Dürfen sich Unis an Forschung für das Militär beteiligen?

0

KARLSRUHE. Frieden contra Freiheit – um eine sogenannte Zivilklausel an Universitäten ist ein hitziger Streit entflammt. Auf keinen Fall dürfen Hochschulen sich an militärischer Forschung beteiligen, sagen Friedensbewegte. Das empfinden viele Wissenschaftler als Angriff auf ihre Freiheit – zumal klare Definitionen fehlen.

Am Karlsruher Institut für Technologie - hier die Bibliothek - hat sich der Streit entzündet. Foto: KIT-Bibliothek / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Am Karlsruher Institut für Technologie – hier die Bibliothek – hat sich der Streit entzündet. Foto: KIT-Bibliothek / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Für Nadja Brachmann sind Universitäten ein Hort des Friedens. «Militärforschung hat hier nichts zu suchen», sagt die 29-jährige Maschinenbaustudentin am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Mit einer Handvoll Mitstreiter kämpft sie für eine sogenannte Zivilklausel, die militärische Forschung untersagt. Doch dagegen wehrt sich KIT-Präsident Eberhard Umbach. «Eine solche Klausel steht im Widerspruch zur Freiheit von Forschung und Lehre, die im Grundgesetz Artikel 5 verankert ist. Und das nehme ich sehr ernst.»

Noch vor einem Jahr war Brachmann voller Zuversicht. Auf die christlich-liberale Koalition in Baden-Württemberg folgte Grün-Rot, die Rüstungsfragen seit jeher kritisch sehen. Im Wahlkampf hatte die Bildungsexpertin Theresia Bauer (Grüne) immer wieder eine Zivilklausel ins Spiel gebracht. Doch als Wissenschaftsministerin will sie von einer gesetzlichen Regelung jetzt nichts mehr wissen und stellt sich in eine Reihe mit den Bildungspolitikern der anderen Bundesländer.

Die Freiheit der Forschung stehe gegen ein Verbot, heißt es aus dem Ministerium. Der richtige Weg sei eine Selbstverpflichtung der Hochschulen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: «Weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine informierte Entscheidungsmöglichkeit über ihre Beteiligung haben müssen, befürworten wir die notwendige Transparenz bei Forschungsvorhaben mit militärischer Relevanz.» Das lasse sich aber nicht gesetzlich verordnen, stellte das Ministerium klar.

„Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke“

Dass sich die Frage gerade am KIT in Karlsruhe entzündet, kommt nicht von ungefähr. Mit dem Zusammenschluss des Helmholtz- Forschungszentrums mit der Universität 2006 – ein bundesweit bislang einmaliger Vorgang – wird ein neues Gesetz notwendig. Das Forschungszentrum, 1956 zur Atomforschung gegründet, hatte eine Zivilklausel. «Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke», heißt es lapidar.

Diese Einschränkung sei damals notwendig und verständlich gewesen, sagt KIT-Präsident Umbach, der nach eigenem Bekunden auch gegen die atomare Aufrüstung demonstriert hat. «Aber heute denken wir nicht im Entferntesten an Bombenbau, und wir hätten auch gar nicht die technischen Möglichkeiten dazu.» Aktuell müsse die Forschung auf ganz andere Problemfelder reagieren. «Denken Sie nur an die Gentechnik.»

Eine Zivilklausel greift für ihn zu kurz. Der KIT-Senat hat deshalb ethische Leitlinien verabschiedet. Danach soll die Forschung neben dem Erkenntnisgewinn auch dem Schutz der Umwelt dienen sowie friedliche Zwecke verfolgen. «Damit ist doch alles gesagt.» Die wenigen Universitäten in Deutschland mit Zivilklauseln – nach Angaben von Brachmann sind es acht – gingen in ihren Formulierungen kaum weiter.

Zumal jede engere Festlegung enorme Fragen aufwerfe. Denn was genau ist Militärforschung? Macht sich ein Projekt schon verdächtig, wenn das Verteidigungsministerium als Auftraggeber auftritt? «Nehmen wir etwa ein Minensuchgerät – nutzt das eher der Bevölkerung oder den Soldaten?», fragt Umbach. Und wie sieht es mit zivilen Forschungen aus, die sich für militärische Zwecke verwenden lassen? «Außerdem ist Forschung für die Bundeswehr auch im Grundgesetz abgesegnet», sagt der KIT-Präsident. «Wir müssen doch interessiert sein, dass unsere Soldaten im Auslandseinsatz die bestmögliche Ausrüstung bekommen.»

Wie schwierig eine klare Definition ist, weiß auch Lucas Wirl von der Naturwissenschaftler-Initiative «Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit». Entscheidend ist für den 32 Jahre alten Soziologen aus Berlin die Transparenz. Die Zivilklausel solle sicherstellen, dass Forscher offenlegen, woran sie gerade arbeiten. Studenten könnten oft nicht überblicken, zu welchem Zweck ihre Untersuchungen verwendet würden. «Immer wieder gibt es Fälle, bei denen Wehr- oder Kriegsdienstverweigerer plötzlich merken mussten, dass sie für ein Rüstungsprojekt gearbeitet haben.» INGO SENFT-WERNER, dpa

Zum Bericht: „Die GEW drängt die Bundeswehr aus den Schulen“

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments