Lehrerin (Reichsbürgerin) zweifelt die BRD an, will aber volle Beamtenbezüge. Abgewiesen

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SIGMARINGEN. Eine mutmaßliche «Reichsbürgerin», die als Lehrerin arbeitet, zweifelt die Gründung der BRD an. Gegen die Konsequenzen hat sie geklagt – ohne Erfolg.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage einer verbeamteten Lehrerin, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, abgelehnt. Die Lehrerin aus dem Landkreis Ravensburg hatte laut Gericht geklagt, weil ihr Bezüge gekürzt wurden.

Die Frau hatte ein Schreiben an das Landratsamt geschickt, sich darin über ein Bußgeld beschwert und «reichsbürgertypisches Verhalten» an den Tag gelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. So habe sie in dem Schreiben unter anderem die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg verlangt.

Außerdem habe die im Jahr 1984 geborene Frau Bezug genommen auf das BGB aus dem Jahr 1896 und damit auf eine Norm vor der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. «Mit diesen Handlungen geht die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland einher», sagte der Gerichtssprecher.

Dienstbezüge für drei Jahre gekürzt

Das Regierungspräsidium Tübingen als Disziplinarbehörde hatte der Frau vorgeworfen, mit dem Schreiben gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Ihr Dienstbezüge wurden in der Folge für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Dagegen klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung beantragen. Diese würde vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt.

Ideologie der «Reichsbürger»

Grundsätzlich berufen sich «Reichsbürger» darauf, dass das 1871 mit einem Kaiser an der Spitze gegründete historische Deutsche Reich fortbestehe und nicht mit Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 untergegangen sei. Deshalb erkennen sie die Bundesrepublik Deutschland nicht an – und auch nicht deren rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament oder Gesetze. Sie wollen auch keine Steuern, Bußgelder oder Sozialabgaben zahlen.

Weit verbreitet ist auch die falsche Behauptung, Deutschland sei weiterhin von den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs besetzt – also den USA, der damaligen UdSSR, Frankreich und Großbritannien. Doch das ist widerlegt: Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 endete der Sonderstatus Deutschlands, der seit 1945 in einer Art internationaler Vormundschaft durch die Siegermächte bestand. News4teachers / mit Material der dpa

Sohn jahrelang von der Schule ferngehalten: Bewährungsstrafe für Mutter (Reichsbürgerin?)

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Rainer Zufall
7 Monate zuvor

Die Frau kann von Glück reden, sich nicht für Klimaschutz ausgesprochen zu haben!

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Warum? Glauben Sie denn, dass man dann in “The Länd” anders mit ihr umgesprungen wäre?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Ich hoffe es, aber die lebenslange Verbamtung ist ne Kiste.
Hoffentlich ist die Kürzung eine von möglicherweiser folgenden Schritten, die Frau auf Linie zu bringen.

Wie es in The Länd – jemand verdiente damit (zu) viel Geld! – haben wir mit der Basis/ AfD keine irrelevante Ausgangslage. Bei mir in Pforzheim… konnte ich ernstaft nichts (im Kollegium) feststellen 🙂

Warten wir ab und Daumendrück!

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Hoffen Sie tatsächlich, dass man in “The Länd” mit Reichsbürgern anders umspringen würde, wenn sie sich auch für Klimaschutz auszusprechen würden oder habe ich sie da evtl. missverstanden?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Ja

Andreas
7 Monate zuvor

Wieso darf die im Schuldienst bleiben, während eine Linksextremistin Ihr Referendariat nicht beginnen darf? Finde ich inkonsequent.

Andreas
7 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Darauf spielte ich an.

anka
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Klima ist nicht linksextrem.

Andreas
7 Monate zuvor
Antwortet  anka

Bei ihrem Ausschluss vom Referendariat ging es nicht um das Klima.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Dem Schreiben folgend, gehe beides Hand in Hand

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ob man sich an der These stören will, dass sich Engagement für Klimaschutz und linksextremistisches Handeln nicht ausschließen würden, dürfte individuell verschieden sein. Ich wäre jedenfalls nicht davon überzeugt, dass eine Teilnahme an den Demos und Aktionen in Lützerath jedwede Zweifel an der Verfassungstreue ausräumen soll.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  anka

Für die Bayern schon. Außerdem kennt die Betroffene laut Verfassungsschutz Leute!
Das reicht (in Bayern) aus 😉

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  anka

Nein, ist es nicht, und die angesprochene, angehenden Kollegin
ist doch in ihrem Widerspruch zum Mainstream der gewohnten
Lebensweisen eine erfrischend menschliche Abwechselung
zum Alltag des Nichtdenkens über unsere tagtäglichen
Lebensgewohnheiten des modernen Lebens .
Warum verwehrt man diesem sensiblen
Geschöpf den Zugang in unsere
Gesellschaft.

