
Die Tat, die bundesweit für Entsetzen sorgte, ist fast ein halbes Jahr her: Ein 18-Jähriger muss sich von Dienstag (08.30 Uhr) an vor dem Heidelberger Landgericht verantworten, weil er seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule erstochen haben soll. Der junge Mann soll am 25. Januar in der Schule in St. Leon-Rot mit einem Fleischmesser auf das Opfer eingestochen haben – in den Nacken, den oberen Rücken, den Hals, den Brustkorb und die Herzgegend, wie das Gericht aus der Anklage mitteilte. Die junge Frau starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.
«Der Angriff erfolgte nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden für das Opfer völlig unerwartet, weshalb es sich gegen den Angriff nicht zur Wehr setzen konnte», hatte die Staatsanwaltschaft im Mai mitgeteilt. Die Anklage lautet auf Mord.
Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutschen zudem gefährliche Körperverletzung vor. Der mutmaßliche Täter war nach dem Tod der Schülerin mit dem Auto in Richtung Norddeutschland geflohen. Dort stieß er – verfolgt von der Polizei – mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten angegriffen haben.
Öffentlichkeit bleibt im Gerichtssaal außen vor
Das Verfahren wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden inklusive Anklageverlesung und Urteilsverkündung, wie das Gericht mitgeteilt hatte. Grund dafür sei, dass Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.
Bei der Tat im November soll er der jungen Frau ins Gesicht, auf den Hinterkopf und den Rücken geschlagen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte, wie das Gericht aus der Anklage weiter miteilte. Er soll erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Das Opfer erlitt demnach unter anderem eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen des Jochbeins und der Halswirbelsäule.
In Erinnerung an die getötete Schülerin hat die Schulgemeinde in der Woche vor dem Prozessbeginn einen Baum auf ihrem Gelände gepflanzt. Das Opfer und der mutmaßliche Täter waren Abiturienten gewesen. Für das Verfahren hat das Gericht insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 15. August gerechnet. News4teachers / mit Material der dpa
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