
Nach der Bedrohung von Pädagoginnen und Pädagogen an zwei Hamburger Schulen mit vermeintlichen Schusswaffen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen einen 14-Jährigen erhoben. Der Vorwurf gegen den Jugendlichen laute Anstiftung zur Nötigung, sagte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering am Donnerstag auf Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft habe Mitte März Anklage erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin am Amtsgericht sei bislang nicht bekannt.
Der Vorfall am 8. November vergangenen Jahres hatte zu einem Großeinsatz der Polizei geführt. Zunächst hatten den Ermittlungen zufolge zwei Jungen in einem Klassenraum der Stadtteilschule Blankenese eine Lehrerin mit einer Waffe bedroht – wie sich später herausstellte, war es wohl eine Spielzeugwaffe. Lehrer und Schüler hatten sich nach einem Alarm über Stunden in den Unterrichtsräumen eingeschlossen und waren erst nach und nach von Spezialkräften der Polizei aus der Schule herausgeholt worden.
Fast zeitgleich gab es an einer Grundschule im Stadtteil Bahrenfeld einen weiteren Alarm. Auch hier wurde eine pädagogische Kraft nach Polizeiangaben bedroht. Wenig später nahm die Polizei vier Jungen im Alter von 11, 12, 12 und 14 Jahren und im weiteren Verlauf noch einen 13-Jährigen fest. Außerdem stellte sie drei Spielzeugwaffen sicher. Die Beamten gingen davon aus, dass einer der 12-Jährigen und der 13-Jährige auch für die Tat in der Blankeneser Schule infrage kommen könnte. Insgesamt waren zur Klärung der beiden Vorfällen rund 400 Polizisten im Einsatz.
Alle fünf Verdächtigen wurden den Angaben zufolge nach Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen den Eltern übergeben. Da die Strafmündigkeit in Deutschland erst ab 14 Jahren gilt, hat der Vorfall nur für den Ältesten der mutmaßlichen Täter juristische Folgen. Bei ihm kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Im Vordergrund steht dabei immer der Erziehungsgedanke, sodass individuell im Verfahren geprüft werden muss, welche Maßnahme jeweils angemessen ist, wie Oechtering sagte. Insofern lasse sich derzeit nicht abschätzen, wie das Verfahren enden könnte. Bei Erwachsenen sieht das Strafgesetzbuch bei Nötigung einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft vor.
Angst und Schrecken verbreitet: Jungen zogen mit Spielzeugpistolen durch Schulen
Wäre echt mal spannend zu sehen, was passieren würde, wenn eine Lehrkraft aus der Bedrohungslage mit einer vermeintlichen Schusswaffe heraus einem solche 12-14jährigen einen Schulstuhl quer durchs Gesicht zieht, um sich dieser zu erwehren.
Ob da die Verhältnismässigkeit der Mittel bei der vermeintlichen Bedrohungslage bei einer Schusswaffe gewahrt wäre?
Also ne, haben Sie denn Ihre Waffenfortbildung versäumt ? 😉
Im Ernst, ja, das könnte heiß werden – wie zur Verhältnismäßigkeit entschieden würde.
Wenn die Lehrkraft glaubhaft machen kann, dass sie tatsächlich von einer lebensbedrohlichen Lage für sich oder andere Schüler ausgehen musste, ist das doch offensichtlich Notwehr mit einem den Umständen entsprechenden geringen Maß an Gewalt, um die Bedrohung zu beenden. Da spielt weder das Alter noch die Frage, ob es sich um einen Schüler der Schule gehandelt hat, eine Rolle.
“hat der Vorfall nur für den Ältesten der mutmaßlichen Täter juristische Folgen”
Es gibt schon Möglichkeiten: Betroffene (Lehrer, Schüler) könnten Zivilklage gegen die Nicht-Strafmündigen erheben, da gilt keine Altersgrenze von 14 Jahren. Auf Schmerzensgeld wegen erlittener immaterieller Schäden klagen, ein Titel könnte bei Erfolg bis zu 30 Jahre vollstreckt werden. Um die Beweissicherung zu vereinfachen, könnten die Betroffenen sich zudem dem Strafverfahren gegen den 14-jährigen als Nebenkläger anschlie0en. Aber viele “Pädagogen” würde so etwas natürlich kategorisch ablehnen…
Hat natürlich ein Prozesskostenrisiko und andere Risiken, die außerhalb der Justiz liegen…
Also alle Kinder einsperren! Der Elfjährige hatte genug Zeit, die Konsequenzen erwägen zu können!
Bitte machen Sie mal eine Pause und gönnen Sie sich “ne Mütze voll Schlaf”.
Es wird Ihnen gut tun .
1. Zum Glück wurde niemand verletzt!
2. Wir müssen die Strafmündigkeit auf 11 Jahre drücken, zwölf ist bereits zu spät