Küstenfuchs
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Ganz einfach: Die Hürden, jemand aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, sind erheblich höher als die, jemanden erst überhaupt nicht einzustellen.
Das ist übrigens in der gesamten Arbeitswelt so.

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Da fällt es doch ungemein leicht die Vita eines Mitmenschen
zu beeinträchtigen, einfach so, weil man intolerant ist,
als Entscheidende Person über die berufliche Zukunft.
All der Hass und die Abrechnung bricht über dieses
sensible Wesen herein, das sich Gedanken über unsere Zukunft macht.
Söder und seine Satrapen aber meinen es besser zu wissen,
wie mit ihr zu verfahren ist- unendlich dumm und unmöglich eben.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Ja, ist total seltsam…

Ist der Linksextremistin inzwischen denn etwas nachgewiesen worden, gegen die Gesellschaft/ die Verfassung zu handeln? 😉

Ohne eine Jahrzehnte alte Binse bemühen zu müssen, aber da wird wohl mir zweierlei Maß gewogen

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

SIE messen(!) hier doch mit zweierlei Maß.

Einfache Frage:
Wäre es Ihnen hinreichendes Ausschlusskriterium, wäre ein Anwärter z.B. Mitglied der “Elblandrevolte” (auch wenn er selbst nirgendwo irgendwelche Extremismen artikuliert hätte, entsprechend gewalttätig geworden wäre o.ä.) oder einer von dieser maßgeblich beeinflussten Gruppe u./o. bekennender Faschist, der eine ‘völkische Analyse des Kapitalismus’ verträte o.ä. bullshit.

Kein Blabla, ja oder nein, Rainer?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Warum gleich so sauer?
Der Linken (ggf. Linksextremen) wird es verboten, der Rechtsextremen nicht.
Das werte ich als Ungleichbehandlung.

Sie können sich noch nichtmal hier zu einer Haltung durchringen und pöbeln los in Gedankenspiele, wo es nicht ums Referendariat, Verbeamtung o.ä. geht.

Sie bringen wiedermal nichts.

Besseranonym
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Im Fall Maja T ( links und ? extrem?)
revidierte das Bundesverfassungsgericht.
Da die Lehramtsanwärterin – noch nicht – den Bekanntheitsgrad hat, bleibt weiter abzuwarten.

https://www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-102.html

Für die deutschen rechtsextremen Teinehmer an dem Rechtstreffen in Ungarn interessiert/e sich meines Wissens kein Gericht.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Wobei sich hier die Frage stellen würde, inwiefern (angehende) Referendar*innen auf diese Treffen gehen würden und ob ggf. diese bei einer Überprüfung nicht auch aussortiert worden wären – sofern es sich hätte begründen lassen

Besseranonym
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ach, da dürfen Sie sicher sein: Es geht darum: wie kann man überhaupt Protest ( Kritik an staatl.
Regelungen) wagen ? Uns wurden hübsche Demoaufnahmen von uns gezeigt; es ging um bessere BaFöG-Regelungen –
mit der Frage, ob wir denn die Lage des Staates einschätzen könnten, Finanzen, Haushaltslage etc., also über Staatliche Belange angemessen sprechen könnten – mit “etwas zum Nachdenken” stellte man uns gnädig ohne Konsequenzen ein 😉 –
so kanns gehn.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  Besseranonym

Wahnsinn, aber irgendwie auch erwartet :/

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Andreas

Sind aber zwei verschieden Sachverhalte und auch zwei verschieden Bundesländer.

Canishine
7 Monate zuvor

Deshalb erkennen sie die Bundesrepublik Deutschland nicht an – und auch nicht deren rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament oder Gesetze. Sie wollen auch keine Steuern, Bußgelder oder Sozialabgaben zahlen.“
Aber ihre Besoldung möchte sie wohl vom Land haben? Für eine Beamtenstelle, die vorgeblich eigentlich gar nicht existieren darf? Virtuelle Welten …

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Vielleicht hört diese Dame auch noch Stimmen.

