die Politik: Lieber sein lassen.“

            Das sagt sie so oder so. Die Gründe liegen jedoch anderswo – und das ist Ihnen genau so bekannt und bewusst wie mir.
            Das ja Quatsch wenn wir ehrlich sind hier auf „faul“ zu gehen. Das nen Strohmann.

            Der Großteil ist ja nicht „faul“. Wir sprechen doch über eine (absolute) Minderheit. Und ja, man kann es auch nennen als „Überfordert ohne tatsächlichen Willen dies zu ändern“. Macht es das denn besser? Diejenigen mit Willen, die sind ja froh und meistens komplett „mit im Boot“. Die sind oftmals sowas von froh, wenn man hilft.
            Die sind hier offensichtlich doch gar nicht gemeint.
            Eher welche, die sich so verhalten, als ob sie keine Verantwortung und keine Kinder hätten und auch null damit zu tun haben wollen.
            Und ja … Die gibt es halt leider auch.

            „Das soll irgendwie lösungsorientiert sein?“

            Ich bin auch kein Fan von „faul“. Ich denke aber zu verstehen/wissen, was damit gemeint ist. Und auch bei „Überfordert ohne tatsächlichen Willen dies zu ändern“ wird es halt schwer bis unlösbar. Da gibt es kaum bis kein „lösungsorientiert“ ohne tatsächlichen Lösungsansätzen.
            Und das spielt im Rahmen von Mangelsystemen: Schule, Polizei, JA.

            Glauben Sie, dass die Ressourcen und Rahmenbedingungen kommen, wenn man sagt, dass alle „nur“ „überfordert“ sind?
            Überforderung ist schon eine Alltagskrankheit geworden. Leider. Stress. Überforderung. Zukunftsängste.
            Kommt da was? Außer den Abzug von Schulbegleitungen, von SchulpsychologInnen, von Förderstunden, usw.?
            Scheint jetzt nicht sonderlich zu klappen. Egal wie man das als „Phänomen“ benennt.

          • Die Berufsethik stammt vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit – also von den Sozialarbeitenden selbst. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Also quasi die Lehrpläne für Lehrer? Gelten diese in allen BLs? Ist dies ein Standardwerk für ganz Deutschland?
            Ich frage mal, weil unsere Schulsozialarbeiterin dies ja dann inhaliert haben müsste und vereinbart sein müsste für alle Schulsozialarbeiter in ganz Deutschland….ist dem so?

          • Sozialarbeiter müssen sich natürlich um ihre beruflichen Standards nicht scheren, genauso wenig wie Psychologen, Therapeuten, Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte, solange sie Gesetze nicht brechen und ihr Arbeitgeber sie weiter bezahlt.

            Sie sind aber dann schlechte Sozialarbeiter.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Wie sieht es eigentlich mit dem Selbstbestimmungsrecht der „Klienten“ aus?
            Selbstbestimmungsrecht – Wikipedia
            „Der Begriff Selbstbestimmungsrecht ist nicht ausdrücklicher Bestandteil einer Rechtsordnung, sondern vielmehr ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.“
            Selbstbestimmung – Schwerpunkte – DGPPN
            Soll und muss nicht ein Sozialarbeiter, Arzt, Pflegekraft, Therapeut …. auch dieses Selbstbestimmungsrecht des Klienten akzeptieren, auch wenn es diesem Klienten schadet?

          • Die beruflichen Standards sind aber leider oft sehr wenig hilfreich bei der praktischen Arbeit und verhindern sogar, wenn man sich denn akribisch an sie hält, oftmals gute Sozialarbeit.
            Aus sicherer Quelle (Mitarbeiterin des JA in der Stadt, in der ich arbeite) wissen wir nun an unserer Schule, dass wir Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen seit Jahrzehnten gegen Standards verstoßen. Strenggenommen dürfen sich Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen gar nicht über S*S austauschen. Lehrkräfte müssen den offiziellen Weg einhalten, der über gewisse zuständige Lehrkräfte, die den Kontakt zum Jugendamt herstellen dürfen, geht. Das heißt, eigentlich darf der Austausch erst geschehen, wenn ein „runder Tisch“ einberufen wurde. Das ist aber ziemlich unsinnig, da nicht alle Problematiken sofort ein solches Setting notwendig machen.
            Würden wir so vorgehen, wären wir ziemlich dämlich, weil unendlich viel Zeit ins Land ginge. Auch die Dokumentationspflicht (Standard, Standard!) ist zum Teil eine Bremse. Wenn nichts dokumentiert wurde, weil es z.B. gar nichts gab, und ein S* einen anderen verprügelt, …

            Grau ist alle Theorie. Trallala!

