DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will die Möglichkeiten der Schulen erweitern, gegen Gewalt, Bedrohungen und schwerwiegende Störungen des Unterrichts vorzugehen. Schulleitungen sollen Schülerinnen und Schüler bei akuter Gefahr künftig sofort für bis zu zwei Wochen vom Schulbesuch ausschließen können. Auch die regulären Ordnungsmaßnahmen werden ausgeweitet. Während die Landesregierung damit für mehr Handlungssicherheit sorgen will, warnen SPD, GEW und die Schülervertretung vor den pädagogischen Folgen längerer Ausschlüsse.

Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat einer Verschärfung des Schulgesetzes zugestimmt. CDU und Grüne votierten für die geplanten Änderungen, mit denen Schulen zusätzliche Möglichkeiten erhalten sollen, auf Gewalt, Bedrohungen und erhebliche Störungen des Schulbetriebs zu reagieren. Die Neuregelungen müssen noch vom Landtagsplenum verabschiedet werden.
Kern der Reform ist eine stärkere Abstufung schulischer Ordnungsmaßnahmen. Schülerinnen und Schüler sollen künftig vorübergehend in eine Parallelklasse oder andere Lerngruppe überwiesen werden können. Möglich werden soll außerdem ein Ausschluss vom Unterricht in einem oder mehreren Fächern sowie von Schulfahrten für bis zu vier Wochen. Auch ein vollständiger Ausschluss vom Schulbesuch für bis zu zwei Wochen ist vorgesehen.
Besonders weitreichend ist eine neue Regelung für Situationen, in denen nach Einschätzung der Schulleitung sofort gehandelt werden muss. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung vor, soll ein vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch bereits präventiv möglich sein. Voraussetzung ist Gefahr im Verzug. Die Schulleitung müsste damit nicht erst abwarten, bis es tatsächlich zu einem gewalttätigen Übergriff kommt.
Nach Darstellung des Schulministeriums sollen die erweiterten Befugnisse vor allem die Handlungssicherheit der Schulen stärken. Schulleitungen müssten bei schweren Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen frühzeitig und entschlossen handeln können. Die Landesregierung sieht die Reform als Teil ihrer Bemühungen, Schulen beim Umgang mit Gewalt, Bedrohungen und extremistischen Vorfällen zu unterstützen.
Zugleich sollen die Ordnungsmaßnahmen stärker abgestuft werden. Dadurch werde „eine noch differenziertere Reaktion als bisher auf die jeweils vorliegende Pflichtverletzung gewährleistet“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Statt auf wenige weitreichende Sanktionen zurückgreifen zu müssen, sollen Schulleitungen mehr abgestufte Möglichkeiten erhalten.
„Das höchste Recht ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz, also Schulen betreten zu können, ohne geschlagen zu werden“
Der Düsseldorfer Verwaltungsrichter Andreas Müller, der sich seit rund 25 Jahren mit Schulrecht beschäftigt, schult im Auftrag des Schulministeriums Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Eingriffe Lehrkräften bereits nach geltendem Recht erlaubt sind. Ein Beispiel ist die Durchsuchung einer Schultasche. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Schüler ein Messer mit sich führt, dürfen Lehrkräfte nach Müllers Darstellung auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern in den Tornister schauen, so berichtet der WDR. Vielen Lehrkräften und Schulleitungen sei jedoch nicht ausreichend bekannt, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen das Schulrecht bereits einräume. Die Fortbildungen sollen deshalb mehr Sicherheit vermitteln.
Müller begrüßt zugleich die geplante Erweiterung der Ordnungsmaßnahmen, weil er im geltenden Recht Lücken sieht. Bei der Expertenanhörung im Landtag zu dem Gesetzentwurf begründete der Verwaltungsrichter seine Haltung mit der staatlichen Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler vor Gewalt zu schützen. „Das höchste Recht ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz, also Schulen betreten zu können, ohne geschlagen zu werden“, erklärte Müller laut WDR. Das sei die Schutzpflicht des Staates. Das Recht auf Bildung gewalttätiger Schülerinnen und Schüler müsse in solchen Situationen nach seiner Auffassung zurückstehen. Gegen unverhältnismäßige Entscheidungen könnten sich betroffene Familien weiterhin gerichtlich wehren. Eltern hätten die Möglichkeit, Ordnungsmaßnahmen vor Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen.