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Gemeint ist die Reichsbürgerin, Heil Dir im Siegerkranz,
Held der Nation – kennen wir schon.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Also Frau P. bekannte sich zur Demokratie und der bayrischen Verfassung 😉

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich dachte das wäre in Bayern Grundvoraussetzung und für alle Bewerber für ein Beamtenverhältnis so geregelt um ? Die Beamten müssen in Bayern m.W. vor Dienstantritt sogar einen Eid leisten. Wie das in “The Länd” oder anderen Bundesländern geregelt ist, weiß ich aber nicht. Wie das bei der im Artikel genannten Dame oder dem Geschichtslehrer aus Hessen usw. damals ablief, weiß ich auch nicht. Ob jeder Bewerber dabei auch immer die Wahrheit sagt, kann ich auch nur mutmaßen.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  ed840

In BW leisten sie auch den Eid. Ich sogar das zweite Mal (Haschte gedient? 😉 )
Aber zum Ref wurde die Frau ja nicht zugelassen, den Dienst leistet man am Ende.

Eine Frau, welche sich nach dem Eid, gegen die Bundesrepublik einsetzt, scheint da wenigier gewicht zu haben. Ist ja nur eine Reichsbürgerin und nicht links 😉

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wie soll man das verstehen? Wenn jemand in “The Länd” als beamtete Lehrerin unterrichtet, kann man dann davon ausgehen, dass vor der Verbeamtung die Verfassungstreue erklärt wurde und ein entsprechender Eid geleistet wurde?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Zur Verbeamtung wird der Diebsteid geleistet. Sie sollten das wissen

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wie kann es dann in “The Länd” Reichsbürger im Beamtenverhältnis geben, wenn die doch sogar einen Eid auf die Verfassung geleistet haben ?

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wo?

Und:
(a) Lippenbekenntnisse kontrastieren hier Mitgliedschaften in linksextremen Gruppierungen, Selbstdefinitionen als Marxistin und evtl. auch strafrechtlich relevantes Verhalten. Foristen hier ggü. glauben Sie deren expliziten Bekenntnissen der Art ja auch willfährig nicht, obwohl es im Gegensatz zum gegenständlichen Fall keine substantiierten Zweifel gibt und entsprechende Bekenntnisse mit den sonstigen Äußerungen kohärent sind. Warum der unbegründete Vertrauensvorschuss und die wohlmeinende Auskegunf für Fr. Poettinger?

(b) Wenn Frau Poettinger vor diesem Hintergrund vdavon schreibt, dass die Wirtschaft “demokratisiert” werden müsse, liegt inwiefern ein unmissverständliches Bekenntnis zur Demokratie i.S.d. fdGO vor und nicht bspw. zur sozialistischen Demokratie? Foristen hier ggü. glauben Sie deren expliziten Bekenntnissen der Art ja auch willfährig nicht, obwohl es im Gegensatz zum gegenständlichen Fall keine substantiierten Zweifel gibt und entsprechende Bekenntnisse mit den sonstigen Äußerungen kohärent sind. Warum der unbegründete Vertrauensvorschuss und die wohlmeinende Auskegunf für Fr. Poettinger?

Ich habe eine Ahnung…

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ich gebe den Artikel der SZ wieder, keine Ahnung, wo die waren.

“Eventuell auch strafrechtliches Verhalten”?
Soso, vielleicht sollten Sie mal langsam Nachweise anführen oder einfach mit mir abwarten, was das Gericht sagt 😉

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Vielleicht sollten Sie langsam mal lesen, was Fr. Poettinger tatsächlich vorgeworfen wird und sich informieren, was hier diesbzgl. der Begriff “evtl.” (Sie zitieren selbst das nicht korrekt) konkret bedeutet und dass ich hier lediglich diese Vorwürfe rezitiere, welche Befugnisse das Ministerium hat, worauf diese (auch verfassungsrechtlich) basieren… etc.

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Vielleicht sollten Sie sich einmal den von mir verlinkten Artikel der
Süddeutschen Zeitung vom 11.1.2025 einmal durchlesen.
Nicht fürs Lehramt zugelassen: Aktivistin Poettinger zieht gegen Freistaat vor Gericht – Bayern – SZ.de

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo
PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Ich kenne die Artikel. Inwiefern glauben Sie, dass diese Ihre Position unterstützen?

“‘Im Blickpunkt stehen im vorliegenden Fall die Mitgliedschaft in und das Engagement für eine linksextremistische Gruppierung, gegenwärtig laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das öffentliche Billigen von Straftaten.’ An der Prüfung des Falls ist auch der Verfassungsschutz beteiligt.
Insbesondere geht es wohl um Poettingers Engagement am ‘Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München’, das auf der Liste ‘extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen’ des Freistaats steht. Sie hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass sie zwar Marxistin sei, aber trotzdem hinter dem deutschen Grundgesetz stehe.”