          • Ist das ein Aufruf – breaking the law? Sie verwechseln berufliche Standards mit Datenschutz und den Vorgaben des Arbeitgebers.

            Berufliche Standards betreffen die professionellen Grundlagen – und die kommen ja gerade von den Praktikerinnen und Praktikern selbst.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „die kommen ja gerade von den Praktikerinnen und Praktikern“

            Ist das immer so? Was sagen denn die Sozialarbeiter*innen hier dazu?
            Ich finde, man muss das hinterfragen dürfen. Insbesondere wenn irgendwelche Außenstehenden, die auf keinen Fall Praktiker*innen sind, beurteilen wollen, wie gut jemand seine Arbeit macht, und sich dabei nur an irgendwelchen Standards orientieren, ohne die zu beurteilende Person in der Praxis erlebt zu haben.
            Sie hängen sich da ganz schön aus dem Fenster, finde ich.

            Mein Beispiel sollte das veranschaulichen. Sind wir schlechte Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen, wenn wir Standards nicht einhalten, weil wir unsere Arbeit sonst nicht gut machen können?
            Sie als Außenstehende können das ja bestimmt besonders gut beurteilen, wie Sie ja auch immer alles andere total gut beurteilen können.

          • Wir beurteilen lediglich die Posts von Herrn Vehrenkamp, die er öffentlich absetzt – und die wir schlimm finden. Warum, das haben wir zigfach fachlich hier begründet. Seine Arbeit kennen wir nicht. Wer sich hier zu Wort meldet, muss mit Kritik an seinen Äußerungen leben.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „Strenggenommen dürfen sich Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen gar nicht über S*S austauschen.“

            Ja, das stimmt. Und das macht es nicht einfacher in der Zusammenarbeit.

            Aber öffentlich hier mitzuteilen, dass Sie sich nicht daran halten, ist nicht unbedenklich…..

            Aber letztlich ist dies ja auch nicht anders als mit einem Austausch mit der Schulberatungsstelle, mit dem JA, mit dem Kiga, mit…..
            Sie benötigen eine Einverständniserklärung…..immer….

          • Deswegen kommt es auch immer wieder zu solchen seltsamen Situationen, wie, Sie melden einen Fall an das JA, das JA befasst sich mit dem Fall und Sie bekommen aber keine Rückmeldung…..und wenn Sie dann nachfragen, dann heißt es „Datenschutz sorry“…..

          • Ja, dieses Thema „Datenschutz“ in der „Zusammenarbeit“ mit dem Jugendamt … Tolle Sache!
            Nee, es behindert die Arbeit sehr oft, denn viele wichtige Informationen, erfährt man zu spät, oder doch durch den „Flurfunk“ (Gerüchte, die auch nicht abgesichert sein können) oder eben gar nicht. Da wird es oft schwer mit der angepassten Hilfe.
            Ich habe diese „Geheimnistuerei“ nie verstanden. Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter und Mitarbeiter des JA sind doch alle zur Verschwiegenheit verpflichtet – gegen Außenstehende. Aber warum dürfen die nicht miteinander reden, wenn es um ein spezielles Kind/ eine Familie geht? Man könnte auf viele Probleme viel schneller und effektiver reagiere, wüssten alle beteiligten die relevanten Fakten.

          • Sind aber eben Standards. Und die darf man nicht hinterfragen, sonst ist man ein*e schlechte Lehrkraft oder Sozialarbeiter*n.
            Haben wir hier ja jetzt gelernt.

          • Gerne fachlich begründen, warum die Standards des Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit Quatsch sind – verlinkt haben wir sie ja oft genug.

