Neiddebatte: “Brauchen das gar nicht mehr” – Grundschulleitungs-Paar a. D. gibt Einblick in ein Leben mit 7.000 Euro Pension

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BERLIN. Während Politiker sowie Verbände das Pensionssystem für Beamte – insbesondere für Lehrkräfte – zunehmend infrage stellen, gießt die Zeit mit einem aufsehenerregenden Interview weiteres Öl ins Feuer der Neiddebatte: Ein Pensionär schildert darin unverblümt, wie er und seine Frau, beide ehemalige stellvertretende Grundschulleiter, heute über üppige Altersbezüge verfügen. Wörtlich sagt er: „Jetzt brauchen wir das gar nicht mehr.“ Schon der Spiegel hatte mit einem ähnlichen Bericht für Aufsehen gesorgt.

Beamtenruhestand – in der öffentlichen Wahrnehmung (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Bernd Follinger (Name geändert), 86, berichtet im Gespräch mit der Zeit, dass er und seine Frau früh in Pension gegangen seien – beide mit 62 Jahren. Die letzten Dienstjahre seien anstrengend gewesen, erzählt er, mit vielen organisatorischen Aufgaben und immer weniger Zeit für den Unterricht. Knapp 40 Jahre im Dienst hätten schließlich gereicht.

Die finanzielle Bilanz nach dem Ruhestand klingt aus seiner Sicht komfortabel: „Seit der Pensionierung haben wir schon sehr viel Geld vom Staat erhalten. Wir bekommen zu zweit Monat für Monat rund 7.000 Euro. Davon geht noch die Krankenversicherung ab, zwischen 700 und 800 Euro für uns beide, und wenige andere Abgaben.“ Er fügt hinzu, dass das Geld im Alter gar nicht mehr benötigt werde – und deshalb weitergegeben werde: „Jetzt brauchen wir das gar nicht mehr, also verteilen wir es großzügig an unsere Kinder und Enkelkinder, aber auch an soziale und gemeinnützige Einrichtungen.“

Keine Geldsorgen – von Anfang an

Schon während des Berufslebens hätten er und seine Frau finanziell sorgenfrei gelebt, erzählt Follinger. „Wir haben ein Haus gebaut, die Kredite recht zügig abbezahlt, wir fahren einen Mercedes, aber einen kleinen.“ Anfang der 1960er Jahre seien die Gehälter mit 630 und 660 D-Mark noch bescheiden gewesen, erinnert er sich, doch eine Lehrerwohnung für 175 Mark habe vieles erleichtert. Er und seine Frau hätten früh geheiratet – auch, um nicht an verschiedene Orte versetzt zu werden. „In NRW drohte einem damals entweder ein Nest an der holländischen Grenze oder das Ruhrgebiet. Wir wollten in Ostwestfalen bleiben, wo wir aufgewachsen sind, und das klappte dann auch.“

Besonders nachdrücklich spricht der Pensionär über den Beamtenstatus. Zu seiner Zeit sei jeder Lehrer bestrebt gewesen, verbeamtet zu werden. Verständlich, sagt er rückblickend: „Alle paar Jahre eine neue Gehaltsstufe, meine Frau und ich hatten irgendwann beide A13, mehr ging nicht, früher gab es auch noch Ferien- und Weihnachtsgeld. Dann diese tolle Versorgung, falls man krank wird.“

Gleichzeitig beobachtet er, wie problematisch die Sonderstellung im heutigen Alltag wirken kann: „Heute trauen wir uns beim Arzt gar nicht zu sagen, dass wir privat versichert sind. Nur wenn sie fragen.“ Er vergleicht das mit der Schwiegertochter, die gesetzlich versichert sei und lange auf einen MRT-Termin habe warten müssen. Und doch bleibt für ihn das Fazit: Der Beamtenstatus sei unverzichtbar. „Früher sagte man: Der Beamte trägt den Staat, und das ist doch auch so. Wenn die Politik jetzt entscheiden würde, dass Lehrer nicht mehr verbeamtet werden, wollen noch weniger Leute diesen Beruf machen. Der Job ist etwas Besonderes, er muss attraktiv bleiben.“

Ganz unkritisch blickt Follinger nicht auf das System. Er räumt ein, dass angesichts der alternden Gesellschaft und der Belastungen der Sozialsysteme auch Beamte künftig „auf einen Teil ihrer Privilegien verzichten“ müssten. Es wäre gerecht, so sagt er, wenn sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden. Gleichzeitig aber sieht er die Verantwortung stärker bei den Wohlhabenden in der Gesellschaft: „Es gibt viel reichere Menschen, die mehr Steuern zahlen könnten.“ Seine beiden Enkel, die ebenfalls Lehramt studieren, werden es nach seiner Einschätzung schwerer haben als er selbst – schon allein, weil die Bedingungen sich verschärft hätten.

Das „Zeit“-Interview folgt auf einen ähnlichen Beitrag im Spiegel. Dort hatte eine pensionierte Grundschullehrerin freimütig erklärt: „Ich kann gar nicht alles ausgeben, was ich bekomme.“ (News4teachers berichtete.) Sie erhält den Angaben zufolge 2.600 Euro Pension plus 600 Euro gesetzliche Rente, insgesamt 3.200 Euro netto – „fast identisch zu dem, was ich zuletzt verdient habe“. Auch sie betonte ihre Privilegien offen: „Ehrlicherweise habe ich da nie groß drüber nachgedacht, dass ich Sicherheit haben will. Sondern immer einfach gemacht.“ Ihr Überschuss fließe inzwischen ins Depot.

Politischer Druck wächst

Beide Interviews treffen auf eine hitzig geführte Debatte, die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angestoßen worden war. Sie forderte, dass auch Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. VdK-Präsidentin Verena Bentele stellte dann den Beamtenstatus für Lehrkräfte insgesamt infrage. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann knüpfte jüngst jede große Rentenreform an eine gleichzeitige Reform der Beamtenversorgung – samt Begrenzung des Beamtenstatus auf wenige Berufsgruppen, Lehrkräfte exklusive. Auch der Bund der Steuerzahler verlangte dann, Lehrkräfte künftig nicht mehr automatisch zu verbeamten. Präsident Reiner Holznagel erklärte: „Die öffentlichen Haushalte werden durch die XXL-Beamtenverhältnisse enorm belastet.“

Die Reaktionen von Lehrerverbänden fallen entsprechend scharf aus. VBE-Chef Gerhard Brand etwa sprach von einem „Angriff auf das Fürsorgeverhältnis“. Lehrkräfte müssten verbeamtet bleiben, um Unterrichtssicherheit und Qualität zu garantieren. Die Stimmen aus der Pensionisten-Perspektive – ob in der Zeit oder im Spiegel – wirken in dieser aufgeladenen Debatte allerdings wie ein Brandbeschleuniger. News4teachers 

Jetzt sägt der Bund der Steuerzahler am Beamtenstatus für Lehrkräfte herum

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dickebank
1 Monat zuvor

10% bis 11% für die private Krankenzusatzversicherung, da freut sich doch der Rentner mit Beitragssätzen von 14,6% für die KV, um die 1,2% für die Zusatz-KV und 3,4% für die PV. Macht bei mir 12% der Altersrente aus, die etwas über 2k Euro liegt.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Trägt bei Rentnern nicht die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte der Beitragssätze?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Schön wärs

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Bei gesetzlicher Pflichtversicherung würden laut Deutscher Rentenversicherung die Hälfte der Beitragssätze zu KV und zum Zusatzbeitrag übernommen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Von der gesetzlichen Altersrente ja, von sonstigen Renten z.B. VBL nein.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ab 1,1,2026 wird man als Rentner oder Rentnerin mit Bezug der Rente ohne Abzüge bei der Rente weiterarbeiten dürfen. Und die ersten 2.000 Euro im Monat , d,h. 24.000 im Jahr, werden steuerfrei sein, der Arbeitgeber übernimmt dann die Hälfte der Sozialbeiträge, und die Rente lässt sich durch die generierten Beiträge weiter steigern.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Steuerfrei sind nur geringfügige Beschäftigungen, da haben Sie was falsch verstanden. Es wird zwar die Rente nicht gekürzt, dafür aber der Zuverdienst satt besteuert, darum geht es doch der Regierung.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Die Idee dahinter: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei verdienen dürfen. Der Steuerfreibetrag würde sich damit also in etwa verdoppeln. Starten soll die Aktivrente bereits zum 1. Januar 2026.Merz-Plan zur Aktivrente: 2.000 Euro steuerfrei für Rentner

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Ich hatte die Beitragspflicht zu den sozialen Sicherungssystemen angesprochen. das ist ein vollkommen anderes Thema als die Steuerpflicht.
Vermutlich werden die Rentner, die von der Aktivrente Gebrauch machen, keine beiträge mehr zu AV und RV leisten müssen, aber selbstverständlich werden die Einkünfte zur Finanzierung der KV und der PV herangezogen werden, wobei der Freibetrag zur KV derzeit 187,25 EUR beträgt.

Donauperle
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

So ist es.

Schotti
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

10% bis 11% mag ja für die Kollegen hin kommen, die vor 40 Jahren in den Dienst eingetreten sind, mittlerweile sind wir eher bei um die 20%. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Rente vs. Pension

Äpfel vs. Birnen

Entenhausen
1 Monat zuvor

Jetzt werden die Beamten schreckensbleich wieder versuchen, alles kleinzureden. Da die meisten hier verbeamtet sind, ist das ja auch irgendwie logisch. Wer würde schon schreien: Ja, nehmt mir meine Privilegien. Hier habt ihr sie. Gerne werde ich schlechtergestellt als bisher.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Ich rede es nicht klein, mir fehlt aber auch die Erfahrung, da ich noch meilenweit vom Ruhestand entfernt bin. Für mich sind die Ruhestandbezüge und die Gesundheitversorgung und der Kündigungsschutz aber auch die quasi einzigen großen Vorteile, die die Verbeamtung mit sich bringt.
Nachteile werden im Artikel natürlich verschwiegen, wie z.B: Renteneintritt erst mit 67,5 Jahren, wenn man z.b im Februar Geburtstag hat.

Wobei man an der Stelle natürlich auch erwähnen muss, dass der Job in besonderem Maße dazu beträgt, dass man das Gesundheitssystem auch in Anspruch nehmen muss. Die klassischen Lehrerkrankheiten (Stresskrankheiten) sind nun einmal so Dinge wie Tinnitus, Reizdarm, Depression, …. Alles teure, langwierige, oft chronische Krankheiten.

Tischdecke
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Aha, wieder ein Versuch, es kleinzureden. Lehrer macht ihr Beruf krank. Angestellte Lehrer nicht? Bauarbeiter nicht? Ach, ja, Bauarbeiter haben nicht studiert. Deshalb ist das was Anderes.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Tischdecke

Oh man………

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Allerdings, oh Mann…….. Man(n) spürt durchaus Standesdünkel …..

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Tischdecke

Ja, ist es.

Wer gegen seinen Willen (!) Bauarbeiter ist, hätte in der Schule vielleicht aufpassen sollen.

Ansonsten gilt, wie immer:
“Neue stets gesucht !” – wo doch Lehrer mit so fetten Privileeeeeggggiiiiieeen ausgestattet sind.

Jette
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Diese Bemerkung finde ich ausgesprochen arrogant! Ich gehe mal davon aus, dass Sie Ihre Wohnung/Haus nicht selber gebaut haben?
Ich finde, andere Berufe haben die gleiche Wertschätzung verdient, die wir auch für unseren Beruf einfordern!!!

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Jette

Lesen scheint Ihnen schwer zu fallen – ich habe sogar ein Ausrufezeichen dahinter gesetzt.
Und selbst schon auf dem Bau gearbeitet. Tröt.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Jette

Danke Jette.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Der Bauleiter arbeitet auch am Bau, genauso wie der ungelernte Hilfsarbeiter. Es sind beide halt nur Bauarbeiter.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Interessanterweise wird die Rolle und der Verdienst des Bauleiters akzeptiert, der Lehrer für seinen Verdienst und seine Rolle aber gehasst…

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

…und merkwürdigerweise regt sich niemand über die Pensionen auf, die gleichermaßen für Richter, Staatsanwälte, Gefängnisdirektoren, Finanzbeamte, (w/d/m) …etc. in vergleichbaren Besoldungsgruppen gelöhnt werden. Ganz zu schweigen von den Ruhegehältern in der Politik!