Jetzt haben Sie in der Vergangenheit bereits erhebliche Defizite im Verständnis unseres GG demonstriert und glaube ich auch nicht, dass Sie wirklich wissen, was Marxisnus bedeutet, aber der letzte Satz des Zitats ist ein logischer Widetspruch, ein Paradoxon.

Mithin:
“Aus Sicht von Poettingers Anwältin Rupp verstößt die Staatsregierung ‘grob gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl’, das in Artikel 12 des Grundgesetzes geregelt ist. Rupp nannte den Bescheid des Kultusministeriums deshalb ‘verfassungswidrig’. Außerdem verletze die Entscheidung die ‘Meinungsfreiheit meiner Mandantin krass’.”
Ohne Ihnen das im Detail zu erläutern (wäre vergeudete Zeit), ist das ist komplett abwegig. (a) Der Schutzbereich des Art. 5 GG wird vom Vorgehen des Ministeriums in keiner Weise tangiert. (b) Art. 12 Abs. 1 GG reglementiert: “Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.” D.h. nicht, dass jeder Anspruch auf allrs Diesbzgl. hätte und speziell hier sind die Versagensgründe komplett legitim (s. https://www.news4teachers.de/2025/02/fleischmann-fall-poettinger-loest-beim-lehrer-nachwuchs-grosse-verunsicherung-aus/#comment-669326).

Sie haben wieder ein Eigentor grschossen.

PaPo
7 Monate zuvor

Die Frau bitte umgehend aus dem Dienst entlassen.
Danke.

AvL
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Die Reichsbürgerin , lebt sie doch in einem schizophren
wahrgenommenen Paralleluniversum.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Wurde sie nicht.
Wie erklären Sie sich das im Vergleich zu Frau P? 😉

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Fieeese Rechtsrelativierung meinerseits: Skandalöses Versagen der zuständigen Stellen.
Und jetzt?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Inwiefern Versagen? Was haben die Ihrer Meinung nach “falsch” gemacht?

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ach… Rainer… man kann es Ihnen so odee so nicht recht machen, selbst wenn man Ihnen 1:1 nachschreiben würde. Staatsdiener müssen verfassungstreu sein. Punkt.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ja, aber Sie würden mit jeder Verfassungsänderung mitgehen, da Sie keine eigene Haltung haben 🙁

Würde der Verfassungsschutz nichts gegen diese Person sagen, weil ein Herr Maßen oder Herr Hüttner (https://taz.de/Saechsischer-Verfassungsschutz/!6062570/) hätten Sie Sie kein Problem und würden diese verteidigen.

Wer für nichts steht, ist ein Umfaller!

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich dachte Sie hätten sogar zweimal einen Amtseid geschworen. Gilt der nur für das GG und Gesetze zum Zeitpunkt des Eids oder würde der auch Änderungen durch die demokratischen Organe der Legislative einschließen?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Habe keinen Eid auf bestimmte Politiker*innen geschworen, aber im Ernst:
Wenn es in BW Genderverbote geben sollte werde ich gehen

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Gibt es dort doch schon seit Januar 2024 im förmlichen Schriftverkehr.

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich werde mich ab jetzt proaktiv für solche Verbote in BW (und dem Rest der Republik) einsetzen. Danke für die Motivation! 😉

Unfassbar
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Das aufnehmende Bundesland tut mir leid. Andererseits soll Berlin auch ganz hübsch sein.

ed840
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Müsste man halt wissen, ob vor der Verbeamtung die Verfassungstreue geprüft wurde oder ob man sich darauf verlassen hat, dass Bewerber*innen bei dieser Thematik niemals falsche Angaben machen würden.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Die falschen Angaben würde ich hier nichtmal unterstellen.
Papo führte dies nicht an – es geht ihm ja gegen Links – aber es ist ja eine ganz andere Kiste, Beamt*innen zu entlassen.
Die Kürzung der Gelder ist ja ggf. nur ein erster Schritt von Folgenden.
Hier kann das System nur nachjustieren.

