Gericht verbietet der Sekte «Zwölf Stämme» weiteren Schulbetrieb

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AUGSBURG/DEININGEN. Jahrelang hatte die Sekte «Zwölf Stämme» eine eigene Schule. Dann wurde der wegen Prügelvorwürfen im Fokus stehenden Glaubensgemeinschaft eine eigene Schule verboten. Ein Gericht gab den Schulbehörden nun Recht.

Die umstrittene Sekte «Zwölf Stämme» darf keine eigene Schule mehr betreiben. Ein Verein der Sekte, der seit dem Jahr 2006 eine sogenannte Ergänzungsschule in Eigenverantwortung führte, verlor nun einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Das Verbot der Regierung von Schwaben zum Weiterbetrieb der Schule sei rechtmäßig, da die Schule über keine ausgebildete Lehrkraft mehr verfüge, teilte das Gericht am Freitag mit.

n einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen beschrieben sich die "Zwölf Stämme" als "offene und transparente Gemeinschaft, die keine Form von Kindesmisshandlung duldet." Foto: Tobias Mandt / Flickr (CC BY 2.0)
Den christlichen Sektenmitgliedern wird vorgeworfen, ihre Kinder zu prügeln.

Das bayerische Kultusministerium hatte den «Zwölf Stämmen» im Sommer 2013 die Genehmigung zum Betrieb der Schule in Klosterzimmern bei Deiningen entzogen. Die Sekte, die früher ihre rund 20 schulpflichtigen Jungen und Mädchen selbst unterrichten ließ, hatte daraufhin einen neuen Antrag gestellt. Mehrere Jahre hatte die Glaubensgemeinschaft eine eigene Schule gehabt. Hintergrund war, dass sich die Eltern der Sekte weigerten, ihre Kinder auf staatliche Schulen zu schicken.

Später wurden mehrere Dutzend Kinder in Schwaben und Mittelfranken von den Behörden wegen Prügelvorwürfen aus der Gemeinschaft geholt. In den meisten Fällen wurde von den Gerichten der vorläufige Entzug des Sorgerechts bestätigt. Die Verfahren laufen allerdings weiterhin bei den Familiengerichten in Nördlingen und Ansbach.

Das Verwaltungsgericht begründete nun das Schulverbot ebenfalls teilweise mit körperlichen Züchtigungen der Kinder. Da sich die Glaubensgemeinschaft darauf berufe, die Bibel gebiete ihnen, die Kinder mit Ruten zu züchtigen, sei davon auszugehen, dass dieses «Gebot» vor den Türen der Unterrichtsräume nicht haltmache, erklärte ein Gerichtssprecher. dpa

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