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Da gibt es halt keinen direkten Vergleich innerhalb derselben Berufsgruppe.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Also sind ihrer Meinung nach Schüler selbst verschuldet schlechte Schüler mit schlechten Schulabschlüssen und deshalb müssen diese wegen dieses von ihnen vertretene Selbstschuldprinzip entsprechend unangenehme Berufe als Erwachsene ergreifen. Allerdings hängt der Bildungserfolg der Schüler und Schülerinnen von der sozialen Herkunft ab, “denn In allen bisher durchgeführten PISA-Erhebungen zeigt sich ein Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und den Kompetenzen der Schüler. Die Lesekompetenz rückt in den Fokus dieser Forschungsarbeit, da sie als universelles Kulturwerkzeug eine Schlüsselrolle für den Schulerfolg einnimmt.” https://www.grin.com/document/342090

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Dieses Argument hat einen Schwachpunkt: Wenn es unabänderlich die soziale Herkunft ist, die über schulischen Erfolg entscheidet, dann können die Schulen eben auch nichts daran ändern.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Nein, diese Schüler bedürfen einer intensiveren und strukturierten Unterstützung.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Dieses ewig ausgeleierte Argument kann man immer wieder hören – ist Ihnen schon mal die Idee gekommen, dass es genau umgekehrt sein könnte?

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Besonders schlimm wird es, wenn Teile der Schüler und Schülerinnen ergänzend zur Lehrkraft unstrukturiert sind. Das gibt es alles im richtigen Leben. Und es stellt eine besondere Herausforderung für die Eltern dar beidem zu begegnen.

Hannah
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Dasselbe gilt doch auch für Lehrer. Wenn der Beruf so schlimm ist wie hier immer behauptet, hättet ihr halt besser in der Schule aufgepasst. Vor allen Dingen wärt ihr doch alle 13 Jahre in der Schule und wußtet was auf euch zu kommt
Keiner hat euch gezwungen wieder in die Schule zu gehen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Hannah

Stimmt.

Deswegen mache ich für den Fall der Pensionsstreichung auch den Abflug.

So einfach ist das.
Dann gilt halt: MESA.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Tischdecke

Das meinen Sie aber nicht Ernst oder?
Wenn ich Ihrer Agrumentationskette folge, dann dürfte man sich in allen Lebensbereichen über gar nichts beschweren, selbst wenn man Recht hat, weil es ja immer Leute gibt, denen es schlechter geht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Den späten Renteneintritt mit 67,5 Jahren haben angestellte Lehrkräfte aber auch.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Nicht dass ich wüsste. Bei uns gehen immer Lehrer während des Halbjahres in Rente, und das sind dann Lehrer im Angestelltenverhältnis, die sich nicht haben belabern lassen.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Für mich sind die Ruhestandbezüge und die Gesundheitsversorgung und der 
Kündigungsschutz aber auch die quasi einzigen großen Vorteile, die die Verbeamtung mit sich bringt.
Lehrerin aus NRW ist 15 Jahre krankgeschrieben und will nicht zum Amtsarzt

sonderbar
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Sie vergessen das höhere Netto im Vergleich zum angestellten Kollegen, weil man ja die Abzüge nicht hat, und Sie vergessen die Zuschläge für Verheiratete und für die Kinder.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Das war ein Zitat von Edi, siehe oben, das ich nicht mit ” gekennzeichnet habe.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Danke für die Ergänzungen. Das sind doch recht positive Vorteile im Beamtenstatus, die man den Berufskollegen doch wünschen kann.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Das ist kein Vorteil, den ich anstrebe zu nutzen, daher spielt er für mich keine Rolle.

eumel
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

haben angestellte Lehrer auch , und sind in der gkv

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Sie erwarten also von den beamteten Lehrkräften nicht nur, dass sie endlich zugeben, wie privilegiert sie sind, anschließend freiwillig auf diese (so genannten) Privilegien verzichten, sondern sich danach auch reumütig und demütig auf den Boden zu werfen, um um Verzeihung zu bitten? Es ist ziemlich sinnlos, Beamte für ihre Privilegien anzugehen, anstatt die politisch Verantwortlichen anzusprechen.
Ich mache meinen Job, den ich mir ausgesucht habe, zu den Bedingungen, die mir angeboten worden sind. Wenn sich die Bedingungen negativ verändern sollen, dann hinterfrage ich das natürlicherweise, suche mir ggf. etwas anderes oder passe mich an. Wenn ich das nicht kann, dann habe ich Pech gehabt und evtl. nicht genug vorausgedacht.

Pit2020
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

@Canishine

Sogar in der Geologie gab es schon immer Assimilation … Und da sind mitunter ganz dolle Dingens entstanden. 😉

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Pit2020

Lieber Pit, ja … Ich habe da auch den Grand Canyon oder die aufgefalteten Alpen vor Augen … hat zwar ein bisschen gedauert .. aber wunderschön anzusehen. 😉

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Ähm, eigentlich schrieb “Entenhausen” doch genau das nicht. Können Sie lesen? Können Sie verstehen?

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Oh, da habe ich aus der durch panische Verlustangst um meine Privilegien induzierte emotionale Ausnahmesituation heraus wohl das offensichtlich Wort-wörtliche überlesen. Es beruhigt mich jetzt, dass ich nun Entenhausen so verstehen darf, mitfühlendes Verständnis für meine Situation zu haben.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

So sieht es aus.

Insbesondere dem letzten Abschnitt stimme ich ausdrücklich zu.

No money, no honey.
Dann muss man sich eben (auch im ‘Alter’) ggf. neu erfinden.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Sie sollen auf nichts verzichten und sich auch nicht reumütig zu Boden werfen, aber endlich zufrieden sei mit dieser Geldflut, die ein angestellter Kollege nie erreichen wird. Wer braucht im Alter 7000 Euro monatlich? Das ist doch irre. Zumal die Beamten nachweislich eine höhere Lebenserwartung haben, da immer gut medizinisch versorgt.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Es sind 3500€ nicht 7000. Die 7000 sind für zwei Vollverdiener.
Ich kann auch nicht ne Gruppe von 10 Leuten zusammenpacken und sagen: Wofür brauchen Sie 35.000€

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Allerdings hat ein Paar von 7000 mehr, als ein Single von 3500.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Interessant:
Wer “bestimmt” eigentlich, was jemand “braucht” ?

Die Leute bemerken igren Kryptokommunismus schon garnicht mehr…

..
.
“Leute, die sich im Internet ‘Teacher Andi’ nennen benötigen null Euro, da sie privilegiiiieeeert sind!”

“Diese ekeligen Leute mit Tätowierungen haben zu viel Geld, sieht man ja wofür sie es verschwenden!”

“Leute mit Anzügen müssen solidarisch abgeschöpft werden, weil…”

“Brillentragen ist ein Anzeichen für Übergewinne, die müssen wir…”

P.S.: Für historisch interessierte ist ein echtes Beispiel oben versteckt.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Oh, ich bin finanziell und mit der medizinischen Versorgung nicht unzufrieden. Ich verweise nur darauf, dass ich persönlich für die Unzufriedenheit anderer nichts kann, denn ich nehme denen nichts weg, auch wenn das gerne suggeriert wird.

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Was gibt es denn da kleinzureden?
Den Kollegen sei ihre Pension gegönnt

ed840
1 Monat zuvor

Für eine objektive Argumentation hätte man m.M. als Vergleich berechnen müssen, wie hoch die gesamten Alterseinkünfte nach Abzug von Steuern und KV ausgefallen wären, wenn beide als Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit gleichen Erwerbsbiographien gearbeitet hätten.

Diese Jahrgänge müssten m.W. inkl. Zusatzversorgung ÖD auf ca. 92% des letzten Nettogehalts gekommen sein. Die gesetzliche Rente müsste für diese Jahrgänge auch noch komplett steuerfrei sein, während die Pensionen der ESt unterliegen.

Schon auffällig, dass solche Vergleiche nie in den Medien auftauchen.

Tischdecke
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Naja, Sie argumentieren aber auch aus der hohlen Hand heraus. Mein Vater, Jahrgang 1938, zahlt Steuern auf seine Rente. Von wegen komplett steuerfrei. Könnten Sie sich bitte auch erstmal sachkundig machen?

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  Tischdecke

Sie haben Recht, da habe ich irreführend argumentiert.
Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente begann im Jahr 2005 mit 50% der Rentenbeträge.
Damit fielen für die meisten Rentner keine ESt-Zahlungen auf die Rente an, wenn sie mit den 50% unter dem Grundfreibetrag blieben.
Wenn der Grundfreibetrag durch andere steuerpflichtige Einkünfte überschrittenen wird, fällt dann für einen Teil der Rente auch ESt an.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Wie kommen Sie darauf? Die beiden hätten in ihrem Alter Gehalt nach BAT und später gemäß TV-L E12 erhalten. Als Konrektoren hätte es vermutlich eine Zulage gegeben. Da ab den 90ern die Sozialabgaben vom unversteuerten Einkommen berechnet worden sind, müssen je nach Renteneintritts Jahr die Renten mit jährlich steigendem Anteil nachträglich versteuert werden. Die Renten Einkünfte je Kopf dürften etwas über 2100 EUR je Monat liegen. Die Prozentsatz für die Krankenversicherung der Renter habe ich bereits genannt.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Damals waren nur 50% der gesetzlichen Rente steuerpflichtig und mit 1050€ im Monat würde keine Steuer fällig.
Da die beiden als Angestellte aber vermutlich auch eine Betriebsrente beziehen würden, würde der Grundfreibetrag überschrittenen und zumindest auf einen Teil der gesetzlichen Rente auch ESt fällig.

Pit2020
1 Monat zuvor

Ach!
Immer noch Sommerloch???

Manfred
1 Monat zuvor
Antwortet  Pit2020

Nein. Immernoch Realität.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Pit2020

Nein, dieses mal ist es scheinbar eine echte Kampagne.

Wenn erst CDU (Linnemann), dann die üblichen Verdächtigen und jetzt auch “Die Zeit” (SOD-/Linksparteilager) mitmacht, könnte es ernst werden.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ernst werden im Sinne von: dass solche Interviews mit uns nicht mehr geführt werden können, weil ein nachhaltiges Rentensystem aufgestellt wurde, dass nicht auf der Benachteiligung kommender Generationen aufbaut? 😀

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Für Sie wird es wohl nicht ernst werden, denn es trifft eben immer die anderen, das heißt die nachfolgende Generation, die Sie so vortrefflich mit der Ihnen eigenen Einstellung zu betreuen wissen, eben Standesgemäß.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Wie üblich bei CDU/SPD-Boomern…immer sooo knapp daneben:
Spaß- und Fühli-fühli-Schule wollen Leute wie Sie.
Da sind Sie solider Teil der Mehrheit.

Diesen Wunsch setzten Bildungspolitiker um und Verwaltungsbeamte dann gegen (richtige) Lehrer durch.

Ist echt faszinierend:
Das ist ungefähr so, als ob Sie mir als Arzt eine Lungenentzündung bescheinigen, ich aber von “Ärztearroganz, ich kenne meinen Körper!” bis “Ich will aber Morphium verschrieben haben!” und “Halbgöttern in Weiß die Übergewinne streichen!” jede Karte ziehe um gegen Ihre (richtige) Diagnose anzublubbern, um in den Urlaub zu verreisen – und mich dann drei Wochen später von der Intensivstation aus im Internet zu beklagen, dass der Zusammenbruch kam. 😀

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Dann triffts doch die Richtigen – wie immer.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Lol, als ob nach einem solchen Dammbruch dann DA dann auf einmal aufgehört werden würde…”Niemand hat vor, die Lehrerpensionen zu streichen!”

unverzagte
1 Monat zuvor

Ergänzend wäre der Einblick vom Altersruhegeld einer geschiedenen Lehrerin mit Kindern…das pensionierte Schulleitungsehepaar ist vermutlich weniger repräsentativ.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  unverzagte

Zum Vergleich: verbeamtet, das ganze Leben A12 Vollzeit, mit Ende 50 krankheitsbedingt in den Ruhestand. Pension nach Abzug der Abzüge wg. vorzeitigem Rausschmiss und nach der KV knapp über 2000 Mücken.
Ist halt nicht jeder Schulleitung, Ehepaar oder Studienrat.
Wer mir was von überhöhten Pensionen erzählt, den kann ich nur müde anlächeln.

Gugelhupf
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Mit Ende 50 Pension bedeutete seinerzeit aber vermutlich auch mindestens 6 Jahre früher in Pension gegangen. Wie viele Prozente Abzug sind es pro Jahr? Das verschweigen Sie.

sonderbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Gugelhupf

Er bleibt absichtlich vage, um nicht zugeben zu müssen, wie üppig die Pension geworden wäre, wenn der mit der Regelaltersgrenze in Pension gegangen wäre. Knapp über 3000,-? Oder deutlich über 3000,-? Passt ja zu den bislang gelesen Beispielen hier.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Wenn man davon ausgeht, dass er noch 6 Jahre hätte arbeiten müssen, wäre seine Pension knapp 11% höher (pro Jahr erarbeitet man sich 1,79 %), wahrscheinlich etwas mehr, da es ja minimale Gehaltserhöhungen gegeben hätte.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Genauso ist es!

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Demnach kann die Pension so niedrig nicht sein, trotz 6 Jahre eher im Ruhestand. Ein angestellter Lehrer hätte erstmal bis 63 warten müssen, bis er dann bei vollen Abschlägen überhaupt was bekommt. Also wenn man mit 50 in Rente geht, dann bekommt man mit 63 (nach 13 Jahren) eine Rente mit mind. 14,5% Abschlägen (13 Jahre hat man gar nichts) oder eine mickrige EU Rente.
Wo leben Sie eigentlich?? 2000 “Mücken” bekommen die wenigsten angestellten Lehrer in Rente.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Tja, wenn der Hass den Verstand überlagert.

6 Jahre länger und über 1000€ mehr?
Ohne weitere Worte ….

Übrigens hat die Schule die krankheitsbedingte Frühpensionierung verursacht.

Passt ja zu den Diskussionen über die Arbeitsbedingungen hier.

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Das sagen in der Regel die, die mit den Schülern große Probleme hatten. Das ist ja auch DER Knackpunkt des Lehrerdaseins. Die Schüler und ihre Eltern. Den Rest sollte man immer hinbekommen.

Warum ist die Schule daran schuld, wenn Sie diese Probleme mit den Schülern hatten?

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Thema Mobbing ist Ihnen scheinbar fremd.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Absichtlich vage….
Ja,ja!
So entlarvt man Leute, die keine Ahnung haben!
Was Sie betrifft:
Treffer, versenkt!

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Mitnichten. Sie haben hgier eine völlig falsche Vorstellung.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Gugelhupf

Da krankheitsbedingt: 10,8 % Abzug.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Genau!

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Gugelhupf

Weil das jeder weiß, der in Schule arbeitet.

Alle anderen sind halt ohne Ahnung.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Bei den berufsständischen versorgungswerken wird halt noch mehr abgezogen. Wussten Sie das ?

mississippi
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

So ist es. Aber da kann man keinen Aufreißerartikel draus machen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  mississippi

Doch, siehe Post von @Mika. Ich habe eine Altersrente für langjährig Versicherte in Höhe von 2000 Brutto nach 406 Monaten mit Grundrentenzeiten und Renteneintritt mit 66 Jahren.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Ich habe in meine Ärzteversorgung jährlich einen bestimmte Betrag x eingezahlt, der mit jedem Jahr näher an die Pensionsgrenze höher steuerlich absetzbar wurde, wodurch sich meine Rente insgesamt steigern ließ. Andere Mitmenschen zahlen in andere Rentenfonds ein, um im Alter besser finanzielll darzustehen.
Es gibt aber Berufsgruppen, die gar nichts bis sehr wenig in ihr Rentensystem einzahlen können.

DerechteNorden
1 Monat zuvor

Vorweg: Ja, es ist unfair, dass nicht alle Lehrkräfte in unbefristeten Dienstverhältnissen gleich behandelt werden. Es ist außerdem eigentlich nicht notwendig, dass Lehrkräfte verbeamtet sind.

Allerdings sollte man bitte schön damit aufhören, andauernd Lehrkräfte in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, wenn es um die Pensionen geht.
Hey, vielleicht ist das ja eine Art langfristig angelegte Aktion seitens der Politik, die so versucht, die Akzeptanz für eine Arbeitszeiterhöhung (Es herrscht ja Lehrkräftemangel.) bzw. eine Anhebung der Lebensarbeitszeit für Lehrkräfte auf 70+ zu vergrößern. Nach der Devise: Man darf sich nicht beschweren, schließlich ist man so mega gut versorgt, dass man dann auch wirklich mal richtig doll arbeiten könnte, so wie es alle anderen auch tun.
Die Bevölkerung würde da sicherlich mitgehen.

Und die Medien finden dieses Thema natürlich auch super, da Beamtenbashing immer geht.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

“Es ist außerdem eigentlich nicht notwendig, dass Lehrkräfte verbeamtet sind.”
Neben den üblichen Gegenargumeten bin ich diesbzgl. gerade über einen interessanten (zusätzlichen) Gedanken gestolpert:

“Damit kommen wir zum Kern der Sache, zu dem was Frau Irle lapidar mit ‘politischer Überzeugung’ übergeht. Es geht nämlich darum, ob man der Meinung ist, ein Lehrer nimmt eine hoheitliche Aufgabe wahr. Wenn der Staat einen eigenen, elternunabhängigen, vielleicht sogar gegen die Erziehungswünsche und Weltanschauung der Eltern gerichteten Erziehungsauftrag verfolgt, handelt er hoheitlich, und dann liegt es nahe, dies mit verbeamteten Lehrern zu tun. Ist der Lehrer jedoch Dienstleister des Elternwillens, dann passt der Angestelltenstatus natürlich besser” (https://www.fr.de/meinung/verbeamtete-lehrer-hoheitlichen-aufgaben-11546067.html).

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ich würde zumindest eine grundsätzliche Loyalität dem “Arbeitgeber” und Empathie den “Kunden” gegenüber einfordern.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Wo ist der Bus?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Der ist hier vor ca 10 min vorbeigesaust … es saß aber quasi niemand drin!

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Der Erziehungsauftrag liegt bei den Eltern. Artikel 6 GG.

Das Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. Artikel 7 GG.

Die Erziehung erfolgt partnerschaftlich.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Schnucki, lesen Sie mal Art. 6 Abs. 2 GG (das erste Mal) komplett (pssst… Satz 2). Danach können Sie(!) versuchen, mir(!) etwas über Verfassungsrecht zu erzählen. 😉

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“(pssst… Satz 2)”

Ja, in Gestalt des Jugendamts und der Familiengerichte.

Man muss sich als Lehrer nicht ständig in seiner Bedeutung überhöhen und auch bei seinen Kenntnissen angewandten Grundrechts sollte man nicht ständig übertreiben, Schnucki!

Es ist insofern auch keine hoheitliche Aufgabe der Lehrerschaft die Erziehung der Eltern zu überwachen, Schnucki!

Ihr Verbeamtungsargument trifft da wohl eher Mitarbeitende des Jugendamts, Schnucki!

Und wenn man ihr Argument wlernsthaft durchleuchtet, müsste man es auch auf Erzieher anwenden, Schnucki!

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Hätte der Staat dir Norm auf Jugendämter und Familiengerichte beschränken wollen, wöre der Adressatenkreis durch die Norm entsprechend abgesteckt, die Rede ist aber expl. von der “staatliche[n] Gemeinschaft” – flankiert wird dies mithin von den Art. 1 bis 20 GG inhärenten Erziehungs- und Bildungszielen, die ihre Entsprechung bspw. in den diversen Landesschulgesetzen oder etwa § 1 SGB VIII – nicht Überhöhimg, sondern der Bedeutung, sondern konkreter Sinn und Zweck bspw. auch von Art. 7 Abs. 1 GG, Schnucki.
Und Ihr letzter Satz ist ein non sewuitur-Fehlschluss, weil Erzieher bspw. i.d.R. nicht Teil der “”staatliche[n] Gemeinschaft” sond, Schnucki.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Wie albern Ihre Beiträge mittlerweile sind…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

@GBS-Mensch

Gemeint war PaPo mit seiner liebevollen Anrede.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

[Tippfehler korrigiert]

Hätte der Staat die Norm auf Jugendämter und Familiengerichte beschränken wollen, wäre der Adressatenkreis durch die Norm entsprechend abgesteckt, die Rede ist aber expl. von der “staatliche[n] Gemeinschaft” – flankiert wird dies mithin von den Art. 1 bis 20 GG inhärenten Erziehungs- und Bildungszielen, die ihre Entsprechung bspw. in den diversen Landesschulgesetzen oder etwa § 1 SGB VIII finden – das ist nicht Überhöhung der Bedeutung von Schule und Lehrern, sondern konkreter Sinn und Zweck bspw. auch von Art. 7 Abs. 1 GG, Schnucki.

Und Ihr letzter Satz ist ein non sequitur-Fehlschluss, weil Erzieher bspw. i.d.R. nicht Teil der “staatliche[n] Gemeinschaft” sind, Schnucki.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Dann sind Sie ja sicherlich auch aktivlegitimiert vor dem Familiengerichte Anträge zu stellen, die in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen, wenn das Ihre hoheitliche Aufgabe ist.
Zitieren Sie mir gerne den Paragraphen im FamFG.

“Hätte der Staat die Norm auf Jugendämter und Familiengerichte beschränken wollen, wäre der Adressatenkreis durch die Norm entsprechend abgesteckt, die Rede ist aber expl. von der “staatliche[n] Gemeinschaft”

Als Experte des Verfassungsrechts wissen Sie sicherlich auch, dass das Verfassungsrecht durch einfach-gesetzlichen Normen ausgestaltet wird und da ist dann sehr wohl die Rede von Jugendämtern und Familiengerichten.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ihre Rückschlüsse sind susschl. Fehlschlüsse resp. Sie haben offenkundig weder verstanden, was ich schrieb, noch den Bedeutungsgehalt der referrierten Normen.
¯\_(ツ)_/¯

“dass das Verfassungsrecht durch einfach-gesetzlichen Normen ausgestaltet wird und da ist dann sehr wohl die Rede von Jugendämtern und Familiengerichten.”
Jugendämter und Familiengerichte haben i.d.S. ihre eigenen Aufgaben als Organe der “staatliche[n] Gemeinschaft (weshalb es auch Unfug ist, mich damit widerlegen zu wollen, dass Schulen ja nicht deren Aufgaben übernrhmen)., Schulen die ihrigen, wie bereits aisführlich erläutert wurde (Landesverfassinhen, Schulgesetze, SGB VIII etc.).

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Das sogenannte Wächteramt aus Art. 6 Abs.2 S. 2 GG kommt, völlig eindeutig und es weiß auch jeder, der sich damit beschäftigt und ist insofern auch keiner Diskussion wert, den Jugendämtern und Familiengerichten zu. Die wurden diesbezüglich nämlich mit entsprechenden hoheitlichen Aufträgen und Befugnissen ausgestattet ganz im Gegensatz zu Ihnen, auch wenn Sie sich das gerne anmaßen.

Das können Sie den einfach-gesetzlichen Normen aus dem entsprechenden Abschnitt des BGB entnehmen sowie dem SGB VIII, das Sie fälschlicherweise für sich Vereinnahmen, und in prozessualrechtlicher Ausgestaltung dem FamFG.

Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe (steht auch oben drüber) und hat mit Schule wenig bis gar nichts zu tun.

Die Schulgesetze stellen ihren darin formulierten Erziehungsauftrag mit voller Absicht nicht über den Erziehungsauftrag der Eltern, weil es verfassungswidrig wäre (vgl. Art. 6 Abs.2 S.1 GG).
Deshalb dort auch immer die Formulierung “gemeinschaftlich”.

Hoheitliche Aufgaben (Grundlagen des Verwaltungsrechts, Herr Spezialistenschnucki) zeichnen sich dadurch aus, dass einseitig bindend Entscheidungen durch Verwaltungsakte oder bei Gerichten in Form von Beschluss oder Urteil getroffen werden können.

Und nun erklären Sie mir einmal in Ihrer Güte und Expertise, wie Sie in das Grundrecht der elterlichen Erziehung einseitig bindend durch Verwaltungsakte eingreifen können. Das müssten Sie nämlich können, wenn das Ihre hoheitliche Aufgabe wäre.

Wer kann es? BINGO!!! Jugendämter und Familiengerichte.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

“Sie haben offenkundig weder verstanden, was ich schrieb, noch den Bedeutungsgehalt der referrierten Normen.”
q.e.d.
¯\_(ツ)_/¯

So haben Sie bspw. nicht verstanden, welchen illustrativen Zweck die Erwähnung von § 1 SGB VIII hatte: Sie finden dieselben dort (in aller Unmissverständlichkeit) formulierten Erziehungsziele ggü. Kindern und Jugendlichen auch andernorts hierzulande normiert, sie basieren alle auf Art. 1 bis 20 GG resp. unserer fdGO, die gleichsam diese Ziele legitimieren; die “Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” sind die ultimativen Ziele des staatlichen Erziehungsauftrages. idealerweise lesen Sie die entsprechenden Sätze einmal erneut.