Die vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten unterscheiden sich nach Anlass und Schwere des Vorfalls. Während eine Schulleitung bei Gefahr im Verzug unmittelbar handeln können soll, liegt die Entscheidung über besonders weitreichende reguläre Ordnungsmaßnahmen bei einer Teilkonferenz. Ihr gehören auch Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerschaft an. Damit sollen solche Entscheidungen nicht allein von der Schulleitung getroffen werden.
„Wer ausgeschlossen wird, verliert Lernzeit, soziale Bindung und im schlimmsten Fall den Abschluss – besonders dann, wenn zu Hause keine Unterstützung da ist“
Die Frage, ob längere Unterrichtsausschlüsse tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation beitragen, beschäftigt allerdings auch die Kritiker der Reform. Bei der Anhörung im Landtag verwies die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dilek Engin, auf mögliche negative Auswirkungen der erweiterten Ordnungsmaßnahmen auf die Bildungsbiografien betroffener Schülerinnen und Schüler. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht die Gefahr, dass der zeitweise Ausschluss von Kindern und Jugendlichen zwar kurzfristig den Schulbetrieb entlastet, die zugrunde liegenden Probleme aber ungelöst bleiben.
GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik betonte bei der Anhörung die fortbestehende pädagogische Verantwortung der Schulen. „Ich glaube, wir müssen von dem Grundsatz ausgehen, dass der Anspruch der Jugendlichen auf Erziehung und Bildung nicht endet, weil sie für zwei oder vier Wochen woanders geparkt sind“, erklärte sie. Damit stellt sich die Frage, wie die betroffenen Schülerinnen und Schüler während eines Ausschlusses pädagogisch begleitet werden sollen.
Deutlich fällt deshalb die Kritik der Landesschüler*innenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV) aus. Sie lehnt die geplanten Verschärfungen grundsätzlich ab. In ihrer schriftlichen Stellungnahme warnt sie vor erheblichen Folgen für die schulische Entwicklung der betroffenen Jugendlichen. „Wer ausgeschlossen wird, verliert Lernzeit, soziale Bindung und im schlimmsten Fall den Abschluss – besonders dann, wenn zu Hause keine Unterstützung da ist“, heißt es in der Stellungnahme, aus der der WDR zitiert. News4teachers / mit Material der dpa
„Bei der Expertenanhörung im Landtag zu dem Gesetzentwurf begründete der Verwaltungsrichter seine Haltung mit der staatlichen Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler vor Gewalt zu schützen. „Das höchste Recht ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz, also Schulen betreten zu können, ohne geschlagen zu werden“, erklärte Müller laut WDR. Das sei die Schutzpflicht des Staates. Das Recht auf Bildung gewalttätiger Schülerinnen und Schüler müsse in solchen Situationen nach seiner Auffassung zurückstehen.“
Sehr richtig.
„Wer ausgeschlossen wird, verliert Lernzeit, soziale Bindung und im schlimmsten Fall den Abschluss – besonders dann, wenn zu Hause keine Unterstützung da ist“
Das ist das Prinzip:
Wer der Gemeinschaft schadet, wir aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und muss Nachteile in Kauf nehmen.
„Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht die Gefahr, dass der zeitweise Ausschluss von Kindern und Jugendlichen zwar kurzfristig den Schulbetrieb entlastet, die zugrunde liegenden Probleme aber ungelöst bleiben.“
Das ist einerseits richtig, ist aber nicht die Aufgabe von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Das muss an geeigneter Stelle erfolgen.
Ich feiere Herrn Müller jeden Tag, seit er in jede Kommune reist und seine rechtliche Einordnung überall bei den SLDBs verbreitet. Auch die Podcasts auf der MSB-Seite sind hörenswert. Gleich fühlt man sich wirksam und nicht mehr ganz so hilflos…..
Und das hat einen ganzen Rattenschwanz an Wirkung….plötzlich gibt es rechtssichere Formular bei Ordnungsmaßnahmen….
Nicht falsch verstehen, Ordnungsmaßnahmen nur, wenn wirklich nötig, dann aber bitte auch wirksam…..so soll es sein.
Für alle: SLDB = Schulleiter*innendienstbesprechung aka Befehlsempfang.
Sehe ich deutlich anders. Für das Verteilen von Befehlen, reicht auch eine Email. Das Regelmäßige Treffen von SL einer Schulform, dient in erster Linie der Informationen und des Austausches….
Die Umbenennung ist nicht auf meinen Mist gewachsen, ich habe lediglich einen meiner ehemaligen SL zitiert.
Ich gehen bei Ihrer Schulform einmal davon aus, dass sie sich auf Kreisebene bzw. innerhalb der kreisfreien Stadt zusammenfinden. Meine Chef*innen mussten zur Bez.-Reg.