            Und gerne erklären, wie Sie gerne behandelt werden möchten, sei es als in Not Geratene von einem Sozialarbeiter, sei es als psychisch Erkrankte von einem Therapeuten, sei es als Patientin bei einem Arzt. Und ob therapeutische oder medizinische Standards dann auch alle lächerlich sind.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Von einem Teil der Sozialarbeitenden selbst. Das ist richtig. Ändert aber doch nichts daran, dass diese den Rahmen für Ihren Verband geben. Nicht mehr und nicht weniger erstmal.
            Als „Standard“ zieht man diesen dann gerne heran. Auch okay. Aber ist jetzt kein „Berufsgesetz“ oder sowas.
            Und das wird schon auch Grund haben? Warum ist es denn keines?

          • „…dass diese Erlebnisse an einem Sozialarbeiter abperlen müssen, sonst würde er seinen Beruf nicht kennen?
            Das halte ich doch für sehr vermessen, denn jeder Einsatz kostet Kraft. Eine Menge Kraft und Energie.“

            Jahrzehntelang haben die „Leistungsträger“ aus der „freien“ Wirtschaft das „Gejammere“ der Beschäftigen aus den sozialen Berufen ja mit der Bemerkung weggewischt: „Gehört halt dazu!“.

            Jetzt wo USA, China und KI ordentlich Druck auf die Arbeitsbedingungen in der „freien“ Wirtschaft ausüben, sage ich einfach: „Gehört halt dazu!“.

          • Wie bei uns auch.
            Das ist die Realität.

            Leider habe ich bei Außenstehenden manchmal das Gefühl, dass die nur aus der Theorie her argumentieren.
            Wenn solche Menschen dann auch noch Entscheidungen treffen (als Politiker*innen z.B.), dann brauchen wir uns alle, die es im echten Leben anders erleben, auch nicht zu wundern, dass es so ist, wie es ist, und die Kapazitäten nicht ausgebaut werden bzw. sinnvolle Reformen nicht kommen.

          • Ich sehe weder, dass hier jemand beschimpft wird, noch, dass Ausführungen beklatscht werden.
            R. Vehrenkamp stellt die bittere Realität dar. Auch meine über 20-jährige Lehrerfahrung zeigt immer häufiger Eltern, zu denen es keinen Zugang gibt; die auf Gesprächsangebote nicht reagieren, die ihre Kinder grundlos tage- und wochenlang zu Hause behalten, keine Arbeitsmaterialien besorgen usw…
            Ich bewundere die vorurteilslose Baharrlichkeit unseres Schulsozialarbeiters, der immer wieder Angebote stellt, sich rührend um die immer größere Zahl betroffener Kinder kümmert, Streitigkeiten versucht zu schlichten und für Kinder versucht, häusliche Bedingungen zu verbessern. Und ich bewundere mein Kollegium, das trotz unzugänglicher Eltern versucht, den Kindern zu helfen und wenigstens Lernen zu ermöglichen. Und zwar mit eigenem Einsatz: Frühstück mitbringen, Hefte und Schreibzeug besorgen, Sport- und Schwimmsachen bereitstellen. Das ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Aber ich verstehe genauso, wenn man nach jahrelangen Versuchen, den immer gleichen Familie zu helfen, resigniert.
            Was nicht heißt, dass man sich um das Kind nicht mehr sorgt, aber irgendwann muss man erkennen, wenn man bei den Eltern auf Granit beißt.

          • „Ich bewundere die vorurteilslose Beharrlichkeit unseres Schulsozialarbeiters, der immer wieder Angebote stellt“ – das nennt man Professionalität.

            Sind Sie als Lehrkraft denn persönlich angefasst, wenn Ihre Schülerinnen und Schüler Fehler machen? Wohl (hoffentlich) kaum. So hat jede Berufsgruppe ihre Basics.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ja, natürlich fasst es mich an, wenn Schüler Fehler machen, denn ich versuche meinen Unterricht so gut wie es irgendwie geht zu gestalten und den Kindern etwas beizubringen. Und natürlich hinterfrage ich mich, wenn Schüler Fehler machen, ob ich gut genug unterrichtet habe.
            Was natürlich nicht so weit reicht, dass ich mich gänzlich in Frage stellen würde….