Dies gilt auch für die Normen, die Sie hier versuchen zu erläutern, bspw. wenn Sie fabulieren, dass “[d]ie Schulgesetze […] ihren […] formulierten Erziehungsauftrag […] nicht über den Erziehungsauftrag der Eltern” stellten, “weil es verfassungswidrig wäre […]. Deshalb dort auch immer die Formulierung ‘gemeinschaftlich’.”
Ungeachtet dessen, dass ja bereits im SchulG meines Bundeslandes in diesem Zusammenhang “gemeinschaftlich” o.ä. gar nicht auftaucht, sondern “partnerschaftlich”, habe ich dies Stromdoktor bereits erläutert:

Schulen haben einen staatlichen Erziehungs- und BIldungsauftrag zur Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen i.S.d. Verfassung (s.o.). Infolge dessen sind (auch) sie ein evtl. Korrektiv für entsprechend seitens der Erziehungsberechtigten fehlgeleitete Erziehung.

Nehmen wir das Bsp. des § 2 SchulG NRW:
Bildungs- und Erziehungsziele i.S.v. Abs. 3 Satz 2 der Norm sind in Abs. 1 und 2 derselben festgelegt (und speißen sich insb. aus Art. 1 bis 20 GG, hier ausdrückl. auch i.V.m. Art. 7 der Landesverfassung von NRW).
Dass “Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht” sind, bedeutet ja nicht, dass Eltern und Schule irgendwie gemeinsam die Bildungs- und Erziehungsziele ausklamüsern müssten und Eltern dank Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die letztendliche Entscheidungsprärogative hätte, am Ende Schule u.U. gar irgendwie Erfüllungsgehilfe jedweder Erziehungsziele der Eltern sei. Das ist natürlich Unsinn.

Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen” bedeutet, dass es eine Kooperationspflicht insb. für die Eltern zur Verwirklichung der staatlichen “Bildungs- und Erziehungsziele” gibt (“Erziehung der Kinder ist […] Eltern […] zuvörderst […] obliegende Pflicht” – das Recht zur Erziehung ist zudem kein arbiträres, sondern begrenzt durch § 6 Abs. 2 Satz 2 GG, entsprechende Rechte der Kinder etc.)

“Und nun erklären Sie mir einmal in Ihrer Güte und Expertise, wie Sie in das Grundrecht der elterlichen Erziehung einseitig bindend durch Verwaltungsakte eingreifen können. Das müssten Sie nämlich können, wenn das Ihre hoheitliche Aufgabe wäre.”
Ich finde es einigermaßen erstaunlich, dass Sie hier derart den Besserwisser markieren, aber offensichtlich nichtmal meinen Ausgangskommentar gelesen resp. verstanden haben – dürfen Sie am Ende gerne mit Hrn. Rolf Grap ausmachen, Hr. “Spezialistenschnucki”.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Meine Ziege heißt auch Schnucki!
(wollte mal was gescheites beitragen)

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ein Like von mir.
… auch, weil Sie diesen Unsinnsdisput gelesen haben. 😉

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ein Like von mir, weil Sie sich hier durchgequält haben.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Offensichtlich verstehen Sie Ihren Job nicht – wie so vieles andere auch nicht.

(Auf Ausrufezeichen habe ich bewusst verzichtet).

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Erzählen Sie(!), der Sie Lehrer fäschlich allenfalls als Dienstleister sehen, die klaglos bis zur Selbst- und Fremdgefährdung gehorchen sollen (s. Ihre abscheulichen Positionen in der Pandemie) bitte(!) etwas über unseren Job. Schnucki, wir sind auch ein Korrektiv für Leute auch wie Sie, die Ihrer Erziehungspflicht nicht verfassungskonform nachkommen (s. bspw. Ihre Position zu ‘zu vielen Ausländern’ an der Schule Ihrer Tochter). Mal wieder ein Eigentor Ihrerseits. Bitteschön. 🙂

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

BITTE(!) erzählen Sie, der Sie u.a. offenkundig der komplett falschen Überzeugung sind, Lehrer seien Dienstleister (u.a. der Erziehungsbrechtigten), die selbst Selbst- und Fremdschädigung klaglos ertragen sollten (Ihre scheußlichen Äußerungen während der Pandemie wurden nicht vergessen), mir und uns Lehrern insg. unseren Job.

Schnucki, wir haben einen staatlichen Erziehungs- und BIldungsauftrag zur Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen i.S.d. Verfassung und zum Schutze der Kinde rund Jugendlichen auch ggü. entsprechender Kindeswohlgefährdung. Infolge dessen sind (auch) wir ein evtl. Korrektiv für entsprechend seitens der Erziehungsberechtigten fehlgeleitete Erziehung und Pflege (z.B. wenn ein Vater seine Tochter zum Fremdenhass erzieht, weil er sie nicht auf eine Schule mit ‘zu vielen Ausländern’ haben will). Probieren Sie es doch mal etwas offener aus (und verkünden Sie Ihr Agens beim Shculwechsel Ihrer Tochter öffentlich in der Schule, statt hier… dann schauen wir mal, wie die Kollegen vor ort Ihren Job verstehen).

Werden ihre Erläuterungen auch so ‘profund’ (^^), wie Ihr gestriger Versuch, den schulischen Erziehungsauftrag in Abrede stellen zu wollen? Fügt sich ja ins Bild und zeigt, we hier das nicht versteht, “wie so vieles andere auch nicht.” 😀

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Die Schule hat einen eigenen Erziehungsauftrag! Laut Bundesverfassungsgericht. Laut Schulgesetzen!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

“Die Erziehung erfolgt partnerschaftlich.”

Das räumt der @Stromdoktor aber auch ein.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Neee… der Stromi versteht die rechtsystematische und teleologische Wirkrichtung dieser Formulierung nicht:

§ 2 SchulG NRW (“Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule”)
(1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele.
(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. Die Schule fördert die europäische Identität. Sie vermittelt Kenntnisse über den europäischen Integrationsprozess und die Bedeutung Europas im Alltag der Menschen.
(3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.

Bildungs- und Erziehungsziele i.S.v. Abs. 3 Satz 2 der Norm sind in Abs. 1 und 2 derselben festgelegt (und speißen sich insb. aus Art. 1 bis 20 GG, hier ausdrückl. auch i.V.m. Art. 7 der Landesverfassung von NRW). Stromi glaubt aber offenbar, dass Eltern und Schule irgendwie gemeinsam die Bildungs- und Erziehungsziele ausklamüsern müssten und Eltern dank Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die letztendliche Entscheidungsprärogative hätte, am Ende Schule u.U. gar irgendwie Erfüllungsgehilfe jedweder Erziehungsziele der Eltern sei. Ist natürlich Unsinn:

Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen” bedeutet, dass es eine Kooperationspflicht insb. für die Eltern zur Verwirklichung der staatlichen “Bildungs- und Erziehungsziele” gibt. Stromi schmeckt nicht, dass er seine Kinde rnicht komplett willkürlich nach seinen Ideen erziehen darf und dass Schule ihm nicht nur nicht dabei helfen muss, sondern als Teil der “staatliche[n] Gemeinschaft” im Zweifelsfall aktiv dagegen vorgehen muss. Aber diese ‘meine Kinder gehören mir, da kann mir keiner was’-Attitüde kennt man ja leider… Stromi räumt hier gar nichts ein (mal abgesehen davon, dass er ja auch impulsiv antwortet, WIderspruch kommt ja hier von mir, seiner seinerseits so empfundenen Nemesis – da wiegt es höher, mal irgendwie ein ad hominem transportieren zu wollen, statt inhaltlich korrekte Argumente).
¯\_(ツ)_/¯

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Im Prinzip versteht der Stromdoktor nicht, dass Schule im Sinne der Mehrheitsgesellschaft bzw. der Zielvorgaben dieser, die auf einem mehrheitsfäghigen Konsens beruhen, Erziehungsziele verfolgen muss und nicht erst durch Absprache mit den Eltern der Schüler der Schule aushandeln müssen. Die Erziehungsziele der Schule können die Eltern dem Schulprogramm bereits vor der Anmeldung entnehmen, das im allgemeinen auf der Homepage zu finden ist.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Sie können sich hier auch noch 10x einen Wolf schreiben…

Ihr fehlender Respekt vor sämtlichen Beteiligten / Betroffenen ist das Problem.

SIE können nicht partnerschaftlich. Wird ja in jedem Kommentar deutlich.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Fakt ist, dass Sie vom Thema, zu dem Sie sich äußern, null Ahnung haben. Fakt ist weiterhin, dass dieses Thema, Sie demonstrieren es ja auch gerade wieder eindringlich, Ihnen (wie immer) lediglich (komplett ungeeignetes) Vehikel Ihrer persönlichen, unsubsantiierten ad hominem-Attacken sein soll.

Fakt ist auch, dsss Sie von meiner Attitüde bspw. Ihnen ggü. in keiner Weise extrapolieren können, wie ich nit Eltern dienstlich interagiere, die ein tatsächliches Interesse an der Verwirklichung der staatlichen Erziehungs- und Bildungsziele haben. Dass ich Ihren Impertinenzen und Ahnungslosigkeiten in der Tat nicht respektvoll oder gar “partnerschaftlich” begegne, sagt etwas über unser Verhältnis und Ihre verzerrte Wahrnehmung Ihrer eigenen Kommentare aus, nicht mein professionelles Wirken (und erst recht nichts zum Thema). Wie viele digitale Watschn brauchen Sie eigtl. noch?

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ihr “Verständnis” bzw. Ihre Wunschvorstellung:

“Wenn der Staat einen eigenen, elternunabhängigen, vielleicht sogar gegen die Erziehungswünsche und Weltanschauung der Eltern gerichteten Erziehungsauftrag verfolgt, handelt er hoheitlich, und dann liegt es nahe, dies mit verbeamteten Lehrern zu tun.”

Aus dem Schulgesetz des Bundeslandes, in dem Sie LK tätig sind:

(3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Mein Verständnis ist sbsolut Deckungsgleich mit der sog. ganz (also ausschl.) herrschenden Meinung in Rechtswissenschaft und -sprechung/-praxis, da können Sie sich winden, wie Sie wollen.

Sie verstehen ja nichtmal, die Normenhierarchie (Bundesrecht > Landesrecht) resp. die ultimative Bedeuting des GG, geschweige denn die Bedeutung resp. Schranken der Teilnorm, die Sie zitieren.
Meinem Sie bspw. tstsächlich, Schulen “wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen”, wenn z.B. (rein zufälliges Bsp.) ein Vater seine Tochter zum Fremdenhass erzieht, weil er sie nicht auf eine Schule mit ‘zu vielen Ausländern’ haben will? Nein, fann greift Art 6 Abs.2 Satz 2 GG.

Und btw:
Kooomisch, dass Sie rein zufällig insb. die Abs. 1 und 2 und den Rest von Paragraph 2 SchulG NRW nicht zitieren, dondern nur Abs. 3, der sich auf diesen staatlichen(!) Erziehungsaufrag bezieht und Eltern (eigtl.) zur Kooperation verpflichtet.

Made my day! 😀

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

[Tippfehler korrigiert]

Mein Verständnis ist absolut Deckungsgleich mit der sog. ganz (also ausschl.) herrschenden Meinung in Rechtswissenschaft und -sprechung/-praxis, da können Sie sich winden, wie Sie wollen.

Sie verstehen ja nichtmal die Normenhierarchie (Bundesrecht > Landesrecht) resp. die ultimative Bedeutung des GG, geschweige denn die Bedeutung resp. Schranken der Teilnorm, die Sie zitieren.
Meinen Sie bspw. tatsächlich, Schulen “wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich” mit den Erziehungsberechtigten “zusammen”, wenn z.B. ein Vater seine Tochter zum Fremdenhass erzieht, weil er sie nicht auf eine Schule mit ‘zu vielen Ausländern’ haben will (ein reeeiiin zufälliges Bsp.)? Nein, dann greift Art 6 Abs. 2 Satz 2 GG.

Und btw:
Kooomisch, dass Sie rein zufällig insb. die Abs. 1 und 2 und den Rest von Paragraph 2 SchulG NRW nicht zitieren, sondern nur Abs. 3, der sich auf diesen staatlichen(!) Erziehungsaufrag bezieht und Eltern (eigtl.) zur Kooperation verpflichtet.

Made my day! 😀

ed840
1 Monat zuvor

“wenige andere Abgaben” ? Kommt vermutlich auf die Definition von “wenig” an. 3.500 € Versorgungsbezüge ergeben bei Berechnung mit dem LSt-Rechner des BMF in LSt-Klasse 4 immerhin 575€ LSt und 51,75 € KiSt.

