Verbraucherschutz im Unterricht

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BERLIN (nin). Materialien etwa zu gesunder Ernährung, Umgang mit Geld oder verantwortungsbewusstem Surfen im Internet finden Lehrer ab sofort auf der Seite www.verbraucherbildung.de. Die Homepage ist ein Angebot des Bundesverbraucherschutzministeriums und der Verbraucherzentrale.

Die Unterrichtsmaterialien sind wissenschaftlich geprüft (Grafik: Verbraucherzentrale).
Die Unterrichtsmaterialien sind wissenschaftlich geprüft (Grafik: Verbraucherzentrale).

Beide Institutionen wollen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Nach einer Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums unter Schülern, aus dem Sommer 2010, kennen nämlich mehr als die Hälfte aller Jugendlichen ihre Rechte als Käufer nicht. 48 Prozent wissen nicht, wozu man ein Girokonto benötigt und mehr als zwei Drittel aller Jugendlichen hatten eklatante Wissenslücken im Bereich Internet und Telekommunikation. So kennen 66 Prozent nicht ihre günstigste Handy-Taktung, obwohl alle befragten Schüler ein Handy besitzen. 31 Prozent würden beim Online-Einkauf jederzeit bedenkenlos auch ihre private Telefonnummer angeben.

In der Online-Datenbank können Lehrkräfte thematisch, nach Fächern oder nach Sekundarstufen geordnet in den Materialen zur Verbraucherbildung recherchieren. Bislang enthält das Portal gut 180 bewertete Unterrichtsmaterialen zu den Bereichen Finanzkompetenz, Medienkompetenz, Ernährung, nachhaltiger Konsum und Verbraucherrechte. Die Beurteilung der Materialien basiert auf einer wissenschaftlich erarbeiteten, transparent dargestellten Bewertungsmatrix. Grundlage sind die Kriterien der Expertengruppe zur Bewertung von Unterrichtsmaterial der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) sowie die Erkenntnisse des Projektes zur „Reform der Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schulen“ (REVIS).

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