          • Was mich noch mehr anfasst, ja geradezu wirklich verärgert, wenn ich 4 Jahre lang auf Eltern einrede, wie auf ein krankes Pferd und alles immer und immer wieder verpufft. Und da meine ich ausdrücklich nicht Eltern, die aus Gründen es einfach nicht besser können (denn, die sind in Regel schon dankbar, wenn man sie an die Hand nimmt).

          • „Und da meine ich ausdrücklich nicht Eltern, die aus Gründen es einfach nicht besser können“ – und Sie wissen per Ferndiagnose, bei wem (zum Beispiel) eine psychische Erkrankung wie eine Depression vorliegt, wer mit Alkohol- oder Drogenproblemen zu kämpfen hat, wo es womöglich sozialisationsbedingt starke Widerstände gegen die Institution Schule gibt (schuldistante bzw. schulabgewandte Familien)?

            Alle einfach nur „faul“? Vielleicht nochmal zur Klarstellung: Für Ihre Arbeit als Schulleiterin mag diese küchenpsychologische Kategorisierung reichen – es ist nicht Ihre Aufgabe, solche Probleme anzugehen. Dafür sind aber Sozialarbeiter da. Und in deren Berufsfeld reicht es eben nicht, die Menschen zum Problem zu erklären.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ich arbeite an einer Schule, die ein kleines System darstellt. Ich kenne alle Eltern meiner Schüler über Jahre (mindestens 4)…..und ja, in der Regel kenne ich den familiären Background….

            Ach, ich bin als SL nicht betroffen? Es ist nicht meine Aufgabe? Warum nur sitze ich oder meine Ko in all den vielen Sitzungen mit dabei (wie z.B. Hilfeplangespräche, Beratungsgespräche mit Eltern, Gespräche mit dem JA?)
            Ich verrate Ihnen mal was, SLs einer Grundschule unterrichten auch eine ganze Anzahl von Stunden und sind von daher schon konfrontiert mit den Problemen der Kinder…..
            Ich staune, wie Sie meinen können, dass es eine scharfe Grenze zwischen den Professionen in einem System Schule geben kann.

            Aber ja, ihren Ausführungen folgend, werde ich mal in mich gehen und darüber nachdenken, ob ich zukünftig solche Aufgaben, die mich nicht betreffen (weil Schulsozialarbeit) weit von mir weise….

          • „Ich staune, wie Sie meinen können, dass es eine scharfe Grenze zwischen den Professionen in einem System Schule geben kann.“

            Das meinen wir gar nicht. Wir meinen lediglich, dass Sozialarbeiter ein Mindestniveau an sozialpädagogischem Fachwissen zeigen sollten (schon gar, wenn sie sich öffentlich als Vertreter ihrer Profession äußern). Hilfsbedürftige vor Publikum mit küchenpsychologischen Etiketten – wie faul, dumm, renitent – zu versehen, widerspricht den Standards deutlich.

            Sie meinen das offensichtlich nicht – oder üben sich in unangebrachtem Korpsgeist und arbeiten sich an uns ab. So oder so: Da haben wir dann einen Dissenz.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Fehler- Helfer……und ja, wir tauschen uns in jeder Pause, in jeder Minute aus, was man besser machen kann….

          • Fehler gehören dazu, das wissen alle meine SuS. Fehler zu verstehen ist für mich überhaupt einer der wichtigsten Lernprozesse. Ich bin davon nicht persönlich angefasst, hinterfrage mich aber ständig, woran es in meinem Vermittlungsprozess gelegen haben könnte.
            Und da schließt sich der Kreis: manchmal kann ich versuchen, was ich will, der Schüler versteht es nicht, weil die Voraussetzungen fehlen. In manchen Familien können wir versuchen, was wir wollen; es kann nichts werden, weil der Wille fehlt. Und da darf man auch mal frustriert sein, ohne gleich das Kind aus dem Auge zu verlieren.

          • Oh, jetzt dreht sich schon ein ganzer Diskussionsfaden um mich. Ich kürze mal ab: Ich mache meinen Job gerne und natürlich setze ich zu Beginn unserer Maßnahmen nichts voraus. Nur wenn Sie nach monate-, ja manchmal jahrelanger Begleitung noch immer keine echten Fortschritte sehen, dann mangelt es mir an blumigen Erklärungsansätzen. Die rosarote Brille der sozialen Arbeit werden Sie von mir nicht bekommen. Selbst bei unseren Familien kommen klare und deutliche Ansagen in der Regel weitaus besser an, als der x-te Versuch, mit gutem Zureden Ergebnisse zu erzielen.

