Urheberrecht: Schnüffel-Erlass empört Schulleiter

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HANNOVER. Nach dem vorläufigen Scheitern des „Schultrojaners“ suchen Kultusministerien offenbar nach neuen Wegen, um Verstößen gegen das Urheberrecht auf die Spur zu kommen. In Niedersachsen ist darum ein heftiger Streit entbrannt.

Schöne neue Datenwelt: Mehr als 400 Schul-Computer sollten jährlich mit dem "Schultrojaner" ausgespäht werden. Illustration: Gerd Altmann / pixelio.de
Schöne neue Datenwelt: Mehr als 400 Schul-Computer sollten jährlich mit dem "Schultrojaner" ausgespäht werden. Illustration: Gerd Altmann / pixelio.de

Vielen Schulleitern in Niedersachsen flattern in diesen Tagen Mahnschreiben ins Haus. Der Grund: Sie haben die von der niedersächsischen Landesschulbehörde geforderte Bestätigung noch nicht geliefert, dass auf den Computern ihrer Schule keine urheberrechtlich geschützten Unterrichtsmaterialien gespeichert sind. Dies sollten die Schulleiter bis zum 10. Februar schriftlich erklären, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Die Schulen würden die Erinnerung mit detaillierten Informationen dazu erhalten, warum die Erklärungen der Schulleitungen notwendig sind, erklärte das Kultusministerium gegenüber der Zeitung.

Der Hintergrund: Die Anfertigung von sogenannten „Digitalisaten“, also digitalen Kopien von Texten oder Bildern, aus Schulbüchern ist laut Vertrag zum Schutz des Urheberrechts zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen verboten. Ursprünglich sollte ein Spähprogramm, der so genannte „Schultrojaner“ stichprobenartig auf Schulcomputern nach urheberrechtlich geschützten Werken suchen – was zu großer Empörung bei den Lehrerverbänden sorgte. Sogar Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schaltete sich ein und nannte es ein „Ärgernis“, dass „die Schulgemeinschaft unter Generalverdacht“ gestellt werde.

„Dieser Verpflichtung kommen wir nun nach“

Tatsächlich knickten die Kultusministerkonferenz und die Schulbuchverlage, die sich zum Schutz des Urheberrechts auf die Maßnahme verständigt hatten, unter dem Druck ein und kündigten an, den sogenannten Schultrojaner „bis auf weiteres, jedenfalls nicht im Jahr 2012“ einsetzen zu wollen. Doch was nun? Der bereits im Dezember 2010 geschlossene Vertrag sieht vor, dass die Bundesländer gegen mögliche Verletzungen des Urheberrechts – insbesondere das verbotene Digitalisieren von geschützten Inhalten – vorgehen. „Dieser Verpflichtung kommen wir nun nach“, heißt es beim niedersächsischen Kultusministerium. Und zwar, indem die Schulleitungen zu Kontrollen verpflichtet werden. Bundesweit ist Niedersachsen damit Vorreiter. Lediglich aus Thüringen ist eine ähnliche Regelung bekannt.

In Niedersachsen schlagen die „Blauen Briefe“ an die Schulleitungen hohe Wellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist empört, dass Schulleitungen nun für die urheberrechtliche Unbedenklichkeit sämtlicher auf Schulrechnern gespeicherter Daten bürgen sollen. „Objektiv sind die Schulleitungen nicht in der Lage, diese Feststellung zu treffen“, erklärt Heidemarie Schuldt von der Rechtsschutzabteilung der GEW. Nach etlichen Anfragen hat die GEW allen Schulleiterinnen und Schulleitern geraten, der Schulbehörde mitzuteilen, dass sie sich außerstande sehen, der Aufforderung Folge zu leisten.

Die Landesschulbehörde verlange von den Verweigerern, die Datenschutzbeauftragten der Schulträger zu bitten, die Schulrechner zu überprüfen oder die Lehrkräfte erklären zu lassen, dass sie keine Digitalisate gespeichert haben. „Wir fordern unsere Kolleginnen und Kollegen auf, keine Unterschriften unter eine solche Erklärung zu leisten“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt. Das sei ein unfairer Versuch, den Schwarzen Peter an diejenigen weiterzureichen, die vom Kultusminister im Stich gelassen würden. Es sei die Pflicht des Ministers, diesen Druck auf Schulleitungen und Kollegien zurückzunehmen. Die GEW werde ihren Mitgliedern in dieser Angelegenheit den notfalls erforderlichen Rechtsschutz gewähren.

Brand sprach sich dafür aus, die Digitalisierung bestimmter Unterrichtsmaterialien durch eine Pauschalregelung kostenfrei zu ermöglichen. Den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) forderte er auf, die dafür erforderlichen Lizenzen bei den Schulbuchverlagen zu erwerben. Die Lehrmittelverlage hätten den Kultusministern dazu bereits ein Angebot unterbreitet, weiß Brand. Doch diese hätten erklärt, die Kosten nicht tragen zu können. „Wer die Musik bestellt, bezahlt“, das habe der Minister wohl vergessen, rügt der GEW-Landesvorsitzende.

Die Sprecherin des Kultusministers lässt das alles kalt. Da die Schulleiterinnen und Schulleiter laut Schulgesetz die Gesamtverantwortung für die Schule trügen, müssten sie auch für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sorgen, betonte sie gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. NINA BRAUN

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