„Wer ausgeschlossen wird, verliert Lernzeit, soziale Bindung und im schlimmsten Fall den Abschluss – besonders dann, wenn zu Hause keine Unterstützung da ist“. Tja, das kann man ganz einfach vermeiden, man muss sich halt nur an die für alle geltenden Regeln halten.
Der Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Wochen ist doch jetzt schon möglich.
Der aktuelle Vorschlag des MSB sieht eine Verdopplung des Zeitraumes vor.
Ich bin der Meinung, dass im Fall eines Schulauschlusses von mehr als einem Tag das Jugendamt eingeschaltet werden muss.
Schön wäre es, wenn die in der Zeit Besuch von ausgelagerten Institutionen bekommen würden und entsprechend betreut oder sanktioniert werden würden. Dann würde ein Schuh draus werden.
Ordnungsmaßnahmen sind
1. der schriftliche Verweis,
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
5. die Entlassung von der Schule,
6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Der Ausschluss vom Unterricht ist doch eher eine der mittleren Konsequenzen aus wiederholtem Fehlverhalten, das zu Störung des schulfriedens führt.
Alles, was Folge körperlicher gewalt ist, zieht doch in der regel die Androhung der Entlassung nach sich. Und an dieser Stelle würde ich im Wiederholungsfall das JA einschalten.
Punkt 4 und 5 gehen bei uns (SH) nur, wenn überhaupt! wenn es eine aufnehmende Schule gibt…..
Wir setzen sie auch gerne mal für eine bestimmte Zeit in höhere Klassen. Mit Arbeitsmaterial natürlich.
So kenne ich die Suspendierungen auch – Arbeitsmaterialien werden mitgegeben, hochgeladen, täglich abzuliefern, Kontrolle mit Bewertung!
Geht ja nicht, dass die Bildung auf der Strecke bleibt…..
Man kann auch mal in viel niedrigere Jahrgänge unterbringen. Hat bei uns früher funktioniert. War den Großen meist peinlich, von den Kleinen angegafft zu werden und manchen Kleinen ein abschreckendes Beispiel. 🙂
In NRW ist Punkt 4 kein Problem, muss bei unterschiedlichen Vergehen aber mehrfach genutzt werden.
Punkt 5 ist wegen der bestehenden Schulpflicht de facto ein Problem. Dabei kommt uns in NRW die hohe Bevölkerungsdichte zugute. Im Regelfall kommt es zum Ringtausch zwischen zwei oder drei benachbarten Schulen der gleichen Schulform.
So isses, ein faules Ei für ein anderes…
Ja, eben, was ist jetzt neu in NRW? Diese Möglichkeiten sind alle schon da. Und bei uns ist es auch so, wie @Käffchen schreibt, man muss erst eine Schule finden, die das Kind nimmt. Das soll, wie man hört, eher als Tausch funktionieren: Nimmst du einen von mir, nehme ich einen von dir (beim nächsten Mal).
Warum? Die leiden eh schon unter Personalmangel. Und verbeamtet sind die nicht. Für die sind sogar Lehrerangestelltengehälter fürstlich!
Jugendämter in Berlin: Jede zehnte Stelle unbesetzt
Ich fürchte, das ist nicht nur in Berlin so!
Interessant fand ich folgenden Leser-Kommentar unter dem verlinkten Artikel:
„Wenn, so wie hier für das Jugendamt beschrieben, in Berlin überall Stellen unbesetzt bleiben, müsste das nicht zu einem Plus in der Haushaltsplanung führen? Die Planstellen wurden im jeweiligen jahreshaushalt mit Kosten hinterlegt, wenn diese nicht anfallen, wie viel hat Berlin dann eingespart und wo ist dieses Geld?“
Der GEW scheinen die Täter wichtiger zu sein als die Opfer. Bei uns in SH können Gewalttäter von der Schulleitung sofort für die kommenden drei Wochen suspendiert werden. Das ist vor allen Dingen für die Opfer wichtig, damit wieder etwas Ruhe in den Laden kommt.
Wenn die GEW da ein Problem sieht, dann so sie gefälligst sagen, wie sie die Opfer davor zu schützen, schon am nächsten Tag wieder auf den Täter zu treffen.
Der Fokus der Perspektive muss auf dem Opfer, nicht auf dem Täter liegen.
So sind auch Teile unseres Rechtsystems.
Vergewaltiger bekommen Hilfe.
Opfer müssen sich diese suchen. Was sie oft nicht schaffen, nach so einem traumatischen Erlebnis.