            Wir erleben bei rund der Hälfte der Familien aktive Mitarbeit. Die andere Hälfte tut dies nicht – meist, weil viele denken, dass wir einfach die Arbeit übernehmen, dass WIR zum Jobcenter laufen, dass WIR jeden Morgen das Kind wecken, dass WIR die unliebsamen E-Mails verfassen, dass WIR zum Elterngespräch in der Schule gehen… Dass wir „nur“ begleiten, anleiten, ermuntern und Rahmenbedingungen abstecken, reicht diesen Familien nicht. Warum? Weil sie bis dahin oft schon ein Leben führen, in dem sie bislang Verantwortung abgeben durften und sich Konsequenzen als zahnlose Tiger entpuppten, weswegen sie weggelächelt werden.

            Gerne dürfen Sie sich über meine Sicht auf die Dinge auslassen. Nur ich rede nichts schön, was nicht schön ist.

          • In der Sozialpädagogik werden Verhaltensweisen nicht moralisch bewertet, sondern in ihrem Kontext analysiert. Wenn Klienten (ob Jugendliche oder Erwachsene) antriebslos wirken oder Aufgaben verweigern, wird dies fachlich eingeordnet:

            • Ressourcen- und Lebensweltorientierung: Hinter vermeintlicher „Faulheit“ stecken oft Überforderung, Zukunftsangst, psychische Belastungen (wie Depressionen oder Burnout), mangelnde Perspektiven oder Vorerfahrungen mit dem Scheitern (erlernte Hilflosigkeit).
            • Strukturelle Barrieren: Häufig blockieren mangelnde Passung von Angeboten oder bürokratische Hürden die Motivation, nicht der Charakter des Menschen.
            • Widerstand als Signal: In der Pädagogik wird Verweigerung oft als unbewusster Widerstand oder als Bewältigungsstrategie (Coping) in schwierigen Lebenslagen verstanden.

            Die Zuschreibung „faul“ widerspricht dem professionellen Kodex der Sozialen Arbeit, da sie den Blick auf die zugrundeliegenden Probleme versperrt und den Klienten ohne fachliche Einordnung die Schuld für ihre Situation zuschreibt. Gerne hier nachlesen: https://www.dbsh.de/media/public/dbsh-bund/Profession/2026-02-05_DBSH_Berufsethik_2._Fassung_interaktiv.pdf

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ich kenne die Definitionen und Begrifflichkeiten aus dem Studium. Man beachte dabei die Wörter „häufig“ und „oft“.

            Faulheit und mangelnde Mitarbeit aus purer Unlust und Streben nach Lustempfinden, gepaart mit etwas Egoismus kenne ich hingegen aus der Realität. Daraus resultieren dann natürlich die schwierigen Lebenslagen.

          • Sie verwechseln Ihre berufliche Rolle. Als Sozialarbeiter übernehmen Sie eine Anwaltschaft für Ihre Klientel – Sie sind nicht deren Richter.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Auch ein Anwalt kann sein Mandat niederlegen, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

          • Wäre eine – folgerichtige – Konsequenz: Job kündigen, wenn man den Sinn nicht mehr erkennt.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Warum gleich den ganzen Job?
            Herr Vehrenkamp hat nirgendwo geschrieben, dass er darin keinen Sinn erkennt.
            Er betont lediglich, dass ein Teil seiner Klientel nicht willens ist, sich an der Verbesserung der eigenen Situation aktiv zu beteiligen.
            Das erfordert vom Sozialarbeiter zunächst sicher ein hohes Maß an Aufbau- und Motivationsarbeit, um dann, nach und nach, an den Punkt zu kommen, wo die Betroffenen anfangen schrittweise wieder Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.
            Ich lese aus Herrn Vehrenkamps Beiträgen nicht heraus, dass er nicht bereit ist, diese Arbeit mit ganzem Engagement zu leisten.
            Ich lese lediglich heraus, dass auch die beste Sozialarbeit an ihre Grenzen stößt, wenn Menschen auch nach intensiver Hilfestellung und Unterstützung von außen, keinerlei Anstalten unternehmen, an der Verbesserung ihrer Lebenssituation mitzuwirken.

