Neben U3-Rechtsanspruch wird Betreuungsgeld zur Belastungsprobe

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DÜSSELDORF. Nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige kommt auf die Kommunen zu – sondern auch das Betreuungsgeld. Die Grünen in NRW warnen vor dem «Bürokratiemonster».

Das Betreuungsgeld könnte für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu einer weiteren Belastung werden. Es startet zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige. Die NRW-Kommunen müssen nach Ansicht der Grünen-Fraktion im kommenden Jahr mit 96 500 Anträgen auf Betreuungsgeld und 4,7 Millionen Euro reinen Verwaltungskosten rechnen. «Hier entsteht ein neues Bürokratiemonster», warnte die Grünen-Familienexpertin Andrea Asch.

Eine Abfrage bei den Jugendämtern habe ergeben, dass fast durchgängig ein bis zwei Verwaltungskräfte zusätzlich bei den Elterngeldstellen der Städte und Kreise benötigt würden. Allein in Köln seien vier Personen abgestellt, nur um das umstrittene Betreuungsgeld zu verwalten.

Ab dem 1. August können Eltern für ihre ein- und zweijährigen Kinder einen Betreuungsplatz einklagen. Wer keinen Platz beansprucht, kann ebenfalls ab dem 1. August ein Betreuungsgeld über 100 Euro monatlich beantragen. Ab August 2014 soll der Betrag auf 150 Euro steigen.

Das Betreuungsgeld war im November 2012 mit Stimmen von CDU, CSU und FDP im Bundestag beschlossen worden, SPD und Grüne lehnen es ab. Besuche bei zahlreichen Kitas hätten gezeigt, dass das pädagogische Personal das Betreuungsgeld durchweg ablehne, weil es vielen Kindern den dringend nötigen Förder- und Bildungsbedarf vorenthalten werde, erklärten die NRW-Grünen.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland stehen laut Familienministerium knapp 145 000 Betreuungsplätze für Unterdreijährige zur Verfügung. NRW erreicht aktuell eine durchschnittliche Versorgungsquote von 33,1 Prozent. Fast drei Viertel der Plätze werden in Kitas angeboten, gut ein Viertel bei Tagesmüttern und Tagesvätern.

Unklar ist noch, ob Eltern ein Wahlrecht zwischen Kita und Tagespflege haben. Das Kölner Verwaltungsgerichts hatte den Elternwillen vor wenigen Tagen in einer Eilentscheidung ausdrücklich als entscheidend bezeichnet. Die unterlegene Stadt Köln legt dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Asch sagte, die Grünen hätten – gemeinsam mit der Stadt Köln und dem Deutschen Städtetag – keinerlei Verständnis für den Entscheid, der jegliche Gesetzeskommentare und wissenschaftliche Gutachten ignoriere. Asch: «Ich gehe davon aus, dass das einkassiert wird.» dpa

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