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Die Kirchensteuer lässt sich aber vermeiden.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  Heinz

Ob 575€ LSt von 3500€ Pension als viel oder wenig gelten sollen, ist wie gesagt Ansichtssache.

mississippi
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Die ca 500 € für die PKV muss man ja auch noch abziehen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  mississippi

Bei einer hypothetischen Altersrente der DRV in Höhe von um die 3.500 Euro würden aber auch Abzüge an die KV der Rentner anfallen.

3500/2 * 14,6% + 3500/2 * 1,2% (kassenabhängig) + 3500 * 3,6% =
255,5 + 21,00 + 126,00 = 402,50 EUR je Person.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  mississippi

Die sind aber im Artikel oben explizit genannt und fallen nicht unter “wenige andere Abzüge”.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Kann man in dem Fall so pauschal nicht sagen.
Wäre er zum gleichen Zeitpunkt mit gleich hoher Rente aus DRV in Ruhestand gegangen müsste er laut BMF-Rechner nur 52,50 LSt zahlen.

Tischdecke
1 Monat zuvor

Passt irgendwie zum Thema: Beamtin hat sich 15 Jahre krankschreiben lassen. Wir wissen ja, Beamte bekommen unbegrenzt 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/menschen-schicksale/id_100874444/lehrerin-ist-seit-15-jahren-krankgeschrieben-gericht-spricht-urteil.html

RainerZufall
1 Monat zuvor

Aha, DAMIT wird dieses Jahr also das Sommerloch gefüllt, hm? War nicht irgendwo wieder Vogelgrippe oder so?

Die Zeit hätte es zumindest interessant gestalten und eine/n Kolleg*in des selben Jahrgangs dazuladen können, die aufgrund chronischer Krankheit weder verbeamtet noch in die private Krankenversicherung aufgenommen wurde – DAS wäre ein interessantes Gespräch geworden!

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Das ist nun auch eine sehr günstige Konstellation zumal für den Jahrgang (ca. 1940).
Das Modell der Hausfrauenehen war da noch Prädominant.
Nun hat man hier zwei Vollverdiener im Beamtenverhältnis in einer Recht hohen Besoldungsgruppe.
Da macht das Haushaltseinkommen natürlich etwas her und regt zur Empörung an.

Wenn der Herr Grundschuldirektor eine langjährige Hausfrauenehe mit Scheidung nach ein paar Jahrzehnten gehabt hätte, wäre von der Kohle auch nichts mehr übrig.

Wahrscheinlich waren die Regelungen für eine Frühoensionierung vor einem Viertel Jahrhundert auch noch günstiger.

Ein bisschen Clickbait ist das schon.

Gleichwohl wird man früher oder später auch bei der Beamtenpension kürzen (müssen).

LehrerBW
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ich sehe nicht, dass die Pensionen gekürzt werden müssen da sie sich auf die amtsangemessene Alimentation stützen die b.t.w. zu niedrig ist.

Donauperle
1 Monat zuvor

Anstatt neidisch zu sein, sollten alle froh sein, dass es auch Rentner bzw. Pensionäre gibt, die nicht von Altersarmut bedroht sind oder gar staatliche Unterstützung brauchen. Und sollte einmal Pflege benötigt werden oder gar ein Pflegeheim notwendig sein, so schnell kann man gar nicht gucken, wie da das Geld weg ist.

Gugelhupf
1 Monat zuvor
Antwortet  Donauperle

Witzig. So kann man es natürlich auch hinstellen. Pensionäre mit üppigen Pensionen belasten wenigstens die Sozialkassen nicht. Dann bleibt mehr für andere. Ist das nicht das Pferd vom Schwänze her aufgezäumt? Dann kann man auch sagen, Kriege sichern Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Gugelhupf

Das fehlt eigentlich noch, dass das Pensionärspärchen ihren Überschuss in Rüstungsaktien gewinnbringend investiert. Findet sich da nicht noch eins für einen weiteren Artikel?

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Wer da in den letzten paar Jahren geschickt investiert hat, konnte einiges an Gewinn machen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Die Besitzstände müssen doch verteidigt werden.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Im Zweifelsfall am Hindukusch!!

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Artikel 11: Do laachs de disch kapott.
(„Da lachst du dich kaputt.“)
Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Da gibt es nichts zu verteidigen, denn es gilt der juristische Bestandschutz für all jene, die bereits verbeamtet sind sowie jene die pensioniert sind und Pensionen beziehen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

… wie bei den Rentenanpassungen …

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Donauperle

Es gilt das Kölsche Grundgesetz Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)
Was gestern gut gegangen ist, wird auch morgen funktionieren.
Situationsabhängig auch: Wir wissen es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Et hätt noch emmer joot jejange.,,,,,,wenn endlich die richtigen Schritte zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme eingeleitet worden sind.

447
1 Monat zuvor

Scheinbar wird es eine richtige Kampagne, lanciert auch über die üblichen Verdächtigen (“Leitmedien”).

Zeit, seinen shit in Sicherheit zu bringen und sich weiterhin verstärkt auf den (langsamen) Ausstieg vorzubereiten.

Da sind meine “Hausaufgaben” für die nächste Zeit ja klar…irgendwas ist wirklich immer.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Die ETFs befüttere ich bspw. auch stärker, die Immobilie ist quasi abbezahlt, irgendwann kommen noch (trauriger Anlass, aber Kalkulationsmasse) die Erbschaften etc. – Inflation bleibt aber ein Problem. Und Öl ins Feuer: Zu DM-Zeiten würde ich (aktuell inflationsbereinigt) umgerechnet als Millionär in Pension, ohne bis dahin groß Selbstkasteiung zu betreiben (ich mach mir aber auch nichts aus Autos, Möbeln, Klamotten etc.), ist aber auch gerechtfertigt. So. vielleicht sollte ich BILD, SPON und Co. auch ein Interview geben. 😉

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Gegen eine entsprechende Vergütung natürlich.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Freilich. 🙂

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Bloß nicht vergessen, das Fluchtgeld unter der Hundehütte zu vergraben, Mr. Lucas.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Seien Sie doch froh – je mehr Leute wie ich den Beruf verlassen, um so mehr AvLs oder GBS-Menschen können den Laden übernehmen, Noten abschaffen und in freien Lernlandschaften das Schüler- und Kibderparadies errichten. 🙂

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ja, vielleicht. Aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht mehr im Geltungsbereich des Grundgesetzes.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Anscheinend ist Ihnen entgangen, dass der demographische Wandel unser Renten- und Pensionssystem ins Wanken zu bringen. Da demnächst die so genannte Babyboom-Generation in Rente oder in Pension gehen wird, wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in Zukunft weiter abnehmen. Prognosen des IW Köln zufolge kommen im Jahr 2030 auf einen Rentner noch 1,5 Beitragszahler. Im Jahr 2050 könnten es sogar nur noch 1,3 Beitragszahler sein. Derzeit stehen einem Altersrentner 1,8 Beitragszahler gegenüber. Anfang der 1960er Jahre war das Verhältnis noch solider: hier kamen auf einen Altersrentner sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Nun, dann sollte man vielleicht erstmal die berufsständigen Versorgungswerke der Ärzte auflösen.

Zack, mehr Beitragszahler!

Uns welche mit mächtig viel Kohle!!!!

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Träumen Sie mal schön weiter, getroffene Hunde heulen auf. Da müssten dann aber auch die betrieblichen Zusatzversorgungskassen wie die der Kirchen, der Großbetriebe oder der kommunalen Arbeitgeber auch noch aufgelöst werden. Da wären die politisch Verantwortlichen aber schön blöd, wenn diese die einzigen sich selbst ohne staatliche Zuschüsse finanzierten Systeme auch noch zerschlagen würde. Außerdem gibt es den Bestandschutz.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

“Mächtig mehr Kohle” bei mindestens 5 monatlich anfallenden anstrengenden nächtlichen Bereitschaftsdiensten mit Schlafentzug und nachfolgenden Schlafstörungen.

Betroffener Öehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Nun ja, dann sollte man wohl als als Erstes die berufsständigen Vereinigungen der Ärzte auflösen!

Was für ein Geldregen, wenn Ärzte den allgemeinen Rentenregelungen unterliegen!!!!

dickebank
1 Monat zuvor

Zumal die Kammergesetzgebung auf die Nationalsozialisten zurückzuführen ist.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Was hat denn die Kammergesetzgebung der Nazis mit der Gründung von berufsständischen Versorgungswerken zu tun. Man kann Mitglied in einem anderen Versorgungswerk als die zuständige Kammer.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Gäb”s die Versorgungswerke ohne die Kammern?

AvL
1 Monat zuvor

Artikel 9: Wat soll dä Kwatsch?
(„Was soll das sinnlose Gerede?“)
Stell immer die Universalfrage.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Sie verhalten sich wie jemand, der diese Realität nicht akzeptieren will und meint durch störrisches Verhalten den Unbill der Zeit abwenden zu können. Dem ist aber nicht so. Es ist Zeit zum Aufwachen, denn diese Dinge müssen gelöst werden, da ansonsten die Situation für die Beitragszahlenden und die Empfänger der Renten und Pensionen in naher Zukunft noch sehr viel schlimmer sich darstellen wird.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Im Gegenteil: Es ist Resignanz ggü. der konstant erlebten Unfähigkeit der polit. Entscheider und ein proaktives Vorsorgen seinerseits. Klingt nicht nach “Realität nicht akzeptieren” oder “durch störrisches Verhalten den Unbill der Zeit abwenden” wollen. 447 ist mein Totemtier hier. 😉

David
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Ja, diese Situation muss gelöst werden. Sie wissen das, ich weiß das, jeder mit Augen und Hirn im Kopf weiß das. Trotzdem passiert, Seitens Politik, nichts. Und von dieser Hoffnung würde ich mich auch lösen. Also ja, @447 und @PaPo machen es richtig.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Ja! Zeit zum Aufwachen!
Für Ärzte mit Sonderkonditionen!!!!

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Sorry, Avl!
Ihre Zeit ist abgelaufen!

Als Arzt mit hohem Gehalt und prima Versorgung durch berufsständige Ärzteversorgung sollten Sie hier nicht weiter für den kleinen Rentner posten

Ist halt einfach scheinheilig!!!!!

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Nein, ich werden bei meinem Renteneintritt weiter arbeiten gehen, und mein Verhalten und meine Einstellung verhalten sich ganz im diametral zu Ihnen.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

“Ihre Zeit ist abgelaufen!” Wollen Sie mir drohen ?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Wenn Sie sich bedroht fühlen, sollten Sie die Polizei informieren.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ich habe Ihn halt nicht verstanden.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Im Gegenteil – ich akzeptiere Realitäten sofort.

Genau das verursacht ja Ihr Unbehagen.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Scheinbar wird es eine richtige Kampagne, lanciert auch über die üblichen Verdächtigen (“Leitmedien”).”

Ja, definitiv. Es wird aber immer nur der Lehrer / das Lehrerpaar gebasht, niemals der im öffentlichen Dienst beschäftigte Jurist / das Juristenpaar.

Meine Vermutung: Man baut hier gerade den gesellschaftlichen akzeptierten Universalsündenbock auf. Nicht nur Schild am Absturz des Bildungsniveau, dem daraus resultierenden Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der medialen Verblödung (Medienerziehung!), sondern auch an der desolaten Lage der Staatsfinanzen…

Was mit dem Sündenbock irgendwann geschieht, kann man in der Bibel nachlesen, oder hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCndenbock

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Es ist keine Kampagne – Sie betreiben eine Gegenkampagne gegen Versuche das Renten und Pensionssystem langfristig finanzierbar zu machen.
Staatsanwälte und Richter erfüllen eindeutig hoheitsrechtliche Aufgaben, und diese Berufsgruppen sind deshalb verbeamtet. Rechtsanwälte sind nicht verbeamtet, und deshalb entrichten diese Berufsgruppen eigene Beiträge in berufsständische Rentenversorgungswerke ohne dass diese Versorgungswerke durch staatliche Zahlungen bezuschusst werden und würden.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Und Richter unterliegen nicht dem Beamtengesetz. Der Status von Richtern und Soldaten ist zwar dem der sonstigen beamten vergleichbar, aber nicht gleich.

Mondmatt
1 Monat zuvor

Aussagekräftig wären die Bezüge der Beiden, wenn man ihre Pensionen aus der Arbeit in der Schulleitung mit der Rente eines Akademiker-Ehepaars aus der freien Wirtschaft vergleichen würde.

Nicht mit einem Bauarbeiter oder einer Verkäuferin.

Welche Rente hätten z.B. ein Mann der 40 Jahre als leitender Ingenieur und seine Frau die Abteilungsleiterin mit BWL Studium waren.

