Eumann darf Doktortitel behalten- doch Bedenken bleiben

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DORTMUND. Eine vorsätzliche Täuschung war dem NRW-Medienstaatssekratär Marc Jan Eumann nicht nachzuweisen. Dennoch stellt der Fakultätsrat wissenschaftliches Fehlverhalten fest.

Der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) behält seinen Doktortitel, der Fakultätsrat der Uni Dortmund traf diese Entscheidung aber trotz «großer Bedenken». Das geht aus einer Mitteilung der Dekanin der Fakultät für Kulturwissenschaften, Prof. Ute Gerhardt, hervor, die die Pressestelle der Technischen Universität am Donnerstag auf Nachfrage übermittelte. Der Fakultätsrat hatte am Mittwoch entschieden, Eumann den Doktortitel nicht abzuerkennen. Die Mitteilung über diese Entscheidung enthielt aber keine Einzelheiten.

NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann
Bleibt Doktor: Marc Jan Eumann (SPD). Foto: Euku /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

In der jetzt veröffentlichten Erklärung heißt es, der Fakultätsrat sei bei seinen Prüfungen und Anhörungen «zu dem Ergebnis gekommen, trotz großer Bedenken bezüglich eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens Herrn Eumann den Doktortitel nicht abzuerkennen, da eine vorsätzliche Täuschung seitens Herrn Eumann nicht eindeutig belegt werden konnte». Um welches Fehlverhalten es sich handelte, teilte die Universität auch auf Nachfrage nicht mit.

Dem SPD-Politiker war vorgeworfen worden, er habe verschwiegen, dass seine 2011 veröffentlichte Doktorarbeit über den «Deutschen Pressedienst» dpd aus seiner eigenen, unveröffentlichten Magisterarbeit von 1990 hervorging. Er hatte in einem Formular die Frage, ob er seine Dissertation zuvor bereits ganz oder in Teilen woanders vorgelegt habe, mit Nein beantwortet.

Eumann sagte dazu am Donnerstag: «Ich habe die Existenz meiner Magisterarbeit zum gleichen Thema niemandem verschwiegen und die entsprechende Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen unterzeichnet. Dass auch die TU Dortmund diese Erklärung offensichtlich für missverständlich hält, zeigt sich daran, dass die TU selbst den entsprechenden Passus in der Promotionsordnung seit 2011 zwei Mal geändert hat. Mit der jetzt gültigen Formulierung hätte es kein Missverständnis gegeben.»

Anders als beispielsweise den früheren Bundesministern Annette Schavan (CDU) oder Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wurde Eumann nicht vorgeworfen, von anderen abgeschrieben zu haben.

Eumanns Doktorvater kritisierte die Entscheidung der TU Dortmund in einem Interview von «faz.net». Prof. Horst Pöttker wiederholte, er habe erst durch eine kritische Rezension der Doktorarbeit davon erfahren, dass Eumann bereits eine Magisterarbeit zum selben Thema geschrieben hatte. «Ja, ich fühle mich getäuscht», sagte Pöttker.

In der Dissertation schreibt Eumann selbst, er habe Recherche-Ergebnisse für seine Magisterarbeit später für die Doktorarbeit noch einmal aufgegriffen: «Glücklicherweise habe ich die damals gewonnenen Informationen aufbewahrt, um sie schließlich – über 15 Jahre später – verwenden zu können», heißt es in der Vorbemerkung der Doktorarbeit. Pöttker sagte dazu, in diesem Passus werde der Titel der Magisterarbeit nicht genannt. «Ich konnte also über den Hinweis in der Druckversion der Dissertation gar nicht stolpern.» (dpa)

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