          • „Ich lese lediglich heraus, dass auch die beste Sozialarbeit an ihre Grenzen stößt“ – und woran erkennen Sie, dass es sich dabei um „beste Sozialarbeit“ handelt?

            Wir können das nirgends erkennen, weil Herr Vehrenkamp das nicht zu erkennen gibt. Es könnte sich auch um schlechte Sozialarbeit handeln. Die gibt es durchaus.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Fragt uns ernsthaft – ein Lehrer?

            Ums seriös zu beantworten: Anspruch auf eine fachlich gehaltvolle Diskussion. Wir haben kein einziges Argument hier gelesen, mit dem sich begründen ließe, warum es zielführend sein könnte, wenn ein Sozialarbeiter seine Klientel öffentlich als faul abstempelt – nur, sorry, Widerspruch um des Widerspruchs willen.

            Berufliche Standards werden infrage gestellt, es wird uns unterstellt, wir würden die Arbeitsleistung eines Kommentierenden beurteilen (was wir nicht tun), es wird bestritten, dass es so etwas wie fachliche Kompetenz gibt, es wird ignoriert, dass diese Diskussion hier in der Öffentlichkeit stattfindet – ziemlich pubertär, ehrlich gesagt.

            Und falsch verstandener Korpsgeist.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Gerne fachlich begründen, warum es für die Aufgaben von Sozialarbeitern zielführend ist, Klienten als faul abzustempeln.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Beste Sozialarbeit bezieht sich nicht speziell auf Herrn Vehrenkamp. Es ist eine allgemeine Aussage.
            Jede Sozialarbeit stößt im beschriebenen Fall an ihre Grenzen. Schlechte ganz sicher schneller als gute.
            Schlechte Sozialarbeit erreicht wahrscheinlich, selbst bei motivierter Klientel, eher wenig.
            Ich lese aus den Kommentaren von Herrn Vehrenkamp nur nicht heraus, dass er schlechte Sozialarbeit betreibt, so wie Sie das offenbar tun. Ich lese auch nicht heraus, ob sie gut ist. Genauso wenig erlauben sie mir Mutmaßungen darüber, ob es besser wäre, er würde seinen Job kündigen.
            Seine Ausführungen in diesem Forum kann ich, im Gegensatz zu Ihnen, halt lediglich gut nachvollziehen. Ich maße mir, aufgrund dieser Ausführungen, allerdings kein Urteil über die Qualität seiner beruflichen Arbeit an.
            Das ist alles.

          • „Ich lese aus den Kommentaren von Herrn Vehrenkamp nur nicht heraus, dass er schlechte Sozialarbeit betreibt, so wie Sie das offenbar tun.“

            Tun wir nicht. Wir lesen aus den Kommentaren nur das heraus, was offensichtlich ist: dass er sich unprofessionell äußert. Das kritisieren wir. Und wundern uns über den Beifall dafür, den er dafür hier bekommt.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Das haben Sie falsch verstanden….warum sollte der Anwalt seinen Job kündigen, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Klienten nicht möglich ist? Er kündigt nur die Zusammenarbeit mit dem Klienten….

            Auch ein Sozialarbeiter kann dies tun…..kommt bei uns durchaus vor, ist auch beim JA gängig, wenn die Zusammenarbeit verweigert wird. Dann werden Hilfen zurückgefahren. Die Mitarbeiter wenden sich dann dem nächsten Klienten zu…..

          • Wollen Sie als Schulleiterin auch die Zusammenarbeit mit Kindern kündigen?

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Nein, aber mit den Eltern. Wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist und das Vertrauensverhältnis derartig erschüttert ist, dann verweise ich auf die freie Schulwahl.

            Da muss sich allerdings über einen sehr langen Zeitraum eine Menge aufgebaut haben……Aber ja, habe ich schon getan….

            Bei solchen Fällen ist natürlich der Schulrat involviert.

            Auch ein Sozialarbeiter gibt seinen Klienten nicht einfach so ab, der holt sich auch die Rückendeckung seines Vorgesetzten.