Leider geht es Papo nur um das Verbieten linker Personen, weshalb er stumpf etwas forderte, was nicht umgesetzt wird und bezeichnet das System als “gerecht” – sofern Links und Rechts in irgendeinerweise gleich gewichtet wären ^^

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

*lol*

“es geht ihm ja gegen Links”
Deshalb fordere ich ja hier auch drastische Konequenzen für die rechte(!) Reichsbürgerin und für Extremisten insg. – logisch. XD
Vielleicht eine Info für Sie:
links ≠ linksextrem; die pluralistische, liberale, demokratische Linke des polit. Spektrums (die meine volle Sympathie genießt) steht dem per definitionem antipluralistischen, -liberalen und -demokratischen Linksextremismus (den Sie fortwährend relativieren) im Wesentlichen diametral entgegen.

Ich würde ja schreiben, dass Sie endlich mal bei der Wahrheit dessen bleiben sollen, was Ihre Ggü. und was Sie selbst schreiben, aber das bleibt ja seit Jahren unerfüllt…

“sofern Links und Rechts in irgendeinerweise gleich gewichtet wären”
Das Thema ist hier Extremismus… und Sie plädieren am Ende dafür, Linksextremismus zumindest zu tolerieren umd meinen, der sei am Ende ‘ne gute Sache. Danke für die (abermalige) Selbstoffenbarung.

anka
7 Monate zuvor

Jetzt kenne ich mich mit der Reichsbürgerideologie nicht im Detail aus, aber mein Geschichtsverständnis sagt mir, dass das Deutsche Reich schon am 9. November 1918 unter- und in der Weimarer Republik aufging.
Was sagt denn der/die gemeine Reichsbürger* zur Weimarer Republik? Gab es die auch nicht unter Fortbestehung des Reiches? Oder ist das im Artikel oben nur ausgelassen worden?

anka
7 Monate zuvor

Was die Kollegin angeht, warum verklagt sie nicht das Hause Hohenzollern auf Ihre Bezüge, die wären doch die korrekten Adressaten, vorausgesetzt das Kaiserreich wäre nicht untergegangen.
Wäre doch interesssant, was der Chef des Hauses, Georg Friedrich, Prinz von Preußen, dazu sagt 🙂

Indra Rupp
7 Monate zuvor
Antwortet  anka

Wikipedia und Reichsbürger eingeben, da wird alles kurz und bündig erklärt. Für Reichsbürger sind Wahlen illegal – meine Bekannten wählen aber jetzt leider trotzdem – blau – weil sie die Dringlichkeit ihrer Stimmen sehen, und Beamte existieren nicht, weil wir keine Verfassung haben und Beamte somit keinen Beamten – sondern nur Dienstausweis und deshalb keine Rechte. Mit der Begründung werden dann auch zum Beispiel Bußgelder nicht bezahlt, Beamte nicht ins Haus gelassen oder deren Anordnungen sonstwie ignoriert. Gleichzeitig auf seine eigenen Beamten Vorteilen zu bestehen ist…. amüsant!

anka
7 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Schon klar, aber was ist denn mit der Weimarer Republik? Gab es die auch nicht, bloß weil in der Verfassung steht: “Art.1: Das Deutsche Reich ist eine Republik”.

447
7 Monate zuvor

Offensichtlich handelt sie aktiv gegen die FDGO.

Warum keine Entlassung????

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  447

Voll seltsam… Als wären die Behörden in dieser politischen Richtung etwas träger… nahezu in der Sehkraft stark eingeschränkt…

PaPo
7 Monate zuvor

Man bemerke, dass es hier keine Versuche der Relativierung des rechten Extremismus der Reichsbürgerin gibt o.ä. gibt, kein Infragestellen der polit. Verortung der Person, keine falsche Toleranz ihr ggü., (bislang) sind alle Foristen hier d’accord. ‘Lustig’ ist das insofern,
dass die üblichen Verdächtigen im Fall der Fr. Poettinger, die ja auch hier thematisiert wird, gestern noch Kritik an deren offenbar extremistischen Gesinnung mal wieder mit einem “[a]ber hey, es geht jetzt gegen Links” abgewatscht werden sollte. Da muss sich der ein oder andere hier wohl mal endlich ehrlich machen.

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ein trauriger Versuch, Ihr rechtes Gedankengut zu normalisieren, indem Sie eine linke Klimaaktivistin, die sich zur Verfassung bekennt und nicht zum Ref zugelassen wird,
mit einer Reichsbürgerin gleichsetzen, welche trotz ihres Standpunktes im Dienstverhältnis bleibt.

Was ist Ihr Problem mit linken Frauen (anderer Hautfarbe)? 😀

Ihr Versuch, ein ungleiches System zu rationalisieren, wäre fast rührend, würde es Ihnen nicht wertefrei ums Rechthaben gehen.