Klar – Täter sollen das Tätersein lassen, doch Opfer müssen das Leben wieder lernen…..
All die „Aber-Argumente“ stehen für die Gründe, warum es erst soweit gekommen ist, dass solche Maßnahmen nun getroffen werden müssen. Das sind diese „Wattebauschsanktionen“, die niemandem wehtun, wenn sie überhaupt verhängt werden. Wir haben diese Möglichkeiten in Berlin. Siehe Schulgesetz. Die müssen auch nicht erst der Reihe nach abgearbeitet werden. Das stimmt nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Schulausschluss alleine verändert das Kind nicht. Das sehe ich auch so. Aber es ist ein starkes Signal, dass man sich etwas nicht bieten lässt und dass man nicht ohnmächtig ist in solchen Situationen als Schule. Die „Arbeit am Kind“ ersetzen diese Maßnahmen aber nicht.
Nein, die Maßnahmen müssen nicht erst der Reihe nach abgearbeitet werden, fama errat.
Das Problem liegt eher darin, dass auch – bei unterschiedlichen Vergehen – die Androhung der Entlassung mehrfach ausgesprochen werden muss.
Also eimal Körperverletzung, einmal Raub und einmal Dealen führt nicht zwangsläufig zur Entlassung.
Kopfnuss – 2 Tage Freizeit
Fußtritt – 4 Tage Freizeit
Haare ziehen – 1 Tag Freizeit
Würgegriff – 5 Tage Freizeit
Stuhlwurf – 3 Tage Freizeit
Ohrfeige – 2 Tage Freizeit
Alles Fälle für die Andohung der Entlassung von der eigenen Schule.
Nix da – eine Stunde nachsitzen.
Wenn man das Kind für diese Zeit in der Schule beaufsichtigt unterbringen kann und es in den Terminkalender von Kind und Erziehungs-hüstel-berechtigten passt…..
Alles nicht so leicht.
Mehr Maßnahmen und gerne auch härtere und harte Maßnahmen.
Es besteht ja kein Zwang, diese auszuschöpfen. Ich sehe sie eher als zusätzliche Möglichkeit.
„Arbeit am Kind“ reicht oft nicht. Erziehungsberechtigte gehören dazu – das weiß jede Lehrkraft und wird versuchen, diese immer einzubeziehen.
Ich glaube, die allermeisten Lehrkräfte sehen am Verhalten, ob ein Kind kurz vorm Eskalieren ist. Pausen mal außen vor. Jede LK kennt die SuS.
Es fehlt jedoch an ….. s. weiter oben oder kurz:ALLEM
Problem verlagert, Problem gelöst.
Läuft.
Die Mitschüler*innen haben aber einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die störungsfreie Teilnahme am Unterricht. Und dafür sind lehrkräfte nun einmal zuständig. Alles Weitere ist der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit, des Jugendamtes und der Jugendgerichtshilfe.
„Wer ausgeschlossen wird, verliert Lernzeit, soziale Bindung und im schlimmsten Fall den Abschluss – besonders dann, wenn zu Hause keine Unterstützung da ist“
Hm.
Wer zusammengeschlagen wird auch.
Wer gemobbt wird auch.
Wer Unterrichtsstörungen ausgesetzt ist auch.
Prioritäten?
Es braucht
– kleinere Klassen
– mehr Lehrkräfte
– mehr Schulsozialarbeit
– mehr Familienhilfe
Aber wem sage ich das?
Wer in einer Schule arbeitet, weiß das seit Jahren.
Es bedar aber auch der Lehrkräfte mehr, die nicht wegschauen und den Kindern sagen, sie sollten nicht petzen und sie sollten das unter sich klären.
Nochmal „in gutem Deutsch“:
Es bedarf aber auch mehr solcher Lehrkräfte, die NICHT wegschauen und den Kindern NICHT sagen, sie sollten nicht petzen und sie sollten das unter sich klären.
So lange Schule nicht mit den notwendigen Kapazitäten ausgestattet werden, Gewalt zu verhindern und Gewalttäter*innen sinnvoll zu sanktionieren und zu beschulen, ohne dass diese die anderen S*S stören und gefährden, brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren. Punkt.
So lange Schule nicht mit den notwendigen Kapazitäten ausgestattet werden, Gewalt zu verhindern und Gewalttäter*innen sinnvoll zu sanktionieren und zu beschulen, ohne dass diese die anderen S*S stören und gefährden, brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren. Punkt.
Soooo ist es ! Nochmal: Punkt!