Urteil: Kinder zum Essen gezwungen – Kita-Leitung bekommt zehn Monate auf Bewährung

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COTTBUS. Gegen eine frühere Kita-Leiterin in Cottbus ist nach Misshandlungsvorwürfen eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt worden. Der erlassene Strafbefehl gegen die 59-Jährige ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht Cottbus am Donnerstag mitteilte. Das Gericht folgte demnach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten der Frau im Wesentlichen vorgeworfen, ihr anvertraute Kinder zum Essen gezwungen zu haben.

Insgesamt zehn kleine Kinder waren laut Gericht zwischen Sommer 2013 und März 2015 Opfer von Nötigung und Körperverletzung in insgesamt 22 Fällen. Zum Beispiel soll die damalige Kita-Leiterin den Kopf eines Kindes festgehalten haben, um Brot in dessen Mund zu stecken. Auch Fleischbrei und Linsen sollten die Kleinen essen, obwohl sie es nicht wollten. Das Essen habe die Frau in ihren Rachen geschoben. So sei es auch vorgekommen, dass das Essen im Mund überquoll, hieß es vom Gericht. Weiter wurde der Frau vorgeworfen, Kinder im Schlafsack festgebunden zu haben, so dass sie sich nicht mehr bewegen konnten.

Die Frau muss laut Strafbefehl neben der Bewährungsstrafe zudem 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung – den Weißen Ring – zahlen. Die Bewährungszeit für ihre Freiheitsstrafe beträgt drei Jahre, wie das Gericht mitteilte.

Egal, wie das Landgericht Köln urteilt: Der Fall dürfte wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung durch die Instanzen gehen. Foto: Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Da hat die Kita-Leitung sogar Glück gehabt – wegen Nötigung und Körperverletzung in 22 Fällen verurteilte das Gericht sie nur zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Foto:
Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Der Kindertagesstätte in Cottbus war vor einiger Zeit vom brandenburgischen Jugendministerium die Betriebserlaubnis entzogen worden. Davor hatte es nach früheren Ministeriumsangaben schon etliche Auseinandersetzungen mit der Frau gegeben. Es seien dabei Bedingungen aufgestellt worden: Zum Beispiel sollte es in dem Kita-Gebäude, in dem die Frau auch privat wohnte, eine deutlichere Trennung von Einrichtung und Wohnbereich geben.

Bei einem unangemeldeten Vor-Ort-Termin im Herbst 2016 sei dann festgestellt worden, dass wesentliche Teile der Vereinbarung nicht erfüllt waren. So seien die Kinder zum Beispiel nicht durch das angemeldete Personal betreut worden, sondern von einer Kraft, über die keine Informationen vorgelegen hätten. Der Entzug der Betriebserlaubnis war die Folge. Von Anna Ringle, dpa

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