Nach der Kritik an der Ausstattung der Grundschulen – NRW-Ministerin Löhrmann verteidigt Investitionen

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In Nordrhein-Westfalen gebe es kaum noch übervolle I-Dötzchen-Klassen. In den vergangenen fünf Jahren sei die Zahl der Klassen mit 30 und mehr Erstklässlern von 199 auf nur noch 40 im abgelaufenen Schuljahr zurückgegangen. Das sei ein Rückgang um fast 80 Prozent, bilanzierte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) vor Journalisten in Düsseldorf. Damit habe sich eine 2012 in Kraft getretene Änderung der Richtwerte für Grundschulen bewährt. Insgesamt wurden im vergangenen Schuljahr in NRW 7583 Eingangsklassen gebildet. 

Die Gesetzesänderung habe neben voll gepfropften Klassen auch ein anderes Extrem aufgelöst: zu kleine Grundschulklassen, die Lehrerressourcen vor allem im ländlichen Raum aufsaugten. So habe die durchschnittliche Klassengröße im Schuljahr 2010/11 statistisch bei 23,1 gelegen – und damit unter dem damaligen Richtwert von 24 Schülern. Die zu kleinen Klassen hätten überdurchschnittlich viele Lehrkräfte gebunden. «Das bedeutet programmierten Unterrichtsausfall», erläuterte Löhrmann.

VBE-Chef Udo Beckmann kommentiert: „Es bestreitet niemand, dass NRW mehr Mittel in den Bildungsbereich gegeben hat. Trotzdem bleibt der Tatbestand bestehen, dass NRW im Vergleich zu den anderen Bundesländern zu wenig investiert. Mit der Folge, dass etwa die Schüler-Lehrer-Relation weiter die schlechteste bundesweit ist. Ungelöst ist auch das Problem der zahlreichen unbesetzten Schulleitungsstellen. Da ist noch viel Luft nach oben.“

Will den Unterrichtsausfall jetzt doch genauer erfassen: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Alex Büttner
NRW-Ministerin Sylvia Löhrmann (Grüne), hier bei einem Vortrag in den Westfalenhallen in Dortmund. Foto: Alex Büttner

Mit der Schulrechtsänderung wurde der Richtwert für die Größe von Grundschulklassen auf 22,5 abgesenkt. Der tatsächliche Durchschnittswert hat sich kaum geändert: er lag im Schuljahr 2015/16 bei 23,2. Gleichzeitig seien den Grundschulen mit jährlich 85 Millionen Euro rund 1700 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt worden. «Die strukturelle Lücke konnte damit vollständig geschlossen werden», sagte Löhrmann.

Im abgelaufenen Schuljahr seien die neuen Regeln zur Klassenbildung bereits von knapp 96 Prozent der Grundschulen eingehalten worden – innerhalb eines Toleranzkorridors von 18 bis 29 Schülern pro Klasse. Damit seien Ungerechtigkeiten bei der Lehrerversorgung deutlich abgebaut worden.

Zudem habe sich die Zahl der einzügigen Mini-Grundschulen mit weniger als 92 Schülern drastisch verringert: seit dem Schuljahr 2012/13 von 135 auf nur noch 58. Mit der Gesetzesänderung war die Mindestgröße für eine eigenständige Grundschule von ehemals 114 auf 92 Schüler abgesenkt worden.

Nur die letzte Schule am Ort kann auch mit geringeren Zahlen erhalten werden. Bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 dürfen Grundschulen mit weniger als 92, aber mindestens 46 Schülern übergangsweise noch als Teilstandort in Kooperation mit einer anderen Schule weitergeführt werden.

Die schrumpfenden Schülerzahlen lassen auch die Zahl der Grundschulen weiter sinken: Gab es im Schuljahr 2011/12 noch 3038 Grundschulen in NRW, waren es 2015/16 nur noch 2786 Haupt- und Teilstandorte mit rund 611 500 Schülern. In der Spitze hatte NRW 1997 einst rund 843 000 Schüler.

Die Durchschnittsgröße der Grundschulen steigt seit der Gesetzesreform leicht an. Löhrmann begrüßte die Entwicklung: «Kleine Schulen haben weniger Spielräume, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen.» dpa

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