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

q.e.d. – ich bedanke mich für Ihre obligatorische Bestätigung.

“Ihr rechtes Gedankengut”
… aber sicher doch. Darum fordere ich ja auch hier z.B. die sofortige Entlassung der Reichsbürgerin, ist klar. Sie merken schon, dass andetrrum aus Ihrem ersten Absatz ein Schuh wird, oder?

“Was ist Ihr Problem mit linken Frauen (anderer Hautfarbe)?”
Ah… Sie kommen, welche Überraschung, mal wieder mit Ihrer üblichen (erfundenen) Nummer. Godwin’s Law ftw, wenn man absolut gar keine Argumente hat, gell (jetzt folgen i.d.R. doch wieder frei erfundene Unterstellungen Ihrerseits zu Aussagen meinerseits, die nie erfolgten)? XD

Warum befasse ich mich eigtl. mit Ihnen? Es ist ja schon x-mal alles geschrieben…

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Darum fordere ich ja auch hier z.B. die sofortige Entlassung der Reichsbürgerin”
Wird sie aber nicht.
Wie einfach für Sie 😉

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Was für eine absolute Nichtaussage, die (wie immer) komplett inhaltsfern ist.
Lassen wir uns aber mal auf Ihr Ablenkungsmanöver ein: Was wäre denn Ihrer Meinung nach die glaubwürdige, nicht “einfach[e]” Forderung / “Haltung” in dem Fall, wenn man der alternativlosen Auffassung ist, das Verfassungsfeinde nichts um Staatsdienst verloren haben… ich bin auf Ihre Antwort, die Unmissverständliches in ihr Gegenteil verkehren will, äußerst gespannt (*gähn*).

PaPo
7 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Nachtrag:

Auch die Schwurbler rechtsaußen im polit. Spektrum versuchen btw systematisch (ad nauseam) die Expertise und Integrität des Verfassungsschutzes (z.B. in Sachsen und Thüringen) mittels Problematisierung der Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes (als entsprechend extrem linkspolit. beeinflusst) zu unterminieren, wenn derselbe Akteure dieses Spektrums als rechtsextrem identifiziert. Gleichsam hat man keinerlei Problem, wenn derselbe Verfassungsschutz die extremistischen Akteure des diametralen polit. Spektrums (bzgl. Methode, Technik, Beleg- und Elaborationsniveau etc.) gleicherart als Linksextremisten identifizert.
Der einzige Unterschied zwischen diesen und Ihnen ist, dass Sie selbst Dgl. (noch) nicht konkret artikuliert haben, sondern ‘lediglich’ implizieren: Ist ja ein bayerischer Verfassungsschutz, ergo (und das schreibe ich Ihnen als jmd., dem die CSU zeitlebens derart rechts im polit. Spektrum war, dass ich deren Kompatibilität mit den Werten unserer fdGO regelmäßig kritisiere) seitens des rechten Innenministeriums unter CSU-Ägide entsprechend angewiesen (wenn diese Bajuwaren nicht ohnehin alle rechtsextrem oder zumindest Sympathisanten von Rechtsaußen sind)… was sagt dies über Sie aus?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“dass ich deren Kompatibilität mit den Werten unserer fdGO regelmäßig kritisiere”
Wann? 😀

Ansonsten Gleichsetzen von Links und Rechts, weiterhin keine Belege, dass die Linke die gleiche Aufmerksamkeit seitens des Verfassungsschutzes verdienen würde.

Aber anstatt anzunehmen, hier würde etwas im System nicht stimmen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und eine Linke Refverbot erhält, während die Reichsbürgerin (vorübergehend) weniger Gehalt bekommt, unterstellen Sie dies lieber mir…

Seltsam, dass Sie sich mehr über den Konsens zu freuen scheinen, der die politische Verortung der Betroffenen betrifft, aber nicht über das Entsetzen/ die Ablehnung über die Tatsache, dass solche Personen als Lehrkräfte (weiter) arbeiten….

Wiedermal keine Haltung, vielleicht nächstes Mal 😉

Se Länd
7 Monate zuvor

Vllt. sucht ja das „Königreich Deutschland“ noch Lehrkräfte. Legen Beamte nicht einen Eid ab?

Rainer Zufall
7 Monate zuvor
Antwortet  Se Länd

Tun sie. Wenn man den bricht, gibt es offenbar für ne Weile etwas weniger Geld :/

Carsten
7 Monate zuvor

Da das BGB 1900 in Kraft trat, sind viele Normen älter als die Bundesrepublik.