          • Ich traue Herrn Vehrenkamp durchaus zu, dass er tatkräftig nach Lösungen sucht – auch wenn er in einem öffentlich Forum gerne mal Tacheles redet, statt sich hinter sozioalpädagogisch verbrämter Fachschwurbelei zu verstecken.
            Es schadet m.E. nichts, die Dinge gelegentlich auch mal beim Namen zu nennen.

          • Es schadet aber, seine berufliche Rolle zu verwechseln. Herr Vehrenkamp tritt hier immer wieder öffentlich als Sozialarbeiter auf, ein Beruf, mit dem eine Anwaltschaft verbunden ist. Damit ist er vom Staat beauftragt, dafür wird er vom Staat bezahlt. Er ist kein Richter; diese Rolle maßt er sich an (in unseren Foren zumindest; wie er tatsächlich beruflich agiert, wissen wir nicht. Wir wissen allerdings, dass wir – in Not gekommen – uns nicht von einem solchen Sozialarbeiter bearbeiten lassen wollten. Da bekämen wir dann wohl auch ganz schnell das Etikett „unwillig“ verpasst. Würden Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der vor Publikum über seine Mandantschaft lästert?)

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Ihr Vergleich hinkt. Die Aufgabe eines Sozialarbeiters ist es, Angebote zu machen, Hilfe anzubieten (in völlig unterschiedlichen Bereichen). Die kann der Klient annehmen, muss dies aber nicht. Nimmt er den Support an, kann der Sozialarbeiter seine Arbeit machen. Lehnt er diese ab, dann wird der Sozialarbeiter da nichts gegen machen können. In diesem Fall wird der Sozialarbeiter eine Zusammenarbeit langfristig beenden.

            Ein Sozialarbeiter ist kein Vormund, der seinem Klienten verpflichtet ist. Diese Art der Sozialarbeit gibt es natürlich auch, aber vor der sprechen wir hier nicht, da sie gerichtlich festgelegt wurde.

  5. Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zuzustimmen. Es hat sich eingehend mit der rechtlichen Lage auseinandergesetzt, zutreffend argumentiert und praxisnah entschieden. Erfreulich ist, dass es nicht nur allgemein argumentiert, sondern auch die schulischen Belange erörtert.

    Immer wieder greifen selbst Grundschüler/innen Mitschüler/innen und Lehrkräfte körperlich an und verletzen sie: Mir sind aus meiner Fortbildertätigkeit (z. B. Krisenteamberatungen) konkrete Fälle bekannt. Das Gewaltpotential selbst von Zweitklässlern wird häufig unterschätzt.

    Im konkreten Fall hat die Lehrerin auch das mildeste sicher wirkende Mittel (!) angewendet, nämlich das Kind nur an den Armen gepackt und festgehalten (und möglicherweise auch vorübergehend dessen persönliche Freiheit verletzt; vgl. https://www.news4teachers.de/2017/02/berufungsgericht-kippt-skandal-urteil-gegen-lehrer-wegen-angeblicher-freiheitsberaubung-freispruch/).

    Im Eilantrag fordern die Kläger, den Sohn vor der Lehrerin zu schützen. Wie stellen sie sich das vor? Die Lehrerin künftig in einer anderen Klasse einsetzen? Den Schüler in eine andere Klasse umsetzen? Aus der Einschaltung des Gerichts schließe ich, dass aus Sicht der Klagenden das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen, ihrem Sohn und der Lehrerin nachhaltig gestört ist. Umgekehrt hätte ich als Lehrerin zu ihnen auch kein Vertrauen mehr, zumal Wiederholungsgefahr nicht fernliegt. Nach meiner Interessenabwägung hätte der Schüler zu weichen.

    Wenn das Vertrauensverhältnis zur Schulleitung und dem Kollegium gestört ist, wäre das Kind an dieser Schule untragbar.

    Thema im Gerichtsbeschluss waren weitergehende schulische Maßnahmen, wie Ordnungsmaßnahmen nicht, sind aber davon unabhängig zu prüfen und zu bewerten.

    NB: Solchen Klägern würde ich zutrauen, auch Strafanzeige erstattet zu haben.

    Heinz Kraft, Ennepetal

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