Plagiat in der Doktorarbeit? FDP-Beraterin kämpft seit Jahren um ihren Doktortitel

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Die frühere FDP-Beraterin Margarita Mathiopoulos ist mit ihrer Klage gegen den Entzug ihres Doktortitels wegen Plagiaten auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mathiopoulos will vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen. Bis dort eine Entscheidung fällt, darf die Unternehmerin den Doktorgrad führen. Solange ist auch ihr zweiter Titel, den sie als Honorarprofessorin trägt, nicht in Gefahr.

Die Universität Bonn wirft Mathiopoulos vor, in ihrer Doktorarbeit systematisch Quellen nicht gekennzeichnet und so getäuscht zu haben. 2012 entschied die Hochschule, ihr den Titel abzuerkennen.

Dagegen wehrt sich Mathiopoulos seither vor den Gerichten. Ihre Anwälte vertreten die Auffassung, sie habe lediglich handwerkliche Fehler beim Zitieren gemacht, nicht aber betrogen.

In den 1990er Jahren hatte es bereits Plagiatsvorwürfe gegen die Unternehmerin und Politikberaterin gegeben. Die Uni bemängelte damals zahlreiche Zitierfehler, ihren Titel hatte sie aber behalten dürfen. Die damals nicht rechtsverbindliche Entscheidung könne 25 Jahre später neu getroffen werden, sagten die Richter am Donnerstag. dpa

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Pressemitteilung OVG

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