AACHEN. Kinder haben Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 8 L 700/18) weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.
Im verhandelten Fall benötigten Eltern wegen ihrer Arbeitszeiten 45 Stunden Betreuung pro Woche, konkret werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Von der Stadt Aachen war für das einjährige Kind aber eine Betreuung von 7.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung gestellt worden – zwar im Umfang wie gewünscht, aber zu etwas anderen Uhrzeiten.
Ein- bis dreijährige Kinder haben einen einklagbaren Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege, begründete das Gericht die Entscheidung. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss dafür sorgen, dass es ausreichend Plätze gibt. In diesem Fall durfte die Stadt Aachen auch nicht an eine Tagesmutter verweisen, weil sie nicht nachgewiesen hatte, dass die Kapazitäten in Kitas erschöpft wären. dpa
Giffey steckt Milliarden in die Kitas, lässt aber bundesweite Qualitätsstandards sausen
Na, da bin ich ja gespannt, wie das alles real umgesetzt werden soll. Aber Sinn macht es schon!
Vielleicht fallen, wenn man doch ein Anrecht auf Betreuung im erforderlichen Umfang hat, auch endlich mal diese „bescheuerten“ Schließzeiten in den Horten und Kindergärten weg. Erzieher können ja eben jederzeit Urlaub nehmen. Wozu dann also die Schließzeiten, die viele Eltern vor kaum unzumutbare Probleme stellen!
Geld haben Kommunen ja im Überfluss, und wie viele arbeitslose Erziehr warten darauf, eingestellt zu werden …
Bei solchen Urteilen bleibt einem der Mund offenstehen: So wie dieses Elternpaar seine Arbeitszeit hat, muss die Kita – zack! zack! – auch Betreuung anbieten!? Geld darf keine Rolle spielen, die Erzieherinnen müssen dann halt früher kommen und später gehen. Wenn die selber Kinder haben: Pech!
Nein, anders: Es gibt viele Menschen, die haben qua Beruf andere Arbeitszeiten, als sich ein Lehrer wie Sie offenbar vorstellen kann – Krankenschwestern, Polizisten, Schichtarbeiter usw. Und weil es einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung gibt, kann sich der Staat nicht mit einem Schmalspurangebot von 9 bis 16 Uhr herausmogeln – und deshalb ist das Urteil völlig richtig und nachvollziehbar!
Muss der Staat alles abdecken und der Steuerzahler alles bezahlen?
Außerdem: Wo sollen all die erforderlichen Erzieher/innen herkommen, wo doch schon jetzt Mangel herrscht?
Ihre ständigen Forderungen an die Fürsorge des Staates und seiner Steuerzahler geht mir allmählich auf die Nerven.
Wenn es die sprudelnden Steuereinnahmen ermöglichen, Gutverdiener noch besser verdienen zu lassen (A 13 für alle), dann sollten es die gleichen sprudelnden Steuereinnahmen doch ermöglichen, mehr Erzieher zu attraktiven Gehältern einzustellen, die die Kinder berufstätiger Eltern so betreuen, wie man es heutzutage braucht, oder sind all die sprudelnden Steuereinnahmen nur für die armen Lehrer da?
Ihre logische Folgerung ist richtig. Deshalb ist der Rechtsanspruch ja auch falsch, weil er zu einer „Die Kosten für die Allgemeinheit spielen keine Rolle; ich will mein Recht“- Haltung führt. Das ist so wie beim Fürsten vor 300 Jahren, der beim Jagen unbekümmert über das Kornfeld der Bauern ritt.
Ist das nicht bei den Lehrern auch so?