Inclusive Betriebsrenten und den Rücklagen aus 40 Jahren höherem Verdienst in der Privatwirtschaft.

Schöne Zusatzinfo wäre dann noch die Frage, wie alt die Beiden werden müssten um im Gesamt-Lebensverdienst mit den Akademikern aus der Privatwirtschaft gleich zu ziehen.

So wie es jetzt dargestellt ist, ist es reine Polemik.

Mr. Farmer
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

So schaut es aus. Allein der höhere Verdienst bis zum Renteneintritt ist nicht von der Hand zu weisen. Aber Hauptsache gegen Pensionen schießen, armselig.

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  Mr. Farmer

So wie es jetzt dargestellt ist, ist es reine Polemik. (Mondmatt)

Man braucht nur angestellte und verbeamtete Lehrer miteinander zu vergleichen, also Rente 48% und Pension 71% (einfach ausgedrückt). Macht 1000 Euro Unterschied. Noch Fragen?

mississippi
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

@ AvL: Wie viel Rente erhält eigentlich ein Arzt? Weniger als 3500€?

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  mississippi

Ja. “Die Nordrheinische Ärzteversorgung bietet Ärztinnen und Ärzten eine durchschnittliche Altersrente in Höhe von 2.750,22 Euro pro Monat.” Nordrheinische Ärzteversorgung – Altersrente als Arzt / Ärztin

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Nur mal so:
Es gibt keine angestellten Schulleiter/innen! Die sind immer verbeamtet!
Warum wohl? Dienstbeflissen, oft leider unterwürfig, folgsam + “brav”, dem Diesnstherren gewogen, kritiklos, usw. …

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Ach so, verbeamtete Lehrer sind also unterwürfig, folgsam, brav, dem Dienstherren gewogen, kritiklos,…..daher können auch nur verbeamtete Lehrer SL werden….
Wow….geile Haltung!
Was übrigens auch gar nicht stimmt….in vielen Bundeslöndern können auch Angestellte Lehrer SL werden….das geht schon….ist nur eher selten de Fall….

Manfred
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Lehrer sind weder mit leitenden Ingenieuren noch mit Abteilungsleitern vergleichbar. Lehrer sind akademische Massenfunktionen. Leitend ist nur ein Bruchteil in der Wirtschaft.
Der Vergleich hinkt. Sehr.
Aber bitte: machen Sie die Rechnung gerne auf.
Aber nicht am Beispiel von Konzernen. Bitte mit der 0815 Masse.

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  Manfred

Aber gern doch. Kürzlich wurde in einer TV-Sendung über das Gehalt im Limonadenwerk in Halle (?) berichtet. In Erinnerung ist mir eine Frau geblieben, die den ganzen Tag kontrolliert, ob die Etiketten richtig kleben. Deren Bruttogehalt wurde mit 5600 € angegeben…

Manfred
1 Monat zuvor
Antwortet  Marie

Gut. Das können Sie glauben. Das können Sie auch für bare Münze nehmen. Und das können Sie auch verallgemeinern.
Die Realität bildet das mit Sicherheit nicht ab.
Aber vielleicht sind solche Geschichten aus dem Paulanergarten auch die Basis für die Unzufriedenheit der meisten Lehrer.
Aber klar: jeder mit einem Klebekontrolljob verdient 60k im Jahr. Und jeder, der Manager heißt mindestens 100k. Ach was, 200k.
Und Lehrer nagen am Hungertuch.
Und eigentlich sollten sie 400k, ach was 500k verdienen. Wie die meisten klebekontrollmanager. Am besten netto. Weil sie hochleister sind.
Wie wäre es mit ein bisschen profunderer Recherche?

Ysop
1 Monat zuvor
Antwortet  Marie

So ein Blödsinn!!

Manfred
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Die Rücklagen lasse ich auch nicht zählen. Ggf. ein höheres Netto. Aber “Verpulvern” vs “Sparen” ist auch ein blöder Vergleich.

Hans Malz
1 Monat zuvor

Der absolute Normalfall. Alle Lehrer sind stellv. Schulleiter und mit anderen stellv. Schulleitern verheiratet. Natürlich beide mit lückenloser Biographie ohne Teilzeit o.Ä.
Es werden komischerweise immer Beispiele heraussgepickt, die die Neiddebatte befeueren (einschließlich Foto über dem Artikel). Das betrifft alles übrigens nicht nur die Lehrer, sondern alle Beamte. Gääähn … Hoffentlich ist der Sommer bald vorbei…

… und bevor das wieder kommt: Ja, die Angestellten im ÖD werden ungerecht behandelt.

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

… und bevor das wieder kommt: Ja, die Angestellten im ÖD werden ungerecht behandelt. (Hans Malz)

Komisch, ich fühle mich da jetzt irgendwie an “das fröhliche Balkonklatschen” in der Corona-Zeit zu Ehren der Krankenschwestern und -pfleger erinnert. Hm…

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Wo soll ich denn Spenden? Oder wie stellen Sie sich meine Anteilnahme vor?

Veränderungen in der Struktur sind nicht meine Gehaltsklasse…

mississippi
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

So ist es.

Franky
1 Monat zuvor

Das ist immer individuell und passt zum Minimalismustrend.
Wenn wir Eltern mit 2 oder 3 Kindern nehmen, die eine Bleibe kaufen und später nicht mehr voll arbeiten, wird das auch sehr schnell weniger!
Außerdem geht schon jetzt monatlich etwas in die Pension, sonst würden wir etwas mehr haben. Und was reden die eigentlich?
Die Inflation frisst unser Geld, Lehrer haben Nullrunden und bekommen nichts extra.
Im Bekanntenkreis sehen die Gehälter unter Akademikern ganz anders aus!
Da sind 100+X drin.
Also das geht an der Realität vorbei 🙁

Petra OWL
1 Monat zuvor

Dem widerspreche ich entschieden!!! Warum?
Ihr kennt meinen Hasi auf der Terrasse mit seinen 3 Tagen Homeoffice.
Wir fingen gemeinsam an zu studieren, kennen uns lange, kamen beide aus dem Nichts.
Jedenfalls verdient er mittlerweile doppelt, hat nicht euren Schulstress, insgesamt weniger Arbeits(szeit) und erhält 2 Mal im Jahr eine Jahresprämie. Ich sag euch, die ist üppig.
Davon habt ihr noch nie etwas gesehen!!! Das Beste: Er wird sich ab 60 in die Rente verabschieden und wir? 7 Jahre später? Ganze 7 Jahre
Eure Petra aus Lippe 🙂

Ines Fuldatal
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Ja, ich weiß. Keiner hier kennt diese Extrazahlungen. Und Homeoffice spart natürlich Geld, zeit und Stress. Diese 7 Jahre oben drauf mag ich mir gar nicht ausmalen. 7 Jahre mehr.
Ich hätte auch gerne solche Homeofficetage , muss ich echt sagen 🙁

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

“Euren” Stress?
Davon habt “ihr” noch nie etwas gesehen?
SIE sind also gar keine Lehrerin, sondern..?
Machen Stimmung im Netz? Aktivismus? Politisch? Selbstlos?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ich schließe mich ausdrücklich an – liebe Indra, Grüße aus der Nachbarschaft! 😉

Fuchsschlau
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Das wären monatlich nochmals 200-300 oben drauf mit den Prämien wie 13.
Homeoffice, 35 Std. Woche und Geld in Urlaubstage stecken habt ihr von euren Gewerkschaften tja leider noch nicht, nech Petra
LG ins Lipperland

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Das nur, weil Sie jeden Tag hier die 4Tage Woche ect fordern.

Anni :)
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

wäre schon schön mit 4Tage Woche, ist ja sozusagen 35h Woche

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ist doch besser als jeden vierten Tag nur einen Tag HO zu fordern.

Pit2020
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

@Petra OWL

“Ihr kennt meinen Hasi auf der Terrasse mit seinen 3 Tagen Homeoffice.”

Nö, den kenne ich nicht.
Leider.

Apropos:
Wann steigt denn die große Sommersause auf der Blümchenterrasse, wo wir dann Hasi live und in Farbe bewundern und beglückwünschen können?

#OWL-Navidaten-jetzt 😉

Anni :)
1 Monat zuvor
Antwortet  Pit2020

der hat‘s richtig gemacht, bewundernswerter Hasi.
Mehr Zeit&Geld

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Pit2020

Hinterm Hermann rechts.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn man von wo kommt?
Richtung Externsteine oder Richtung Lemgo?? 😉

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Per Fallschirm von oben. Danach nach rechts schwenken und in langsam größer werdenden Kreisen die Suche beginnen.

sonderbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Na, da hat man Ihnen doch kürzlich gut drauf geantwortet. Lehrer haben ja “Homeoffice”, denn viele – wenngleich nicht alle an allen Schulen – sind nur in der Unterrichtszeit (und dazwischen) in der Schule. Den Rest ihrer Arbeitszeit, Korrekturen, Vorbereitung, ggf. Telefonate mit Eltern, machen sie von zuhause aus.

Das ist doch Homeoffice !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Täglich 2-4 Stunden? Rechnen Sie die zusammen, dann kommen Sie auf 1-2 Tage pro Woche.

@Petra, Sie haben Homeoffice und wussten es nicht mal.

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Hm, da ist was dran.

Ines
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Das ist kein Homeoffice, 1 Tag ganz von zuhause.
Ds ist erst Arbeit bis zum Nachmittag in der Schule und dann zusätzlich noch abends oder zwischendurch daheim!!!!!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Sie verstehen den Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten leider nicht.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

You made my day!!!!!!!!! 🙂

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  sonderbar

Das war halt jemand mit Köpfchen! 🙂

Isabel
1 Monat zuvor

Völlige Volksverdummung und Neid überzeugender Artikel. Falls die 2 Pensionisten es noch nicht mitbekommen haben: Die Beamtenpension wird seit Jahren zu einem immer größeren Anteil versteuert. Früher konnte sich fast jeder ein Haus bauen der wollte. Es gab weniger Vorschriften und andere Preise, das war bei allen so, egal ob ArbeiterIn, Angestellte, oder LehrerIn. Das Studium ist wesentlich anspruchsvoller, dauert länger, ebenso das Referendariat. Danach dauert is noch Jahre in denen weiter Lehrproben statt finden. Wer heute mit 30 verbeamtet wird ist jung, die meisten müssen bis 32 Jahre und länger warten.
Dass privat versicherte vielleicht schneller einen Termin beim MRT bekommen liegt sicher nicht an den Beamten, unser Gesundheitssystem ist marode, zu umständlich, an der Vorsorge und Diagnose wird gespart, Interssierten wird wegen NC das Nedizinstudium schwer zugänglich gemacht.
Ich empfinde die Debatte als Hetze, warum zeigt niemand die Pflichten und Nachteile der Beamten, den Gehalt im Vergleich zu gleich Ausgebildeten in der Industrie mit üblichem 13. Monatsgehalt und die zu erwartende Pension eines heute 63 Jährigen verbeamtet Menschen , abzüglich dem Beitrag der privaten Krankenkasse, abzüglich der Steuern. Übrigens bekommen Angstellte die privat versichert sind und mit 63 Jahren kündigen mehr Arbeitslosengeld als Rente. Die Rentenpunkte laufen zu ca. 70 % weiter und viele gehen dann ohne Abzüge mit weitaus fetter Rente als die Pension in den Ruhestand.
Also bitte besser recherchieren bevor so falsche Informationen sich in den Köpfen festsetzen.

Ines Fuldatal
1 Monat zuvor
Antwortet  Isabel

wenn nicht mehr gebaut wird und es keine Häuser gibt, können die Junglehrer gar keine Bleibe mehr finden.
Und ja, in der Wirtschaft aber auch beim Fernsehen gibt es Extravergütung, die pro Monat nochmal ordentlich zu Buche schlagen, das ist richtig.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  Ines Fuldatal

Ich finde manche Kommentare hier schon komisch. Ich, als Straßenmusikerin/Puppenspielerin und wahlweise Reitlehrerin und wahlweise Kunsthandwerkerin, die im Bauwagen aufgrund von Wohnraummangel lebt, würde nie so kommentieren :”Wenn weniger gebaut wird, finden die jungen Reitlehrer gar keine Bleibe mehr” – als wenn das die einzig wahren Menschen wären.

Anni :)
1 Monat zuvor
Antwortet  Ines Fuldatal

aber es gibt doch kaum Häuser oder Baugebiete für junge Menschen und es ist nun mal für viele Junglehrer die erste Wahl mit Kindern?!

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Isabel

“Völlige Volksverdummung und Neid überzeugender Artikel.”

