Bundesgericht entscheidet über Ethik-Unterricht an Grundschulen

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LEIPZIG. Haben Eltern ein Recht auf Ethik-Unterricht für ihre konfessionslosen Kinder? Am Bundesverwaltungsgericht wird dazu in dieser Woche ein Grundsatzurteil erwartet.

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet an diesem Mittwoch (16.4.), ob schon Grundschulen für konfessionslose Kinder einen Ethik-Unterricht als Alternative zu Religion anbieten müssen. Bejahen die Leipziger Richter einen grundgesetzlichen Anspruch, könnte das weitreichende Folgen haben.

Justitia
Muss es ein Angebot für konfessionslose Kinder geben? Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Verhandelt wird die Klage einer Mutter aus Freiburg. Sie hatte 2010 vom Land Baden-Württemberg verlangt, für ihre konfessionslosen Kinder Ethik analog zum Religionsunterricht anzubieten. Sie habe ein Recht auf ethisch-moralische Bildung ihrer Kinder, argumentierte die Frau. In den beiden Vorinstanzen war sie mit ihrer Klage erfolglos geblieben.

Rechtsanwalt Thomas Heinrichs, der die Mutter vertritt, sagte, es gebe gute Gründe für den Anspruch. «Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden benachteiligt», sagte Heinrichs. Die Gruppe der konfessionslosen Kinder werde immer größer, auch für sie müsse es ein entsprechendes Bildungsangebot geben.

Bislang gibt es in Baden-Württemberg das Fach Ethik nach Angaben des Kultusministeriums je nach Schulform erst ab den Klassen sieben und acht. Änderungen sind geplant, jedoch gehöre der Ausbau des Ethikunterrichts zu den «ressourcenintensiven bildungspolitischen Reformprojekten». Andere Projekte hätten derzeit Vorrang.

Ob in Deutschlands Schulen Ethik-Unterricht angeboten wird und ab wann, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Schüler in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen können schon in der ersten Klasse zwischen Ethik und Religion wählen. Andere Länder wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen bieten Philosophie oder Werte und Normen als Ersatzfach an, das allerdings erst ab Klasse fünf. dpa

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