Eher eine gesteuerte Kampagne. Erst der Spiegel (3200€ netto), jetzt kurz(!) darauf die Zeit (7000€ netto, mal eben verdoppelt). Meine Vermutung: Interessierte Kreise wollen sich eines Großteils der impliziten Staatsverschuldung durch die Beamtenpensionen entledigen: Höhe knapp 1000 Milliarden Euro, entspricht ziemlich exakt der Summe aus dem Merzschen Schuldenbooster: Tausche Beamtenpensionen gegen Panzer sozusagen…

“Zufall” sollte man hier nicht vermuten: If it looks like a duck and quacks like a duck, it is almost certainly a duck… da kommt noch mehr.

“Ich empfinde die Debatte als Hetze”

Nee nee, Hass und Hetze wären das nur,wenn es von gewissen anderen Medien kommt, Spiegel und Zeit sind doch so woke…

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Genau so sieht es aus.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Sie kennen schon Herrn Fratschers neue Auslassungen?
Tja meine Herren/Genossen Soldaten, Unteroffiziere, Fähnriche und Offiziere der Reserve, da wartet der Volkssturm auf Sie.
Nix mit Rente/Pension

447
1 Monat zuvor

Klar, Fratscher ist mein Anti-Spiegel:

– Fratscher sagt, “fossil ist vorbei, die grüne Investmentwelt kommt” –> in Öl investieren
– Fratscher sagt, Wirtschaft boomt –> “Zur Hüüllfff, take cover!”

Man muss mit seinem Geld einfach nur das Gegenteil von dem machen, was Fratscher sagt, schon steht man gut da.

dickebank
1 Monat zuvor

Kann man doch machen, wenn die Wehr-, Zivil- und Ersatzdienstzeiten der Boomer auf die neu eingeführte Dienstzeit angerechnet werden. Im gegensatz zu den Jüngeren haben die Boomer nämlich alle schon ihren Dienst abgeleistet. Das Ausscheiden der freiwilligen Boomer aus dem aktiven Dienst von Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe – von THW, Ffw den vier großen Sanitätsdienstorganisationen und der DLRG- wegen Erreichen der Altersgrenzen stellt ein großes Problem dar. Zu meinen zeiten wurden noch 10% der wehrfähigen Bevölkerung zu Zwecken des Bevölkerungsschutzes (damals Zivilschutz/erweiterter KatS) und Katastropfenschutz (heute KatS-hilfe) freigestellt. Alternativ konnte der wehrdienst auch in einer kasernierten Einheit des BGS (heute BPol) abgeleistet werden.

Viel Spass, ich bin mit dem Thema “Volkssturm ala Fratscher” durch – notfalls durch Geschlechtsänderung im Personenstandsregister. Die GG-Änderung mit zwei Drittel Mehrhrheit kriegt “das Spähnlein” doch sowieso nicht gebacken. Also immer ruhig Blut.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Kann man doch machen, wenn die Wehr-, Zivil- und Ersatzdienstzeiten der Boomer auf die neu eingeführte Dienstzeit angerechnet werden.”

Dann nützt das doch nichts. Es geht doch gerade um die “Boomer” in der aktuellen Debatte (es sind halt so viele), und die haben fast alle noch Wehr- oder Zivildienst machen müssen. Wenn man das anrechnet, blieben nur die Frauen und dann geht das Rumgeheule wegen Geschlechterdiskriminierung los…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Gleichberechtigung hat halt auch ihre Schattenseiten. Die Jungs der Geburtsjahrgänge ab 1993 müssen dann ab ächstem Jahr eben mit 33 Jahren zusammen mit den älteren Mädels die Grundausbildung antreten.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Nicht bei der Boomer-Generation, zumindest nicht in der Höhe wie bei den Jüngeren. Für bis 91 geborene Kinder gab es ein Jahr Erziehungszeit, danach drei Jahre, die rentenrechtlich bewertet werden.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Der Zusammenhang ist aber ganz einfach, wenn die Erziehungsarbeit als Dienst an der Allgemeinheit angesehen wird – und deshalb mit Entgeltpunkten zulasten des Systems bewertet wird – dann ist es eine soziale, dem Allgemeinwohl dienende Tätigkeit und somit ein Äquivalent zur für die männliche Bevölkerung geltende Wehrpflicht darstellt.

Natürlich geht es um die staatlichen Ausgaben für die Rente. Die Ansage von Herrn Fratscher läuft doch auf folgendes hinaus:

Die Rentner sollen, um das Rentenniveau von 48% zu behalten und um die jüngeren, arbeitsfähigen Generationen zu entlasten diese unentgeltlich bei der Care-Arbeit entlasten – also in sozialen Bereichen “Frondienst” leisten. D.h. doch nichts Anderes als dass die Rentner*innen Aufgaben erledigen sollen, die früher Zivildienstleistende erbracht haben, und für die die Anzahl der Bufdis nicht ausreicht. Alternativ können Dienste im Umwelt- und Naturschutz, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie bei der Bw übernommen werden. Sie sollen folglich Aufgaben übernehmen, die zur Daseinsvorsorge des staatlichen Gemeinwesens gehören, ohne dafür eine andere Vergütung – Aufwandsentschädigungen ausgenommen – als die ohnehin ihnen zustehenden Altersrente zu erlangen.

Größte Posten im Etat von Frau Bas sind die Zuschüsse zur Rente und zur Krankenversicherung. Um die 4% des Sozialetats entfallen auf das Bürgergeld. Die Scheindebatte um das Bürgergeld soll den Blick darauf vernebeln, wo die eigentlichen Kürzungspotetiale liegen.
Und bei Kürzungen im Gesundheitswesen sind alle betroffen, bei Kürzungen in der Altersversorgung maximal ein Viertel der Bevölkerung.
Halt alle seine Güterabwägung, wenn man wiedergewählt werden muss.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Isabel

… nach drei Monaten Sperrfrist bei eigener Kündigung. Das die BA Ihnen einen neuen Job als Lehrkraft anbietet – selten so gelacht. Und die Kündigung mit 63, können alle die nach 1946 geboren worden sind, vergessen. Denen entsteht je nach Geburtsjahrgang dann nämlich eine Lücke, die ihnen 0,3% Minderung bei der Altersgrenze einbringt. Beim Jahrgang 59, der dieses Jahr in Rente gehen kann, sind das immerhin 14 Monate, wenn mit 63 gekündigt worden ist.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wie alt ist die Kollegin?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

… dann war die Kündigung zu früh, da der Anspruch auf ALGI nur für maximal 24 Monate für über 58-jährige besteht und es im Schuldienst keine Altersteilzeit gibt.
Ihren Angaben entsprechend müsste die Kollegin Geburtsjahrgang 1962 sein. Der Zeitpunkt des regulären Eintritts in die gesetzliche Rente ist somit ein Alter von 66 Jahren und 8 Monaten. Folglich wäre eine Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist und des Geburtsmonats nicht vor 2026/27 ratsam gewesen.
Selbst wenn die Voraussetzungen für einen früheren Renteneitritts z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung vorhanden sind, läge der renteneintritt bei 63 Jahren und 20 Monaten für den 62er Jahrgang.

S. Kire
1 Monat zuvor
Antwortet  Isabel

Soviel Unkenntnis in einem Beitrag. Auch Renten werden versteuert, dank eines Beamten, der geklagt hatte.
Rente von über 3000 Euro erhielten 2023 nur ein Bruchteil der 16,4 Millionen Ruheständler. Bei den Männern waren es 14.284, bei den Frauen 773. Eine Rente von über 3000 Euro erhielten anteilig ähnlich wenige Ostdeutsche wie Westdeutsche: Bei den Männern waren es 2933, bei den Frauen 283. Und die Argumentation mit dem Arbeitslosengeld verstehe ich nicht. Komplette Unkenntnis, Schule, Uni, Schule. So etwas regt mich auf.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  S. Kire

dank eines Beamten, der geklagt hatte.”

Nein, das es war ein Richter. Richter sind gerade keine Beamten, da nicht Teil der Exekutive und nicht weisungsgebunden.

Interessanterweise gibt es aber keinen Neid auf die Pensionen der Richter und auch keinen weitverbreiteten “Richterhass” in der Bevölkerung.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Übrigens ein indirekter Beweis dafür, dass es nicht um die Höhe der Pensionen oder die Qualifikation geht (Richter werden sogar noch höher besoldet als Lehrkräfte und haben auch nicht mehr als zwei Staatsexamina) sondern nur ums Geld: Verbeamtet Lehrer sind die größte und teuerste Personengruppe im öffentlich Dienst. Es ist eine gesteuerte Kampagne.

C123
1 Monat zuvor

Die heutige Schulzeit ist mit früher nicht zu vergleichen. An meiner Schule (Grundschule in einem Brennpunkt) mussten ca 2 Drittel der Lehrer auf Teilzeit reduzieren, da eine 50 Stundenwoche für viele nicht machbar ist. Das heißt aber auch, dass man Teilzeit (40 Stundenwoche) macht und somit eine deutlich niedrigere Pension bekommt, obwohl man „voll“ gearbeitet hat.

Siebenfüßler
1 Monat zuvor
Antwortet  C123

Wie sagte jemand in der Nachbardiskussion? Teilzeit muss man sich auch leisten können. Die alleinerziehende Supermarktverkäuferin kann es nicht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Nee, die bekommt TZ verordnet, da sie nur stundenweise beschäftigt wird.

Kristine
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Stimmt, aber was wäre die Lösung für diese grundlegenden Ungerechtigkeiten – Sozialismus ? Hat auch noch nie funktioniert, also wählt man was man für sich persönlich als das Beste ansieht, wenn man dazu in der Lage ist.
Ich gehöre nach 40 Jahren Schuldienst auch zu diesen gut gestellten Pensionären und ich habe es satt, dass mir ewig ein schlechtes Gewissen eingeredet wird für etwas, dessen Regeln ich nicht gemacht habe.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Siebenfüßler

Die alleinerziehende Supermarktverkäuferin geht (aus REIN ÖKONOMISCHER Sicht im AKTUELL RECHTSGÜLTIGEN System) arbeiten, weil sie wahrscheinlich nicht richtig rechnen kann oder den anfänglichen Formularaufwand scheut.

Tigrib
1 Monat zuvor

Was haben denn vergleichbare Personen in der freien Wirtschaft oder ein Ärzteentnerpaar oder ein Rechtsanwaltentnerehepaar oder … Würde mich auch mal interessieren.

S. Kire
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigrib

Der Unterschied ist, daß Rechtsanwälte, Ärzte… Ihre Rente aus dem Versorgungswerk bekommen, in das Sie vorher mit hohen Beiträgen eingezahlt haben, Beamte zahlen nichts.

Tigrib
1 Monat zuvor

Sorry, Tippfehlerteufel.

mississippi
1 Monat zuvor

Nach diesem Artikel dürfte der Lehrermangel Geschichte sein. Warum schreibt niemand über die üppigen Politerinnenpensionen? Wie dürften die bei einem Ehepaar ausfallen? Bei einer alleinstehenden Grundschullehrerin mit A12 und vmtl. ohne Eigenheim sieht die finanzielle Situation im Alter vmtl. anders aus. Aber das liest sich so unspektakulär.
Im übrigen steht es jedem frei, selbst Lehrkraft zu werden. Auf geht`s!

Nurmalso
1 Monat zuvor

Fakt ist, dass unsere Beamtenpension als Lehrer/in voll OK ist! Fakt ist auch, dass sowohl Gehalt und entsprechende Rente für Angestellte Kollegen und Kolleginnen nicht OK sind! Punkt, aus die Maus!

ysnp
1 Monat zuvor
Antwortet  Nurmalso

Ich verstehe so oder so nicht, dass man hier nicht gleichstellt.

Vor vielen Jahren sah es noch anders aus: Vermutlich war es ein Experiment. Nach dem Ref im Grund- und Hauptschullehramt wurden wir in Baden-Württemberg alle, die es notenmäßig schafften, in das Angestelltenverhältnis mit 3/4 Deputat übernommen (Lehrerüberschuss). Dann merkte das Land schnell, dass wir ihnen zu teuer kamen. Uns wurde dann nach ca. einem halben Jahr der Beamtenstatus schmackhaft gemacht. Ich erinnere mich noch daran, dass der Schulrat sagte, dass der Beamtenstatus dem Land billiger komme. Der Nettoverdienst als Beamter war weniger, aber uns wurden Vorteile wie unkündbar, Krankenversicherung usw. aufgezählt; es wurde uns sehr ans Herz gelegt uns für den Beamtenstatus zu entscheiden. Die meisten entschieden sich dann für den Beamtenstatus.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  ysnp

Ist ja auch so, so lange nur die Kosten für Beamt*innen betrachtet werden und die Pensionskasten in weiter Ferne liegen. Die Beiträge in die gesetzliche Rente der Angestellten im ÖD hingegen als Teil der Bezüge in jedem Monat an.

Nurmalso
1 Monat zuvor

Und wer mit seiner Pension öffentlich so strunzen muss, hat doch wohl ein persönliches Problem! Kann doch was „WasGutestun“ mit dem Geld. Ich gehe doch davon aus, dass normal intelligente Menschen wissen, was sie mit ihren Pensionsovertüren bewirken.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Nurmalso

Gehen wir einfach davon aus, dass es sich bei dem SL-Ehepaar um Leute handelt, denen ihr eigener Ruf und der Ruf des gesamten verbeamteten Berufsstandes völlig wumpe ist – die haben sich – so denke ich mir das – diese “Selbstbezichtigung im Dienste von CDU-Linnemann und Co” gut bezahlen lassen, um sich eine neue Rollfock für ihr Segelboot (s. SYMBOLBILD 🙂 ) zu kaufen.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor

Da gibt es einige wenige Beispiele verbeamteter oder verrenteter Ruheständler mit auskömmlichen Pensionen oder Renten und schon schwingt die BRD (und auch deren Lehrer z.T. hier im Forum) auf einer Welle aus Missgunst, Neid und Erklärungswut ala “Bildzeitung”.
Leute, seid froh, dass es nicht ALLEN deutschen Pensionären und Rentnern so schlecht geht, dass sie zum nächtlichen Flaschensammeln in die Grünparks deutscher Großstädte ziehen müssen. Davon gibt es schon sehr sehr Viele.
Augen auf beim nächtlichen Schlendern.
Ich bin froh, von den Beiden zu lesen.
Den Beiden wünsche ich “Glück Auf” und weiterhin ein schönes, langes Leben im Alter.
🙂

Teacher Andi
1 Monat zuvor

Pensionäre und Flaschen sammeln, auskömmliche Pension …..
Wissen Sie, genau das ist es, was mich in dieser Diskussion so nervt.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Man weiß nicht, was die Zukunft bringt…
Sagen Sie persönlich schon mal Ihren Großeltern und Eltern, dass deren Renten/Pensionen zu hoch sind. Sie möchten das nicht bezahlen.
Und dann lassen Sie ganz viel Dampf vom Kessel, nicht dass Sie genervt platzen

blau
1 Monat zuvor

Auf solche Beträge werden verbeamtete in Zukunft aber nicht mehr kommen, da die Altersgrenze angehohen bzw angeglichen wurde. Vor allem Frauen, die lange Teilzeit arbeiten kommen nicht ansatzweise auf diese Beträge und bekommen auch nur 20 Euro Zulage pro Kind pro Monat, wohingegen Rentner 120 Euro pro Kind pro Monat bekommen (aktueller Betrag durch 3 Rentenpunkte pro Kind).

Die zusätzliche Rente für die Dame ist übertrieben. Es sollte eine niedrigere Grenzen geben bis zu der sowas noch zusätzlich bezahlt wird.

U.Wentz
1 Monat zuvor

DAS IST JA UNVORSTELLBAR 15 Jahre Krankschreibung das kann sich nur ein Beamter leisten !!!!

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  U.Wentz

Die Bild hat gestern gleich 16 Jahre daraus gemacht 😉

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Weil es 16 Jahre sind. Ausnahmsweise keine Fake-News.

Indra Rupp
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Mit Bild kann man rechnen…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Kann? Muss …

AvL
1 Monat zuvor

Zitat: “VBE-Chef Gerhard Brand etwa sprach von einem „Angriff auf das Fürsorgeverhältnis“. Lehrkräfte müssten verbeamtet bleiben, um Unterrichtssicherheit und Qualität zu garantieren.” Ja ist denn etwa die Unterrichtsqualität nicht verbeamteter Lehrpersonen schlechter als die der verbeamteten ? Eine derartige bösartige Unterstellung geht gar nicht. Dieses Zitat des Verbandsvorsitzenden muss man im Angesicht einer zunehmenden demographischen Schieflage zwischen den Generationen sowie zwischen den gesetzlich Versicherten gegenüber den Beamten erst einmal sacken lassen

Hannah
1 Monat zuvor

Ich bin angestellte Gymnasiallehrerin und meine Schwester verbeamtete Lehrerin. Ich habe ein Kind ( insgesamt 5) und zwei Berufsjahren (35) mehr als meine Schwester. Und wir hatten stets den Vergleich….. Netto hatte mein Schwester etwa 23 Jahre lang knapp doppelt so viel wie ich und konnte jeden Monat Geld zurück legen. Das war mir nicht möglich. Ich werde, dank meiner 5 Kinder, etwa 2000 Euro brutto Rente haben, meine Schwester etwa 3200 Euro brutto Pension zuzüglich etwa 600 Euro Rente. Dazu kann sie von ihrem aufgebauten Vermögen leben, ich nicht. Das ist der Unterschied. Aber habe ich eine schlechtere Arbeit geleistet? Wir leben nur in verschiedenen Bundesländern. Für diesen gravierenden Unterschied müssten die verbeamteten Lehrerinnen schon deutlich mehr leisten als die Angestellten. Das kann ich aber nicht erkennen.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Hannah

Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie arbeiten?
Ich rechne mal mit den Werten für NRW:

Meiner Rechnung nach hätte man mit 35 Berufsjahren (kinderlos, unverheiratet… sonst wird es mehr) immer noch Anspruch auf 58,01813 % (Pensionsanspruch pro Dienstjahr: 1,79375 %, d.h. 0,14948 % pro Monat -> 59,19375 %, abzgl. 0,3 % pro früherem Monat an Pensionseintritt – ich nehme an, Ihre Schwester geht mit punktlandung in Pension) des letzten Gehalts (aktuell: 6174.04 € Brutto), also (auf höchster Stufe – Stufe 12 – bei A13, die nach 32 Jahren auch erreicht ist… evtl. noch nicht an Rechnungsfähig für die Pension Ihrer Schwester, weil Sie dies iirc mind. 2 Jahre beziehen muss, darum nehme ich Stufe 11 mit 6033,77 € BNBrutto), also immer noch immer noch 3571,61 € (Brutto).

Macht es jetzt nicht besser… aber wo ist der Fehler? Teilzeit? Entsprechend große Unterschiede im anderen Bundesland?

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ich will ja nicht dazwischengrätschen, aber Stufe 12 habe ich bereits seit über einem Jahr mit also 27 Dienstjahren erreicht….da passt was mit den 32 Dienstjahren nicht….

dickebank
1 Monat zuvor

Dienstzeit bei der Bw?

Mississippi
1 Monat zuvor
Antwortet  Hannah

Diese 2 Systeme sind natürlich ungerecht. Aber warum macht man es denn mit, dass man so viele Nachteile hat als angestellte Lehrkraft? Wenn man es mitträgt und akzeptiert, kann man doch niemandem einen Vorwurf machen hinterher.
Nichtsdestotrotz gehört das Ganze geändert und diese 2 Messlatten abgeschafft. Bloß denke ich nicht, dass ich das noch erleben werde. Vermutlich zieht ein Aktivwerden eine ganze Latte von Änderungen nach sich.

Götz
1 Monat zuvor

Die OECD wünscht eine Abschaffung der von Renten getrennten Pensionssysteme in Deutschland, Frankreich, Südkorea … und diese wird jetzt medial vorbereitet. Da Lehrerinnen und Lehrer hierzulande ohnehin unpopulär sind, dienen sie exemplarisch dieser Zielsetzung.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Ah, die Globalisten wieder.
Erklärt einiges.

lehrer002
1 Monat zuvor

” „In NRW drohte einem damals entweder ein Nest an der holländischen Grenze oder das Ruhrgebiet.”

Das finde ich sehr spannend. Gerade mit Blick auf die aktuellen Abordnungsstellen. Willkommen zurück in den 60ern! Entweder Ruhrgebiet oder Dorf an der holländischen Grenze trifft es inzwischen wieder, was die Neueinstellungspolitik angeht…

Teacher Andi
1 Monat zuvor

Herrlich, wie die Beamten hyperventilieren, wenn es um ihre Privilegien geht und Fakten der unterschiedlichen Behandlung Beamte versus Angestellte dargelegt werden. Man könnte meinen, getroffene Hunde bellen. Habt keine Angst, keiner wird euch eure Privilegien nehmen, eher bittet man die angestellten Kollegen mehr zur Kasse.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Ja und dann heisst es immer, Lehrer wäre ein Beruf für den man Teamfähig sein müsste. Das Gegenteil ist der Fall, es gibt wenig Berufe, wo jeder so sehr sein eigenes Ding durchziehen kann, wie im Lehrerberuf.
Dummerweise macht sich dadurch natürlich die riesige Gruppe der Lehrerschaft, die durchaus viel Einfluss nehmen könnte, dann ruckzuck selbst kleiner durch Spaltung. Kann man hier immer wieder beobachten:
-Angestellte gegen Beamte.
-Gymnasiallehrkräfte gegen Lehrer (bei der A13 Diskussion).
-…

Herrlich, und ich denke von außen betrachtet auch herrlich dämlich, aber was soll’s: Offenbar fällt es denen die weniger haben sehr schwer keine Neiddebatte loszutreten und denen, die mehr haben oft schwer, die anderen zu unterstützen.

JMnbg
1 Monat zuvor

Die Kassen sind leer wegen Transferleistungen an Ausländer, kinderlose die Rente kassieren aus dem umlagesystem und nutzlosen NGOS der Politikerkaste un Co . Der Euro beschert dem Bürger zusätzlich Kaufkraftverlust. Da gibt’s kein wenn und aber.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  JMnbg

Und, an welchem Stammtisch sitzen Sie so?

dickebank
1 Monat zuvor

Grundsätzlich gilt ja Lieber nen wackeligen Kneipentisch als nen festen Platz im Lehrerzimmer, aber …

ysnp
1 Monat zuvor

Komisch, dass die Grundschule mal wieder so herausgestellt wird, wie auch schon bei der anderen “zufriedenen” Pensionärin. Was will man damit suggerieren?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  ysnp

Framing/nudging: Man aktiviert dadurch die Vorstellung, dass Grundschul-LuL “halt so ein bisschen mit kleinen Kindern rumspielen tun”.

Dadurch soll dann Neid auf diese ausgelöst werden.

Ist so ähnlich wie bei “Lehrer” – da fast jeder in der Schule war, glaubt auch jeder zu wissen, wie das funktioniert.
Selbst den Marionettentrick mit “Schulleiter” (Schau auf die Marionette [SL] und ignoriere die Hand die sie lenkt [Bezirksregierung]) durchschaut kaum jemand.

Kurzum:
– Je weniger kognitiv leistungsfähig oder antisozial eingestellt, umso höher die Wahrscheinlichkeit, auf den Lehrer projezierten Hass/Enttäuschung zu aktivieren (weil solche Leute, natürlich durch Lehrer als Boten, immer irgendwie “ungerecht behandelt” wurden in der Schule)
– je weniger Ahnung vom Schulsystem, um so stärker die Emotion

Bei Corona wäre doch DIE Chance gewesen, es den “dummen Lehrern” mal zu zeigen, wie es “richtig geht”… da haben es kurzfristig mal ein paar geschnallt…weil die meisten Eltern nicht einmal ihr eigenes (!) Kind erfolgreich unterrichten konnten.

Nun ist Corona aber vorbei und mit der Penetranz der Dummen geht es halt wieder los.

Ratschkatl
1 Monat zuvor

Was ist mit uns Rentnern wir haben 45 Jahre eingezahlt und sollen jetzt die Bösen sein.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Ratschkatl

Wenn Sie eine geringere Lebenserwartung hätten, dann nicht.

Alex
1 Monat zuvor

Ich denke, dass man den Lehrerjob heute mehr als früher aus Freude am Beruf, Engagement und einer gehörigen Portion Idealismus angeht.
Nicht wenige brechen ihr Studium nämlich schon nach dem ersten Praxisschock ab. Wer trotzdem dran bleibt, macht die Sache bestimmt nicht wegen einer Verbeamtung, (zumal man als Staatsdiener ja auch nicht gerade viele Freiheiten und noch ein schlechteres Gehalt als in der freien Wirtschaft hat). Wenn die Verbeamtung nicht wäre, würden m.E. viele angehende LehrerInnen nicht in den öffentlichen Schuldienst gehen, sondern sich an privaten Schulen tummeln oder ins Ausland gehen. Jedenfalls würde ich das ganz sicher dann tun.